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Universität Regensburg

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Regensburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Medizin
  • Promotionsfach / fächer Biomedizinische Wissenschaften
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine; Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. physiol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand

      (1) Der Bewerber soll für die Zulassung zur Promotion zum Doktor in den Biomedizinischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.) ein Universitäts- oder Fachhochschulmasterstudium der Natur- oder Ingenieurwissenschaften oder ein sonstiges Universitätsstudium der Naturoder Ingenieurwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens 9 Semestern erfolgreich abgeschlossen haben.

      (2) 1Absolventen einer Fachhochschule, aus dem Bere...
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand

      (1) Der Bewerber soll für die Zulassung zur Promotion zum Doktor in den Biomedizinischen Wissenschaften (Dr. rer. physiol.) ein Universitäts- oder Fachhochschulmasterstudium der Natur- oder Ingenieurwissenschaften oder ein sonstiges Universitätsstudium der Naturoder Ingenieurwissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens 9 Semestern erfolgreich abgeschlossen haben.

      (2) 1Absolventen einer Fachhochschule, aus dem Bereich der Natur- oder Ingenieurwissenschaften, können ausnahmsweise zur Promotion zugelassen werden, wenn sie ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern absolviert und ein Diplom erworben haben und wenn sie in dem Prüfungstermin ihres Jahrgangs zu den besten zehn v.H. aller Teilnehmer zählen. 2In diesem Fall sind vor Beginn der Promotion mindestens zwei sechswöchige Fachpraktika im Bereich der Biomedizin nach Vorgabe des Mentorats zu absolvieren.

      (3) Absolventen eines universitären Bachelorstudiengangs können ausnahmsweise zur Promotion zugelassen werden wenn sie
      1. in dem Prüfungstermin ihres Jahrgangs zu den besten zehn v.H. aller Teilnehmer zählen
      und
      2. eine mindestens dreijährige wissenschaftliche Berufspraxis in einem einschlägigen
      Forschungslabor und
      3. mindestens 2 Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften nachweisen können.

      (4) 1Grundätzlich müssen Bewerber gemäß Abs. 1, 2 und 3 überdurchschnittliche
      Studienleistungen nachweisen. 2Überdurchschnittliche Studienleistungen liegen in der Regel vor, wenn die Abschlussnote mindestens 2,0 lautet. 3Darüber hinaus soll der bisherige Werdegang eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der biomedizinischen Forschung erkennen lassen. 4Diese besondere Befähigung zeigt sich insbesondere durch überdurchschnittliche Leistungen in Praktika und in der Abschlussarbeit.

      (5) Über die Annahme als Doktorand entscheidet die Promotionskommission (§ 2).

      § 9 Zulassung zum Promotionsverfahren, Promotionsprüfung

      (1) Für die Zulassung zum Promotionsverfahren hat der Doktorand folgende Nachweise zu erbringen:
      1. Nachweis der im Rahmen der Graduiertenschule BioMediGS erbrachten Leistungen durch Vorlage des Leistungsheftes;
      2. Nachweis der Teilnahme an den Kolloquien nach § 7;
      3. eine vom Doktoranden verfasste wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) in
      deutscher oder englischer Sprache über das im Rahmen der Promotion bearbeitete
      Dissertationsprojekt mit Einleitung, Methodik, Resultaten, Diskussion und
      Zusammenfassung; der Dissertation ist eine Erklärung nach Anlage 1 beizufügen;
      4. Nachweis über in der Regel mindestens eine Publikation in einer internationalen
      Wissenschaftszeitschrift mit Gutachtersystem (Peer Review) als Erstautor; dabei ist
      der jeweilige Eigenanteil des Doktoranden an publizierten Artikeln deutlich zu
      machen; bei den geforderten Publikationen gilt “accepted” als publiziert;
      Ausnahmen sind vom Betreuer zu begründen.

      (2) Nach Vorlage aller in Abs. 1 genannten Nachweise wird der Doktorand von der
      Promotionskommission zum Promotionsverfahren zugelassen.

      (3) Bestandteile der im Rahmen des Promotionsverfahrens abzulegenden Promotionsprüfung sind die Dissertation sowie eine mündliche Promotionsprüfung.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Im Rahmen des Dissertationsprojektes ist ein inhaltlich abgegrenztes Thema mit angemessenen Methoden so zu bearbeiten, dass dabei ein wissenschaftlicher Erkenntniszuwachs entsteht und die erzielten Ergebnisse in internationalen Zeitschriften mit Gutachtersystem publiziert werden können.

      (2) 1Die Dissertation muss einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum gewählten Fachgebiet des Forschungsprojektes darstellen. 2Sie muss die erzielten Ergebnisse...
      § 8 Dissertation

      (1) Im Rahmen des Dissertationsprojektes ist ein inhaltlich abgegrenztes Thema mit angemessenen Methoden so zu bearbeiten, dass dabei ein wissenschaftlicher Erkenntniszuwachs entsteht und die erzielten Ergebnisse in internationalen Zeitschriften mit Gutachtersystem publiziert werden können.

      (2) 1Die Dissertation muss einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum gewählten Fachgebiet des Forschungsprojektes darstellen. 2Sie muss die erzielten Ergebnisse in angemessener Form schriftlich darstellen. 3Kumulative Dissertationen sind nicht zulässig. 4Die Dissertation soll als unterschriebenes Manuskript in der Größe DIN A4 vorgelegt werden. 5Sie soll fest gebunden, paginiert und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein und eine Zusammenfassung enthalten, die über Problemstellung und Ergebnisse Auskunft gibt. 6Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. 7Wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum oder vergleichbarer Medien entnommene Stellen sind kenntlich zu machen. 8Das Titelblatt ist gemäß Anlage 1 zu gestalten. 9Auf einer weiteren Seite ist der Name des wissenschaftlichen Betreuers zu nennen unter dessen Anleitung die Dissertation entstanden ist.

      (3) Eine Abhandlung, die der Bewerber in einem anderen Prüfungsverfahren zur Erlangung eines Doktorgrades oder eines anderen akademischen Abschlusses eingereicht hat, kann nicht vorgelegt werden.

      (4) 1Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. 2Erfolgt die Dissertation in englischer Sprache, muss eine deutsche Zusammenfassung vorgelegt werden.

      ANLAGE 1 zur Promotionsordnung für den Erwerb des Dr. rer.physiol. an der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg.

      MUSTER SELBSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG

      “Ich, [Nachname, Vorname; ggf. Geburtsname] geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort]
      erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne
      Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe.
      Die aus anderen Quellen direkt oder indirekt übernommenen Daten und Konzepte sind unter
      Angabe der Quelle gekennzeichnet. Insbesondere habe ich nicht die entgeltliche Hilfe von
      Vermittlungs- bzw. Beratungsdiensten (Promotionsberater oder andere Personen) in Anspruch genommen.
      Die Arbeit wurde bisher weder im In- noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt.

      Ort, Datum eigenhändige Unterschrift des Promovenden
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Nein
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
    • zuletzt geändert am 16.06.2015
  • Hochschulporträt
    „Als wissenschaftliches Zentrum ist die UR Ausgangspunkt für Transferprojekte in Wirtschaft und Gesellschaft. Sie ist größte Hochschule in Ostbayern und zukunftsgerichteter Impulsgeber.”
    Prof. Dr. Udo Hebel
    Präsident der Universität Regensburg
    Einheit von Forschung und Lehre

    Die Universität Regensburg (UR) ist eine moderne Campusuniversität. Als Volluniversität mit zwölf Fakultäten verfügt sie über ein breites und vielfältiges Fächerspektrum mit exzellenter Einzelforschung, innovativen, inter- und multidisziplinären Forschungsprojekten und einem attraktiven qualitätsgesicherten Studienangebot für Studierende aus dem In- und Ausland. Dabei prägen die vier gesamtuniversitäre Gestaltungsfelder „Dynamics in the Global World”, „Digital Transformations“, „Integrated Sciences in Life, Health, and Disease” und „Material Worlds and Sustainability“ das Profil der Universität Regensburg in Forschung, Studium, Lehre und Weiterbildung sowie Third Mission. 
    Forschung und Lehre werden durch zahlreiche kulturelle und sportliche Angebote ergänzt. Das Miteinander und die Vielfalt von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion, geschlechtlicher Identität, Weltanschauung, Gesundheit und unterschiedlichen Alters ist an der Universität Regensburg gelebter Alltag.

    Icon: uebersicht
    renommiertes, international ausgerichtetes Zentrum für Forschung und Lehre
    Icon: uebersicht
    Studierende profitieren von guter Betreuungsrelation und Infrastruktur
    Breites Studienangebot – interdisziplinär, innovativ, international

    Die Universität Regensburg möchte ihre Studierenden auf hohem Niveau wissenschaftlich bilden. Wissenschaftliche Bildung zielt auf die Fähigkeit, Probleme zu erfassen, Erkenntnisse methodisch zu gewinnen, kritisch zu beurteilen und anderen zu vermitteln. 
    An der UR kann man hierzu rund 150 Studienfächer aus den Bereichen Medizin, Jura, Theologie, Sozial-, Informations- und Geisteswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Biologie, Chemie und Pharmazie, Physik und Mathematik studieren. Alle Studiengänge werden intern akkreditiert und zeichnen sich durch eine gute Betreuungsrelation aus. Neben den regulären Studiengängen bietet Ihnen die UR die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen über studienbegleitende Angebote zu erweitern.
    Zusätzlich kann man unter der Dachmarke campus creativ die eigenen Talente nutzen: klassische und Jazz-Musikensembles sowie (internationale) Theatergruppen laden hierzu ein. Auch der Hochschulsport hält ein umfassendes Programm für die Studierenden bereit. 

    Icon: studium
    Volluniversität, die über ein attraktives, qualitätsgesichertes Studienangebot verfügt
    Icon: studium
    richtet mehrere Elite-Programme aus
    Forschung - Förderung - Vernetzung

    Die Forschungsschwerpunkte Transnational Area Studies, Immobilien- und Kapitalmärkte, Chemische Fotokatalyse, Immunregulation und Tumorerkrankungen, RNA-Biologie, Computer-wissenschaft/Hochleistungscomputer sowie NanoScience zeichnen die UR aus.
    Das Graduiertenzentrum für die Förderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses berät bei der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen sowie bei der Entwicklung strategischer Perspektiven und fördert die internationale Sichtbarkeit des akademischen Nachwuchses der UR.
    Im Dialog zwischen Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt die UR mit der Forschungs- und Technologietransfereinrichtung FUTUR. In unmittelbarer Campusnähe liegt der BioPark, ein Startup-Center mit Fokus auf Biotechnologie und Lebenswissenschaften sowie die TechBase, ein Technologie- und Innovationszentrum für Startups. 

    Icon: forschung
    breites und vielfältiges Fächerspektrum mit exzellenter Einzelforschung, innovativen, inter- und multidisziplinären Forschungsprojekten
    Icon: forschung
    international und national leistungsstarkes Zentrum für Forschung und Lehre
    Foto: Blick auf Gebäude der Universität Regensburg
    Foto: Campus der Universität Regensburg
    Foto: Blick auf Gebäude der Universität Regensburg

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