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Universität Augsburg

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Augsburg
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. rer. biol. hum.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassung zur Durchführung des Promotionsvorhabens
      Zu § 5 und § 6 APromO

      (1) Zugelassen werden zur Durchführung des Promotionsvorhabens zum Erwerb des Grades Dr. med. können
      1. Studierende der Medizinischen Fakultät Augsburg, die gemäß § 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg vom 28.05.2019 die Äquivalenzleistung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erbracht haben. Das Promotionsvorhab...
      § 5 Zulassung zur Durchführung des Promotionsvorhabens
      Zu § 5 und § 6 APromO

      (1) Zugelassen werden zur Durchführung des Promotionsvorhabens zum Erwerb des Grades Dr. med. können
      1. Studierende der Medizinischen Fakultät Augsburg, die gemäß § 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Humanmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg vom 28.05.2019 die Äquivalenzleistung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erbracht haben. Das Promotionsvorhaben für die Vergabe des akademischen Grades Dr. med. kann grundsätzlich parallel zum Studium der Humanmedizin durchgeführt werden.
      2. Studierende anderer Medizinischer Fakultäten, die mindestens den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder eine entsprechende Äquivalenzleistung abgelegt haben.
      3. approbierte Ärztinnen und Ärzte in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Augsburg, der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg, dem Universitätsklinikum Augsburg oder einem Kooperationskrankenhaus und mit Akademischen Lehrkrankenhäusern der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. In diesen Fällen ist das Einverständnis der Leitung dieser Einrichtung zur Nutzung von Arbeitsmöglichkeiten dieser Einrichtung erforderlich.
      4. externe approbierte Ärztinnen und Ärzte, sofern das Promotionsvorhaben nicht an einer anderen Fakultät eingereicht wurde und eine Betreuungsvereinbarung nach § 7 dieser Ordnung vorliegt.
      5. Personen, die einen ausländischen Studienabschluss in der Medizin nachweisen können, dessen Gleichwertigkeit zur Ärztlichen Prüfung durch die Anerkennungsstelle in Bonn bestätigt wurde.

      (2) Zugelassen werden zur Durchführung des Promotionsvorhabens zum Erwerb des akademischen Grades Dr. rer. biol. hum. können Bewerberinnen und Bewerber, welche die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 1 und Abs 5. APromO und ein abgeschlossenes Studium in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen, biomedizinischen, tiermedizinischen, pharmazeutischen, technischen, gesundheitswissenschaftlichen oder psychologischen Fach (Abschluss Diplom, Master, Staatsexamen, Magister oder vergleichbarer wissenschaftlicher Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Fachhochschule in einem Fach, das in einem engen fachlichen Bezug zu dem angestrebten Promotionsfach steht) mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 vorweisen können. Bei einer Gesamtnote schlechter als 2,5 ist eine besondere Begründung zur überdurchschnittlichen Eignung für das Promotionsvorhaben erforderlich und muss vom Ständigen Promotionsausschuss bestätigt werden. Das Einverständnis der Leitung der Einrichtung zur Nutzung von Arbeitsmöglichkeiten dieser Einrichtung ist erforderlich.

      (3) Der Bewerber oder die Bewerberin muss die deutsche oder englische Sprache in ausreichendem Maße beherrschen. Der Bewerber oder die Bewerberin ist verpflichtet, sich mit den Regelungen der APromO und dieser Promotionsordordnung vertraut zu machen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Nein
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation
      Zu §7 und § 9 APromO

      (1) Die Dissertation kann als selbstständige wissenschaftliche Arbeit (Monografie) in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

      (2) Die Dissertation kann auch kumulativ erfolgen. Die minimale Voraussetzung für eine kumulative Dissertation sind zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen (Originalarbeiten) in Zeitschriften mit Peer-Review. Die Doktorandin bzw. der Doktorand muss bei einer der Veröffentlichungen Erstautorin bzw...
      § 10 Dissertation
      Zu §7 und § 9 APromO

      (1) Die Dissertation kann als selbstständige wissenschaftliche Arbeit (Monografie) in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

      (2) Die Dissertation kann auch kumulativ erfolgen. Die minimale Voraussetzung für eine kumulative Dissertation sind zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen (Originalarbeiten) in Zeitschriften mit Peer-Review. Die Doktorandin bzw. der Doktorand muss bei einer der Veröffentlichungen Erstautorin bzw. Erstautor sein. Die kumulative Dis- sertation muss eine Einleitung und eine Diskussion in deutscher oder englischer Sprache beinhalten, welche übergeordnet die wissenschaftliche Fragestellung den Publikationen zugrunde legt und wie die Veröffentlichungen im Rahmen dieser wissenschaftlichen Fragestellung zusammenhängen. Es muss außerdem klar hervorge-
      hen, welchen Beitrag die Doktorandin bzw. der Doktorand zu den Veröffentlichungen geleistet hat.

      (3) Die Dissertation muss grundsätzlich eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache beinhalten.

      (4) Die elektronische Fassung der Dissertation kann einer gesonderten Prüfung unterzogen werden.

      (5) Gemeinschaftliche Promotionen sind nicht zugelassen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Binationales Promotionsverfahren
      Zu §§ 33 – 38 APromO

      (1) Die mündliche Prüfung soll entsprechend §§ 13 und 14 durchgeführt werden. Die Kooperationsvereinbarung kann davon abweichende Regelungen vorsehen.

      (2) Prüfungssprachen der Dissertation und der mündlichen Prüfung sind deutsch und die Landessprache der Partneruniversität. Die Kooperationsvereinbarung kann vorsehen, dass Teile der mündlichen Prüfung auch in einer anderen Sprache durchgeführt werden können.
      § 18 Binationales Promotionsverfahren
      Zu §§ 33 – 38 APromO

      (1) Die mündliche Prüfung soll entsprechend §§ 13 und 14 durchgeführt werden. Die Kooperationsvereinbarung kann davon abweichende Regelungen vorsehen.

      (2) Prüfungssprachen der Dissertation und der mündlichen Prüfung sind deutsch und die Landessprache der Partneruniversität. Die Kooperationsvereinbarung kann vorsehen, dass Teile der mündlichen Prüfung auch in einer anderen Sprache durchgeführt werden können.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Universität Augsburg
    • zuletzt geändert am 16.12.2021
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Augsburg fördert die Zusammenarbeit über Disziplingrenzen hinweg, ebenso technologiebasierte Ausgründungen und den Transfer ihrer Forschungsergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft.”
    Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel
    Präsidentin der Universität Augsburg
    Die Netzwerk-Universität mit einem breitem Studienangebot auf einem Campus mit Park in einer attraktive Region.

    Die 1970 gegründete Universität Augsburg befindet sich unweit des historischen Stadtkerns von Augsburg circa 15 Minuten vom Hauptbahnhof und dem zentralen Königsplatz entfernt. Sie zählt zu den jungen Universitäten in Bayern und verfügt über einen modernen Campus, der in eine Parklandschaft mit Grünflächen, einem See und Skulpturen eingebettet ist. Alles, was für das Studium und das studentische Leben wichtig ist, liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander: die Fakultäten, die Hörsaalzentren, die Bibliotheken, die Service- und Verwaltungseinrichtungen, das Sportzentrum, die Mensa und die Cafeterien und mehrere Wohnheime.

    Icon: uebersicht
    stellt zur Verwirklichung ihres Bildungsauftrages ein breites Angebot zur Aus- und Weiterbildung bereit
    Icon: uebersicht
    bekennt sich zur Einheit von Lehre und Forschung
    Netzwerk-Universität mit einem breiten Studienangebot!

    Dieser Ausbau ging und geht einher mit einer Schärfung des Profils in Forschung und Lehre: Durch fach- und fakultätsübergreifende Schwerpunkte und Vernetzungen kann die Universität Augsburg heute mit interdisziplinärer Forschungskompetenz überzeugend zur Beantwortung der großen und komplexen Fragen der Gegenwart und Zukunft ihren Beitrag leisten – auf nationalem und internationalem Niveau.
    Dies kommt nicht zuletzt den 20.000 Studentinnen und Studenten in rund 40 grundständigen Bachelor- und Staatsexamens- und 50 weiterführenden Masterstudiengängen zugute: Die forschungsbasierten Studienprogramme eröffnen den Weg in wissenschaftliche Karrieren ebenso, wie sie zugleich beste Qualifikationen für den Einstieg in die berufliche Praxis des akademischen Arbeitsmarktes vermitteln.

    Icon: studium
    bietet rund 40 grundständige Bachelor- und Staatsexamens- und 50 weiterführende Masterstudiengänge
    Icon: studium
    bietet ein breitgefächertes Studienangebot von A wie Anglistik bis W wie Wirtschaftsmathematik
    Die Forschung an der Universität Augsburg orientiert sich an den gesellschaftlich relevanten Fragen unserer Zeit.

    Sie vereint Grundlagenforschung mit angewandten Forschungsfragen und ist geprägt durch die Augsburger Leitidee der Netzwerk-Universität. Die Forschungsthemen an den acht Fakultäten prägen das Profil der Universität. Sie werden durch leistungsstarke Netzwerke und Zentren ergänzt, die inter- und transdisziplinäre Forschung in zukunftsorientierten Bereichen ausbauen.

    Umwelt und Klima
    Gesundheit und Medizin
    Neue Materialien und Werkstoffe
    Daten und Künstliche Intelligenz
    Gesellschaft und Geschichte
    Ökonomie und Recht
    Sprachen und Literatur
    Lehr- und Lernforschung
    Kunst und Musik

    Icon: forschung
    vereint Grundlagenforschung mit angewandten Forschungsfragen
    Icon: forschung
    ist geprägt durch die Augsburger Leitidee der Netzwerk-Universität

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