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Hochschule RheinMain

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis des Masterabschlusses mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b. Di...
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis des Masterabschlusses mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b. Die Lissabon-Konvention ist hierbei zu berücksichtigen.

      § 5a Gleichwertige Abschlüsse und Abschlüsse im Ausland, Aufnahme mit Auflagen

      (1) Als promovierende Person kann auch angenommen werden, wer über einen nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltenden, fachlich einschlägigen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule verfügt; stuft der Promotionsausschuss einen dieser alternativ gleichwertigen Studienabschlüsse als nicht ausreichend gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierende Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (2) Bedingung für die Annahme als promovierende Person kann auch ein Abschluss eines mit der Qualifikation nach § 5 vergleichbaren Studiums im Ausland sein, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird; stuft der Promotionsausschuss einen ausländischen Studienabschluss als nicht gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierend Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (3) Erfolgt eine Annahme mit Auflagen, so sind die Auflagen mit einer Frist zu ihrer Erfüllung zu verbinden, die vor der Einreichung des Zwischenberichts gem. § 8 Abs. 3 liegen soll, aber spätestens vor der Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) liegen muss. Die Auflagen müssen die allgemeine Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit und somit die Promotionsbefähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers sicherstellen. Die genauen Vorgaben legt der Promotionsausschuss fest.

      § 5b Ausnahmen, Eignungsfeststellung

      Entspricht das Fachgebiet des Dissertationsthemas nicht dem abgeschlossenen Hochschulstudium, müssen zusätzliche Prüfungsleistungen aus dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet des angestrebten Doktorgrades im Umfang von 15 Leistungspunkten auf Master-Niveau erbracht werden Über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Angemessenheit der Module entscheidet der Promotionsausschuss. Die Modulprüfungen sind mit der Einreichung des Zwischenberichts gem. § 8 Abs. 3 nachzuweisen, aber spätestens vor der Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation).

      § 9 Qualifizierungsprogramm

      Das Promotionszentrum bietet ein Qualifizierungsprogramm für die Promovierenden an. Dieses muss zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis beitragen. Die Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot zur wissenschaftlichen Integrität ist für die promovierende Person verpflichtend; ein Nachweis über die Teilnahme ist spätestens gemeinsam mit dem Gesuch zur Einleitung des Promotionsverfahrens gemäß § 11 vorzulegen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilung 16-2025 vom 03.04.2025
  • Hochschulporträt
    Hochschule RheinMain

    Über 70 Studienangebote an zwei Studienorten im Rhein-Main-Gebiet – das ist die Hochschule RheinMain (HSRM). Rund 12.600 Studierende studieren in den Fachbe-reichen Architektur und Bauingenieurwesen, Design Informatik Medien, Ingenieurwis-senschaften, Sozialwesen und Wiesbaden Business School in Wiesbaden und in Rüsselsheim am Main.

    Als eine der großen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Deutschland forschen, lehren und arbeiten wir in vielen Handlungsfeldern. Kernbereiche sind
    • Architektur, Stadt- und Regionalentwicklung,
    • Bildung, Soziales und Gesundheit,
    • Erneuerbare Energien, Logistik und Mobilität sowie
    • Informatik und Ingenieurwissensch

    Icon: uebersicht
    weltoffene Hochschule mit internationalen Kontakten und Partnerhochschulen
    Icon: uebersicht
    praxisnahe Ausbildung mit Laboren an allen Standorten sowie duale Studienangebote
    Praxisnahes Studium

    Die HSRM legt großen Wert auf ein praxisnahes Studium. Labore vor Ort, praxiserfahrene Wissenschaftler:innen, Praxisprojekte und Praxisaufenthalte im In- und Ausland sowie berufsbegleitende Studiengänge unterstützen dieses Ziel. Seit Dezember 2022 ist die HSRM institutionell akkreditiert und kann damit zertifiziert ihre eigene Qualitätssicherung in Studium und Lehre durchführen.

    Die HSRM ist Partnerhochschule des Spitzensports und ermöglicht studierenden Spitzensportler:innen, ihre Sportkarriere mit einem Studium zu vereinbaren. Als familiengerechte Hochschule fördert sie die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.

    Icon: studium
    legt großen Wert auf ein praxisnahes Studium
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    Partnerhochschule des Spitzensports
    Forschung und Transfer

    Die HSRM ist nicht nur anerkannt für ihre berufsqualifizierende Lehre, sondern auch für ihre anwendungsbezogene, interdisziplinäre Forschung. Diese zeigt sich besonders in den vier Forschungszentren AZARE (Anwendungszentrum für alle regenerativen Energieformen zur Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Industrie), FoRM (Forschungszentrum RheinMain für Professionalität Sozialer Arbeit), RITMO (Rhein-Main Institute for Transformative Sciences in Mobility and Logistics) und SSMT (Smarte Systeme für Mensch und Technik). Mit ihrer Mitgliedschaft in der Hochschulallianz für den Mittelstand (HAfM) unterstreicht die HSRM ihre enge Verzahnung mit mittelständischen Unternehmen. Die HSRM sieht sich in der Rolle einer Moderatorin in der Region, die Unternehmen vernetzt, Kooperationen initiiert und dadurch Transfer möglich macht.
    Die HSRM besitzt das Promotionsrecht für die besonders forschungsstarken Bereiche, wie Angewandte Informatik, Mobilität und Logistik, Soziale Arbeit sowie Systemintegrierte Ingenieurwissenschaft.

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    anwendungsbezogene, interdisziplinäre Forschung
    Icon: forschung
    Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche
    Gelebte Internationalität

    Als weltoffene, durch viele internationale Kontakte gekennzeichnete Hochschule verfügt die HSRM über Partnerhochschulen auf allen Kontinenten, darunter 80 europäische Partnerhochschulen. Dreh- und Angelpunkt der internationalen Beziehungen der HSRM ist das Büro für Internationales mit zahlreichen Programmen für Wissenschaftler:innen und Studierende. Außerdem werden Studiengänge mit Doppelabschlüssen angeboten, zum Beispiel mit Hochschulen in Thailand, Chile und der Schweiz. Die HSRM heißt internationale Studierende und Gastwissenschaftler:innen herzlich willkommen und ermöglicht so den interkulturellen Austausch vor Ort.

    Icon: international
    hat Partnerhochschulen auf allen Kontinenten
    Icon: international
    zahlreichen Programmen für Wissenschaftler:innen und Studierende
    Foto: Innenräume des RheinMain Campus.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studentin der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.

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