Treffer 631 von ingesamt 881 Treffern

Ihre Suchkriterien Kumulativ möglich: Ja

Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
  • Fakultät / Fachbereich Karlsruhe AkdBK
  • Promotionsfach / fächer
    ... Bildungswissenschaften; Kunstdidaktik; Kunstwissenschaften
    Bildungswissenschaften; Kunstdidaktik ...
  • Sachgebiet(e) Kunstwissenschaft
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 - Voraussetzungen für die Promotion

      (1) Als Doktorand bzw. Doktorandin kann in der Regel angenommen werden, wer in den Fächern, die den Fachgebieten entsprechen, in denen gemäß der vorliegenden Promotionsordnung der Grad des Dr. phil. verliehen werden kann, einen Masterstudiengang, einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder einen postgradualen Studiengang an einer Universität, Pädag...
      § 3 - Voraussetzungen für die Promotion

      (1) Als Doktorand bzw. Doktorandin kann in der Regel angenommen werden, wer in den Fächern, die den Fachgebieten entsprechen, in denen gemäß der vorliegenden Promotionsordnung der Grad des Dr. phil. verliehen werden kann, einen Masterstudiengang, einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder einen postgradualen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, einer Kunsthochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit einer Prüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg, das heißt in der Regel mit der Gesamtnote oder der Durchschnittsnote “gut” oder besser abgeschlossen hat.

      (2) Das Fachgebiet des Dissertationsprojekts muss mit einem der unter § 1 Abs. 1 genannten Fachgebiete übereinstimmen.

      (3) Von Bewerberinnen und Bewerbern, die ihr Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben, ist die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem Abschluss gemäß Absatz 1 nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine schriftliche Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

      (4) Unter den in Absatz 5 genannten Voraussetzungen können besonders qualifi-zierte Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiengangs einer Fachhochschule sowie besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Bachelorstudiengängen und Staatsexamensstudiengängen, die nicht unter Satz 1 fallen, als Doktorandinnen oder Doktoranden angenommen werden.

      (5) Voraussetzung für die unter Absatz 4 genannten Personen zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist ein erfolgreich abgeschlossener einschlägiger Studiengang mit einer hervorragenden Leistung (Note: sehr gut). Erfüllt der Bewerber/die Bewerberin diese Voraussetzung, so leitet der Promotionsausschuss ein Eignungsfeststellungsverfahren ein, das aus einem schriftlichen und einem mündlichen Eignungsnachweis (Absätze 6 und 7) besteht.

      (6) Der schriftliche Eignungsnachweis dient zur Feststellung der Fähigkeit der Bewerberin/ des Bewerbers, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Hierzu wird ihr oder ihm vom Promotionsausschuss ein Thema zur Ausarbeitung mitgeteilt. Zur Anfertigung der Arbeit wird ihr/wird ihm vom Datum der Ausgabe des Themas an eine Frist von sechs Monaten gewährt. Umfang und Qualität dieser Arbeit sollen den Anforderungen einer Magisterarbeit in den kunstwissenschaftlichen Fächern an einer deutschen Universität entsprechen. In begründeten Fällen kann der Zeitraum der Anfertigung mit Genehmigung des Promotionsausschusses einmal um drei Monate verlängert werden. Die Bewerberin/der Bewerber hat das Recht, dem Promotionsausschuss Themenvorschläge zu unterbreiten.

      (7) Der mündliche Eignungsnachweis besteht aus einer ca. 30-minütigen mündlichen Prüfung, in der die Bewerberin/der Bewerber in mindestens zwei verschiedenen, von ihr/von ihm selbst vorgeschlagenen Themen aus dem kunstwissenschaftlichen bzw. kunstpädagogischen Bereich geprüft wird. Die gewählten Themengebiete dürfen nicht mit dem Thema der wissenschaftlichen Arbeit identisch sein. Das Prüfungskomitee setzt sich zusammen aus der vorsitzenden Person des Promotionsausschusses und zwei hauptberuflichen Professoren bzw. Professorinnen der wissenschaftlichen Fächer.

      (8) Der Promotionsausschuss entscheidet des Weiteren, ob ein Bewerber/eine Bewerberin mit einem abgeschlossenen Diplomstudiengang an einer Fachhochschule die Voraussetzungen zur Annahme als Doktorand oder Doktorandin erfüllt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 - Dissertation

      (1) Die Dissertation soll die Fähigkeit der Doktorandin/des Doktoranden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen. Als originäre Forschungsleistung soll sie zum Erkenntnisfortschritt der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin beitragen. Unabdingbar ist der korrekte Umgang mit den benutzten Daten. Die Forschungsergebnisse müssen nachvollziehbar sein und sollen in Form und Umfang angemessen dargelegt werden.

      (2) Die Dissertation soll im Regelfal...
      § 8 - Dissertation

      (1) Die Dissertation soll die Fähigkeit der Doktorandin/des Doktoranden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen. Als originäre Forschungsleistung soll sie zum Erkenntnisfortschritt der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin beitragen. Unabdingbar ist der korrekte Umgang mit den benutzten Daten. Die Forschungsergebnisse müssen nachvollziehbar sein und sollen in Form und Umfang angemessen dargelegt werden.

      (2) Die Dissertation soll im Regelfall in deutscher Sprache abgefasst sein. In Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer und mit Zustimmung des Promotionsausschusses ist eine Abfassung der Dissertation in englischer Sprache möglich.

      (3) Die benutzte Literatur und andere Quellen sind vollständig anzugeben.

      (4) Studienarbeiten, die Diplomarbeit, die Masterarbeit, die Bachelorarbeit, Arbeiten, die zu anderen Prüfungen eingereicht wurden, oder vor der Annahme als Doktorand oder Doktorandin erfolgte wissenschaftliche Publikationen können nicht als Dissertation verwendet werden. Die Dissertation ist eine monografische originäre wissenschaftliche Arbeit. Teile der Dissertation können vor Abschluss des Promotionsverfahrens mit Zustimmung der Betreuerin/des Betreuers, in Zweifelsfällen des Promotionsausschusses veröffentlicht werden. Unabhängig vom Umfang der in die Dissertation aufgenommenen bereits veröffentlichten Arbeiten, muss sie einen substanziellen Teil enthalten, der über diese Arbeiten hinausgeht und muss insgesamt den Anforderungen nach Absatz 1 genügen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Es gehört zu den Privilegien der Studierenden und Professorinnen und Professoren an der Akademie der Bildenden Künste, Zeuge eines Moments zu sein, den ich das Entstehen einer Stimme nennen möchte.”
    Prof. Harald Klingelhöller
    Rektor der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
    Foto: Blick auf das Hauptgebäude der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
    Ort der Erprobung

    Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe versteht sich als ein Ort der Erprobung für die künstlerischen Bereiche Malerei/Grafik und Bildhauerei. Diese Zweiteilung beinhaltet jedoch die Fülle aller zeitgemäßen künstlerischen Ausdrucksformen wie etwa Videokunst, Performance, Installationskunst oder Fotografie.

    Icon: uebersicht
    Ort für die Erprobung der künstlerischen Bereiche Malerei/Grafik und Bildhauerei
    Icon: uebersicht
    gemeinsames Arbeiten aller Studierenden als kleiner Klassenverbund im Atelier
    Studium im Klassenverbund

    Charakteristisches Merkmal der Ausbildung ist das Studium im Klassenverbund, in dem rund 20 Studierende vom Studienanfänger bis zum Meisterschüler unter der Leitung eines künstlerischen Professors gemeinsam im Atelier arbeiten. Die angehenden Künstler lernen, indem sie selbst künstlerisch tätig sind. Es werden zwei Studienbereiche angeboten: Freie Kunst (Diplom) und Lehramt für den Unterricht am Gymnasium (BA, MA). Die künstlerische Ausbildung in den Klassen wird von theoretischen Lehrangeboten ergänzt. Mit einem zeitgemäßen Konzept richtet sich der neue Teilstudiengang Intermediales Gestalten (IMG) an Lehramtsstudierende, die kein zweites wissenschaftliches Hauptfach studieren möchten. Das Fachermöglicht, die künstlerischen an der Akademie zu intensivieren.

    Meisterschüler-Projekt

    Regelmäßige Ausstellungen in der Akademie sind für die jungen Künstler ein erster Schritt mit ihren Werken in die Öffentlichkeit und damit hin zur Auseinandersetzung mit einem an Kunst interessierten Publikum. Bemerkenswert ist das Meisterschüler-Projekt der Karlsruher Kunstakademie. Der Titel „Meisterschüler“ wird von den Professoren der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe an ausgewählte begabte Studierende der Studienrichtung Freie Kunst vergeben. Die Meisterschüler richten jährlich eine Ausstellung in wechselnden, angesehenen Kunsteinrichtungen des Landes Baden-Württembergs aus. Sie wird von einer Katalogveröffentlichung begleitet. Die Einzelbeiträge der Künstler dienen der Vorbereitung auf die künstlerische Selbstständigkeit.

    Icon: studium
    versteht sich als Ort, an dem die künstlerischen Disziplinen erprobt werden
    Icon: studium
    Studierende lernen, indem sie selbst künstlerisch tätig sind
    Foto: Studierende bei einer Tanzperfomance
    Foto: Studierende diskutieren ihre Arbeiten im Atelier
    Foto: Studierende arbeiten im Atelier

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns