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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Zulassung zur Promotion, Immatrikulation

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den mit mindestens mit der Note “vollbefriedigend“ bestandenen Abschluss der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung in der Bundesrepublik Deutschland oder einen mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossenen fachlich einschlägigen Diplom-, Magister- oder Masterstudiengang der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg oder Belege über einen gleichwertigen Abschluss des Studiums der Rechtswissensch...
      § 7 Zulassung zur Promotion, Immatrikulation

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den mit mindestens mit der Note “vollbefriedigend“ bestandenen Abschluss der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung in der Bundesrepublik Deutschland oder einen mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossenen fachlich einschlägigen Diplom-, Magister- oder Masterstudiengang der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg oder Belege über einen gleichwertigen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an einer gleichwertigen in- oder ausländischen Hochschule, über dort abgelegte Prüfungen und erworbene Grade, voraus. Die Beurteilung der fachlichen Einschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit des Studienabschlusses gem. Satz 1 obliegt dem Promotionsausschuss, welcher den Nachweis weiterer fachlicher Qualifikationen der Bewerberin oder des Bewerbers entweder anerkennen oder durch Nebenbestimmungen, z. B. Auflagen, festsetzen kann. Bei Bewerberinnen und Bewerbern von ausländischen Universitäten wird die Gleichwertigkeit des Abschlusses nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (www.anabin.de) festgestellt, sofern der Abschluss dort verzeichnet ist.

      (2) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vor, kann die Zulassung zur Promotion erfolgen, wenn
      a) ein Zeugnis über ein fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit gehobenem Prädikat oder über einen befriedigenden Abschluss der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung bzw. des im Rahmen der Hanse Law School verliehenen Master of Transnational Law (LL.M.) oder ein Beleg über einen gleichwertigen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an einer gleichwertigen in- oder ausländischen Hochschule und eine Bescheinigung über eine Eignungsbegutachtung durch die Erstgutachterin bzw. den Erstgutachter, in der die Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit bestätigt wird, vorgelegt wird
      oder
      b) ein Zeugnis über einen ausreichenden Abschluss der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung bzw. des im Rahmen der Hanse Law School verliehenen Master of Transnational Law oder Belege über einen gleichwertigen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an einer gleichwertigen in- oder ausländischen Hochschule und eine Bestätigung, dass die Antrag- stellerin bzw. der Antragsteller an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg oder deren An- Institut oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. als wissenschaftlicher Mitarbeiter mindestens ein Jahr rechtswissenschaftlich tätig gewesen sind, vorgelegt wird.
      ...
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Verfasserin bzw. des Verfassers zu vertiefter und selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Rechtswissenschaften darstellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in einer anderen Sprache bedarf der Genehmigung des Promotionsausschusses, die die Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers voraussetzt.
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Verfasserin bzw. des Verfassers zu vertiefter und selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Rechtswissenschaften darstellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in einer anderen Sprache bedarf der Genehmigung des Promotionsausschusses, die die Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers voraussetzt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Zweck der Promotion und erforderliche Promotionsleistungen
      ...
      (2) Im Rahmen internationaler Promotionsprogramme oder aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit einer ausländischen Hochschule oder außerhochschulischen Forschungseinrichtung können gemeinsame Promotionsverfahren (binationale Promotion) durchgeführt werden (§ 7 Abs. 7). Dasselbe gilt für die Kooperation mit inländischen Hochschulen und inländischen außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Vor Beginn des Verfahr...
      § 1 Zweck der Promotion und erforderliche Promotionsleistungen
      ...
      (2) Im Rahmen internationaler Promotionsprogramme oder aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit einer ausländischen Hochschule oder außerhochschulischen Forschungseinrichtung können gemeinsame Promotionsverfahren (binationale Promotion) durchgeführt werden (§ 7 Abs. 7). Dasselbe gilt für die Kooperation mit inländischen Hochschulen und inländischen außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Vor Beginn des Verfahrens sollen sich die Beteiligten hinsichtlich der Besonderheiten einer binationalen Promotion beraten. Der Grad einer Doktorin oder eines Doktors wird von der Fakultät und der zuständigen Einrichtung der Kooperationspartnerin, sofern zulässig, gemeinsam, ansonsten im Rahmen einer Doppelpromotion (Double Doctorate), verliehen, wenn die Kooperationspartnerin das Promotionsrecht besitzt; andernfalls wird der Grad von der Fakultät unter Hinweis auf die Kooperation verliehen. Für Verfahren mit der Rijksuniversiteit Groningen gelten die besonderen Vorschriften gemäß Anlage 8 „Binationale Promotionsverfahren mit der Rijksuniversiteit Groningen (RUG)“.
      ...

      Anlage 8
      Zu §1 Abs. 2
      Binationale Promotionsverfahren mit der Rijksuniversiteit Groningen (RUG)
      https://uol.de/uni/amtliche_mitteilungen/datei/?file=AM2023-042_Promo_Dr._jur_FK_II_2023.pdf&ts=1698303533
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 042/2023
  • Hochschulporträt
    „International ausgerichtet, regional verankert, stark in Forschung und Lehre. In der Tradition unseres Namensgebers Carl von Ossietzky stehen wir für transparente Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung.”
    Prof. Dr. Ralph Bruder
    Präsident Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
    Offen für neue Wege

    Die Universität Oldenburg wurde 1973 gegründet und gehört damit zu den jungen Hochschulen Deutschlands. Namensgeber ist der Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky (1889-1938), der zu den profiliertesten Publizisten der Weimarer Republik zählte.

    Offen für neue Wege – so lässt sich das Selbstverständnis der Universität Oldenburg auf den Punkt bringen. Neue Wege gehen, das bedeutet Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Themen, gelebte Interdisziplinarität und Internationalität sowie gesellschaftliche Verantwortung.

    Icon: uebersicht
    wurde 1973 gegründet und gehört damit zu den jungen Hochschulen
    Icon: uebersicht
    Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Themen
    Campusuniversität mit kurzen Wegen

    Im Mittelpunkt der Universität Oldenburg stehen ihre Studierenden. Sie sind früh in Wissenschaft und Forschung eingebunden. Vielfältige Lehr-Lernformate, gute Betreuungsverhältnisse und eine Campusuniversität mit kurzen Wegen sorgen für attraktive Lernbedingungen.

    Die Universität bietet ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten aus den Bildungswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Informatik, den Kultur-, Sprach- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, der Mathematik und Medizin. 

    Icon: studium
    vielfältige Lehr-Lernformate, gute Betreuungsverhältnisse
    Icon: studium
    breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Schwerpunkte der Forschung

    Die Wissenschaftler*innen der Universität Oldenburg forschen mit hoher Sichtbarkeit zu den Leitthemen: 

    Umwelt und Nachhaltigkeit:
    •   Biodiversität und Meereswissenschaften
    •   Nachhaltigkeit
    •   Energie der Zukunft

    Mensch und Technik:
    •   Hörforschung
    •   Kooperative sicherheitskritische Systeme
    •   Neurosensorik
    •   Versorgungssysteme und Patientenorientierung

    Gesellschaft und Bildung:
    •   Diversität und Partizipation
    •   Partizipation und Bildung
    •   Professionalisierungsprozesse in der Lehrerbildung
    •   Soziale Transformation und Subjektivierung

    Die Universität misst der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine hohe Bedeutung zu. Neben etablierten universitären Strukturen befördern zusätzlich außeruniversitäre Einrichtungen den Forschungsstandort Oldenburg. Dazu gehören unter anderem das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität, eine Max-Planck-Nachwuchsgruppe, drei Fraunhofer-Gruppen und das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme.

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    forscht mit großem Erfolg und hoher Sichtbarkeit zu den Leitthemen
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