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Universität des Saarlandes

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen der Zulassung

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus:
      1. a) den Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs an einer Hochschule oder eines einschlägigen postgradualen Studiengangs im Sinne von § 61 Absatz2 SHSG, der ein forschungsorientiertes Profil aufweist und eine Master-Arbeit beinhaltet oder
      b) den Abschluss in einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern oder
      c) einen Abschl...
      § 4 Voraussetzungen der Zulassung

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus:
      1. a) den Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs an einer Hochschule oder eines einschlägigen postgradualen Studiengangs im Sinne von § 61 Absatz2 SHSG, der ein forschungsorientiertes Profil aufweist und eine Master-Arbeit beinhaltet oder
      b) den Abschluss in einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern oder
      c) einen Abschluss mit hervorragenden Leistungen in einem einschlägigen Bachelorstudiengang mit einer Gesamtnote von 1,5 oder besser und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studienleistungen im Promotionsfach im Gesamtumfang von maximal drei Semestern oder
      d) einen Abschluss mit hervorragenden Leistungen in einem einschlägigen Diplomstudiengang an einer Fachhochschule und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studienleistungen im Promotionsfach im Gesamtumfang von maximal drei Semestern. Als hervorragend gilt nur ein Abschluss mit einer Gesamtnote von 1,5 oder besser.
      2. die Vorlage einer Dissertation nach § 9,
      3. den Antrag der Promovendin/des Promovenden nach § 5,
      4. a) eine zu Beginn des Promotionsprojekts abgeschlossene Betreuungsvereinbarung zwischen Promovendin/Promovenden und Betreuerin/Betreuer gemäß § 69 Absatz6 SHSG,
      b) im Falle eines kooperativen Promotionsverfahrens mit einer inländischen Fachhochschule gemäß § 70 SHSG (kooperative Promotion) eine zu Beginn des Promotionsprojekts abgeschlossene Betreuungsvereinbarung zwischen Promovendin/Promovenden und der Betreuerin/dem Betreuer der Universität, die/der aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer der Fakultät stammen muss, sowie dem Betreuer/der Betreuerin der Fachhochschule, die promovierte Fachhochschulprofessorin/der promovierter Fachhochschulprofessor sein muss,
      5. die Immatrikulation oder Registrierung als Doktorandin/Doktorand für
      die gesamte Dauer des Promotionsvorhabens.

      (2) Als einschlägig im Sinne von § 4 Absatz1 Nr. 1 gilt grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium im Promotionsfach. In anderen Fällen kann die Zulassung vom Nachweis zusätzlicher fachspezifischer Studienleistungen gemäß § 69 Absatz2 Satz 3 und 4 SHSG abhängig gemacht werden
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Promovendin/des Promovenden zu selbständiger Forschung und ihrer angemessenen Darstellung belegen und darüber hinaus einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag leisten. Ihr wissenschaftlicher Gehalt muss die Veröffentlichung der Dissertation rechtfertigen. Ein eigenständiger, namentlich gekennzeichneter Anteil an einer wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit, der diesen Anforderungen entspricht, kann als Dissertation ode...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Promovendin/des Promovenden zu selbständiger Forschung und ihrer angemessenen Darstellung belegen und darüber hinaus einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag leisten. Ihr wissenschaftlicher Gehalt muss die Veröffentlichung der Dissertation rechtfertigen. Ein eigenständiger, namentlich gekennzeichneter Anteil an einer wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit, der diesen Anforderungen entspricht, kann als Dissertation oder Teil der Dissertation anerkannt werden.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Ebenso besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Teile der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Auf Antrag der Promovendin/des Promovenden kann der Promotionsausschuss für die Dissertation eine andere Sprache zulassen. Der Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Eine Abhandlung, die die Promovendin/der Promovend in einer Hochschulprüfung oder einer staatlichen Prüfung vorgelegt hat, kann nicht als Dissertation oder Teil der Dissertation anerkannt werden.

      (4) Bereits gedruckt veröffentlichte Abhandlungen können vom Promotionsausschuss unter Berücksichtigung einschlägiger fachspezifischer Richtlinien als Dissertation oder Teil der Dissertation anerkannt werden. Falls die Dissertation vollständig aus bereits gedruckt veröffentlichten Abhandlungen besteht, muss eine Synopse zur Darstellung des thematischen Zusammenhangs ergänzt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Durchführung von Promotionsverfahren

      (1) Promotionsverfahren werden im Auftrag der Fakultät HW (Empirische
      Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft) vom Promotionsausschuss durchgeführt.

      (2) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      a) die Antragstellerin/der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt,
      b) die ausländische Hochschule nach ihren national...
      § 2 Durchführung von Promotionsverfahren

      (1) Promotionsverfahren werden im Auftrag der Fakultät HW (Empirische
      Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft) vom Promotionsausschuss durchgeführt.

      (2) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      a) die Antragstellerin/der Antragsteller die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt,
      b) die ausländische Hochschule nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt und der von ihr zu verleihende akademische Grad in der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen wäre.

      Die Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens soll für den Einzelfall oder generell zwischen den beteiligten Fakultäten geregelt werden. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Bei ihrer Vereinbarung sind für Anforderungen und Verfahren zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit die Regelungen dieser Promotionsordnung zu berücksichtigen.

      (3) Das Promotionsverfahren soll innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des Antrags auf Zulassung gemäß § 5 abgeschlossen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Dienstblatt 69/2009, S. 726 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die UdS eröffnet Studierenden moderne Forschungswelten und globale Perspektiven durch die enge Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und starke, weltweite Hochschulpartnerschaften.”
    Prof. Dr. Ludger Santen
    Präsident der Universität des Saarlandes
    Universität des Saarlandes – international und forschungsstark

    Die Universität des Saarlandes (UdS) bietet an ihren Campus in Saarbrücken und Homburg (Medizinische Fakultät) ein vielfältiges Studienangebot: Über sechs Fakultäten hinweg können Studieninteressierte aus mehr als 100 Studiengängen wählen, die eng verknüpft mit aktueller Spitzenforschung sind. Besonders bekannt ist die Universität für ihre Schwerpunktbereiche Informatik, BioMed, Europa und Nachhaltigkeit, die Studierende aus der ganzen Welt ins Saarland bringen.

    Dank eines breiten Angebots an englischsprachigen Bachelor- und Masterstudiengängen haben Studierende an der Universität des Saarlandes die Möglichkeit, in einem internationalen Umfeld zu studieren. Die UdS pflegt zudem enge Beziehungen zu Frankreich und bietet eine Vielzahl von deutsch-französischen Doppelabschlussstudiengängen an. Die Ausrichtung als Europa-Universität gibt Studierenden darüber hinaus die Möglichkeit, einzigartige grenzüberschreitende Perspektiven zu gewinnen.

    Icon: uebersicht
    bietet über sechs Fakultäten hinweg ein vielfältiges Studienangebot
    Icon: uebersicht
    Studiengänge sind eng verknüpft mit aktueller Spitzenforschung
    Leben und Lernen auf dem Campus der Universität des Saarlandes

    Die Universität des Saarlandes verbindet innovative, interdisziplinäre Lehre mit intensiver Zusammenarbeit mit renommierten Forschungsinstituten auf dem Campus. Kurze Wege schaffen eine persönliche Atmosphäre, fördern Vernetzung und den Austausch über Fachgrenzen hinweg. Mit gesellschaftlich relevanter Forschung wirkt die UdS als wichtiger Innovationsmotor in der Region und legt großen Wert auf den Transfer von Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft. Als mehrfach ausgezeichnete Gründerhochschule und Mitglied der Startup Factory „Southwest X“ unterstützt sie aktiv Unternehmensgründungen.

    Das Campusleben zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus: Eingebettet in eine grüne Umgebung bietet der Campus vielfältige Freizeit‑, Sport‑ und Kulturangebote sowie Orte der Begegnung. Studierende aus aller Welt prägen eine internationale Atmosphäre, in der neue Freundschaften entstehen und der interdisziplinäre Austausch gefördert wird. 

    Icon: studium
    fördert die Vernetzung und den Austausch Studierender über Fachgrenzen hinweg
    Icon: studium
    legt großen Wert auf den Transfer von Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft
    Spitzenforschung an der Universität des Saarlandes

    Die Forschung an der Universität des Saarlandes wird von vier zentralen Schwerpunkten geprägt: BioMed, Informatik, Europaforschung und Nachhaltigkeit.

    Im Bereich BioMed stehen die interdisziplinäre und innovative Forschung in den Bereichen Medizin, Pharmazie, Lebenswissenschaften und Bioinformatik und die Zusammenarbeit mit fakultätsübergreifenden Zentren und außeruniversitären Partnern im Mittelpunkt.

    Die Saarbrücker Informatik zählt mit rund 900 Forschenden zu den größten IT‑Forschungsstandorten Europas und deckt ein breites Spektrum von theoretischer Informatik über Künstliche Intelligenz bis zur IT‑Sicherheit ab.

    Die Interdisziplinäre Europaforschung untersucht politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungen Europas in internationaler Zusammenarbeit.

    Der Schwerpunkt Nachhaltigkeit bündelt Kompetenzen aus Technik, Natur‑ und Ingenieurwissenschaften zur Entwicklung von Lösungen für Klima‑, Energie‑ und Strukturwandel in Kooperation mit Forschung und Industrie.

    „Das Saarland hat mit der Universität des Saarlandes und den Instituten in ihrem direkten Umfeld eine Forschungslandschaft, die im Verhältnis zur Größe des Bundeslandes herausragend ist.”
    Prof. Dr. Ludger Santen
    Präsident der Universität des Saarlandes
    Icon: forschung
    vier zentrale Schwerpunkte in der Forschung prägen das wissenschaftliche Profil
    Icon: forschung
    Forschung an der UdS zeichnet sich durch eine außergewöhnliche Bandbreite aus
    Internationale Europa-Universität mit Frankreich-Fokus

    An der UdS ist Internationalität gelebter Alltag in Studium und Lehre. Die Universität zeichnet sich durch einen besonders hohen Anteil an internationalen Studierenden und Forscherinnen und Forschern aus und pflegt Kontakte mit mehr als 500 Partnerhochschulen in aller Welt. Seit ihrer Gründung 1948 als zweisprachige Hochschule unter der Patenschaft Frankreichs prägen intensive Beziehungen zu Frankreich und ein europäisches Profil die Saar-Universität.

    Eine Besonderheit ist das große Angebot an grenzüberschreitenden und internationalen Studiengängen. Grenzüberschreitendes Studieren und Forschen unterstützt auch die „Universität der Großregion“ (UniGR): ein Hochschulraum aus sieben Partnerhochschulen in Belgien, Luxemburg, Lothringen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Mit dem Projekt „Transform4Europe“ zusammen mit Partnern aus neun europäischen Staaten hat die Universität des Saarlandes 2020 zudem die begehrte Auszeichnung „Europäische Hochschule“ erhalten.

    „Die Universität des Saarlandes vereint zukunftsweisende Forschung, innovative Lehre und internationale Vernetzung auf einem lebendigen Campus.”
    Prof. Dr. Ludger Santen
    Präsident der Universität des Saarlandes
    Icon: international
    geprägt durch intensive Beziehungen zu Frankreich und ein europäisches Profil
    Icon: international
    großes Angebot an grenzüberschreitenden und internationalen Studiengängen

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