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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Architektur
  • Promotionsfach / fächer Architektur
  • Sachgebiet(e) Architektur, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Als Doktorandin bzw. Doktorand wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" verliehen wird, oder b) den Abschluss eines Masterstudienganges im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG oder
      c) den Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und...
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Als Doktorandin bzw. Doktorand wird zugelassen, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor" verliehen wird, oder b) den Abschluss eines Masterstudienganges im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG oder
      c) den Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern nachweist
      sowie Studienleistungen und Leistungen nachweist, die die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen.

      (2) Die für angemessen erachteten Inhalte der auf die Promotion vorbereitenden Studien nach Abs. 1 Buchstabe c) einschließlich der Zahl und der Art der Nachweise dieser Studien sowie Studienleistungen und Leistungen, die die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen, legt der Promotionsausschuss für den Einzelfall nach Anhörung der Bewerberin bzw. des Bewerbers fest.

      (3) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion an der Fakultät für Architektur ist in der Regel der Diplom- bzw. Mastergrad aus einem Studiengang, welcher dem Ausbildungs- und Forschungsprofil der Fakultät weitgehend entspricht. Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge können nach schriftlicher Befürwortung durch zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer der Fakultät zur Promotion zugelassen werden, wenn das Dissertationsthema im wissenschaftlichen Interesse der Fakultät steht und die bzw. der Antragstellende entsprechende Vorkenntnisse nachweisen kann. Über derartige Ausnahmefälle entscheidet der Promotionsausschuss; er ist berechtigt, vor der Entscheidung über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand die vorauszusetzenden Kenntnisse der bzw. des Antragstellenden zu prüfen.

      (4) Bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder berufspraktischer Leistungen kann der Promotionsausschuss Antragstellende nach schriftlicher Befürwortung durch zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer der Fakultät mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Promotionsausschussmitglieder in sinngemäßer Anwendung des § 49 Abs. 11 HG zur Promotion zulassen.

      § 9 Zulassung mit Auslandsabschluss

      (1) Als Doktorandin bzw. Doktorand kann auch zugelassen werden, wer außerhalb Deutschlands einen einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang im Sinne von § 8 Abs. 1 a) absolviert hat mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern einschließlich einer studienintegrierten wissenschaftlichen Abschlussarbeit, wenn der betreffende Abschluss
      a) aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen als gleichwertig mit entsprechenden, an einer deutschen Hochschule zu erwerbenden Abschlüssen zu bewerten ist,
      b) aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist,
      c) aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands durch die RWTH als gleichwertig mit einem entsprechenden an der RWTH zu erwerbenden Abschluss zu bewerten ist.

      (2) Die Betreuung durch ein gemäß § 4 Abs. 1 berechtigtes Mitglied der Fakultät muss gesichert sein. Mit der Bereitschaft zur Betreuung wird die Verpflichtung übernommen, eingereichte Arbeiten bzw. Publikationen auf die erforderliche wissenschaftliche Qualifikation hin zu prüfen und dem Promotionsausschuss das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Eine zusätzliche Kenntnisprüfung ist so nach Möglichkeit auszuschließen.

      (3) Der Promotionsausschuss kann der bzw. dem Antragstellenden ergänzende Bildungsauflagen machen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet stehen, in welchem das Promotionsvorhaben angesiedelt ist.

      § 10 Zulassung zum Promotionsprogramm des CDS

      (1) Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber soll zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen ein Promotionsprogramm im Rahmen des Centers for Doctoral Studies (CDS) absolvieren. Es soll die wissenschaftliche Selbstständigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden fördern und ihr bzw. ihm den Erwerb von akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen. Dies geschieht beispielsweise durch folgende Maßnahmen:
      - Strukturierte Vertiefung des Fachwissens,
      - Erwerb interdisziplinärer Kenntnisse auf neuen Wissensgebieten,
      - Ausbau der kommunikativen Fähigkeiten (z.B. Projektmanagement, Sprachkompetenz),
      - Erwerb von berufs- und gesellschaftsbezogenen Fähigkeiten (Teamfähigkeit, Mitarbeiterführung),
      - GErwerb internationaler und interkultureller Kompetenz.

      (2) Sollten bei den externen Bewerberinnen und Bewerbern (z.B. Bewerberin bzw. Bewerber von auswärtigen Unternehmen) aufgrund ihrer Vorbildung diese Schlüsselqualifikationen nachweislich schon gegeben sein, so gestattet der Promotionsausschuss Ausnahmen von der Teilnahme am CDS.

      (3) Voraussetzung für die Teilnahme am Promotionsprogramm des CDS ist die Zulassung zur Promotion durch die Fakultät.

      (4) Die Leistungen im CDS werden gemäß § 19 Abs. 3 in einem Promotionssupplement, das Bestandteil der Doktorurkunde ist, bescheinigt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die Doktorandin bzw. der Doktorand hat eine selbständig erarbeitete wissenschaftliche Abhandlung in deutscher Sprache als Dissertation vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer Fremdsprache abgefasste Dissertation zulassen. In diesem Falle kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die Zulassung einer fremdsprachlich abgefassten Dissertation t...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Doktorandin bzw. der Doktorand hat eine selbständig erarbeitete wissenschaftliche Abhandlung in deutscher Sprache als Dissertation vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer Fremdsprache abgefasste Dissertation zulassen. In diesem Falle kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die Zulassung einer fremdsprachlich abgefassten Dissertation trifft der Promotionsausschuss im Rahmen der Prüfung des Promotionsgesuches gemäß § 12. Nach abgeschlossener mündlicher Prüfung entscheidet der Promotionsausschuss, ob die eingereichte Dissertation in ihrer fremdsprachlichen Fassung oder in einer deutschen Übersetzung veröffentlicht werden soll.

      (2) Die Dissertation muss inhaltlich zu einem wesentlichen Teil in den Wissenschaftsgebieten der Fakultät für Architektur angesiedelt und im fachlichen Kontakt mit mindestens einer der Fakultät angehörenden Personen gemäß § 4 Abs. 1 entstanden sein, die bzw. der als Betreuerin bzw. Betreuer fungiert. Diese bzw. dieser ist verpflichtet, eine angemessene wissenschaftliche Betreuung während des Promotionsverfahrens sicherzustellen. Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Verpflichtung wird im Regelfall durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung entsprechend dem Muster (Anlage 3) zum Ausdruck gebracht.

      (3) Frühere Prüfungsarbeiten und bereits veröffentlichte Schriften dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Auszugsweise Vorveröffentlichungen sind im Einvernehmen mit der bzw. dem Betreuenden zulässig und dem Promotionsausschuss schriftlich anzuzeigen.

      § 5a Kumulative Dissertation

      (1) Kumulative Dissertationen sind nur mit einem schriftlichen Einverständnis der Betreuerin bzw. des Betreuers möglich.

      (2) Es liegen mindestens drei Fachaufsätze vor, die in Fachzeitschriften mit wissenschaftlicher Qualitätskontrolle (full paper in einem wissenschaftlich begutachteten Publikationsorgan, double blind peer reviewed) erschienen oder nachweislich zur Veröffentlichung angenommen sind. Die einzelnen Fachaufsätze dürfen untereinander keine substantiellen inhaltlichen Überschneidungen und Wiederholungen aufweisen.

      (3) Von diesen Fachaufsätzen sind mindestens zwei in Allein- oder Erstautorenschaft erstellt worden. Eine geteilte Erstautorenschaft wird anerkannt, sofern sie mit dem/der Betreuer/in geteilt wird. Mit den Fachartikeln wird jeweils eine von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden verfasste Zusammenfassung der jeweiligen Veröffentlichungen unter Hervorhebung der eigenen Leistungsbeiträge vorgelegt. Die geleisteten Beiträge der Doktorandin bzw. des Doktoranden müssen durch die Betreuerin bzw. den Betreuer schriftlich bestätigt werden.

      (4) Die in den Fachaufsätzen dargestellten Ergebnisse sind kumulativ kohärent in einer Gesamtdarstellung dargelegt: Es liegen ein Einführungsteil mit Erläuterungen der untersuchten Fragestellungen und verwendeten Methoden sowie eine integrierende schriftliche Auseinandersetzung mit der Fachliteratur zum gewählten Thema vor. Diese stellen einen klaren Bezug zu den Fachaufsätzen her und fassen die wesentlichen Ergebnisse sowie die Diskussion der durchgeführten Forschung zusammen.

      (5) Die Publikationen sind im in der Betreuungsvereinbarung vereinbarten Zeitrahmen erstellt worden.

      (6) Es liegt ein schriftliches Einverständnis der Verlage zur Einbindung von ausgewählten Originalveröffentlichungen vor. Die zugrundeliegenden Fachaufsätze gehören als Anlage zur Gesamtdarstellung.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 a Cotutelle

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission vorsehen, dass die Promotionskommission zu gleichen Teilen von...
      § 18 a Cotutelle

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission vorsehen, dass die Promotionskommission zu gleichen Teilen von den beteiligten Universitäten zu besetzen ist.

      (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät für Architektur einen akademischen Grad nach § 1 Abs.1 und die Partneruniversität einen akademischen Grad nach dort geltenden Bestimmungen. Diese akademischen Grade dürfen ausschließlich alternativ geführt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 16/2008
    • zuletzt geändert am 16.11.2020
  • Hochschulporträt
    „Ziel der RWTH ist es, ein einzigartiges (inter-)nationales Bildungs-, Forschungs- und Transferumfeld mit dynamischen Forschungsnetzwerken zu schaffen, das disziplinäre und organisatorische Grenzen überschreitet.”
    Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger
    Rektor der RWTH Aachen University
    Die Integrierte Interdisziplinäre Hochschule für Science und Technology – Knowledge. Impact. Networks.

    Die RWTH Aachen ist ein Ort, an dem die Zukunft unserer industrialisierten Welt gedacht wird. Die Hochschule erweist sich als zunehmend international wahrgenommener Hot Spot, an dem innovative Antworten auf die globalen Herausforderungen erarbeitet werden. Die RWTH ist bestrebt, ein einzigartiges Bildungs- und Forschungsumfeld zu fördern, das die Konvergenz von Wissen, Ansätzen und Erkenntnissen aus den Geistes-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften umfasst.

    Die RWTH hat sich dabei ein klares Ziel gesetzt: Sie will eine der besten technischen Universitäten Europas werden. Dies wird gemessen an der Qualität ihrer Absolventinnen und Absolventen, ihren Forschungsnetzwerken, der Wirksamkeit der Forschung sowie an der Fähigkeit der Universität, weltweit führende Talente anzuwerben und die notwendigen Fördergelder zur Erreichung ihrer wissenschaftlichen Ziele zu erhalten.

    Icon: uebersicht
    Ziel eine der besten technischen Universitäten Europas zu werden
    Icon: uebersicht
    Innovative Antworten auf globale Herausforderungen
    Zukunft denken, das lernt man an der RWTH

    Die RWTH bietet ein kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium mit dem Ziel, hochqualifizierte und verantwortungsbewusste Absolventinnen und Absolventen für Führungspositionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vorzubereiten. Nationale Rankings, internationale Bewertungen sowie die hohe Vermittlungsfähigkeit bescheinigen den RWTH-Absolventinnen und -Absolventen eine ausgeprägte Befähigung zur Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen, zu konstruktiver Problemlösung in Teamarbeit und zur Übernahme von Leitungsaufgaben.

    Zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Lehre gehört auch der Einsatz von didaktisch fundierten Methoden des Blended Learning, das heißt einer modernen Lehre, die Präsenz- und Selbstlernphasen mit den Möglichkeiten der neuen Medien zusammenbringt.

    Icon: studium
    kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium
    Icon: studium
    moderne Lehre unter Berücksichtigung digitaler Methoden
    Zukunft denken

    Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern bot der RWTH die einzigartige Möglichkeit, ihr Forschungsprofil durch Stärkung der Naturwissenschaften und Förderung der interdisziplinären Forschung zu schärfen. Dies förderte den stetigen Transformationsprozess der RWTH zu einer Integrierten Interdisziplinären Technischen Universität und damit auch zur Konvergenz. Die Forschungsthemen umfassen unter anderem synthetische Kraftstoffe, Datengewinnung, Informatik, Produktionstechnologie, Hochleistungswerkstoffe, Gesundheit, nachwachsende Rohstoffe und Mobilität.

    Die RWTH Aachen University bedient sich der starken Forschungsnetzwerke und der intellektuellen Neugier ihrer Mitarbeitenden, um Wissen zu anspruchsvollen wissenschaftlichen Fragestellungen zu generieren, führendes Wissen zu transferieren und Lösungen zu entwickeln, die sich auf heutige und zukünftige Herausforderungen auswirken.

    „Eingebettet in den genetischen Code der RWTH ist der Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung in gesellschaftlich relevante Innovationen. ”
    Professor Dr.-Ing. Matthias Wessling
    Prorektor für Forschung und Struktur
    Icon: forschung
    integrierte interdisziplinäre Technische Universität
    Icon: forschung
    Stärkung der Naturwissenschaften und interdisziplinärer Forschung
    Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft

    Die RWTH Aachen versteht sich als Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft und möchte Heimat, Drehkreuz und Katalysator für bedeutsame wissenschaftliche Bildungswege, Karrieren, Ideen und Innovationen sein. Wir verstehen Internationalisierung deshalb als Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Universität von allen Einrichtungen und Arbeitsbereichen gleichermaßen mitgedacht wird.

    Richtungsweisend für die Arbeit der Hochschule ist der Ausbau international anerkannter Spitzenforschung und -lehre sowie der Anspruch, den Studierenden eine bestmögliche Vorbereitung für eine global vernetzte Lebens- und Arbeitswelt zu bieten.

    Die Maßnahmen der Internationalisierungsstrategie der RWTH sind zur konstanten Verbesserung der Qualität von Forschung, Lehre und Organisation um drei strategische Dimensionen herum aufgebaut: Internationales Profil, internationale wissenschaftliche Kultur und internationale Verantwortung.

    „Wir verstehen Internationalisierung als Öffnung der Institution und der Köpfe für das weltweite Zirkulieren von Menschen, Wissen und Ideen in der täglichen Arbeit in Lehre, Forschung, Transfer und Organisation.”
    Prof. Dr. rer. soc. Ute Habel
    Prorektorin für Internationales
    Icon: international
    Internationalisierung als Querschnittsaufgabe
    Icon: international
    international anerkannte Forschung und Lehre
    Foto: Luftaufnahme des Gebäudes Super C der RWTH Aachen
    Foto: Zwei Menschen in einem virtuellen Raum der RWTH Aachen
    Foto: Graduierte feiern im Freien und werfen ihre Doktorhüte in die Luft
    Foto: Luftaufnahmen der Aachener Campus-Bereiche Melaten und West

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