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Universität Hamburg

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen für ein Promotionsvorhaben und für die Begründung eines Betreuungsverhältnisses

      (1) Voraussetzung für ein Promotionsvorhaben ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem Studiengang von mindestens acht Semestern Dauer. Es wird in der Regel nachgewiesen durch ein Diplom in Psychologie, ein Diplom oder äquivalenten Abschluss beim Anstreben des Dr. rer. nato eines natur- oder biowissenschaftlichen Faches oder ein Diplo...
      § 4 Voraussetzungen für ein Promotionsvorhaben und für die Begründung eines Betreuungsverhältnisses

      (1) Voraussetzung für ein Promotionsvorhaben ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem Studiengang von mindestens acht Semestern Dauer. Es wird in der Regel nachgewiesen durch ein Diplom in Psychologie, ein Diplom oder äquivalenten Abschluss beim Anstreben des Dr. rer. nato eines natur- oder biowissenschaftlichen Faches oder ein Diplom oder äquivalenten Abschluss beim Anstreben des Dr. phi!. eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Faches. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen. Hat eine Bewerberin bzw. ein Bewerber den Hochschulabschluss außer halb der Bundesrepublik Deutschland erworben, so ist die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einer entsprechenden Diplomprüfung oder eines äquivalenten Abschlusses nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Dekanin bzw. der Dekan, gegebenenfalls nach Einholung einer Auskunft bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen.

      (2) In allen anderen Fällen kann der Prüfungsausschuss vor der Zulassung zur Anfertigung einer Dissertation zusätzliche Leistungen in Anlehnung an die Diplomprüfungsordnungen verlangen. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelorabschluss.

      (3) Vorzulegen ist weiterhin eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg die Bewerberin bzw. der Bewerber sich bereits anderweitig um den Doktorgrad beworben hat.

      (4) Gleichzeitig teilt die vorgesehene Betreuerin bzw. der vorgesehene Betreuer gemeinsam mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber über den Fachbereich dem Prüfungsausschuss das geplante Thema mit.

      (5) Bei interdisziplinären Dissertationen, bei denen zu einem Teil der Fachbereich Psychologie zuständig ist, wird der Prüfungsausschuss versuchen, eine Einigung über die Zuständigkeit und Durchführung des Promotionsverfahrens mit den anderen betroffenen Fachbereichen herbeizuführen. Wird keine Einigung erzielt, teilt der Prüfungsausschuss dies der Bewerberin bzw. dem Bewerber, der Betreuerin bzw. dem Betreuer und dem Ausschuss für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs des Akademischen Senats mit und benennt zugleich das nach seiner Meinung angemessene Verfahren.

      (6) Der Prüfungsausschuss soll spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung des Promotionsvorhabens der Bewerberin bzw. dem Bewerber, der Betreuerin bzw. dem Betreuer eine Mitteilung über die Zuständigkeit des Fachbereichs machen, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anmeldung des Promotionsvorhabens bestätigen und die Durchführung des Promotionsvorhabens durch den Fachbereich Psychologie gewährleisten.
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation soll die Befahigung der Doktorandin bzw. des Doktoranden zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit anzeigen. Sie entsteht in der Regel auf empirischer Grundlage und muss neue wissenschaftliche Ergebnisse in einem originären oder interdisziplinären Forschungsbereich des Faches Psychologie erweisen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel als Einzelschrift anzufertigen und vorzulegen. Werden bereits veröffe...
      § 8 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation soll die Befahigung der Doktorandin bzw. des Doktoranden zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit anzeigen. Sie entsteht in der Regel auf empirischer Grundlage und muss neue wissenschaftliche Ergebnisse in einem originären oder interdisziplinären Forschungsbereich des Faches Psychologie erweisen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel als Einzelschrift anzufertigen und vorzulegen. Werden bereits veröffentlichte oder zum Druck angenommene Arbeiten als kumulative Dissertationsleistung eingereicht, so müssen diese insgesamt den Anforderungen nach § 8 Absatz 1 sowie Absatz 3 entsprechen und einem einzigen Forschungsbereich zuzurechnen sein. Bei gemeinsamen Publikationen ist der Eigenanteil nachzuweisen. Die inhaltliche Zusammengehörigkeit ist durch eine separat beizugebende Darstellung des Standes der Forschung und der eigenen Beiträge zu dokumentieren. Im Folgenden wird die kumulative Dissertationsleistung vereinfachend auch unter dem Begriff der Dissertation subsumiert.

      (3) Dissertationen oder ihr vergleichbare Leistungen nach Absatz 2 sind in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Über Ausnahmen und Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtlicher Anzeiger 2004, S. 269 ff.
  • Hochschulporträt
    „Exzellent, nachhaltig, den Transfer fördernd: Das ist die Universität Hamburg. Ein Flaggschiff der Wissenschaft im Norden Deutschlands.”
    Prof. Dr. Hauke Heekeren
    Präsident der Universität Hamburg
    Foto: Das Audimax der Universität Hamburg beleuchtet am Abend
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung an einer der größten und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands

    Studieren an der Universität Hamburg ist anspruchsvolle akademische Ausbildung an einer der größten und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands in einer von Wasser und Grün geprägten Hafenmetropole mit vielseitiger Freizeit- und Kulturszene. Wer hier studiert, ist darüber hinaus Mitglied einer Universität, die die den Status „Exzellenzuniversität“ für ihr Konzept der „Flagship University“ trägt.

    Icon: uebersicht
    studieren an einer der größten und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands
    Icon: uebersicht
    Studierende profitieren von vielfältigen Studienschwerpunkten und -kombinationen
    Vielfältige Studienschwerpunkte und -kombinationen

    Unsere fast 200 Studiengänge garantieren eine Vielfalt an Schwerpunkten und Kombinationen. Acht Fakultäten bieten das gesamte Spektrum einer Volluniversität: Rechtswissenschaft, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Medizin, Erziehungswissenschaft, Geisteswissenschaften, Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, Psychologie und Bewegungswissenschaft sowie Betriebswirtschaft. Unser internationales Netzwerk ermöglicht Aufenthalte an einer von mehr als 300 Hochschulen in über 50 Ländern, auf die man sich in unserem Sprachenzentrum vorbereiten kann. Studierende profitieren außerdem von unserer professionellen Beratungsstruktur: Im Campus-Center und in den Studienbüros der Fakultäten.

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    fast 200 Studiengänge garantieren eine Vielfalt an Schwerpunkten und Kombinationen
    Icon: studium
    Studierende profitieren von einer professionellen Beratungsstruktur
    Forschung auf hohem Niveau

    Im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder werden seit 2019 an der Universität Hamburg vier Exzellenzcluster gefördert: „CUI: Advanced Imaging of Matter“ (Photonen- und Nanowissenschaften), „Climate, Climatic Change, and Society (CLICCS)“ (Klimaforschung), „Understanding Written Artefacts“ (Manuskriptforschung) und „Quantum Universe“ (Mathematik, Teilchenphysik, Astrophysik, Kosmologie). Ein ebenfalls wichtiger Forschungsschwerpunkt ist der Bereich „Infektionsforschung“, in dem Struktur, Dynamik und Mechanismen von Infektionsprozessen untersucht werden, um zur Entwicklung von neuen Behandlungsmethoden und Therapien beizutragen. Das Forschungsprofil der Universität Hamburg umfasst außerdem die fünf Potenzialbereiche „Gesundheitsökonomie“, „Neurowissenschaften und Kognitive Systeme“, „Das Recht in seinen globalen Kontexten“, „Die Frühe Neuzeit“ sowie „Gründe, Ursachen, Begründungen“.

    „Exzellent, nachhaltig, den Transfer fördernd: Das ist die Universität Hamburg. Ein Flaggschiff der Wissenschaft im Norden Deutschlands.”
    Prof. Dr. Hauke Heekeren
    Präsident der Universität Hamburg
    Icon: forschung
    das Forschungsprofil umfasst Grundlagenforschung sowie anwendungsnahe Forschungs- und Transferprojekte
    Icon: forschung
    im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder werden seit 2019 vier Exzellenzcluster gefördert
    Foto: Studierende unterhalten sich vor dem Rechtshaus der Universität Hamburg
    Foto: Studierende sitzen vor dem Audimax der Universität Hamburg in der Sonne

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