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Justus-Liebig-Universität Gießen

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Steckbrief

  • Hochschule Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 11 Medizin
  • Promotionsfach / fächer
    ... Humanbiologie; Medizin; Zahnmedizin
    Humanbiologie; Medizin ...
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine; Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. biol. hom.; Dr. med.; Dr. med. dent.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassung als Doktorandin/Doktorand

      (1) Der Antrag auf Zulassung als Doktorandin/Doktorand ist beim Dekanat zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
      1. Lebenslauf mit Lichtbild;
      2. Erklärungen und Zeugnisse über akademische und staatliche Prüfungen, die die Bewerberin/der Bewerber bestanden oder nicht bestanden hat;
      3. Erklärungen, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Hochschulen oder Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen die Annahme als Doktorandin/Dokt...
      § 6 Zulassung als Doktorandin/Doktorand

      (1) Der Antrag auf Zulassung als Doktorandin/Doktorand ist beim Dekanat zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
      1. Lebenslauf mit Lichtbild;
      2. Erklärungen und Zeugnisse über akademische und staatliche Prüfungen, die die Bewerberin/der Bewerber bestanden oder nicht bestanden hat;
      3. Erklärungen, ob und mit welchem Ergebnis an anderen Hochschulen oder Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen die Annahme als Doktorandin/Doktorand beantragt wurde;
      4. die von Doktorandin/Doktorand und Betreuerin/Betreuer unterschriebene und ausgefüllte Promotionsvereinbarung (Anlage 6),
      5. von ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse, falls kein Abschlussexamen eines Hochschulstudiums in Deutschland vorliegt, oder hinreichender englischer Sprachkenntnisse;
      6. Arbeitstitel und vorläufiger Arbeitsplan für ein Dissertationsvorhaben;
      7. Erklärung, die "Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" erhalten zu haben und ihre Grundsätze bei der Arbeit zu beachten;
      8. Erklärung darüber, in welcher der nach §10 Absatz 2 zugelassenen Sprache die Dissertation abgefasst werden soll.

      (2) Die nach §7 Absatz 1 eingereichten Unterlagen verbleiben - mit Ausnahme der Zeugnisoriginale – im Dekanat. Die Verwendung der Unterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

      (3) Doktorandinnen/Doktoranden können vor der Einreichung ihrer Dissertation und unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen, das Doktorandenverhältnis zu beenden. Die Promotion gilt dann als nicht gescheitert. Die Bewerberin/der Bewerber kann unter Einreichung eines anderen Themas noch einmal die Zulassung als Doktorandin/ Doktorand beantragen, siehe hierzu §7 Absatz 5.

      § 7 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren zum Dr. med. oder Dr. med. dent. wird zugelassen, wer:
      Ein durch die Ärztliche Prüfung bzw. Zahnärztliche Prüfung abgeschlossenes universitäres Studium der Medizin bzw. der Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule nachweisen kann.

      (2) Zum Promotionsverfahren zum Dr. biol. Hom. Können Hochschulabsolventinnen/ Hochschulabsolventen zugelassen werden, wenn:
      1. das von ihnen in Aussicht genommene Thema der Dissertation in die fachliche Zuständigkeit des Fachbereichs Medizin fällt,
      2. sie ein Studium an einer wissenschaftlichen deutschen Hochschule mit einer Prüfung qualifiziert abgeschlossen haben, oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule nachweisen können,
      3. sie die schriftliche Zusage einer Person aus dem unter §4 Absatz 1 genannten Personenkreis vorlegen können, die Mitglied des Fachbereichs Medizin sein muss und sich zur späteren Betreuung des Promotionsvorhabens bereit erklärt,
      4. sie über gründliche, über ihr spezielles Forschungsgebiet hinausgehende Kenntnisse des medizinischen Fachgebietes verfügen, das im Rahmen der geplanten Dissertation überwiegend angesprochenen wird,
      5. sie eine mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit am Fachbereich (Medizinisches Zentrum und/oder wissenschaftliche Einrichtung) nach der Abschlussprüfung unter Anleitung einer Person aus dem unter §4 Absatz 1 genannten Personenkreis nachweisen können.

      (3) Zum Promotionsverfahren zum Dr. biol. Hom. Können Fachhochschulabsolventinnen/ Fachhochschulabsolventen zugelassen werden, wenn:
      1. das von ihnen in Aussicht genommene Thema der Dissertation in die fachliche Zuständigkeit des Fachbereichs Medizin fällt,
      2. sie das Diplom bzw. den Master an der Fachhochschule in der Abschlussarbeit mit „sehr gut“ abgeschlossen haben und der Notendurchschnitt der übrigen Fächer der letzten beiden Studienjahre < 1,5 war oder andere hochwertige wissenschaftliche Leistungen nach der Abschlussarbeit erbracht haben (z.B. Publikationsleistungen in gelisteten Peer Review-Journalen),
      3. sie ein positives Gutachten einer fachlich einschlägigen Professorin/eines fachlich einschlägigen Professors des zuständigen Fachbereichs der Fachhochschule über ihre Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit vorweisen können,
      4. sie die schriftliche Zusage einer Professorin/eines Professors vorlegen können, die/ der Mitglied des Fachbereichs Medizin sein muss und sich zur späteren Betreuung des Promotionsvorhabens bereit erklärt,
      5. sie ein auf die Promotion vorbereitendes, mindestens zweisemestriges Studium im Studiengang Medizin (Promotionsstudium) in 3 unterschiedlichen Fächern nach Vorgabe des Promotionsausschusses absolviert haben. Über die im Promotionsstudium zu erbringenden Leistungsnachweise entscheidet der Promotionsausschuss,
      6. sie die Eignungsprüfung in den 3 geforderten Fächern mit Erfolg abgelegt haben. In der Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse in dem vorgesehenen Promotionsgebiet besitzt und zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist.

      (4) Zum Promotionsverfahren zum Dr. biol. Hom. Können Ph.D.-Studentinnen/Studenten zugelassen werden, wenn:
      1. sie die gemäß gültiger Ph.D.-Ordnung des Fachbereichs geforderten Credits für die Meldung zur Ph.D.-Prüfung nachweisen können,
      2. das von ihnen in Aussicht genommene Thema der Dissertation in die fachliche Zuständigkeit des Fachbereichs Medizin fällt,
      3. sie ein Studium an einer wissenschaftlichen deutschen Hochschule mit einer Prüfung qualifiziert abgeschlossen haben, oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule nachweisen können,4. sie die schriftliche Zusage einer Person aus dem unter § 4 Absatz 1 genannten Personenkreis vorlegen können, der Mitglied des Fachbereichs Medizin sein muss und sich zur späteren Betreuung des Promotionsvorhabens bereit erklärt.

      (5) Der Nachweis der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse muss durch die Doktorandin/den Doktoranden bei der zuständigen Stelle beantragt werden und zur Eröffnung des Verfahrens vorliegen.

      (6) Eine Bewerberin/ein Bewerber, die/der in einem früheren Promotionsverfahren erfolglos geblieben ist, darf ein neues Gesuch nicht früher als ein Jahr nach der Ablehnung des ersten Promotionsgesuches einreichen. Ein drittes Promotionsgesuch ist ausgeschlossen. Eine abgewiesene Dissertation kann weder in gleicher noch in modifizierter Form erneut eingereicht werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Die Dissertation

      (1) Die Dissertation muss folgenden Ansprüchen genügen:
      1. Sie muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung zum Gegenstand hat;
      2. sie muss die Fähigkeit der Doktorandin/des Doktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit dokumentieren und ...
      § 10 Die Dissertation

      (1) Die Dissertation muss folgenden Ansprüchen genügen:
      1. Sie muss eine in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit verfasste Abhandlung und eine in sich geschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis aufgrund selbständiger Forschung zum Gegenstand hat;
      2. sie muss die Fähigkeit der Doktorandin/des Doktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit dokumentieren und zur wissenschaftlichen und/oder methodischen Weiterentwicklung des Arbeitsgebietes beitragen;
      3. sie muss den methodischen Grundsätzen ihres Faches gerecht werden und die angewandte Methodik muss der bearbeiteten Fragestellung angemessen sein;
      4. sie muss eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und über die herangezogene Fachliteratur enthalten;
      5. sie muss ihren Gegenstand klar und formal einwandfrei darstellen;
      6. sie muss entsprechend der „Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ erarbeitet worden sein;
      7. sie muss unter Einhaltung ethischer, datenschutzrechtlicher und tierschutzrechtlicher Bestimmungen und Richtlinien erstellt worden sein;
      8. die zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Promotion gültigen „Richtlinien für die Abgabe von Dissertationen am Fachbereich Medizin“ sollen eingehalten werden.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und mit einer deutschen sowie englischen Zusammenfassung zu versehen. Der Sprachwunsch ist bei der Zulassung anzugeben.

      (3) Mehrere Publikationen können als Kumulativdissertation vorgelegt werden. Sie müssen in einem thematischen Zusammenhang stehen, durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sein und mindestens 3 Arbeiten als Erstautorschaft umfassen, die in international anerkannten Journalen mit Gutachtersystem (Peer Review) veröffentlicht worden sind. Die Annahme der letzten Veröffentlichung zum Druck darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die einzelnen Publikationen sollen durch die Einleitung in einen plausiblen Zusammenhang gebracht werden. Näheres regeln die Richtlinien zur kumulativen Dissertation (Anlage 5).

      (4) In die Dissertation ist eine ehrenwörtliche Erklärung mit dem folgenden Wortlaut einzuheften und handschriftlich zu unterzeichnen:
      „Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne unzulässige Hilfe oder Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Textstellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nichtveröffentlichten Schriften entnommen sind, und alle Angaben, die auf mündlichen Auskünften beruhen, sind als solche kenntlich gemacht. Bei den von mir durchgeführten und in der Dissertation erwähnten Untersuchungen habe ich die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in der „Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ niedergelegt sind, eingehalten sowie ethische, datenschutzrechtliche und tierschutzrechtliche Grundsätze befolgt. Ich versichere, dass Dritte von mir weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten haben, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen, und dass die vorgelegte Arbeit weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde zum Zweck einer Promotion oder eines anderen Prüfungsverfahrens vorgelegt wurde. Alles aus anderen Quellen und von anderen Personen übernommene Material, das in der Arbeit verwendet wurde oder auf das direkt Bezug genommen wird, wurde als solches kenntlich gemacht. Insbesondere wurden alle Personen genannt, die direkt und indirekt an der Entstehung der vorliegenden Arbeit beteiligt waren. Mit der Überprüfung meiner Arbeit durch eine Plagiatserkennungssoftware bzw. ein internetbasiertes Softwareprogramm erkläre ich mich einverstanden.

      Anlage 5 (zu §10) Richtlinien zur kumulativen Dissertation am Fachbereich Medizin

      1. Kumulativdissertation
      Eine kumulative Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der Promotionsarbeit nicht in Form einer durchgängigen Schrift, sondern in Form einer Sammlung von drei oder mehr Publikationen dargestellt werden, die in international gelisteten Journalen mit Gutachtersystem (Peer Review) in Erstautorschaft veröffentlicht worden sind.
      Publikationen in englischer und deutscher Sprache können gemischt werden. Die Veröffentlichungen müssen in einem engen fachlichen Zusammenhang stehen und durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sein, die durch das Thema der Dissertation ausgewiesen ist.

      2. Formaler Aufbau
      Eine kumulative Dissertation muss in gebundener Form DIN A4 vorgelegt werden. Die Seiten müssen eine fortlaufende Nummerierung aufweisen, die Seitennummerierung von publizierten Manuskripten ist ebenfalls abzudrucken.
      Eine kumulative Dissertation besteht aus den folgenden Teilen:
      a) Deckblatt
      Die erste Seite bildet ein Deckblatt entsprechend den Vorgaben der Promotionsordnung.
      b) Inhaltsverzeichnis
      Die Seitenangaben des Inhaltsverzeichnisses beziehen sich auf die fortlaufende Seitennummerierung in der Dissertation. Eingebundene Veröffentlichungen werden wie Kapitel mit einer Seitenangabe im Inhaltsverzeichnis aufgeführt.
      c) Einleitung
      Die Einleitung bezieht sich auf die Gesamtheit aller Publikationen und ist für die Begutachtung einer kumulativen Dissertation von großer Bedeutung. Sie muss deutlich machen, durch welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Publikationen verbunden sind und welche Aspekte durch die einzelnen Veröffentlichungen jeweils abgedeckt werden sollen. Die Einleitung soll fünf Seiten nicht unterschreiten.d) Übersicht zu den Manuskripten
      Alle Publikationen, die Bestandteil der Dissertation sind, müssen mit Autorennamen, Titel und Angaben zum Journal aufgeführt werden.
      Für jede Publikation ist eine kurze Inhaltsangabe (2 – 3 Sätze) gesondert anzufertigen, aus der der Beitrag zur Gesamtfragestellung erkenntlich wird.
      Bei Publikationen mit mehreren Autoren ist zusätzlich der jeweilige Eigenanteil in Bezug auf Inhalt und Umfang auszuweisen, der sich mit den Ausführungen gemäß Ziffer 3 der Ausführungsbestimmungen decken muss.
      e) Manuskripte
      In der Dissertation enthaltene Manuskripte, die bereits publiziert sind, müssen in Form und Inhalt vollständig der Originalpublikation entsprechen.
      f) Abschlussdiskussion
      Die Abschlussdiskussion bezieht sich auf die Gesamtheit aller Publikationen und Kapitel. Sie ist für die Begutachtung einer kumulativen Dissertation von zentraler Bedeutung und muss die Einzelergebnisse der Publikationen zusammenführen. Insbesondere muss schlüssig dargestellt werden, in welchem Umfang die Publikationen zur Beantwortung der durch das Thema der Dissertation vorgegebenen und in der Einleitung formulierten Fragestellung beitragen. Weiterhin ist die verwendete Methodik übergreifend zu diskutieren und darüber hinaus ist der Beitrag der Arbeit zum Fortschritt der Wissenschaft zu beschreiben. Die Gesamtdiskussion muss mehr als acht Seiten umfassen.
      g) Zusammenfassung in englischer und deutscher Sprache
      Eine Zusammenfassung sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache ist normaler Bestandteil jeder Dissertation. Die Zusammenfassung muss die wichtigsten Punkte der Einleitung und der umfassenden Diskussion darstellen.
      h) Literaturverzeichnis
      Das Gesamtliteraturverzeichnis enthält alle in der Dissertation zitierten Publikationen.
      i) Eidesstattliche Erklärung
      Eine Eigenständigkeitserklärung muss entsprechend den Vorgaben der Promotionsordnung erfolgen.
      j) Tabellarischer Lebenslauf
      Ein tabellarischer Lebenslauf ist entsprechend den Vorgaben der Promotionsordnung beizufügen.
      k) Anhänge
      Die Dissertation kann durch zusätzliches Dokumentationsmaterial (z.B. Originaldaten, statistische Testergebnisse, Abbildungen, Grafiken etc.) ergänzt werden.

      3. Angaben zum Eigenanteil
      Bei Publikationen von mehreren Autoren ist für die Bewertung der Dissertation der Eigenanteil der Doktorandin/des Doktoranden von entscheidender Bedeutung. In diesen Fällen muss daher für jedes Manuskript der Arbeitsanteil aller beteiligten Autoren in Bezug auf Inhalt und Umfang ausgewiesen werden. Die Aufteilung muss von der Betreuerin/vom Betreuer und den Co-Autorinnen/Co-Autoren der Dissertation durch Unterschrift bestätigt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 2012
  • Hochschulporträt
    „Die traditionsreiche Justus-Liebig-Universität Gießen bietet Studierenden ein breites Fächerspektrum und exzellente Lehre in einer jungen Universitätsstadt, die durch akademische Freiheit, Toleranz und Weltoffenheit geprägt ist.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU)
    Foto: Studierende vor dem Hauptgebäude der Justus-Liebig-Universität Gießen
    Anwendungsnah und International

    Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine moderne Hochschule mit über 400-jähriger Geschichte. Neben einem breiten Lehrangebot – von den klassischen Naturwissenschaften über Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Erziehungswissenschaften bis hin zu Sprach- und Kulturwissenschaften – bietet sie ein einmaliges lebenswissenschaftliches Fächerspektrum: Human- und Veterinärmedizin, Agrar-, Umwelt- und Ernährungswissenschaften sowie Lebensmittelchemie.
    Das Erbe ihres Namensgebers Justus Liebig prägt die Universität: in anwendungsnaher Forschung und Lehre ebenso wie in ihrer internationalen Ausrichtung. Mit rund 100 Hochschulen weltweit ist die JLU durch Abkommen verbunden. Seit dem Jahr 2006 wird die Forschung an der Universität Gießen kontinuierlich in der Exzellenzinitiative bzw. der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.

    Icon: uebersicht
    anwendungsnahe Forschung und Lehre sowie internationale Ausrichtung
    Icon: uebersicht
    Studienangebote von Agrarökonomie bis Zahnmedizin sowie Lehrerbildung
    Über 90 Studiengänge

    Von Agrarökonomie über Kunstpädagogik bis Zahnmedizin: Die Studierenden können unter mehr als 90 zum Teil internationalen Studiengängen wählen, die mit Bachelor, Master oder Staatsexamen abschließen. Eine besondere Verantwortung übernimmt die JLU in der Lehrerbildung: Neun ihrer elf Fachbereiche sind beteiligt; über 20 Prozent der Studierenden sind Lehramtsstudierende.

    Icon: studium
    breites Fächerspektrum einer Volluniversität
    Icon: studium
    weltweit über 100 Partnerschafts-, Kooperations- und Austauschabkommen
    Forschung und Netzwerke

    Ob Insektenbiotechnologie, Klimafolgenforschung, Lungenforschung, Materialwissenschaften oder Wahrnehmungspsychologie: An der JLU gelingt es, international attraktive Forschungsschwerpunkte zu etablieren, in denen mit strategischen Partnern Lösungsvorschläge für drängende Zukunftsfragen erarbeitet werden. Die Forschungsstärke zeigt sich u.a. an zahlreichen Sonderforschungsbereichen, DFG-Schwerpunktprogrammen und -Graduiertenkollegs, LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten, der Federführung beim Deutschen Zentrum für Lungenforschung sowie der Beteiligung an zwei Gesundheitsforschungszentren. Die JLU bietet eine strukturierte Graduiertenausbildung an.

    Icon: forschung
    Zwölf DFG-Sonderforschungsbereiche, fünf DFG-Schwerpunktprogramme, sieben (klinische) Forschungsgruppen, sechs DFG-Graduiertenkollegs
    Icon: forschung
    erfolgreich in der Exzellenzinitiative I und II, erfolgreichste hessische Universität in der Exzellenzstrategie 2018
    Foto: Außenansicht des Neubaus des Instituts- und Hörsaalgebäudes Chemie auf dem Campus Natur- und Lebenswissenschaften
    Foto: Studierende im Campusbereich Philosophikum
    Foto: Blick auf den Campus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

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