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Ihre Suchkriterien Promotionsmöglichkeiten: Besondere Prom.-Ordnung Trier U Fachbereich III Geschichte, Politikwissenschaft, Kunstgeschichte, Klassische Archäologie, Ägyptologie, Papyrologie

Ludwig-Maximilians-Universität München

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Steckbrief

  • Hochschule Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fakultät / Fachbereich Sozialwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Kommunikationswissenschaft; Politikwissenschaft; Soziologie
    Kommunikationswissenschaft; Politikwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Kommunikationswissenschaften; Politikwissenschaft; Sozialwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. soc.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zugangsvoraussetzungen

      (1) 1Für den Zugang zur Promotion ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium eines der sozialwissenschaftlichen Promotionsfächer oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums aus dem Inland oder Ausland
      1. in einem Diplom- oder Magisterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens neun Semestern im Vollzeitstudium und einer schriftlichen Abschlussarbeit an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule, wobei der Abschluss mindestens...
      § 5 Zugangsvoraussetzungen

      (1) 1Für den Zugang zur Promotion ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium eines der sozialwissenschaftlichen Promotionsfächer oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums aus dem Inland oder Ausland
      1. in einem Diplom- oder Magisterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens neun Semestern im Vollzeitstudium und einer schriftlichen Abschlussarbeit an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule, wobei der Abschluss mindestens mit der Gesamtnote 2,50 bestanden worden sein muss;
      2. in einem Lehramtsstudiengang an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule, wobei die Erste Lehramtsprüfung mindestens mit der Gesamtnote 2,50 bestanden worden sein muss;
      3. in einem Masterstudiengang an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer vergleichbaren Hochschule, wobei der Masterabschluss mindestens mit der Endnote 2,50 bestanden worden sein muss;
      4. in einem Diplomstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer vergleichbaren Hochschule im gleichen Fach wie dem Promotionsfach, wobei der Diplomabschluss mindestens mit der Gesamtnote 1,30 bestanden worden sein muss;
      nachzuweisen. 2An ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erworbene Studienabschlüsse nach Satz 1 sind anzuerkennen, sofern hinsichtlich der erworbenen und der nachzuweisenden Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen. 3Die Feststellung trifft die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses. 4Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sowie die „Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14./15. März 1991 in der jeweils geltenden Fassung) sind zu berücksichtigen. 5§ 21 bleibt unberührt.

      (2) 1Absolventinnen und Absolventen eines unter Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Studiengangs, die im Abschluss nicht die Gesamtnote 2,50 erreicht haben, können vorläufig zur Promotion zugelassen werden, wenn
      1. dies von zwei betreuungsberechtigten Personen übereinstimmend beantragt wird und
      2. während des Promotionsverhältnisses im Sinne von § 6 Prüfungsleistungen nach Vorschlag der Betreuerinnen oder Betreuer im Umfang zwischen 15 und 30 Punkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS-Punkte) erbracht werden.
      2Wenn die während des Promotionsverhältnisses zu erbringenden Prüfungsleistungen gemäß Satz 1 Nr. 2 nach spätestens zwei Semestern bei einer Zwischenevaluation durch die Betreuerinnen oder Betreuer nicht nachgewiesen und dem Promotionsausschuss mitgeteilt werden, endet das Promotionsverhältnis.

      (3) 1Ein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach darf nicht endgültig nicht bestanden sein. 2Es darf auch kein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach erfolgreich abgeschlossen sein.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) 1Die Doktorandinnen und Doktoranden haben eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2Die Dissertation besteht aus einer Dissertationsschrift oder aus mehreren Aufsätzen (kumulative Dissertation). 3Eine kumulative Dissertation ist möglich, wenn die Anforderungen denen einer Dissertationsschrift gleichen. 4Art und Umfang der Leistungen der Dissertationsschrift bzw. der kumulativen Dissertation werden in der Betreuungsvereinbarung fes...
      § 9 Dissertation

      (1) 1Die Doktorandinnen und Doktoranden haben eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2Die Dissertation besteht aus einer Dissertationsschrift oder aus mehreren Aufsätzen (kumulative Dissertation). 3Eine kumulative Dissertation ist möglich, wenn die Anforderungen denen einer Dissertationsschrift gleichen. 4Art und Umfang der Leistungen der Dissertationsschrift bzw. der kumulativen Dissertation werden in der Betreuungsvereinbarung festgelegt.

      (2) 1Die Dissertation muss als druckfertiges Manuskript in Größe DIN A 4 in drei Exemplaren vorgelegt werden. 2Sie muss fest gebunden und paginiert sein sowie ein Inhalts- und Literaturverzeichnis enthalten. 3Es ist gestattet, der Dissertation oder der sie begleitenden wissenschaftlichen Dokumentation Zusätze beizufügen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt und als solche gekennzeichnet sind.

      (3) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. 2Auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden kann der Promotionsausschuss im Benehmen mit den Betreuungspersonen die Abfassung der Dissertation in einer anderen als den in Satz 1 genannten Sprachen gestatten. 3Wird die Dissertation nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung einzureichen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Anhang
      Gemeinsam durchgeführte Promotionsverfahren
      A. Gemeinsam mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen Universität bzw. Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Promotion abgeschlossen wird,
      2. die Finanzierung gesichert ist,
      3. die ...
      Anhang
      Gemeinsam durchgeführte Promotionsverfahren
      A. Gemeinsam mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen Universität bzw. Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Promotion abgeschlossen wird,
      2. die Finanzierung gesichert ist,
      3. die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand, eine Betreuungszusage oder Betreuungsvereinbarung und die Zugangsvoraussetzungen sowohl an der ausländischen Universität bzw. Fakultät als auch nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 dieser Promotionsordnung an der Ludwig-Maximilians-Universität München vorliegen und
      4. die Doktorandin oder der Doktorand sich verpflichtet, jeweils nur einen Doktorgrad, entweder den der ausländischen Universität bzw. Fakultät oder denjenigen der Ludwig-Maximilians-Universität München, nicht aber beide gemeinsam, zu führen.

      II. 1Die Vereinbarung nach Nr. I. 1. wird von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses mit der ausländischen Universität bzw. Fakultät getroffen.
      2Sie ist seitens der ausländischen Universität bzw. Fakultät von der Betreuerin oder dem Betreuer, der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses oder eines entsprechenden Gremiums und der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Rektorin oder dem Rektor und seitens der Ludwig-MaximiliansUniversität München von der Betreuerin oder dem Betreuer, der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses, der Dekanin oder dem Dekan der Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Präsidentin oder dem Präsidenten zu unterschreiben.

      III. 1Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens erhält die Doktorandin oder der Doktorand den Doktorgrad der ausländischen Universität bzw. Fakultät und den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Sozialwissenschaft („doctor rerum socialium“ = „Dr.in rer. soc.“ oder „Dr. rer. soc.“) der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2Die Doktorandin oder der Doktorand erhält darüber hinaus einen Bescheid, der die gemeinsame Betreuung bestätigt und auf die Verpflichtung nach Nr. I. 4. hinweist.

      B. Gemeinsam mit einer Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführtes Promotionsverfahren

      I. Ein gemeinsam mit einer Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführtes Promotionsverfahren setzt voraus, dass ein entsprechender Kooperationsvertrag besteht und der Fakultätsrat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät zustimmt.

      II. Gleichberechtigte Betreuerin und Prüferin oder gleichberechtigter Betreuer und Prüfer kann auch eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayHIG in der jeweils geltenden Fassung) von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften sein.

      III. Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis, dass der akademische Grad im Rahmen eines gemeinsamen Promotionsverfahrens mit der entsprechenden Hochschule für angewandte Wissenschaften verliehen wird.
  • Institutionelle Informationen
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  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Veröffentlichungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 2025
  • Hochschulporträt
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung

    Die Ludwig-Maximilians-Universität München steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Die LMU begreift sich als echte „universitas“: Als solche will sie für die komplexer werdenden Zukunftsfragen um Mensch, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Technologie fächerübergreifend problemorientierte Lösungsansätze entwickeln. Diese Leitidee steht auch für umfassende Bildung der Studierenden, die soziale Kompetenzen sowie kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein einschließt.

    Icon: uebersicht
    umfassende Bildung, soziale Kompetenzen, kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein
    Icon: uebersicht
    anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug
    Ein breit gefächertes Studienangebot

    Die LMU bietet ihren Studierenden eine anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug. Die Studienmöglichkeiten an der Münchner Universität bilden das ganze Spektrum der Wissenschaften ab: Von der Ägyptologie bis zur Zahnmedizin bietet die Universität eine Vielzahl von Studiengängen mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten an.
    Die LMU strebt danach, für ihre Studentinnen und Studenten ein inspirierendes Lernumfeld und für den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragende Forschungsbedingungen zu schaffen. Dazu vernetzt sich die Universität mit vielen Forschungsinstitutionen, Universitäten, Stiftungen und Unternehmen in München.

    Icon: studium
    mehr als 300 Studiengänge in allen Gebieten des Wissens
    Icon: studium
    strebt danach, Studierenden ein inspirierendes Lernumfeld zu schaffen
    Beste Bedingungen für den Forschungsnachwuchs

    Die kreative Intelligenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist für eine zukunftsorientierte Universität unverzichtbar. Deshalb schafft die LMU günstige Forschungs- und Qualifikationsbedingungen für Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Neben zahlreichen internationalen Masterprogrammen bietet die Universität zusätzlich zur traditionellen Individualpromotion auch immer mehr Promotionsprogramme in den verschiedensten Fachbereichen an. Darüber hinaus schafft die LMU verlässliche Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, etwa durch Angebote zur gezielten Förderung in der Postdoc-Phase und auch durch das Tenure-Track-Modell, das die LMU seit Langem erfolgreich umsetzt.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    pflegt über 600 Kooperationen mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt
    Foto: Brunnen vor dem Hauptgebäude
    Foto: Blick in die Lesehalle der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Foto: Studierende feiern das Sommerfest

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