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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Psychologie
  • Promotionsfach / fächer Psychologie
  • Sachgebiet(e) Psychologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss in einem erfolgreich absolvierten einschlägigen Psychologie-nahen Studium oder einem vergleichbaren Fach mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen überdurchschnittlichen Abschluss in einem erfolgreichen absolvierten Bachelor-Studium in Psychologie oder einem einschlägigen wissenschaftlichen Psychologie-nah...
      § 4 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss in einem erfolgreich absolvierten einschlägigen Psychologie-nahen Studium oder einem vergleichbaren Fach mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen überdurchschnittlichen Abschluss in einem erfolgreichen absolvierten Bachelor-Studium in Psychologie oder einem einschlägigen wissenschaftlichen Psychologie-nahen Studium oder einem vergleichbaren Fach mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien oder
      c) einen Abschluss in einem erfolgreich absolvierten Diplom-Studium in Psychologie, oder einen Abschluss in einem erfolgreich absolvierten Master-Studium in Psychologie oder Klinische Psychologie oder Wirtschaftspsychologie erworben hat. Die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse kann durch den Promotionsausschuss festgestellt werden.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Bewerber*innen mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Wenn auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach individueller Feststellung des Kenntnisstandes im Benehmen mit der bewerbenden Person und den Betreuer*innen vorgeschlagen.

      (4) Für Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die bewerbende Person über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache verfügt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen ist möglich. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (4) Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so muss der individuelle Beitrag der sich bewerbenden Person entsprechend dokumentiert oder herausgearbeitet werden.

      (5) Eine publikationsbasierte Dissertation sollte vier Teile umfassen:
      a) eine allgemeine Einführung in das Thema,
      b) mindestens drei Zeitschriftenbeiträge. Mindestens ein von der promovierenden Person als Erstautor*in verfasster Beitrag muss in einer Zeitschrift mit Peer-Review-Verfahren zum Druck angenommen oder publiziert sein. Zusätzlich muss mindestens ein von der promovierenden Person als Erstautor*in verfasster Beitrag bei einer Zeitschrift mit Peer-Review-Verfahren eingereicht sein. In Fällen von interdisziplinären Promotionen können entsprechend anderer Fachkulturen spezifische Beiträge (z. B. Proceedings) statt der Zeitschriftenbeiträge vom Promotionsausschuss genehmigt werden, sofern diese ein Verfahren zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung (z.B. Peer Review) durchlaufen haben.
      c) eine Erklärung über den Umfang des eigenen Beitrags zu jeder anzurechnenden Publikation,
      d) eine Gesamtdiskussion.

      (6) Die Dissertation kann von der promovierenden Person zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die promovierende Person die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (7) Das Zurückziehen der Dissertation und die Wiedereinreichung entsprechend § 10 Abs. 6 Satz 1 ist nur einmal möglich. Bei Wiedereinreichung ist die Dissertation in der Regel denselben Gutachter*innen, die für die Begutachtung der zurückgezogenen Dissertation bestimmt worden waren.

      (8) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.

      (9) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Es können auch Teile der Dissertation in deutscher Sprache und andere Teile der Dissertation in englischer Sprache verfasst sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Die Promotionsausschüsse können mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Die Promotionsausschüsse können mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 1642/2024
  • Hochschulporträt
    „Umdenken anregen, Veränderung ermöglichen, Fortschritt unterstützen - an der Ruhr-Universität ist es vor allem in diesen Feldern möglich, sich und andere zu bewegen.”
    Prof. Dr. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Built to change

    Die Ruhr-Universität weiß, wie Wandel geht: Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion. Ihr Reformgeist bietet akademischer Tradition die Stirn. Das Motiv: Bildung für alle!

    Die Ruhr-Uni wurde gebaut, damit sich etwas ändert: Sie ist angetreten, um Grenzen zu überwinden zwischen Menschen, zwischen Fächern und zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die denkmalgeschützte Campus-Architektur sorgt für kurze Wege, flache Hierarchien und vielfältige Begegnungen für fast 50.000 Menschen aus aller Welt, sodass hier immer wieder Neues entsteht. Keine Uni hat so viele Erstakademiker*innen hervorgebracht wie die Ruhr-Uni. Sie ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region, die heute die dichteste und spannendste Wissenschaftsregion Europas ist. Ein Reallabor für gesellschaftlichen Wandel. Ein Paradies für Pioniere und innovationsgetriebene Menschen aller Art.

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    Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion
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    Die Ruhr-Universität ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region
    Studieren, was und wie es Dir gefällt

    Ob Japanologie oder Jura, Physik oder Psychologie, Maschinenbau oder Medizin: Mit ihrer großen Vielfalt an Fächern und Fakultäten eröffnet die Ruhr-Universität Bochum als vielfältigste Campus-Universität Deutschlands fast grenzenlose Studienmöglichkeiten. Doch keine Sorge: Es gibt viele Angebote zur Beratung, Orientierung und Begleitung, insbesondere beim Studienstart. Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen dabei, ihren Weg zu finden und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland und bekommen regelmäßig Bestnoten in den CHE-Rankings. Wer gern mal über die eigene Scholle hinausblickt, ist in Bochum genau richtig: Durch den Zusammenschluss mit benachbarten Universitäten lässt es sich hier sogar standortübergreifend studieren. Für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland bietet die Ruhr-Universität kompetente Unterstützung.

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    Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland
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    Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen ihren Weg zu finden
    Exzellente Forschung made in Bochum

    Die Forschungsschwerpunkte der Ruhr-Universität sind in interdisziplinären und international vernetzten Research Departments organisiert. Ausweis der Bochumer Forschungsstärke sind unter anderem 12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“ in der Lösungsmittelchemie und „CASA – Cybersicherheit im Zeitalter großskaliger Angreifer“ in der IT-Sicherheit.

    Um im internationalen Wettbewerb noch größer und erfolgreicher werden zu können, kooperiert die Ruhr-Universität Bochum mit ihren Nachbaruniversitäten, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen. Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern und einem geistes- und sozialwissenschaftlichen College. Diese gebündelte Exzellenz zieht wiederum Topwissenschaftler*innen aus aller Welt an, insgesamt entstehen hier 50 neue Professuren. Ein ideales Umfeld auch für außeruniversitäre Forschungsein

    „Die räumliche Nähe unserer Campus-Universität fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die die Basis für die wissenschaftlichen Erfolge unserer Forschenden ist.”
    Prof. Dr. Günther Meschke
    Prorektor für Forschung und Transfer
    Icon: forschung
    12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“
    Icon: forschung
    Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern
    Zuhause an der Ruhr - vernetzt mit der Welt

    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community und profitieren von vielfältigen Verbindungen. Aktuell stehen viele Regionen vor der Herausforderung, den postindustriellen Wandel zu bewältigen. Diesem Thema widmet sich der europäische Universitätsverbund UNIC (European University of Cities in Post-Industrial Transition). Als einzige deutsche Hochschule im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“, die junge Menschen europaweit vernetzt. Ihr Profil als Netzwerkuniversität stärkt sie zudem als Mitglied des international führenden Worldwide Universities Network (WUN), dessen Fokus auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen liegt.

    „Die Ruhr-Universität Bochum zählt mehr als 6.000 internationale Studierende, Forschende und Mitarbeitende. Sie bietet spezielle Angebote für Geflüchtete. BUILT TO CHANGE – gebaut, um Türen zu öffnen.”
    Prof. Dr. Kornelia Freitag
    Prorektorin für Lehre und Studium
    Icon: international
    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community
    Icon: international
    Im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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