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Staatliche Hochschule für Musik Trossingen

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Steckbrief

  • Hochschule Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
  • Fakultät / Fachbereich Musikwissenschaft und Musikpädagogik
  • Promotionsfach / fächer Musikpädagogik; Musikwissenschaft
  • Sachgebiet(e) Musik
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann in der Regel zugelassen werden, wer an einer Hochschule oder Universität mindestens auf Masterniveau ein musikbezogenes Studium erfolgreich absolviert hat. Dieses Studium muss eine Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren bzw. bei konsekutiven Studiengängen (BA/MA) eine Gesamtregelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren umfassen. Der Studienabschluss muss mit einem überdurchschnittlichen Prüfungsergebnis in dem für ...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zur Promotion kann in der Regel zugelassen werden, wer an einer Hochschule oder Universität mindestens auf Masterniveau ein musikbezogenes Studium erfolgreich absolviert hat. Dieses Studium muss eine Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren bzw. bei konsekutiven Studiengängen (BA/MA) eine Gesamtregelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren umfassen. Der Studienabschluss muss mit einem überdurchschnittlichen Prüfungsergebnis in dem für die Promotion angestrebten Fach (Musikwissenschaft oder Musikpädagogik) erfolgt sein.

      (2) Im Falle anderer Studienabschlüsse kann der Promotionsausschuss zum Nachweis der Gleichwertigkeit der Studien eine Eignungsüberprüfung ansetzen (§ 4).

      (3) Über Ausnahmen von den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen entscheiden die Mitglieder des Promotionsausschusses.

      (4) Über die Zulassung zur Eignungsüberprüfung entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag des für die Betreuung zuständigen Professors.

      § 4 Eignungsüberprüfung

      (1) Die Eignungsüberprüfung gemäß § 3 Abs. 2 dient der Feststellung eines wissenschaftlichen
      bzw. musikalisch-fachlichen Qualifikationsnachweises.

      (2) Die zu erbringenden Leistungen werden im Einvernehmen mit dem betreuenden Professor vom Promotionsausschuss festgelegt. Bisher erbrachte einschlägige Prüfungs- und Studiennachweise können anerkannt werden. Der Promotionsausschuss kann die Zulassung zur Promotion mit Auflagen verbinden. Die Auflagen (Individuelles Studienprogramm) werden in Anlage 1 Ziffer 6 der Promotionsvereinbarung schriftlich festgelegt.

      (3) Auflagen gemäß Absatz 2 können sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen zu erbringen sind, sowie auf wissenschaftliche Studieninhalte, die außerhalb der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen erworben werden können. Sie sind in Absprache mit dem Bewerber zu treffen.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständig und neu verfasste wissenschaftliche Abhandlung, die dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlichen Arbeit dient. Sie muss dazu eigene Forschungsergebnisse in angemessener Form und in angemessenem Umfang darlegen und so zum Erkenntnisfortschritt innerhalb des Promotionsfaches beitragen.

      (2) Die Dissertation kann vorgelegt werden als:
      1. monografische Dissertation. Diese darf nicht als Ganzes oder z...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständig und neu verfasste wissenschaftliche Abhandlung, die dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlichen Arbeit dient. Sie muss dazu eigene Forschungsergebnisse in angemessener Form und in angemessenem Umfang darlegen und so zum Erkenntnisfortschritt innerhalb des Promotionsfaches beitragen.

      (2) Die Dissertation kann vorgelegt werden als:
      1. monografische Dissertation. Diese darf nicht als Ganzes oder zu relevanten Teilen vor dem Abschluss des Prüfungsverfahrens veröffentlicht sein.
      2. publikationsbasierte (kumulative) Dissertation. Diese besteht aus mehreren Veröffentlichungen bzw. zur Veröffentlichung angenommenen Arbeiten und einem Manteltext, der eine sinnfällige Ordnung der einzelnen Schriften gewährt und diese thematisch und methodisch im Forschungskontext verortet. Die Anzahl der zusammengetragenen Arbeiten wird mit Blick auf die fachspezifische Praxis des Promotionsfaches in der Betreuungsvereinbarung geregelt. Von den zusammengetragenen Arbeiten sollen jedoch mindestens zwei einem fachspezifischen Begutachtungsverfahren unterlegen haben und nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Veröffentlichungen, die sich aus Studienabschlussarbeiten ergeben haben, sind nicht zulässig.

      (3) Sind Teile der Dissertation in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern entstanden, so muss der Anteil des Doktoranden klar erkennbar und bewertbar sein. Dazu muss der Doktorand seinen Anteil an dieser gemeinschaftlichen Forschung in der Konzeption, Durchführung und Auswertung sowie beim Verfassen des Forschungsberichts darlegen.

      (4) Die Dissertation wird grundsätzlich in deutscher Sprache verfasst. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag des Bewerbers.

      (5) Die Dissertation muss im Anhang eine eidesstattliche Versicherung enthalten, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und alle Hilfen und Hilfsmittel offengelegt sind.

      (6) Die Dissertation enthält eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache.

      (7) Die Dissertation darf nicht in einem früheren Promotionsverfahren angenommen oder abgelehnt worden sein.

      (8) Mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (§ 6) sind vier vollständige und im Inhalt gleichlautende Exemplare der Dissertation in gedruckter und gebundener Form einzureichen. Zudem ist die Dissertation als durchsuchbare PDF-Datei auf einem geeigneten Datenträger abzugeben.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen

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