Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • Fakultät / Fachbereich Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Zulassungsverfahren

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist grundsätzlich:
      a) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Masterstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes und als Abschlussergebnis mindestens die Note "gut" oder
      b) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit der Abschlussnote „sehr gut“ und der Nach...
      § 7 Zulassungsverfahren

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist grundsätzlich:
      a) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Masterstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes und als Abschlussergebnis mindestens die Note "gut" oder
      b) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit der Abschlussnote „sehr gut“ und der Nachweis der besonderen Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme an drei Modulen mit insgesamt 18 ECTS-Credits des Masterprogramms an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) mit mindestens der Durchschnittsnote „gut“. Die Module werden durch den Promotionsausschuss festgelegt.

      (2) Besitzt der Bewerber oder die Bewerberin einen anderen Studienabschluss einer inländischen Hochschule als den in Abs. 1, Buchstabe a) bzw.
      b) vorgeschriebenen, kann er oder sie zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn die Qualifikation für das Fachgebiet, dem das Dissertationsvorhaben
      angehört, gewährleistet ist. Der Promotionsausschuss kann den Bewerber oder die Bewerberin unter der Auflage zum Promotionsverfahren zulassen, innerhalb einer bestimmten Frist Leistungsnachweise zu erbringen, deren Erwerb
      zur Ergänzung der von dem Bewerber oder der Bewerberin nachgewiesenen Kenntnisse für die angestrebte Promotion erforderlich ist.

      (3) Entspricht das Abschlussergebnis eines Bewerbers oder Bewerberin nach Abs. 1, Buchstabe a) nicht der dort genannten Note, kann er oder sie
      zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn seine oder ihre Qualifikation für das Fachgebiet, dem das Dissertationsvorhaben angehört, gewährleistet ist.

      (4) Ein Bewerber oder eine Bewerberin, der oder die entsprechende Hochschulabschlüsse im Ausland bestanden hat, wird zum Promotionsverfahren zugelassen, wenn der Promotionsausschuss feststellt, dass das erlangte Prädikat der in Abs. 1, Buchstabe a) bzw. b) genannten Abschlussnote entspricht und die Gleichwertigkeit des Abschlusses gewährleistet ist. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.

      (5) Der Bewerber oder die Bewerberin ist von der Zulassung ausgeschlossen, wenn er oder sie an einer promotionsberechtigten Hoch-schule zum Doktor bzw. Doktorin der Wirtschaftswissenschaften promoviert worden ist und dieser Titel in
      Deutschland geführt werden darf oder eine wirtschaftswissenschaftliche Doktorprüfung endgültig nicht bestanden hat.

      (6) Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist von dem Bewerber oder der Bewerberin an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Promotionsausschusses zu richten und unverzüglich nach Abschluss der Promotionsvereinbarung zu stellen.

      (7) Dem Antrag auf Zulassung zur Promotion sind Unterlagen beizufügen, durch die in geeigneter Weise das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 4 nachgewiesen werden kann. Daneben sind Arbeitstitel und Beschreibung des Dissertationsvorhabens vorzulegen. Das Dissertationsvorhaben muss einem Fachgebiet entstammen, das zumindest von einem Professor oder einer Professorin oder Juniorprofessor oder Juniorprofessorin gemäß § 3 Abs. 2 S. 2, Privatdozenten oder Privatdozentin, vertreten wird, oder im Ruhestand befindlichen Professor oder Professorin an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die auf diesem Fachgebiet ausgewiesen sind. Leiterinnen oder Leiter von Nachwuchsforschergruppen der Fakultät können auf Antrag und nach Genehmigung durch den Promotionsausschuss als Betreuerin oder Betreuer fungieren. Der Bewerber oder die Bewerberin muss aus diesem Personenkreis des Satzes 3 und 4 einen Betreuer oder eine Betreuerin vorschlagen, der oder die das Fachgebiet vertritt und zur Übernahme dieser Funktion bereit ist. Gleiches gilt bei einer kooperativen Promotion, bei der zusätzlich ein promovierter Professor oder eine promovierte Professorin der Kooperationseinrichtung benannt wird und zur Übernahme der Betreuung bereit ist.

      (8) Die Zulassung kann versagt werden wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer nach § 21 Abs. 2 ein erworbener Doktorgrad entzogen werden könnte.

      (9) Über Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss. Ablehnungen sind schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Regelsprachen einer Dissertation sind Deutsch oder Englisch. Die Dissertation kann in einer anderen Sprache verfasst werden, wenn die Betreuung, Berichterstattung und Einsichtnahme gewährleistet sind. Eine andere Sprache muss beim Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 7 angegeben werden. Eine kumulative Dissertation kann Arbeiten in unterschiedlichen Sprachen enthalten.

      (2) Die Dissertation in Form einer Monographie muss ein wirtscha...
      § 11 Dissertation

      (1) Regelsprachen einer Dissertation sind Deutsch oder Englisch. Die Dissertation kann in einer anderen Sprache verfasst werden, wenn die Betreuung, Berichterstattung und Einsichtnahme gewährleistet sind. Eine andere Sprache muss beim Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 7 angegeben werden. Eine kumulative Dissertation kann Arbeiten in unterschiedlichen Sprachen enthalten.

      (2) Die Dissertation in Form einer Monographie muss ein wirtschaftswissenschaftliches Thema behandeln und eine selbständige wissenschaftliche Leistung des Doktoranden oder der Doktorandin darstellen.

      (3) Die schriftliche Promotionsleistung kann auch durch eine Serie von mindestens drei thematisch zusammenhängenden Fachartikeln erbracht werden
      (kumulative Dissertation), die wirtschaftswissenschaftliche Themen behandeln und die durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sind,
      aus der das Thema der Dissertation entstammt. Die Fachartikel müssen publikationswürdig sein und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
      a) Mindestens einer der Fachartikel ist in einer anerkannten referierten internationalen Fachzeitschrift zur Publikation angenommen.
      b) Mindestens zwei der Fachartikel sind in anerkannten referierten Fachzeitschriften zur Publikation angenommen.

      Fachartikel, die vor Abschluss der Promotionsvereinbarung publiziert wurden, können auf Antrag beim Promotionsausschuss und mit Zustimmung des Betreuers angerechnet werden, sofern sie nicht Inhalt eines anderen Prüfverfahrens waren.

      (4) Mit der Dissertation ist auch der Nachweis zur empirischen Datenerhebung durch Einreichung einer elektronischen Version dieses vollständigen Materials zu führen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen der Europa-
      Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der betreffenden Hochschule aus dem Ausland (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Solche Vereinbarungen können von der Promotionsordnung der Fakultät abweichende Regelungen vorsehen, wenn eine Passung mit der Promotionsordnung der Partnerhochschule in anderer Weise n...
      § 6 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen der Europa-
      Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der betreffenden Hochschule aus dem Ausland (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Solche Vereinbarungen können von der Promotionsordnung der Fakultät abweichende Regelungen vorsehen, wenn eine Passung mit der Promotionsordnung der Partnerhochschule in anderer Weise nicht zu erreichen ist. Die vorgesehene Abweichung muss dem Fakultätsrat vor Abschluss des Kooperationsvertrages angezeigt und begründet werden. Der Promotionsausschuss gibt eine befürwortende oder ablehnende Stellungnahme dazu ab.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1/2016, S. 1 ff.
    • zuletzt geändert am 10.04.2020
  • Hochschulporträt
    „Die Viadrina ist eine besondere Universität an einem besonderen Ort. Als Stätte attraktiver Lehre, innovativer Forschung und internationaler Kooperationen trägt sie zur Bewältigung von Krisen und Zukunftsaufgaben bei.”
    Prof. Dr. Eduard Mühle
    Präsident der Europa-Universität Viadrina
    Foto: Studierende auf dem Campus der Europa-Universität Viadrina
    Mitten in Europa

    Bei uns studieren Sie in der Mitte Europas für eine internationale Zukunft: Unsere Studierenden und Lehrenden kommen aus über 100 Ländern; Fremdsprachenangebote am Viadrina-Sprachenzentrum und Auslandssemester an einer unserer weltweit über 250 Partnerhochschulen sind wichtige Bestandteile des Studiums. In der europäischen Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice können Sie grenzüberschreitend leben und lernen – und das nur eine Zugstunde von Berlin entfernt.

    Wir bieten Ihnen ausgezeichnete Studienbedingungen in kleinen Lehrveranstaltungen und in direktem Kontakt zu Ihren Lehrenden. Persönliche und individuelle Beratung zu Studium, Praktikum und Karriereplanung sind bei uns an der Viadrina selbstverständlich. Sie zielgerichtet zum Studienabschluss zu führen und für einen erfolgreichen Berufseinstieg vorzubereiten, das ist unsere Maxime.

    Werden auch Sie Teil der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)!

    Icon: uebersicht
    Internationalität ist das Markenzeichen der Europa-Universität Viadrina
    Icon: uebersicht
    ausgezeichnete Studienbedingungen in kleinen Lehrveranstaltungen und in direktem Kontakt zu den Lehrenden
    Studium und Lehre

    Europäische und internationale Aspekte von Recht, Wirtschaft und Kultur nehmen an der Viadrina eine besondere Rolle ein. Interdisziplinäre Einblicke in die Nachbarfächer prägen das Studium. Die Studienbedingungen sind ausgezeichnet: kleine Seminare, direkter Kontakt zu den Lehrenden und Forschenden sowie persönliche Beratung zu Studium, Praktikum und Karriereplanung.

    Icon: studium
    ermöglicht interdisziplinäre Einblicke in Nachbarfächer
    Icon: studium
    bietet Studierenden ausgezeichnete Studienbedingungen
    Forschung

    Die Kernforschungsfelder orientieren sich entlang der Schlagworte Europa – Grenze – Konflikt. 
    Die „Europa-Studien“ werden in drei Forschungsinstituten an den Fakultäten der Viadrina gebündelt.

    Zudem widmet sich das Zentrum für Interdisziplinäre Polenstudien dem Schwerpunkt „Europa“ mit Forschungen zu kulturwissenschaftlichen, juristischen, ökonomischen und politischen Aspekten der polnischen Gegenwart und Geschichte.

    Mit „Grenzen“ befassen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt am Viadrina Center B/ORDERS IN MOTION. Sie untersuchen Grenzen als räumliche, zeitliche, soziale und kulturelle Phänomene und gehen den Prozessen der Grenzziehung, der Auflösung und Neuetablierung von Grenzen nach.

    Im Forschungsfeld „Konflikt“ betreibt das Institut für Konfliktmanagement interdisziplinäre Forschung und wissenschaftliche Begleitung von Praxisprojekten zu den Themen Mediation und Konfliktbeilegung sowie zu internationalen Friedensprozessen. 

    Icon: forschung
    zeichnet sich durch Interdisziplinarität in Lehre und Forschung aus
    Icon: forschung
    verfügt über ein Netz von rund 250 Partnerhochschulen weltweit
    Foto: Studierende der Europa-Universität Viadrina vor dem Gräfin-Dönhoff-Gebäude, Europaplatz 1
    Foto: Studierende lernen im Sprachenzentrum der Viadrina
    Foto: Studierende lernen im Sprachenzentrum der Viadrina

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns