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Katholische Universität Eichstätt - Ingolstadt

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Steckbrief

  • Hochschule Katholische Universität Eichstätt - Ingolstadt
  • Fakultät / Fachbereich Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Katholische Theologie
  • Sachgebiet(e) Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. theol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion erfordert neben den in § 5 Abs. 1 RaPromO genannten Voraussetzungen den Nachweis eines mit der Gesamtnote „sehr gut“ oder „gut“ abgeschlossenen Diplom- oder Magisterstudiums der Katholischen Theologie oder eines vergleichbaren Vollstudiums der Katholischen Theologie im Sinne des Art. 72.a) der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana (Anlage) mit einer entsprechenden Studienabs...
      § 5 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion erfordert neben den in § 5 Abs. 1 RaPromO genannten Voraussetzungen den Nachweis eines mit der Gesamtnote „sehr gut“ oder „gut“ abgeschlossenen Diplom- oder Magisterstudiums der Katholischen Theologie oder eines vergleichbaren Vollstudiums der Katholischen Theologie im Sinne des Art. 72.a) der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana (Anlage) mit einer entsprechenden Studienabschlussarbeit.

      (2) 1Ergänzende Studien- und Prüfungsleistungen zur Herstellung der Vergleichbarkeit eines abgeschlossenen Studiums nach Abs. 1 können bis zur Zulassung zum Promotionsverfahren erbracht werden. 2Über die Vergleichbarkeit nach Abs. 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 entscheidet der Promotionsausschuss.

      § 6 Besondere Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin

      Dem Antrag sind außer den Nachweisen nach § 6 Abs. 2 RaPromO folgende Unterlagen beizufügen:
      1. bei kirchlich Bediensteten und Ordensmitgliedern die Zustimmung des eigenen
      Ortsbischofs bzw. Ordensoberen zum Promotionsvorhaben,
      2. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung derselben Autorität über Glaube und sittliche
      Haltung des Bewerbers.

      § 7 Promotionsantrag

      Dem Antrag sind außer den Belegen nach § 7 Abs. 3 RaPromO folgende Unterlagen beizufügen:
      1. der Leistungsnachweis eines Oberseminars im Promotionsfach nach Abschluss des Studiums sowie je ein Leistungsnachweis aus den drei anderen Fächergruppen der Theologie und ein Leistungsnachweis aus der Philosophie,
      2. 1der Nachweis einer zum Verständnis der biblischen und kirchlichen Texte ausreichenden Kenntnis der lateinischen, griechischen und hebräischen Sprache. 2Der Nachweis wird erbracht durch das Latinum, Graecum und Hebraicum oder erfolgreich abgelegter entsprechender Sprachprüfungen an der hiesigen Universität. 3Sprachprüfungen, die an anderen Hochschulen zum Zwecke eines Theologiestudiums abgelegt wurden, werden anerkannt. 4Müssen alle drei Sprachen erlernt werden, genügt in Hebräisch eine mit Erfolg abgelegte Prüfung über Grundkenntnisse dieser Sprache. 5Im Falle einer Dissertation aus der Fächergruppe Biblische Theologie ist jedoch der Nachweis des Hebraicum unabdingbar,
      3. eine Festlegung der Form der mündlichen Prüfung (Disputation oder Rigorosum); im Fall des Rigorosums nebst einem Vorschlag, in welchen Fächern nach § 8 Abs. 3 der Bewerber oder die Bewerberin geprüft zu werden wünscht.


      Anlage: Auszug aus der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana

      Apostolische Konstitution Sapientia christiana, erlassen von Papst Johannes Paul II. am 15. April 1979; Art. 72 geändert durch: Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Dekret zur Reform der kirchlichen Studien der Philosophie, vom 28. Januar 2011:

      „Art. 72. Der Studiengang der Theologischen Fakultät umfaßt:
      a) den ersten Zyklus oder den Grundausbildungskurs, der sich über fünf Jahre oder 10 Semester erstreckt oder nur über drei Jahre, wenn zuvor ein zweijähriges Philosophiestudium verlangt wird.

      Außer einer soliden philosophischen Grundlage, deren Studium eine notwendige Vorbereitung für die Theologie ist, müssen die theologischen Disziplinen in der Weise gelehrt werden, daß eine organische Darlegung der gesamten katholischen Lehre geboten wird, mit gleichzeitiger Einführung in die Methode wissenschaftlicher Forschung.

      Der Zyklus schließt mit dem akademischen Grad des Bakkalaureates oder einem anderen entsprechenden Grad ab, wie es in den Statuten der Fakultät festgesetzt ist;“
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation kann in deutscher oder in lateinischer Sprache abgefasst werden.

      (2) 1Mit Zustimmung des Promotionsausschusses kann die Dissertation auch in einer anderen Sprache erstellt werden, wenn zwei Gutachter oder Gutachterinnen zur Verfügung stehen, die dieser Sprache mächtig sind. 2In diesem Fall ist eine zur Beurteilung der Arbeit ausreichende Inhaltsangabe in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Die schriftliche...
      § 9 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation kann in deutscher oder in lateinischer Sprache abgefasst werden.

      (2) 1Mit Zustimmung des Promotionsausschusses kann die Dissertation auch in einer anderen Sprache erstellt werden, wenn zwei Gutachter oder Gutachterinnen zur Verfügung stehen, die dieser Sprache mächtig sind. 2In diesem Fall ist eine zur Beurteilung der Arbeit ausreichende Inhaltsangabe in deutscher Sprache beizufügen.

      (3) Die schriftliche Dissertationsleistung kann nur in Form der Einzelarbeit erbracht werden, eine kumulative Dissertation ist unzulässig.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Nein
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 14 Besonderheiten bei Co-Tutelle-Verfahren

      Die Zulassung zu einem binationalen Promotionsverfahren setzt neben dem Vorliegen der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 in Verbindung mit § 5 RaPromO voraus:
      1. sehr gute Kenntnisse der Landessprache der Partneruniversität,
      2. einen mindestens sechsmonatigen Forschungsaufenthalt/ein mindestens sechsmonatiges Auslandsstudium an der jeweiligen Partneruniversität.
      § 14 Besonderheiten bei Co-Tutelle-Verfahren

      Die Zulassung zu einem binationalen Promotionsverfahren setzt neben dem Vorliegen der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 in Verbindung mit § 5 RaPromO voraus:
      1. sehr gute Kenntnisse der Landessprache der Partneruniversität,
      2. einen mindestens sechsmonatigen Forschungsaufenthalt/ein mindestens sechsmonatiges Auslandsstudium an der jeweiligen Partneruniversität.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtsblatt /2013
  • Hochschulporträt
    „Die KU hat den ganzen Menschen, die ganze Gesellschaft im Blick. Wir wollen auch über unseren Campus hinaus wirken, in den Dialog treten und Verantwortung übernehmen.”
    Prof. Dr. Gabriele Gien
    Präsidentin der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
    Foto: Studierende vor der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
    Studieren in familiärer Atmosphäre

    Die KU Eichstätt-Ingolstadt ist die einzige katholische Universität im deutschen Sprachraum. Im Herzen Bayerns gelegen vereint sie die Vorteile einer überschaubaren Hochschule mit Internationalität und Interdisziplinarität.

    Die rund 5000 Studierenden genießen eine familiäre Atmosphäre – sie lernen in kleinen Gruppen, mit individueller Beratung und persönlichem Kontakt. Gewährleistet wird die hervorragende Betreuung von über 110 Professorinnen und Professoren, 330 wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vielen Lehrbeauftragen aus der Praxis.

    Icon: uebersicht
    Fachwissen, soziale Kompetenz, gesellschaftliches Engagement, Persönlichkeitsbildung
    Icon: uebersicht
    kleine Gruppen, individuelle Beratung, persönliche Kontakte, kurze Wege und gute Ausstattung
    Studium und Lehre

    Über 100 Studiengänge und kombinierbare Fächer bietet die KU – der Schwerpunkt liegt im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich. Aber auch renommierte Studiengänge in Wirtschaftswissenschaften, Geographie und Psychologie sind hier angesiedelt.

    Die KU bietet ideale Rahmenbedingungen für Forschung: vom individuellen Publikationsvorhaben bis zum internationalen Verbundprojekt, von der Grundlagen- bis zur anwendungsorientierten Auftragsforschung. Die Universität legt großen Wert auf ein offenes, forschungsfreundliches Klima und unterstützt die Eigeninitiative sowie das Engagement ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Angebote, die Exzellenz und Internationalität verbinden.

    Die KU steht Studierenden aller Religionen und Glaubensrichtungen offen. Katholisch bedeutet hier ein Studium mit MehrWert: Neben Fachwissen treten soziale Kompetenzen, gesellschaftliches Engagement und Persönlichkeitsbildung.

    Icon: studium
    steht Studierenden aller Religionen und Glaubensrichtungen offen
    Icon: studium
    über 100 Studiengänge und kombinierbare Fächer
    Foto: Studierende vor der Zentralbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
    Foto: Studierende der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
    Foto: Studierende der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt bei einer Vorlesung im Hörsaal

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