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Hochschule für Musik und Theater Rostock

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Steckbrief

  • Hochschule Hochschule für Musik und Theater Rostock
  • Fakultät / Fachbereich Musikwissenschaft und Musikpädagogik
  • Promotionsfach / fächer Musikpädagogik; Musikwissenschaft
  • Sachgebiet(e) Musik
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassung des Dissertationsvorhabens

      (1) Sofern nicht die Dissertation von einem externen Promovenden bei der Hochschule für Musik und Theater Rostock eingereicht wird oder die Promotion innerhalb eines Graduiertenkollegs erfolgt, ist dem Promotionsverfahren die Betreuung des Dissertationsvorhabens vorgeschaltet. Mit der Zulassung zum Dissertationsvorhaben sind Doktoranden verpflichtet, sich als Studierende zur Promotion einzuschreiben. Zur Promotionschreiben sich ferner Doktoran...
      § 3 Zulassung des Dissertationsvorhabens

      (1) Sofern nicht die Dissertation von einem externen Promovenden bei der Hochschule für Musik und Theater Rostock eingereicht wird oder die Promotion innerhalb eines Graduiertenkollegs erfolgt, ist dem Promotionsverfahren die Betreuung des Dissertationsvorhabens vorgeschaltet. Mit der Zulassung zum Dissertationsvorhaben sind Doktoranden verpflichtet, sich als Studierende zur Promotion einzuschreiben. Zur Promotionschreiben sich ferner Doktoranden ein, die im Rahmen eines Graduiertenkollegs von einem Hochschullehrer der Hochschule für Musik und Theater Rostock betreut werden.

      (2) Der Antrag auf Zulassung des Dissertationsvorhabens ist schriftlich an den Promotionsausschuss zu richten. Dem Gesuch sind beizufügen:
      a) ein Abriss des Lebenslaufes und Bildungsganges des Bewerbers, ggf. ergänzt durch eine vollständige Liste seiner wissenschaftlichen Veröffentlichungen;
      b) das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung;
      c) der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse
      d) die erforderlichen Studiennachweise;
      e) ein Exposé, das eine Thematik für die Dissertation benennt, erste Arbeitshypothesen sowie Vorüberlegungen zur gewählten Untersuchungsmethodik enthält. Es muss einen Zeitplan enthalten, der erkennen lässt, dass die Arbeit in dem vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen werden kann,
      f) die Erklärung des Betreuers gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2.

      (3) Voraussetzung für die Zulassung zum Dissertationsvorhaben bzw. zur Promotion ist ein Abschluss in einem wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengang an einer wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit einem im Regelfall guten Gesamtprädikat. Für die Promotion sind nachzuweisen:
      a) Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Unterrichtsfach Musik an
      einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule oder an einer wissenschaftlichen
      Hochschule;
      oder
      bei Vorliegen vergleichbarer Voraussetzungen: Erste Staatsprüfung, Diplom-,
      Magister- oder Masterprüfung oder eine gleichwertige Abschlussprüfung in den
      Fächern Musikwissenschaft oder Musikpädagogik ergänzt durch künstlerische
      Studien an einer Musikhochschule;
      b) Nachweis guter Englischkenntnisse.

      (4) In Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auch Bewerber mit einem Abschluss in einem anderen als in Absatz 1 aufgeführten Studiengang zulassen. Bewerber, die ein künstlerisches Diplom- oder Masterstudium oder einen fachlich einschlägigen Fachhochschulmaster oder einen Bachelor Honours mit gehobenem Prädikat abgeschlossen haben, werden zur Promotion zugelassen, wenn sie die Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachweisen. Dies geschieht in der Regel begleitend zur Arbeit an der Dissertation durch folgende qualifizierte Studien- und Prüfungsleistungen:
      a) 8 SWS (4 Semester à 2 SWS) Studien im wissenschaftlichen Fachgebiet der Dissertation
      b) 8 SWS (4 Semester à 2 SWS) Besuch des Doktoranden-/Methodenkolloquiums.

      (5) Erforderliche Studienleistungen nach Absatz 1, die an anderen wissenschaftlichen und künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht worden sind, werden angerechnet, wenn und soweit sie gleichwertig sind.

      (6) Ausländische Studienabschlüsse prüft der Promotionsausschuss dahingehend, ob sie den deutschen Abschlüssen gleichwertig sind. Dabei sind rechtsverbindliche zwischenstaatliche Abkommen sowie die Anerkennungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) und der Hochschulrektorenkonferenz sowie Empfehlungen der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen zugrunde zu legen. Die Anerkennung kann von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden, wie zum Beispiel der Ablegung bestimmter Kenntnisprüfungen oder dem Nachholen bestimmter Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1.

      (7) Ausländische Bewerber, die keinen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss besitzen, haben deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C 1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation, Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung des Verfassers zu vertiefter und selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Musikwissenschaft oder der Musikpädagogik leisten. Sie darf noch nicht gedruckt worden sein.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache ...
      § 5 Dissertation, Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung des Verfassers zu vertiefter und selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Musikwissenschaft oder der Musikpädagogik leisten. Sie darf noch nicht gedruckt worden sein.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache und einen Lebenslauf enthalten. Ihr muss die eidesstattliche Erklärung beigefügt sein, dass der Bewerber die Arbeit selbstständig verfasst hat und dass er alle Teile, die aus anderen Quellen verwendet worden sind, wissenschaftlichem Standard gemäß gekennzeichnet hat. Die Dissertation ist in fünf gleichlautenden Exemplaren einzureichen, von denen eines in dauerndemBesitz der Hochschule verbleibt.
      ...
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle GVOBl. M-V S. 18
    • zuletzt geändert am 16.01.2018
  • Hochschulporträt
    „Kreativität in Kombination mit Emotion und persönlicher Zuwendung ist existenzieller Kern unseres Menschseins. Wir brauchen junge Menschen, die dies in Musik und Schauspiel professionell in die Zukunft tragen.”
    Prof. Dr. Dr. Benjamin Lang
    Rektor der Hochschule für Musik und Theater Rostock
    Die hmt Rostock - Studieren in einem restaurierten Kloster nahe der Ostsee

    Die Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt) ist weltweit eine begehrte Ausbildungsstätte für künstlerische und pädagogische Berufe. Sie bildet in über 30 Studiengängen in den Bereichen Musik, Gesang, Schauspiel, Instrumental- und Gesangspädagogik, Lehramt Musik und Lehramt Theater (Darstellendes Spiel) für allgemeinbildende Schulen sowie Musikwissenschaft aus. Die Studierenden profitieren von einer sehr persönlichen Betreuung und dem direkten und unkomplizierten Austausch untereinander.

    Das historische Gebäude, das einst ein Franziskanerkloster aus der Mitte des 13. Jahrhunderts war und aufwendig restauriert wurde, bietet beste Voraussetzungen für kreatives und künstlerisches Lernen und Lehren. Zudem ist die hmt die einzige Musikhochschule Deutschlands mit unmittelbarer Nähe zum Meer.

    Icon: uebersicht
    begehrte Ausbildungsstätte für künstlerische und pädagogische Berufe
    Icon: uebersicht
    bietet Studierenden persönliche Betreuung und unkomplizierten Austausch
    Parallele Pop- und Klassikausbildung, Klavierduo, Opernstudio, Weiterbildungsmaster ins Lehramt an der hmt Rostock

    Der Studiengang Pop- und Weltmusik mit Klassik ist in seiner Art deutschlandweit einzigartig. Hier wird das Hauptfach nicht nur in der Pop-Stilistik unterrichtet, sondern in nahezu gleicher Gewichtung auch klassisch. Zu den besonderen Studiengängen zählen auch der Master of Music Klavierduo, wo Studierende von Hans-Peter und Volker Stenzl („Klavierduo Stenzl“) unterrichtet werden, sowie der Master of Music Opernstudio, den die Hochschule in Kooperation mit den Theatern des Bundeslandes anbietet.

    Neue Wege geht die hmt Rostock auch in der Lehrerbildung. Sie bietet einen weiterbildenden Masterstudiengang für das Lehramt Musik und für das Lehramt Theater (Darstellendes Spiel) an.

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    Studierende profitieren von besonderen Studiengängen
    Icon: studium
    bietet ein Lehramtsstudium mit optimalem Praxisbezug
    Forschungsschwerpunkt Filmmusik: Erich Wolfgang Korngold Werkausgabe

    Die Forschungsschwerpunkte der Hochschule liegen in den Bereichen Historische Musikwissenschaft, Musikpädagogik, Musiktheorie und Theaterpädagogik. Regelmäßig und vielfältig sind die Forschenden der hmt als Sachverständige für nationale und internationale Forschungsorganisationen sowie als Gastreferierende und -dozierende an auswärtigen Hochschulen und auf Kongressen gefragt.

    Ein Leuchtturm der musikwissenschaftlichen Forschung ist das Vorhaben Erich Wolfgang Korngold Werkausgabe, das gemeinsam mit der Humboldt-Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt am Main realisiert wird.

    Die hmt Rostock hat das Promotions- und das Habilitationsrecht in den Fächern Musikpädagogik und Musikwissenschaft.

    Icon: forschung
    kooperiert mit nationalen und internationalen Forschungsorganisationen
    Icon: forschung
    hat Promotions- und Habilitationsrecht in Musikpädagogik und Musikwissenschaft
    Internationaler Austausch für Studierende und Lehrende

    An der Hochschule für Musik und Theater Rostock studieren Menschen aus fast 40 Ländern. Die Hochschule pflegt Kooperationsbeziehungen mit internationalen Hochschulen. Im Rahmen des Erasmus+ Austauschprogramms der Europäischen Union können Studierende der hmt Rostock für ein Semester oder ein akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren und Dozierende der hmt Rostock Gastvorlesungen an Partnerhochschulen halten.

    Meisterkurse, Studienreisen oder Wettbewerbsreisen im Ausland können durch weitere Förderprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, z. B. PROMOS, gefördert werden.

    Das International Office der hmt ist zuständig für die Beratung von Studierenden und Dozierenden bei diesen Angelegenheiten. Die „International Buddys“ (ein Team von internationalen Studierenden der hmt) helfen bei der Betreuung von neuen internationalen Studierenden.

    Icon: international
    pflegt Kooperationsbeziehungen mit internationalen Hochschulen
    Icon: international
    bietet Auslandssemester oder akademisches Jahr an Partnerhochschulen
    Foto: Eine Sängerin und Musiker stehen auf einer Bühne und geben ein Konzert.
    Foto: Violinenspieler geben ein Konzert.
    Foto: Eine Schauspielerin steht auf der Bühne bei einer Theateraufführung.
    Foto: Blick in den Innenhof der Hochschule für Musik und Theater Rostock.

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