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Universität Koblenz

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Koblenz
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 1 Bildungswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Erziehungswissenchaft; Psychologie; Soziologie
    Erziehungswissenchaft; Psychologie ...
  • Sachgebiet(e) Pädagogik und Bildung, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand muss bis spätestens 6 Monate
      vor der Eröffnung des geplanten Promotionsverfahrens erfolgen.

      (2) Zugang zur Promotion hat, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird (z.B. Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) oder ein Fachhochschulstudium mit einem Masterabschluss nachweist oder
      b) ein...
      § 5 Zulassung als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand muss bis spätestens 6 Monate
      vor der Eröffnung des geplanten Promotionsverfahrens erfolgen.

      (2) Zugang zur Promotion hat, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium, für das ein anderer Grad als Bachelor verliehen wird (z.B. Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) oder ein Fachhochschulstudium mit einem Masterabschluss nachweist oder
      b) einen Diplomabschluss an einer Fachhochschule oder einen Bachelorabschluss mit jeweils der Gesamtnote 1,5 oder besser nachweist. In diesen Fällen muss die Bewerberin oder der Bewerber ein zweisemestriges Studium als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Universität Koblenz-Landau in dem gewählten Promotionsfach absolvieren (Eignungsfeststellungsverfahren). Die Bewerberin oder der Bewerber muss ferner den Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten zu wissenschaftlichen Arbeiten durch eine wissenschaftliche Arbeit, die vier Monate umfasst und als ausreichend bewertet sein muss, erbringen. Die Dekanin oder der Dekan benennt die Themenstellerin oder den Themensteller und die beiden Gutachterinnen oder Gutachter der Arbeit. Eine nicht als ausreichendbewertete wissenschaftliche Arbeit kann einmal wiederholt werden. Zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten fachlicher Art wird nach Maßgabe des zuständigen Fachbereichs eine erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Seminaren des gewählten Faches samt zugehöriger Leistungsnachweise in Absprache mit der zuständigen Fachvertreterin oder dem zuständigen Fachvertreter verlangt. Die Teilnahme an den Seminaren gilt dann als erfolgreich, wenn die aufgrund der für dieses Modul geltenden jeweiligen Prüfungsordnung zu erbringenden Leistungen nachgewiesen werden.

      (3) In der Regel ist ein einschlägiges Studium nach Absatz 2 in dem Fach, in dem die Dissertation geschrieben wird, nachzuweisen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Art und Umfang der in diesen Fällen zu erbringenden zusätzlichen wissenschaftlichen Studien werden vom Promotionsausschuss festgesetzt.

      (4) War der Abschluss nicht einschlägig, legt der Promotionsausschuss angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach fest, die vor einer endgültigen Zulassung zum Promotionsverfahren nachzuweisen sind. Mit den auf die Promotion vorbereitenden wissenschaftlichen Studien soll ein Ausbildungsstand erreicht werden, der dem von Bewerberinnen und Bewerbern gemäß Absatz 2 Ziffer a entspricht. Die vorbereitenden wissenschaftlichen Studien haben einen Umfang von maximal vier Semestern und werden vom Promotionsausschuss nach Anhörung der Bewerberin oder des Bewerber festgesetzt. Zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten fachlicher Art wird nach Maßgabe des zuständigen Fachbereichs eine erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Seminaren des gewählten Faches samt zugehöriger Leistungsnachweise in Absprache mit der zuständigen Fachvertreterin oder dem zuständigen Fachvertreter verlangt.

      (5) In der Regel muss das Studium in den Fällen des § 5 Absatz 2 Ziffer a mindestens mit der Note "2,0“ abgeschlossen sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (6) Bei der Anerkennung von im Ausland absolvierten Studiengängen und Abschlussprüfungen durch den Promotionsausschuss sind die von der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen zu berücksichtigen.

      (7) Bewerberinnen und Bewerber um eine Promotion können auf Antrag gemäß §§ 6, 7 als Doktorandin oder Doktorand zugelassen werden, wenn sie die in Absatz 2 bis 6 sowie in § 6 genannten Voraussetzungen erfüllen. Sie vereinbaren grundsätzlich mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer oder einem habilitierten Mitglied des Fachbereichs ein Dissertationsthema (Arbeitstitel) und teilen dieses Thema der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich im Antrag mit. Das Mitglied des Fachbereichs, mit dem das Thema vereinbart wird, übernimmt die wissenschaftliche Betreuung und eines der Gutachten (Erstgutachterin oder Erstgutachter). Die Zulassung ergeht schriftlich an die Doktorandin oder den Doktoranden. Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Hochschullehrerin oder dem Hochschullehrer und der Doktorandin oder dem Doktoranden über das Dissertationsthema (Satz 2) wird eine schriftliche
      Betreuungszusage getroffen, die Grundlage für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand ist. Über die Annahme einer Person als Doktorandin oder Doktorand erteilt die Universität eine schriftliche Bestätigung. Diese gilt als Promotionsbeginn. Der oder die Vorsitzende des Promotionsausschusses teilt das vereinbarte Thema (Arbeitstitel) der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter schriftlich mit und holt dessen oder deren Zustimmung ein.

      (8) Eine Änderung des Dissertationsthemas oder ein Wechsel der Erstgutachterin oder des Erstgutachters ist der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich anzuzeigen. Absatz 7 gilt entsprechend.

      (9) Das Recht, Doktorandinnen oder Doktoranden wissenschaftlich zu betreuen und an Promotionsverfahren mitzuwirken, bleibt von der Emeritierung oder Pensionierung unberührt. Wird eine Erstgutachterin oder ein Erstgutachter an eine andere wissenschaftliche Hochschule berufen, so behält er oder sie das Recht, die vor seinem oderihrem Weggang angenommenen Doktorandinnen oder Doktoranden weiterhin zu betreuen und an den Promotionsverfahren mitzuwirken, bis zu 4 Semester nach dem Ausscheiden aus der Universität Koblenz-Landau.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung erbringen. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann der Bewerberin oder dem Bewerber eine Abfassung in englischer Sprache gestatten.

      (2) Eine bereits vollständig veröffentlichte Abhandlung einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann nicht als Dissertation angenommen werden.

      (3...
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung erbringen. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann der Bewerberin oder dem Bewerber eine Abfassung in englischer Sprache gestatten.

      (2) Eine bereits vollständig veröffentlichte Abhandlung einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann nicht als Dissertation angenommen werden.

      (3) Bei einer Promotion im Fach Psychologie können auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden auch wenigstens zwei Zeitschriftenartikel in Erstautorenschaft und ein weiterer Zeitschriftenartikel in maßgeblicher Beteiligung der Doktorandin oder des Doktoranden als Dissertation eingereicht werden. Wenigstens zwei Manuskripte müssen in einschlägigen Fachzeitschriften mit peer review erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein (publikationsbasierte Promotion). Alle weiteren Manuskripte müssen zur Begutachtung oder zum Druck angenommen sein.

      (4) Eine Dissertation, die an einem anderen Fachbereich oder an einer anderen Hochschule abgelehnt worden ist, kann nicht als Dissertation eingereicht werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau, Amtliche Bekanntmachungen 5/2013, S. 76 ff.
    • zuletzt geändert am 20.05.2020
  • Hochschulporträt
    Campusuniversität mit kurzen Wegen, einem breiten Studienangebot und gelebter Intersdisziplinarität

    Kurze Wege und gelebte Interdisziplinarität prägen Forschung, Lehre und den Universitätsalltag auf dem Campus in Koblenz-Metternich.

    Ihren mehr als 9.400 Studierenden bietet die Universität Koblenz ein qualitativ hochwertiges und breites Studienangebot. Darin nimmt die Lehrkräftebildung eine zentrale Rolle ein. Die enge Verknüpfung von Lehre, Forschung und interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie nationale und internationale Kooperationen machen die Universität Koblenz zu einem Studienort mit Perspektive.

    Der Claim, den sich die Universität gegeben hat, lautet „weiter:denken“. Darin spiegeln sich der Ansporn und der Anspruch aller Mitglieder der Universität, Gewohntes und Bekanntes immer wieder zu hinterfragen, um zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.

    Die Universität versteht sich als Impulsgeberin in der Entwicklung einer lebendigen Wirtschafts- und Wissenschaftsregion und ist zugleich international sichtbar und vernetzt.

    Icon: uebersicht
    Impulsgeberin für Wirtschaft und Wissenschaft in der Region
    Icon: uebersicht
    bietet ein qualitativ hochwertiges und breites Studienangebot
    Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in einem breiten Fächerspektrum

    Die Universität Koblenz bietet grundständige wie auch weiterbildende Studiengänge in den Bereichen der Bildungs-, Geistes-, Sozial-, Kultur- und Naturwissenschaften sowie Mathematik und Informatik an. Integraler Teil ist das Studienangebot in der Lehrkräftebildung mit nahezu voller Fächerbreite und für alle Schulstufen.

    Studierende profitieren von der interdisziplinären Zusammenarbeit der Fächer. Auf dieser Basis können kontinuierlich neue innovative fachliche Kombinationen entwickelt werden, die den Studierenden die Möglichkeit individueller Profilierung bieten.

    Um in Zeiten von gesellschaftlichen Transformationen handlungsfähig zu sein, entwickelt die Universität Koblenz ihre Studiengangs-und Lehrstrukturen ständig weiter. Der Fokus liegt dabei auf einer Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. So können sich Studierende auf Anforderungen der Berufswelt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestmöglich vorbereiten.

    Icon: studium
    innovative Fachkombinationen bieten die Möglichkeit individueller Profilierung
    Icon: studium
    bietet Lehramtstudium in nahezu voller Fächerbreite und für alle Schulstufen
    weiter:denken – Wissen, Transformation und Innovation an der interdisziplinären Universität Koblenz

    Die Forschung der Universität ist stark interdisziplinär ausgerichtet und durch die vier Profilbereiche „Bildung“, „Informatik“, „Kultur und Vermittlung“ sowie „Material und Umwelt“ geprägt.

    Die Bildungswissenschaften untersuchen u.a. Formen des Lernens, der Entwicklung, Perpetuierung, reflexiven Gestaltung und Vernetzung bildungsspezifischer gesellschaftlicher Strukturen. Die Lehrkräftebildung nimmt eine zentrale Rolle ein. Die Forschung im Bereich Kultur und Vermittlung fokussiert sich auf Perspektiven der Bildungs-, Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften. Im Schwerpunkt Material und Umwelt werden Effekte menschlichen Handelns auf Ökosysteme untersucht.

    Weitere Themen sind Materialwissenschaften (Keramik und Kunststoff) sowie mathematische Modellierung und Simulation. Forschungsthemen der Informatik sind z.B. Big Data, Internet of Things, Cloud Computing, Virtual Reality oder Künstliche Intelligenz. Zum Thema Gesundheit wird an mehreren Einrichtungen der Universität geforscht.

    Icon: forschung
    interdisziplinär ausgerichtet und geprägt durch vier Profilbereiche
    Icon: forschung
    Forschungstätigkeit ist national und international vernetzt
    Zahlreiche internationale Kooperationen und intensive Betreuungsprogramme ermöglichen internationale Ausrichtung der Universität Koblenz

    Studierende der Universität Koblenz profitieren von den über 100 Partneruniversitäten und den diversen Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten (wie z.B. ERASMUS+ oder PROMOS).

    Zeitgleich begrüßt die Universität jedes Semester zahlreiche neue internationale Studierende – überwiegend in den insgesamt fünf internationalen, englischsprachigen Masterstudiengängen. So studieren rund 1.000 internationale Studierende aus aller Welt an der Universität Koblenz und bereichern so den Alltag mit ihren verschiedenen kulturellen Hintergründen.

    Eine enge Betreuung der Incoming- sowie Outgoing-Studierenden gewährleistet dabei das International Relations Office, das bei Fragen der Bewerbung, finanziellen Förderung, Visa-Beantragung, Wohnungssuche, Versicherungen etc. beratend und unterstützend zur Seite steht.

    Icon: international
    arbeitet weltweit eng mit vielen Partneruniversitäten zusammen
    Icon: international
    Studierende profitieren von diversen Austauschprogrammen
    Foto: Eine Gruppe Studierender geht über den Campus der Universität Koblenz und unterhält sich.
    Foto: Studierende der Universität Koblenz stehen auf einer Treppe und unterhalten sich.
    Foto: Studierende der Universität Koblenz stehen im Hörsaal und unterhalten sich.
    Foto: Fernblick auf den Campus Metternich der Universität Koblenz.

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