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Universität Münster

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Münster
  • Fakultät / Fachbereich FB 04 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsinformatik
    Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre ...
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Teil II: Zulassung als Doktorand oder Doktorandin

      § 3 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand/Doktorandin

      (1) Als Doktorand/Doktorandin wird zugelassen, wer eine der nachfolgenden Zugangsbedingungen besitzt (notwendige Bedingung) und einen Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin benennt, der/die sich schriftlich bereit erklärt hat, die Betreuung des Promotionsvorhabens zu übernehmen (hinreichende Bedingung); die Zusage ist in begründeten Fällen widerrufbar. Die...
      Teil II: Zulassung als Doktorand oder Doktorandin

      § 3 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand/Doktorandin

      (1) Als Doktorand/Doktorandin wird zugelassen, wer eine der nachfolgenden Zugangsbedingungen besitzt (notwendige Bedingung) und einen Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin benennt, der/die sich schriftlich bereit erklärt hat, die Betreuung des Promotionsvorhabens zu übernehmen (hinreichende Bedingung); die Zusage ist in begründeten Fällen widerrufbar. Die notwendige Bedingung erfüllt, wer
      1. im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Universitätsstudium der Betriebswirtschaftslehre, der Ökonomie, der Volkswirtschaftslehre oder der Wirtschaftsinformatik mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern mit einer Diplom- oder Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen und dabei mindestens die Note "gut" (bis 2,5) erzielt hat; das Masterstudium muss auf einem fachlich einschlägigen Bachelorstudium aufgebaut haben. In Ausnahmefällen können auch Studierende mit der Examensnote "befriedigend" zugelassen werden, wenn der Betreuer/die Betreuerin dies besonders befürwortet und der Promotionsausschuss dem zustimmt; der Promotionsausschuss legt in diesem Fall fest, welche Studienzeiten und Studienleistungen im einzelnen noch zu erbringen sind.
      2. im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Hochschulstudium eines anderen Fachgebietes mit einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens 8 Fachsemestern mit einer Diplom- oder Masterprüfung mit der Gesamtnote "gut" abgeschlossen hat, wenn
      a) das Studium mindestens ein ökonomisches Fach umfasste,
      b) in dem ökonomischen Fach mindestens die Note "gut" erzielt wurde,
      c) in dem ökonomischen Fach mindestens solche Leistungen erbracht wurden, wie sie inhaltlich und umfangmäßig dem betriebswirtschaftlichen oder dem volkswirtschaftlichen Teil des Grundstudiums entsprechen, und
      d) eine Diplomarbeit/Masterarbeit angefertigt wurde.

      Die Bedingung d) kann durch die erfolgreiche Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit erfüllt werden, welche den Kriterien einer Diplomarbeit/Masterarbeit genügt. Die Erfüllung der Bedingungen a) und c) entfällt, wenn der Bewerber/die Bewerberin mindestens 2 Jahre als wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) an einer Einrichtung der Fakultät tätig war und den betriebswirtschaftlichen oder volkswirtschaftlichen Teil der Diplom-Vorprüfung im Studiengang Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre mit der Note "gut" bestanden hat. Solange der Bewerber/die Bewerberin die obigen Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt die Zulassung als Doktorand(in) nur vorläufig.

      Der Promotionsausschuss legt für den Einzelfall in Abhängigkeit von den im vorangehenden Studium erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen fest, welche weiteren Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen noch zu erbringen sind.

      3. im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Hochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Abschluss als Bachelor oder mit Diplom) mit der Gesamtnote "sehr gut" (1,5 oder besser) abgeschlossen hat, mit dieser Gesamtnote innerhalb der obersten fünfzehn Prozent der Abschlüsse seines/ihres Prüfungstermins liegt und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern nachweist. Der Promotionsausschuss legt für den Einzelfall in Abhängigkeit von den bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen fest, welche weiteren Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen noch zu erbringen sind. Mehr als der vollständige Abschluss des viersemestrigen Masterstudiums soll nicht verlangt werden.
      4. an einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule einen gleichwertigen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss erworben hat. Sofern die Gleichwertigkeit nicht durch formelle Abkommen oder gesetzliche Regelungen festgestellt ist, entscheidet der Promotionsausschuss anhand der von dem Bewerber/der Bewerberin beigebrachten Unterlagen. Ist die Gleichwertigkeit nicht eindeutig gegeben, so kann die Zulassung an die Erfüllung von Auflagen zum Nachweis hinreichender wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse gebunden werden. Der Promotionsausschuss legt in diesem Fall in Abhängigkeit von den bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen fest, welche weiteren Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen noch zu erbringen sind.

      (2) In besonderen Ausnahmefällen kann die Fakultät auf Antrag zweier Hochschullehrer/innen einen Bewerber/eine Bewerberin auch ohne vorausgegangene Fachprüfung als Doktorand/Doktorandin zulassen, wenn er/sie besondere wissenschaftliche Begabung gezeigt hat und die Fakultät ein besonderes Interesse an der Bearbeitung des Dissertationsthemas hat. Die entsprechende Entscheidung erfordert die Zustimmung aller Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer im Fachbereichsrat. Der Promotionsausschuss legt in Abhängigkeit von den bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen fest, welche weiteren Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen noch zu erbringen sind.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation ist aus einem in Forschung und/oder Lehre vertretenen Gebiet der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder der Wirtschaftsinformatik zu wählen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung des Doktoranden/der Doktorandin sein und einen wissenschaftlich beachtenswerten Beitrag zur Fortentwicklung der Wirtschaftswissenschaften leisten.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher od...
      § 9 Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation ist aus einem in Forschung und/oder Lehre vertretenen Gebiet der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder der Wirtschaftsinformatik zu wählen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung des Doktoranden/der Doktorandin sein und einen wissenschaftlich beachtenswerten Beitrag zur Fortentwicklung der Wirtschaftswissenschaften leisten.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Die Arbeit muss in maschinenschriftlicher Form vorgelegt werden.

      (4) Die Dissertation hat folgende Erklärung zu enthalten: "Ich versichere an Eides statt, dass ich die eingereichte Dissertation (es folgt ihr Titel) selbständig verfasst habe. Anderer als der von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel habe ich mich nicht bedient. Alle wörtlich oder sinngemäß den Schriften anderer Autoren entnommenen Stellen habe ich kenntlich gemacht."

      (5) Die Anfertigung der Dissertation soll betreut werden. Betreuer/Betreuerin kann jede® einschlägig ausgewiesene Universitätsprofessor(in) sowie jedes habilitierte Mitglied der Fakultät (Prüfungsberechtigte) sein. Dasselbe gilt für durch Emeritierung, Pensionierung oder Wegberufung ausgeschiedene ehemalige Prüfungsberechtigte der Fakultät im Sinne von Satz 1 für einen Zeitraum von 10 Semestern ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die Fakultät verlassen haben; die Frist kann verlängert werden.


      § 10 Veröffentlichung vor Einreichung

      Die eingereichte Dissertation darf vor Abschluss des Verfahrens nicht als solche veröffentlicht sein. Ideen, die im Rahmen der Dissertation ausgearbeitet werden, dürfen unbeschadet dessen schon vor der Einreichung der Arbeit als Aufsatz oder Arbeitspapier veröffentlicht werden. Der Betreuer/Die Betreuerin darf Koautor sein.


      Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung bezüglich der kumulativen Promotion
      Vorbemerkung
      Die PromotionsOrdnung ermöglicht auch eine kumulative Promotion. Die Fakultät unterstützt die kumulative Promotion als gleichwertiges Modell neben der Promotionsschrift, da diese
      • den Anforderungen des internationalen akademischen Wettbewerbs Rechnung trägt und den Promovierenden den späteren Einstieg in eine akademische Laufbahn erleichtert,
      • die Publikation von Forschungsergebnissen beschleunigt,
      • eine schrittweise Prüfung der eigenen Gedanken ermöglicht und
      • den (auch internationalen) Dialog innerhalb des Faches fördert.
      Ziel
      Ziel dieses Papiers ist die Formulierung von Grundregeln für die Ausführung kumulativer Promotionsschriften. Damit soll die zukünftige Handhabung im Sinne einer Klärung der Erwartungen auf Seiten von Promovierenden wie der Professorinnen/Professoren geklärt werden.
      Operationalisierung
      Die folgenden Regeln beschreiben die Erwartungen an die Leistung der Promovierenden. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.
      (1) Anzahl und Art der Beiträge
      Für eine kumulative Promotion sind mindestens drei allein verfasste Beiträge oder ein entsprechendes Äquivalent von Beiträgen mit Koautoren vorzulegen. Letztere sind den Autoren i. d. R. zu gleichen Anteilen anzurechnen. Fachaufsätze, die in A- und B-Journals gemäß der auch für Habilitationen verwendeten Fakultätslisten angenommen oder nach Einschätzungen des Gutachterausschusses voraussichtlich angenommen werden, zählen unabhängig von der Zahl der Koautoren wie allein verfasste Beiträge und werden besonders begrüßt. Die erwartete Annahme sollte sich auch auf entsprechende Gutachten aus dem Begutachtungsprozess der Zeitschriften stützen.
      A) Die Beiträge können in Fachzeitschriften oder im Ausnahmefall in Arbeitspapieren des jeweiligen Fachgebiets erschienen oder als Bestandteil selbständiger Forschungsarbeiten veröffentlicht worden sein.
      B) Die Qualitätsanforderungen an die Beiträge entsprechen insgesamt denjenigen, die an eine herkömmliche Dissertation anzulegen sind. Die Verantwortung für ihre Einhaltung obliegt den jeweiligen Fachgutachtern. Die Veröffentlichung
      in international renommierten Fachzeitschriften soll dabei ein Kriterium der Notengebung sein.
      C) Die Beiträge sollen in einen erläuternden Rahmen, der die einzelnen Beiträge positioniert und die Argumentationslinie aufzeigt, eingebettet werden. Die Beiträge dürfen nicht aus der Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit stammen.
      D) Weitere Beiträge, die in den Gesamtkontext der Dissertation passen, können beigefügt werden.
      (2) Zwischenbeurteilung
      Wir gehen bei diesem Entwurf davon aus, dass beide Modelle (Promotionsschrift und kumulative Promotion) als Alternativen nebeneinander bestehen. Sofern der/die Promovierende das Modell der kumulativen Promotion erwägt, sollte der zuständige Betreuer den Fortschritt der Arbeiten, konkret: die erstellten Publikationen, der/des Promovierenden nach angemessener Zeit prüfen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen und die Wahl des Promotionsmodells abgeben.
      (3) Promotionsverfahren
      Die Regeln des bisherigen Promotionsverfahrens werden analog angewendet, d.h. es werden Gutachter bestimmt, welche die Arbeit bewerten. Die Möglichkeiten der Einsichtnahme und der Ablehnung durch andere Prüfungsberechtigte bleibt unberührt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 7/2002, S. 12 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Münster ermöglicht mit ihrem vielfältigen Studienangebot und der exzellenten Forschung ein forschungsnahes Studium und bietet ein optimales Umfeld, um Studium und Freizeit zu verbinden.”
    Prof. Dr. Johannes Wessels
    Rektor der Universität Münster
    Foto: Studierende stehen mit ihren Fahrrädern auf dem Schlossplatz der Universität Münster.
    Universität Münster - wissen.leben

    Die Universität Münster steht für exzellente Forschung, hochwertige Lehre, für eine engagierte Nachwuchsförderung und Familienfreundlichkeit. Ihr vielfältiges Lehrangebot und hohes Forschungsrenommee sowie die Atmosphäre und Lebensqualität in Münster machen sie zu einem Anziehungspunkt für Studierende sowie Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.

    Als regional verankerte und weltoffene Universität fördert sie den internationalen Austausch, die Zusammenarbeit der Disziplinen und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und in die Öffentlichkeit. 

    Icon: uebersicht
    ist eine regional verankerte und weltoffene Universität
    Icon: uebersicht
    vielfältiges Lehrangebot und hohes Forschungsrenommee
    Forschendes Lehren

    Die Universität Münster hat sich in der Lehre das forschende Lernen zum Ziel gesetzt. Ihre Studierenden sollen in immer mehr Studiengängen bereits im Bachelorstudium direkten Kontakt zur aktuellen Forschung ihres Fachs bekommen.

    Das Lehrangebot der 15 Fachbereiche umfasst 280 Studiengänge aus nahezu allen Bereichen der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sowie der Medizin und der Naturwissenschaften.

    Die Universität Münster ist deutschlandweit die größte Ausbildungsstätte für Lehrende. Im Zentrum für Islamische Theologie bildet sie Religionspädagogen für den staatlichen Islamunterricht aus.

    Icon: studium
    Ziel der Lehre ist das forschende Lernen
    Icon: studium
    bietet in 15 Fachbereiche gut 280 Studiengänge
    Spitzenforschung

    An der Universität Münster forschen und lehren über 600 Professoren und mehr als 5.000 wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Exzellenzcluster "Religion und Politik" und "Mathematik Münster: Dynamik - Geometrie - Struktur" bringen Wissenschaftler aus fast allen Fachbereichen der Universität Münster zusammen.

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Felder, in denen die Universität Münster internationale anerkannte Spitzenforschung betreibt, beispielsweise in der Medizin, in der Chemie und Physik, in der Batterieforschung und in der Evolutionsforschung.

    Die Universität Münster ist Sprecheruniversität in zahlreichen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierten Sonderforschungsbereichen. Zudem unterstreichen die Arbeit von zehn Leibniz-Preisträgern und rund 20 mit europäischen Grants geförderten Wissenschaftlern das hohe Niveau.

    Icon: forschung
    betreibt international anerkannte Spitzenforschung
    Icon: forschung
    verfügt über Exzellenzcluster in verschiedenen Bereichen
    Foto: Zwei Personen in weißen Kitteln arbeiten in einem Labor.
    Foto: Zwei Studierende gehen durch die Bibliothek der Universität Münster und unterhalten sich.
    Foto: Zwei Studentinnen schieben ihre Fahrräder und unterhalten sich.
    Foto: Studierende sitzen in einem vollen Hörsaal und folgen einer Vorlesung.

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