Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"

Technische Universität Dresden

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Technische Universität Dresden
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
  • Promotionsfach / fächer
    ... Automobiltechnik (Automotive Engineering); Bahnfahrzeuge und Bahntechnik (Rail Vehicle Engineering); Bahnsysteme und Öffentlichen Verkehr (Railway Systems and Public Transport); Luftfahrt und Logistik (Logistics and Aviation); Verkehrsplanung und Straßenverkehr (Traffic Planning and Road Traffic); Verkehrstelematik (Traffic Telematics); Wirtschaft und Verkehr (Transport & Economics)
    Automobiltechnik (Automotive Engineering); Bahnfahrzeuge und Bahntechnik (Rail Vehicle Engineering) ...
  • Sachgebiet(e) Ingenieurwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer:
      1. a) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang erworben hat, dabei sollen sowohl die Gesamtleistung der Abschlussprüfung als auch die Diplom-, Master- oder Magisterarbeit oder das Staatsexamen mindestens mit der Note „gut“ bewertet sein;
      b) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer H...
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer:
      1. a) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang erworben hat, dabei sollen sowohl die Gesamtleistung der Abschlussprüfung als auch die Diplom-, Master- oder Magisterarbeit oder das Staatsexamen mindestens mit der Note „gut“ bewertet sein;
      b) einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet nicht einschlägigen Studiengang mindestens mit der Gesamtleistungsnote „gut“ erworben hat und zusätzliche Prüfungsleistungen aus einem Hauptstudium der Diplomstudiengänge der Fakultät oder aus Modulen der Masterstudiengänge der Fakultät des jeweiligen Wissenschaftsgebiet des angestrebten akademischen Grades im Umfang von 15 Leistungspunkten gemäß § 8 Absatz 5 erbracht hat, die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des akademischen Grades erfüllt;
      2. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und
      3. gemäß § 8 einen Antrag auf Annahme als Doktorand:in mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      (2) Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer einen Bachelorgrad erworben und die Eignungsfeststellung gemäß § 7 bestanden hat. Absatz 1 Nummer 2 bis 3 gelten entsprechend.

      (3) Die Technische Universität Dresden und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wirken im kooperativen Promotionsverfahren zusammen, indem sie die Promotionsleistungen gemeinsam betreuen.

      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer:
      1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 bzw. Absatzes 2 nicht erfüllt,
      2. zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler:innen gegen Entgelt einschaltet
      oder eingeschaltet hat,
      3. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung Entgelte zahlt sowie Dienste unentgeltlich in Anspruch nimmt, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
      4. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung entgeltliche
      Leistungen erbringt oder erbracht hat, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen.

      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus einzuholen. In Fällen, in denen Bewerbenden die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      (6) Die Zulassungsentscheidung ergeht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand:in gemäß § 8.

      § 7 Eignungsfeststellung

      (1) Für eine positive Eignungsfeststellung nach § 6 Absatz 2 müssen Modulprüfungen in der Regel aus den Modulen des Hauptstudiums der Diplomstudiengänge der Fakultät oder aus Modulen der Masterstudiengänge der Fakultät auf dem jeweils für die Promotion einschlägigen Wissenschaftsgebiet erbracht werden. Der Gesamtumfang muss mindestens 60 Leistungspunkte betragen. Die Modulprüfungen müssen jeweils mit mindestens der Note „gut“ bewertet worden sein. Die Absolvierung dieser Prüfungsleistungen erfolgt nach den jeweils in den Studiengängen geltenden Studiendokumenten in der aktuellen Fassung.

      (2) Die Eignungsfeststellung ist bei der bzw. dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich zu beantragen. Der Promotionsausschuss legt unter Berücksichtigung der Empfehlung der in Betracht kommenden hauptbetreuenden Person und des angestrebten Promotionsgebietes die nach Absatz 1 zu erbringenden Modulprüfungen fest. Im Ausnahmefall kann der Promotionsausschuss dabei abweichend von Absatz 1 auch bestimmen, dass die Modulprüfungen aus Diplom- oder Masterstudiengängen einer anderen Fakultät der Technischen Universität Dresden oder einer anderen Hochschule stammen können.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Verkehrswissenschaften erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine von mehreren Autoren:innen verfasste wissenschaftlic...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit erbracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Verkehrswissenschaften erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine von mehreren Autoren:innen verfasste wissenschaftliche Arbeit kann in Ausnahmefällen als Dissertation angenommen werden, sofern der individuelle Anteil der Doktorand:innen deutlich kenntlich gemacht, abgrenzbar und bewertbar ist. Für die Eigenschaften als Verfassende gilt § 8 der an der Technischen Universität Dresden geltenden „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“.

      (3) Abweichend von Absatz 2 kann die Dissertationsschrift auch durch die Vorlage einer Serie von wissenschaftlichen Fachartikeln (kumulative Dissertation) erbracht werden. Es sind dafür mindestens drei thematisch zusammenhängende Fachartikel einzureichen. Die Fachartikel müssen in anerkannten referierten internationalen Fachzeitschriften eingereicht und mindestens einer der Fachartikel muss zur Publikation angenommen sein. Der thematische Zusammenhang der Arbeiten ist im Rahmen einer gesonderten Abhandlung schriftlich darzulegen und bildet in Verbindung mit den eingereichten Fachartikeln die Dissertation. Ko-verfassende Personen sind bei kumulativen Dissertationen zulässig, wenn die individuelle Promotionsleistung der jeweiligen Doktorand:innen deutlich abgrenzbar und bewertbar ist. Es ist schriftlich zu erläutern, auf welche Inhalte der Fachartikel sich die individuelle Autor:innenschaft bezieht. Diese Erklärung ist von allen ko-verfassenden Personen zu unterzeichnen. Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt.

      (4) Die Dissertation und die Kurzfassung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 sollen in der Regel in deutscher Sprache oder englischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss, sofern dies zusammen mit der Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt wurde. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Vorabveröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation bedarf der schriftlichen Zustimmung der bzw. des Hauptbetreuer:in.

      (5) Mit der Abgabe einer Dissertation ist eine Versicherung abzugeben, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten, die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen verwendet wurden. Zugleich erklärt die bzw. der Doktorand:in die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten und personenbezogene Daten von Dritten ohne deren Einwilligung nur zu veröffentlichen, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person(en) nicht entgegenstehen.
      ...
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17 Strukturierte Promotionsprogramme und gemeinsame binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Promotion kann im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms oder eines gemeinsamen binationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“ oder einzelne ihrer Hochschullehrer:innen hieran beteiligt sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die nach dieser Promotionsordnung geforderte Qualifikation erworben und nachgewiesen wird. Im Zweif...
      § 17 Strukturierte Promotionsprogramme und gemeinsame binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Promotion kann im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms oder eines gemeinsamen binationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Fakultät Verkehrswissenschaften „Friedrich List“ oder einzelne ihrer Hochschullehrer:innen hieran beteiligt sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die nach dieser Promotionsordnung geforderte Qualifikation erworben und nachgewiesen wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Promotionsausschuss, ob diese Gleichwertigkeit vorliegt.

      (2) Die Einzelheiten eines strukturierten Promotionsprogrammes bzw. eines binationalen Promotionsverfahrens sind für den Einzelfall in einer vertraglichen Vereinbarung festzulegen und von den Dekan:innen oder auf Seiten der bzw. des Kooperationspartner:in auch von der bzw. dem Leiter:in der vergleichbaren Struktureinheit abzuschließen. Die vertraglichen Vereinbarungen können diese Promotionsordnung lediglich ergänzen. Abweichungen sind nicht zulässig. Der Promotionsausschuss hat die Ergänzungen zu dieser Promotionsordnung zu bestätigen. Im Übrigen gilt diese Promotionsordnung auch für gemeinsame Promotionsverfahren.

      (3) Die bzw. der Kooperationspartner:in erhält auf Verlangen eine Kopie der Promotionsakte.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden 2023
  • Hochschulporträt
    „International aufgestellt und regional verankert: Die TU Dresden trägt mit exzellenter Forschung und Lehre zur Lösung globaler Herausforderungen bei und befähigt junge Menschen sich kompetent einzubringen.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rektorin der Technischen Universität Dresden
    Wissen fürs Leben

    Die Technische Universität Dresden ist eine der Spitzenuniversitäten Deutschlands und Europas: stark in der Forschung, erstklassig in der Vielfalt und der Qualität der Studienangebote, eng vernetzt mit Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft.

    Als moderne Universität bietet sie mit ihren fünf Bereichen in 17 Fakultäten ein breit gefächertes wissenschaftliches Spektrum wie nur wenige Hochschulen in Deutschland. Sie ist die größte Universität Sachsens. Die Campus-Familie der TU Dresden setzt sich zusammen aus über 30.000 Studierenden und zirka 8.700 Mitarbeiter:innen – davon 600 Professor:innen.

    Die TU Dresden ist seit 2012 eine der elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands. 2019 konnte sie diesen Titel erfolgreich verteidigen.

    Icon: uebersicht
    stark in Forschung, erstklassig in Vielfalt und Qualität der Studienangebote
    Icon: uebersicht
    TU Dresden zählt seit 2012 zu den elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands
    Wissen schafft Zukunft

    Die TUD bietet ein breites Fächerangebot: Natur-, Ingenieur- und Verkehrswissenschaften, Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, Wirtschafts-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften sowie Informatik und Medizin.

    Zu den Qualitätsmerkmalen des Studiums gehören interdisziplinäre Zusammenarbeit, internationale Ausrichtung und hoher Praxisbezug. Es kann mit einem Bachelor, Master, Diplom, einer Staatsprüfung oder in einigen Fällen mit einem internationalen Doppel-Abschluss beendet werden.

    Die TUD ist in ein weltweites Netzwerk von Kooperationen in Forschung und Lehre eingebunden, es gibt zahlreiche internationale Forschungsprojekte, Studienangebote und Gastdozenturen. Das zeigt sich auch bei den Studierenden: Menschen aus mehr als 120 Nationen lernen an der TUD. Nicht zuletzt heißt studieren in Dresden: günstige Lebenshaltungskosten, abwechslungsreiches Kulturangebot, tolle Elblandschaft, aufregendes Nachtleben und vielfältige Sportangebote.

    Icon: studium
    bietet ein breit gefächertes wissenschaftliches Spektrum in 17 Fakultäten
    Icon: studium
    überzeugt mit Interdisziplinarität, Internationalität und hohem Praxisbezug
    Exzellente Forschung für die Zukunft

    Die TU Dresden gehört als Exzellenzuniversität zu den forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands. Ihr einzigartiges Profil aus Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften sowie starken Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften spiegelt sich in fünf Profillinien mit hochgradig interdisziplinärer Spitzenforschung wider, darunter drei Exzellenzcluster:

    • Gesundheitswissenschaften, Biomedizin und Bioengineering
    • Informationstechnik und Mikroelektronik
    • Material- und Werkstoffwissenschaften
    • Energie, Mobilität und Umwelt
    • Kultur und Gesellschaftlicher Wandel

    Der fächer- und institutionenübergreifende Ansatz zeigt sich auch in der engen Zusammenarbeit der TU Dresden mit zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und forschenden Kulturinstitutionen im DRESDEN-concept. Von dieser deutschlandweit einzigartigen Forschungsallianz profitiert auch der wissenschaftliche Nachwuchs, der an der TU Dresden u.a. durch eine Graduiertenakademie und ein Postdoc Center gefördert wird.

    „An unserer Universität stellen wir uns mit exzellenter inter- und transdisziplinärer Forschung den Aufgaben und globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Prorektorin für Forschung der Technischen Universität Dresden
    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands
    Icon: forschung
    arbeitet eng mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammen
    TU Dresden – Mit der Welt verbunden

    Die TU Dresden ist in Forschung und Lehre in ein weltweites Netzwerk eingebunden. Zum Profil zählen nicht nur Kooperationen mit Partneruniversitäten in aller Welt, sondern knapp 6.000 Studierende und Mitarbeiter:innen aus mehr als 120 Nationen.

    Kulturelle Diversität und internationale Erfahrungen gehörten schon immer zu Dresdens Identität. Bereits zu Beginn des 19. Jh.s kam etwa ein Viertel der Studierenden der damaligen Kgl. Sächsischen Technischen Hochschule Dresden aus Russland, Österreich-Ungarn, Norwegen, Bulgarien und den USA. Heute kommen die meisten internationalen Studierenden aus Indien und China.

    Internationalität hat viele Facetten. Sie findet sich in Studiengängen, Doppelabschluss- und Mobilitätsprogrammen, in Forschungsprojekten zur Ökosystemresilienz und Wassersicherheit, aber auch in Angeboten zum Ausbau sprachlicher und interkultureller Kompetenz in Lehre und Verwaltung.

    International aufgestellt, global denkend und regional verankert – das ist der Dresden Spirit.

    „Wir wollen global denkende und handelnde Menschen ausbilden: Dresdner Weltbürger! ”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rektorin der Technischen Universität Dresden
    Icon: international
    steht für kulturelle Diversität und internationale Erfahrungen
    Icon: international
    international aufgestellt, global denkend und regional verankert
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe
    Foto: Blick auf das Biologie-Gebäude der Technischen Universität Dresden
    Foto: Studierende stehen vor dem Hörsaalzentrum der Technischen Universität Dresden
    Foto: Studierende der Technischen Universität Dresden sitzen vor dem Informatikgebäude

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns