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FernUniversität in Hagen

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Steckbrief

  • Hochschule FernUniversität in Hagen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Mathematik und Informatik
  • Promotionsfach / fächer Informatik; Mathematik
  • Sachgebiet(e) Informatik; Mathematik
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      1. Voraussetzung zur Zulassung zu einem ordentlichen Promotionsverfahren sind
      - der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 Hochschulgesetzes,
      - oder der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird,
      - oder der erfolgreiche Abschlu...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion

      1. Voraussetzung zur Zulassung zu einem ordentlichen Promotionsverfahren sind
      - der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 Hochschulgesetzes,
      - oder der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird,
      - oder der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern.
      Einschlägig sind Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik, Wirtschaftsinformatik und Mathematik sowie sonstige Studiengänge, die in einem hinreichenden Maße Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik oder Mathematik zum Gegenstand haben.
      Entscheidungen zur Einschlägigkeit von Abschlüssen, zu Fragen der inhaltlichen Verwandtschaft und Gleichwertigkeit von Studiengängen und Prüfungsleistungen sowie zu auf die Promotion vorbereitenden Studien trifft der Promotionsausschuss.

      2. Auf Antrag entscheidet der Promotionsausschuss bereits vor Eröffnung eines ordentlichen Promotionsverfahrens über die Erfüllung der unter Absatz 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen und legt ggf. fest, welche auf die Promotion vorbereitenden Studien noch zu erbringen sind. Der Antrag muss über die Befürworterin / den Befürworter nach § 5 Absatz 1 gestellt werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      1. Als Dissertation gilt eine in angemessener Darstellung schriftlich abgefasste, beachtliche wissenschaftliche Arbeit in einem durch die Fakultät vertretenen Fach. Sie muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten, die eine Veröffentlichung rechtfertigen, und geeignet sein, die Fähigkeit der Verfasserin / des Verfassers zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen.

      2. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefass...
      § 6 Dissertation

      1. Als Dissertation gilt eine in angemessener Darstellung schriftlich abgefasste, beachtliche wissenschaftliche Arbeit in einem durch die Fakultät vertretenen Fach. Sie muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten, die eine Veröffentlichung rechtfertigen, und geeignet sein, die Fähigkeit der Verfasserin / des Verfassers zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen.

      2. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Promotionsausschuss.

      3. Die Dissertation muss selbstständig ausgearbeitet und verfasst worden sein.

      4. Die zur Abfassung der Dissertation erhaltenen Hilfen, eingesetzten Materialien und Methoden sowie die benutzten Quellen sind in der Dissertation anzugeben. Die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten.

      5. Die Dissertation darf in der vorgelegten oder in ähnlicher Form nicht bereits zur Erlangung eines Doktorgrades bei der FernUniversität in Hagen oder einer anderen Hochschule im In- oder Ausland vorgelegt worden sein, mit Ausnahme der entsprechenden Partnerhochschule im Falle einer binationalen Promotion.
      6. Die Dissertation darf nicht ausschließlich aus Ergebnissen früherer Prüfungen oder Teilen davon bestehen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Doktorgrade und Beurteilung der Promotionsleistung
      ...
      4. Zusammen mit einer ausländischen Hochschule kann ein binationaler Doktorgrad verliehen werden, sofern ein entsprechendes Kooperationsabkommen besteht.
      § 1 Doktorgrade und Beurteilung der Promotionsleistung
      ...
      4. Zusammen mit einer ausländischen Hochschule kann ein binationaler Doktorgrad verliehen werden, sofern ein entsprechendes Kooperationsabkommen besteht.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen 05/2017
    • zuletzt geändert am 08.03.2021
  • Hochschulporträt
    „Die FernUniversität ist die Uni für lebenslanges Lernen und das berufsbegleitende Studium. Sie bietet individuelle Bildungschancen und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die moderne Wissensgesellschaft.”
    Prof. Dr. Ada Pellert
    Rektorin der FernUniversität in Hagen
    FernUniversität in Hagen

    Die FernUniversität in Hagen ist die nach Studierendenzahl größte Universität im deutschsprachigen Raum und die einzige staatliche Fernuniversität. Das Fernstudium bietet zeitliche und örtliche Flexibilität, denn Studierende können sich ihre Zeit zum Lernen frei einteilen. So passt es sich vielen Lebenssituationen an: Studieren neben dem Beruf, mit Familie oder aus dem Ausland. Dahinter steht das Blended-Learning-System: Die Grundlagen bilden die Studienbriefe, gedruckt oder online. Dazu kommen multimediale Lehr- und Lernwerkzeuge sowie Präsenz- oder Online-Seminare. Information, Beratung und Betreuung rund ums Studium garantiert die FernUniversität über ihre bundesweit 13 Campusstandorte.

    Icon: uebersicht
    ist die einzige staatliche Fernuniversität
    Icon: uebersicht
    basiert auf dem Blended-Learning-System
    Studienangebot

    Fünf Fakultäten – Kultur- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Informatik, Psychologie, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaft – bieten mehr als 20 Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master an. Die Möglichkeiten zur Promotion und Habilitation sowie vielfältige Weiterbildungsangebote in den Fakultäten und Instituten runden das Portfolio ab. Bei beruflicher Qualifikation gelingt der Einstieg ins Studium auch ohne Abitur.

    Icon: studium
    Fünf Fakultäten mit mehr als 20 Studiengängen
    Icon: studium
    Möglichkeiten zur Promotion und Habilitation
    Digitalisierung und Diversität

    Die Forschung an der FernUniversität reicht von der Grundlagen- bis zur anwendungsbezogenen Forschung. Sie sichert auch die Qualität der Lehrinhalte und dient als Basis für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die FernUniversität beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Einsatz der Neuen Medien in Forschung und Lehre: in fakultätsübergreifenden, zukunftsorientierten Forschungsschwerpunkten wie „CATALPA” (Center of Advanced Technology for Assisted Learning and Predictive Analytics) und „Digitale Kultur”. Das interdisziplinäre „Forschungsinstitut Arbeit – Bildung – Digi­ta­li­sie­rung” widmet sich den Aus­wir­kungen und Anfor­de­run­gen digi­taler Arbeits­welten. Den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs unterstützt die FernUniversität umfänglich in Fragen der Orientierung, Qualifikation und Forschungsförderung.

    Icon: forschung
    reicht von der Grundlagen- bis zur anwendungsbezogenen Forschung
    Icon: forschung
    beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Einsatz der Neuen Medien in Forschung und Lehre
    Lehren und Lernen (Foto: Hardy Welsch/FernUniversität in Hagen)
    Studierende auf dem Campus (Foto: Hardy Welsch/FernUniversität in Hagen)
    Luftbild der FernUniversität in Hagen (Foto: Horst Pierdolla/FernUniversität in Hagen)
    Digitalisierung (Foto: Torsten Silz/FernUniversität in Hagen)

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