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Karlsruher Institut für Technologie

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Steckbrief

  • Hochschule Karlsruher Institut für Technologie
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine Pädagogik; Berufspädagogik; Kunstgeschichte; Mediävistik/Interkulturelle Germanistik; Musikwissenschaft; Neuere Literaturwissenschaft; Neuere und Neueste Geschichte; Philosophie; Soziologie; Sportwissenschaften
    Allgemeine Pädagogik; Berufspädagogik ...
  • Sachgebiet(e) Sozialwissenschaften, allgemeine; Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen abweichende Regelung getroffen werden, dass der/die Kandidat/-in in
      - Europäische Kultur und Ideengeschichte
      - Germanistik,
      - Geschichte,
      - Ingenieurpädagogik,
      - Pädagogik,
      - Philosophie,
      - Soziologie oder
      - Sportwissenschaft
      - Wissenschaft – Medien – Kommunikation
      entweder
      ...
      § 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen abweichende Regelung getroffen werden, dass der/die Kandidat/-in in
      - Europäische Kultur und Ideengeschichte
      - Germanistik,
      - Geschichte,
      - Ingenieurpädagogik,
      - Pädagogik,
      - Philosophie,
      - Soziologie oder
      - Sportwissenschaft
      - Wissenschaft – Medien – Kommunikation
      entweder
      - einen Masterstudiengang,
      - einen Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
      - einen auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder an einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht mit der Gesamtnote gut oder besser abgeschlossen oder die Überdurchschnittlichkeit des Abschlusses nachgewiesen hat.

      (2) Auf begründeten schriftlichen Antrag des/der Kandidaten/Kandidatin kann vom Promotionsausschuss ein erfolgreicher Studienabschluss in einem anderen Fach als in den in Absatz 1 genannten Fächern als Voraussetzung zur Zulassung zur Promotion anerkannt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. In diesen Fällen prüft der Promotionsausschuss die Äquivalenz der nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen mit den Anforderungen des Absatzes 1 und legt gegebenenfalls erforderliche Ergänzungsleistungen gemäß Absatz 4 fest. Der Antrag auf Anerkennung und Prüfung der Äquivalenz der nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistung ist entweder mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand gemäß § 11 oder spätestens 12 Monate vor dem Promotionsgesuch gemäß § 13 schriftlich beim Promotionsausschuss zu stellen.

      (3) Ein Studienabschluss an einer ausländischen, einer Universität gleichgestellten staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, der den in Absatz 1 oder Absatz 2 genannten Anforderungen entspricht, kann vom Promotionsausschuss unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen über die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse als gleichwertig anerkannt werden. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einzuholen. Der Promotionsausschuss kann Ergänzungsleistungen gemäß Absatz 4 festsetzen.

      (4) Die Zulassung zur Promotion kann in den Fällen der Absätze 2 und 3 zum Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation des Absolventen/der Absolventin an vom Promotionsausschuss zu bestimmende Bedingungen in Form von Ergänzungsleistungen geknüpft werden. Die Ergänzungsleistungen, die sich an den Erfordernissen des Faches orientieren, dürfen den Umfang von 60 Leistungspunkten nicht überschreiten. Die Bedingungen müssen vor der Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt sein.

      (5) Absolventen/Absolventinnen eines Bachelorstudiengangs oder Staatsexamensstudiengangs, der nicht unter Absatz 1 fällt, sowie eines Diplomstudienganges von Fachhochschulen und Berufsakademien mit einem überdurchschnittlichen Abschluss in den in Absatz 1 aufgeführten bzw. nach Absatz 2 gleichwertig anzuerkennenden Fächern können zur Promotion zugelassen werden. Ein/e Promotionsberechtigte/r gemäß § 3 des KIT muss sich zur Betreuung bereit erklärt haben und der/die Absolvent/-in muss in einem Eignungsfeststellungsverfahren gemäß Absatz 6 nachgewiesen haben, dass er/sie zu wissenschaftlicher Arbeit im Promotionsfach befähigt ist. Die Zulassung ist zu versagen, wenn der/die Kandidat/-in bereits eine Promotionseignungsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung an einer Universität oder dieser gleichgestellten Hochschule nicht bestanden hat.

      (6) Zum Nachweis ihrer wissenschaftlichen Qualifikation haben Absolventen/Absolventinnen gemäß Absatzes 5, sofern die Promotion beabsichtigt ist, beim Promotionsausschuss einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Eignungsfeststellungsverfahrens zu stellen. Der/die Kandidatin hat erfolgreich an einem Oberseminar teilzunehmen sowie eine Hausarbeit anzufertigen, die ihrem Gehalt einer Masterarbeit in einem Studiengang der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaft gleichwertig ist, und eine 60-minütige mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums abzulegen. Die Inhalte sowie Termine der Hausarbeit und der mündlichen Prüfung werden vom Promotionsausschuss festgesetzt. Eine Abschlussarbeit an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschule oder Berufsakademie kann im Einvernehmen mit dem betreuenden Promotionsberechtigten im Sinne des § 3 vom Promotionsausschuss als Hausarbeit anerkannt werden, sofern sie ihrem wissenschaftlichen Gehalt nach einer Masterarbeit in einem Studiengang der KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften gleichwertig ist. Für die Prüfungen sowie für die Anfertigung und Beurteilung der Studienarbeit gelten die einschlägigen Vorschriften der "Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Germanistik" entsprechend. Das Eignungsfeststellungsverfahren soll nach drei Semestern abgeschlossen werden. Der Promotionsausschuss stellt fest, ob das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Eignungsfeststellungsverfahrens gibt der/die KIT-Dekan/-in dem Kandidaten/ der Kandidatin über das Ergebnis schriftlich Bescheid. Andernfalls wird durch den Promotionsausschuss der erfolglose Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens schriftlich, begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen bekanntgegeben. Auf schriftlichen Antrag kann der Promotionsausschuss die Frist gemäß Satz 6 verlängern. Wird das Verfahren nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums erfolgreich abgeschlossen, ist der Nachweis der Qualifikation zu wissenschaftlicher Arbeit gemäß Absatz 5 nicht erbracht.

      (7) Über Anerkennungen in Zusammenhang mit Absatz 1 bis 6 entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag des/der Kandidaten/Kandidatin. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag des Kandidaten/ der Kandidatin Befreiung von den Voraussetzungen dieser Absätze erteilten.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 12 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Doktorandin/ des Doktoranden zur selbstständigen, vertieften wissenschaftlichen Arbeit und angemessenen Darstellung des Arbeitsergebnisses erkennen lassen. Sie muss ein Titelblatt nach Anlage 1a, ein Inhaltsverzeichnis, eine übersichtliche Zusammenfassung und ein vollständiges Verzeichnis der verwendeten Literatur enthalten.

      (2) Die Dissertation kann auch auf Vorveröffentlichungen oder zur Veröffentlichung...
      § 12 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Doktorandin/ des Doktoranden zur selbstständigen, vertieften wissenschaftlichen Arbeit und angemessenen Darstellung des Arbeitsergebnisses erkennen lassen. Sie muss ein Titelblatt nach Anlage 1a, ein Inhaltsverzeichnis, eine übersichtliche Zusammenfassung und ein vollständiges Verzeichnis der verwendeten Literatur enthalten.

      (2) Die Dissertation kann auch auf Vorveröffentlichungen oder zur Veröffentlichung eingereichten Arbeiten basieren. Sie muss zu einem einer monographischen Dissertation entsprechenden Erkenntnisfortschritt beitragen und den übrigen Anforderungen nach Absatz 1 entsprechen. Die Vorveröffentlichungen oder die zur Vorveröffentlichung eingereichten Arbeiten müssen in einem thematisch kohärenten Zusammenhang stehen und dürfen in die Dissertation einbezogen werden, sofern der/die Doktorand/-in alleinige/r Autor/in ist oder im Rahmen einer Mitautorenschaft einen signifikanten Teil selbstständig erbracht hat. Neben den Vorveröffentlichungen oder den zur Vorveröffentlichung eingereichten Arbeiten müssen diese in einen inhaltlichen Zusammenhang gestellt werden. Eine alleinige Aneinanderreihung von Vorveröffentlichungen oder zur Vorveröffentlichung eingereichten Arbeiten genügt nicht. Es muss deutlich erkennbar sein, welche Teile der Dissertation bereits veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung eingereicht wurden. Ist der Doktorand/die Doktorandin Mitautor/-in gemäß Satz 3, ist die selbstständige Erbringung eines signifikanten Teils in Ziffer 7 der Anlage 5b dieser Promotionsordnung zu versichern.

      (3) Die Dissertation soll in deutscher oder, in Absprache mit dem/der Betreuer/-in, in englischer Sprache abgefasst sein. Bei einer Abfassung in englischer Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen. Über die Zulassung anderer Sprachen entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag des Doktoranden/der Doktorandin.

      (4) Als Dissertation kann grundsätzlich nur eine Arbeit angenommen werden, die zuvor weder ganz noch in wesentlichen Teilen zum Erwerb einer studienabschließenden Qualifikation gedient hat. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag des Doktoranden/ der Doktorandin.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer ausländischen Universität

      (1) Ein Promotionsverfahren kann in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer ausländischen Universität durchgeführt werden, um dem Doktoranden/ der Doktorandin interkulturelle Kompetenz zu vermitteln und eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Wissenschaftssystemen und Hochschulkulturen zu ermöglichen.

      (2) Der/die Doktorand/-in wird von beiden Fakultäten zur Promotion ...
      § 5 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer ausländischen Universität

      (1) Ein Promotionsverfahren kann in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer ausländischen Universität durchgeführt werden, um dem Doktoranden/ der Doktorandin interkulturelle Kompetenz zu vermitteln und eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Wissenschaftssystemen und Hochschulkulturen zu ermöglichen.

      (2) Der/die Doktorand/-in wird von beiden Fakultäten zur Promotion angenommen und von jeweils einem/einer Betreuer/-in betreut. Die gemeinsame Betreuung regeln die beteiligten Universitäten in einer Vereinbarung, die jeweils der/die Rektor/-in bzw. Präsident/-in und der/die Betreuer/-in des Doktoranden/ der Doktorandin der kooperierenden Universitäten unterzeichnen. Diese Vereinbarung bedarf zusätzlich der Zustimmung des KIT-Fakultätsrats. In der Vereinbarung kann, abweichend von den übrigen Vorschriften dieser Promotionsordnung, insbesondere geregelt werden:
      1. die Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses,
      2. die Sprache, in welcher die Dissertation zu verfassen und die mündliche Prüfung abzulegen ist,
      3. die Notenskala der Bewertung der Promotionsleistungen,
      4. die Veröffentlichung der Dissertation.

      (3) Die Universitäten verleihen den Doktorgrad gemeinsam. Der Doktorgrad darf nur alternativ in der deutschen oder in der ausländischen Form geführt werden. Die beiden Universitäten stellen jeweils eine eigene Promotionsurkunde aus. Auf beiden Promotionsurkunden wird vermerkt, dass es sich um ein binationales Promotionsverfahren handelt und die Promotionsurkunde nur in Verbindung mit der jeweils anderen Urkunde gilt.

      § 6 Promotionsverfahren in Kooperation mit einer Hochschule für angewandte Wissenschaften

      Wirken das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und eine Hochschule für angewandte Wissenschaften beim Promotionsverfahren zusammen, werden die Hochschullehrer/-innen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften als Betreuer/-in und Prüfer/-in mit gleichen Rechten und Pflichten beteiligt. Dies gilt insbesondere in Promotionskollegs, in denen die Promotionsleistung gemeinsam betreut wird. Die weitere Ausgestaltung der Kooperation obliegt der jeweiligen Vereinbarung.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 86/2016, S. 588 ff.
    • zuletzt geändert am 29.10.2021
  • Hochschulporträt
    „Unser Ziel ist es, Wissen für Gesellschaft und Umwelt zu schaffen und zu vermitteln. Deshalb gehören am KIT Forschung, Lehre, Innovation und der intensive Austausch mit der Gesellschaft untrennbar zusammen.”
    Prof. Dr. Oliver Kraft
    in Vertretung des Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie
    KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft

    Als Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft schafft und vermittelt das KIT Wissen für Gesellschaft und Umwelt. Ziel ist, zu den globalen Herausforderungen der Menschheit maßgebliche Beiträge in den Feldern Energie, Mobilität und Information zu leisten. Dazu arbeiten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf einer breiten disziplinären Basis in Natur-, Ingenieur-, Wirtschafts- sowie Geistes- und Sozialwissenschaften zusammen – von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung.

    Seine Studierenden bereitet das KIT durch ein forschungsorientiertes Studium auf verantwortungsvolle Aufgaben in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vor. Die Innovationstätigkeit am KIT schlägt die Brücke zwischen Erkenntnis und Anwendung zum gesellschaftlichen Nutzen, wirtschaftlichen Wohlstand und Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Das KIT ist eine der deutschen Exzellenzuniversitäten.

    Icon: uebersicht
    gehört als Forschungsuniversität der Helmholtz-Gemeinschaft an
    Icon: uebersicht
    bereitet seine Studierenden ein forschungsorientiertes Studium
    Studieren am Puls der Forschung

    Als einzige deutsche Exzellenzuniversität mit nationaler Großforschung bietet das KIT hervorragende Studienbedingungen: Denn an einer der größten Wissenschaftseinrichtungen Europas, die lange universitäre Tradition mit programmorientierter Spitzenforschung verbindet, gehört es zum Spirit, dass Studierende früh an spannenden Forschungsprojekten teilhaben. Das Fächerspektrum reicht dabei von den Ingenieur- und Naturwissenschaften über die Wirtschaftswissenschaften bis zu den Geistes- und Sozialwissenschaften.

    Die Vielfalt von Wissenschaft und Technik erleben die Studierende im Kontext gesellschaftlicher Fragen: Den globalen Herausforderungen mit neuen Erkenntnissen und Lösungen zu begegnen, ist das Ziel von Forschung, Lehre und Innovation am KIT. Daher fördert das KIT Gründer- und Unternehmergeist vom Studienbeginn an. Absolventinnen und Absolventen des KIT sind als Nachwuchskräfte sehr gefragt. 

    Icon: studium
    Exzellenzuniversität mit nationaler Großforschung
    Icon: studium
    fördert Gründer- und Unternehmergeist vom Studienbeginn an
    Nachhaltige Lösungen für drängende Zukunftsfragen

    Das KIT vereint universitäre Tradition mit programmorientierter Forschung. Dadurch bietet das KIT seinen Forschenden Rahmenbedingungen, die im deutschen Wissenschaftssystem einzigartig sind. Forschende nutzen die Infrastruktur des KIT als Großforschungseinrichtung und arbeiten gleichzeitig an einer Exzellenzuniversität über alle disziplinären Grenzen.
    Dabei adressiert die Forschung am KIT die globalen Herausforderungen der Menschheit mit wegweisenden Beiträgen, neuen Erkenntnissen, Anwendungen und Lösungen. Insbesondere geht es auch um Konzepte und Technologien für die Energiewende, die Mobilität der Zukunft und die Informationssysteme.

    Promovierende forschen am KIT früh selbstständig und nutzen dabei die vielfältigen Angebote z. B. des Karlsruhe House of Young Scientists als zentrale Einrichtung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

    „Das KIT verbindet auf einzigartige Weise die Forschung einer Exzellenzuniversität mit der programmorientierten Forschung – über alle disziplinären Grenzen hinweg und von den Grundlagen bis zur Anwendung.”
    Prof. Dr. Oliver Kraft
    in Vertretung des Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie
    Icon: forschung
    bietet als Großforschungseinrichtung Forschenden bestmögliche Rahmenbedingungen
    Icon: forschung
    Karlsruhe House of Young Scientists fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs
    Kulturelle Vielfalt als Bereicherung

    Wissenschaft in ihren Ausprägungen Forschung, Lehre und Innovation endet nicht an den Länder- und Sprachgrenzen: Exzellente Wissenschaft ist ohne länderübergreifende Kooperationen heute nicht mehr denkbar. Das KIT nimmt seine gesellschaftliche Verantwortung über die nationalen Grenzen hinaus wahr – internationales Engagement gehört deshalb zum Selbstverständnis des KIT und prägt seine strategische Ausrichtung.

    Der Mobilität von Studierenden, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aber auch von Mitarbeitenden („Incoming“ und „Outgoing“) kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Am KIT forschen, lehren, arbeiten und studieren Menschen aus mehr als 120 Ländern.

    „Kulturelle Vielfalt ist für das Leben und Arbeiten am KIT von großer Bedeutung – sie ist in der Mission des KIT verankert. Internationalisierung sehen wir als gemeinsame Aufgabe aller Angehörigen des KIT.”
    Prof. Dr. Oliver Kraft
    in Vertretung des Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie
    Icon: international
    internationales Engagement prägt die strategische Ausrichtung
    Icon: international
    befördert Mobilität von Studierenden mit internationalen Kooperationen
    Foto: Studierende des KIT arbeiten in der Bibliothek.
    Foto: KIT-Rennwagen, der von Studierenden selbst gebaut wurde
    Foto: Blick auf das Hochschulgebäude Präsidium.
    Foto: Studierende arbeiten im Labor des Instituts für Funktionelle Grenzflächen mit Reagenzgläsern

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