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Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

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Steckbrief

  • Hochschule Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Architektur und Landschaft
  • Promotionsfach / fächer
    ... Architektur; Landschaftsarchitektur und Umweltplanung; Technical Education
    Architektur; Landschaftsarchitektur und Umweltplanung ...
  • Sachgebiet(e) Architektur, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium im Fachgebiet der Promotion an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland voraus. Gleichzeitig ist eine qualifizierte Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens in Form eines Exposés unter Nennung des angestrebten Doktorgrads Voraussetzung für die Zulassung.

      (2) Eine Zulassung zur Promotion ist auch dann ...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium im Fachgebiet der Promotion an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland voraus. Gleichzeitig ist eine qualifizierte Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens in Form eines Exposés unter Nennung des angestrebten Doktorgrads Voraussetzung für die Zulassung.

      (2) Eine Zulassung zur Promotion ist auch dann möglich, wenn der zur Promotion qualifizierende Studienabschluss außerhalb des Fachgebiets der angestrebten Dissertation liegt. Der Zulassungskommission ist in diesem Fall ein fachlich begründeter Antrag vorzulegen. Soweit dies fachlich erforderlich erscheint, können Auflagen gemäß Absatz 5 erteilt werden.

      (3) Personen, denen in Deutschland ein Bachelorgrad verliehen wurde, können bei herausragender Befähigung aufgrund einer Eignungsfeststellung zur Promotion zugelassen werden. Außerdem können Auflagen gemäß Absatz 5 erteilt werden, die den Anforderungen eines in der Regel zweisemestrigen, zusätzlichen Studiums an der Leibniz Universität Hannover entsprechen.

      (4) Ist der in Abs. 1 genannte Grad im Ausland erworben worden, sind für die Gleichwertigkeit des Abschlussexamens einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen gehört werden. Es können Auflagen gemäß Absatz 5 erteilt werden.

      (5) Bewerberinnen oder Bewerber, denen nach den Absätzen 2, 3 oder 4 Auflagen erteilt werden, haben Kenntnisprüfungen in einem oder mehreren Fächern aus den Fachgebieten der Fakultät abzulegen. Durch die Kenntnisprüfungen soll nachgewiesen werden, dass sie die Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen, wie sie in einem abgeschlossenen Studiengang gemäß Absatz 1 oder in einer Kombination solcher Studiengänge an der Leibniz Universität Hannover erworben werden können. Der Fakultätsrat entscheidet über die Fächer der Kenntnisprüfungen und legt die Prüferinnen und Prüfer fest. Die Entscheidung ist der Be-werberin oder dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss einem Fachgebiet entnommen sein, das an der Fakultät vertreten ist.

      (2) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern. Die Dissertation muss eine selbstständige Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein.

      (3) Wird als Dissertation eine Abhandlung vorgelegt, die aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten b...
      § 6 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss einem Fachgebiet entnommen sein, das an der Fakultät vertreten ist.

      (2) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern. Die Dissertation muss eine selbstständige Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein.

      (3) Wird als Dissertation eine Abhandlung vorgelegt, die aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten besteht, so haben diese einen inhaltlichen Zusammenhang aufzuweisen. Die verwendeten Einzelarbeiten einer kumulativen Dissertation müssen zumindest zum Teil bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein. Sind an den Veröffentlichungen mehrere Autorinnen oder Autoren beteiligt, so sind die eigenen Anteile der Doktorandin oder des Doktoranden darzulegen. Die kumulative Arbeit erfordert – zusätzlich zur Vorlage der zusammengeführten Einzelarbeiten – eine detaillierte Darstellung des Hintergrun-des und – daraus abgeleitet – der Ziele der Arbeit sowie eine zusammenfassende Darstellung und Diskussion der Ergebnisse der vorgelegten Einzelarbeiten.

      (4) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Kumulative Dissertationen können Beiträge in Deutsch und Englisch enthalten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leibniz Universität Hannover unter Beteiligung der Fakultät und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Leibniz Universität Hannover mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen...
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leibniz Universität Hannover unter Beteiligung der Fakultät und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Leibniz Universität Hannover mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen über gemeinsame Promotionsverfahren trifft, können von den Regelungen dieser Ordnung abweichen.

      (3) Im Falle eines einzelnen gemeinsamen Promotionsverfahrens mit einer ausländischen Hochschule wird der Fakultätsrat ermächtigt, Einzelfallregelungen zu treffen. Diese dürfen hinsichtlich der Anforderungen dieser Promotionsordnung nicht nachstehen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 5/2018
  • Hochschulporträt
    „Das Leitmotto „Mit Wissen Zukunft gestalten“ heißt: vorhandene Stärken in Forschung und Lehre auszubauen, interdisziplinäre Projekte zu fördern, ein breites Studienangebot anzubieten und Kooperationen zu leben.”
    Prof. Dr. Volker Epping
    Präsident der Leibniz Universität Hannover
    Foto: Namensteine der Universität vor dem Welfenschloss Hannover
    Leibniz Universität Hannover – Mit Wissen Zukunft gestalten

    Die Leibniz Universität Hannover ist mit knapp 30.000 Studierenden die zweitgrößte Hochschule in Niedersachsen. Sie verfügt über ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten. In der Forschung werden interdisziplinäre und internationale Schwerpunkte kontinuierlich ausgebaut. Unsere Kernthemen liegen hier im Maschinenbau, in der Quantenoptik und Gravitationsphysik sowie der Biomedizin. Zur Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wurde die frühere Technische Hochschule im Jahr 1978. Zentraler Standort ist das Welfenschloss im Welfengarten.

    Icon: uebersicht
    zweitgrößte Hochschule in Niedersachsen
    Icon: uebersicht
    verfügt über ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Lernen – Leben – Karriere

    Die LUH bietet ein besonders umfangreiches Spektrum an Studienmöglichkeiten von den Ingenieur- und Naturwissenschaften über die Architektur und Umweltplanung, die Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bis hin zu den Geisteswissenschaften. Angeboten werden mehr als 180 Studien- und Teilstudiengänge. Die LUH versteht Lehre als lebendigen und partnerschaftlichen Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden. An besonders engagierte und kompetente Lehrende vergibt die LUH einmal jährlich ihren „Preis für exzellente Lehre“. Im Fokus der Universität steht ebenso die Entwicklung von neuen Schwerpunkten zur Stärkung des Profils, wie beispielsweise in der Lehrerbildung.

    Icon: studium
    mehr als 180 Studien- und Teilstudiengänge
    Icon: studium
    versteht Lehre als lebendigen und partnerschaftlichen Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden
    Interdisziplinäre Forschung auf höchstem Niveau

    In der Forschung werden interdisziplinäre und internationale Schwerpunkte im Maschinenbau, in der Physik und in der Biomedizin kontinuierlich ausgebaut. Auf eine besonders lange Tradition kann die LUH in sämtlichen technischen Fächern zurückblicken. Mit ihren Exzellenzclustern PhoenixD und QuantumFrontiers sowie dem mitbeantragten Exzellenzcluster Hearing4All ist die Leibniz Universität in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern äußerst erfolgreich vertreten. In einer engen Kooperation zwischen der LUH und der Medizinischen Hochschule Hannover verbindet sich technische und naturwissenschaftliche mit medizinischer Forschungsexzellenz.

    Icon: forschung
    ist in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern äußerst erfolgreich vertreten
    Icon: forschung
    Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern
    Foto: Studierende an Arbeitstischen bei gemeinsamer Studienarbeit
    Foto: Blick auf die Front des Welfenschlosses Hannover
    Foto: Studierende auf den Campus der Universität Hannover

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