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Universität Hildesheim

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Hildesheim
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich II Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation
  • Promotionsfach / fächer
    ... Bildende Kunst und Kunstwissenschaft; Deutsche Sprache und Literatur; Erziehungswissenchaften; Musik- und Musikwissenschaft; Theater- und Medienwissenschaft
    Bildende Kunst und Kunstwissenschaft; Deutsche Sprache und Literatur ...
  • Sachgebiet(e) Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in und für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Antragstellerin oder der Antragsteller auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand bzw. auf Zulassung zur Promotion muss in der Regel einen Abschluss mit gehobenem Prädikat in einem wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiengang in Form eines Diplom-, Magister- oder Master-Zeugnisses, eines Zeugnisses über die erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt oder ei...
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in und für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Antragstellerin oder der Antragsteller auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand bzw. auf Zulassung zur Promotion muss in der Regel einen Abschluss mit gehobenem Prädikat in einem wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiengang in Form eines Diplom-, Magister- oder Master-Zeugnisses, eines Zeugnisses über die erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen. Diesem Abschluss muss ein (ggf. konsekutives) Studium im Umfang von insgesamt mindestens 300 ECTS-Punkten bzw. ein dieser Punktezahl äquivalenter Studienumfang zugrunde liegen. Die abgeschlossene Studienrichtung muss einen Bezug zu im Fachbereich vertretenen Fachgebieten haben. Über Ausnahmen sowie über ggf. erforderliche Nachqualifikationen, die dem Nachweis über die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit dienen, entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Die geplante oder die abgeschlossene wissenschaftliche Abhandlung darf weder in ihrer Gesamtheit noch in Teilen einer anderen wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule vorgelegt worden sein.

      (3) Die Vorlage einer Abhandlung, von der einzelne Teile bereits separat veröffentlicht wurden, ist möglich.

      (4) Die Vorlage einer bereits veröffentlichten Abhandlung kann in begründeten Ausnahmefällen durch den Promotionsausschuss zur Prüfung angenommen werden.

      (5) Eine aus selbständigen Teilen bestehende Sammlung von Texten wird als Dissertationsschrift nicht angenommen.

      § 7 Promotionsstudienleistungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt zusätzlich den Nachweis besonderer wissenschaftlicher oder wissenschaftlich-künstlerischer Leistungen voraus, die nach dem Studienabschluss, der im Sinne von § 3 zur Promotion berechtigt, zu erbringen sind.

      (2) Die Antragstellerin oder der Antragsteller soll neben einer breiteren Expertise im Promotionsfach auch eine umfassendere Kompetenz im wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere in Präsentation, Diskussion und interdisziplinärem Transfer wissenschaftlicher Inhalte erworben haben. In jedem Fall ist der Nachweis der Präsentation von Teilen des Dissertationsvorhabens im Rahmen universitärer Kolloquien oder wissenschaftlicher Fachtagungen erforderlich. Der Fachbereich bzw. die an Promotionsverfahren beteiligten Institute verpflichten sich, entsprechende Lehr-, Fortbildungs- und Diskussionsveranstaltungen anzubieten.

      (3) Die Promotionsstudienleistungen müssen mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotion nachgewiesen werden. Sie werden in der Regel erbracht durch erfolgreiche Teilnahme an Doktorandenkolloquien, Lehrveranstaltungen eines Promotionskollegs der Universität Hildesheim oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht, durch aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen, durch dokumentierte wissenschaftliche Forschungsleistungen, bzw. durch entsprechende postgraduale Studienleistungen in den Fachgebieten der Promotion. Über die Annahme der vorgelegten Leistungsnachweise entscheidet der Promotionsausschuss.

      (4) In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auf die Vorlage von Leistungsnachweisen im Sinne von Abs. 3 ganz oder teilweise verzichten bzw. andere Leistungen als äquivalent anerkennen. Als Ausnahmegründe dieser Art können insbesondere
      - eine langjährige berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Dissertationsprojekts oder
      - eine mehrsemestrige wissenschaftliche Lehrtätigkeit im Promotionsfach berücksichtigt werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassung zur Promotion
      ...
      (2) Dem Antrag sind beizufügen:
      a) vier maschinengeschriebene oder gedruckte Exemplare einer in der Regel in deutscher Sprache abgefassten wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) beizufügen sowie eine elektronische Version derselben Abhandlung in einem jeweils universitätsüblichen Format. (Muster des Titelblattes: A n l a g e 1) Die Vorlage mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten ist nur dann zulässig, wenn diese in ihrer Gesamtheit die Anfo...
      § 6 Zulassung zur Promotion
      ...
      (2) Dem Antrag sind beizufügen:
      a) vier maschinengeschriebene oder gedruckte Exemplare einer in der Regel in deutscher Sprache abgefassten wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) beizufügen sowie eine elektronische Version derselben Abhandlung in einem jeweils universitätsüblichen Format. (Muster des Titelblattes: A n l a g e 1) Die Vorlage mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten ist nur dann zulässig, wenn diese in ihrer Gesamtheit die Anforderungen des § 1 Abs. 2 erfüllen, nicht Teil einer Gemeinschaftsarbeit sind und die Sammlung einen inneren Zusammenhang aufweist; der innere Zusammenhang der einzelnen Arbeiten ist besonders darzulegen. Die Vorlage einer Gemeinschaftsarbeit ist nicht zulässig.
      ...
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsausschuss, Promotionskommission, Promotionskomitee
      ...
      (5) Der Promotionsausschuss kann bei gemeinsam mit ausländischen Hochschulen betreuten Promotionsvorhaben (Doppelpromotion, Cotutelle) oder im Rahmen von kooperativen Promotionen (z.B. mit Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) durch geeignete Vereinbarungen mit der Einrichtung von den Regelungen in §2 Abs. 1-3 abweichende Regelungen treffen.
      § 2 Promotionsausschuss, Promotionskommission, Promotionskomitee
      ...
      (5) Der Promotionsausschuss kann bei gemeinsam mit ausländischen Hochschulen betreuten Promotionsvorhaben (Doppelpromotion, Cotutelle) oder im Rahmen von kooperativen Promotionen (z.B. mit Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen) durch geeignete Vereinbarungen mit der Einrichtung von den Regelungen in §2 Abs. 1-3 abweichende Regelungen treffen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 116 - Nr. 2/2016 S. 32 ff.
  • Hochschulporträt
    „Forschungsorientierung, Praxisbezug und Persönlichkeitsbildung als Einheit kennzeichnen unser Studienprofil.”
    Prof. Dr. May-Britt Kallenrode
    Präsidentin der Universität Hildesheim
    Profiluniversität – Stiftungsuniversität – Studierendenuniversität

    An der Universität Hildesheim – im Herzen Niedersachsens – lässt es sich in persönlicher Atmosphäre studieren. Die überschaubare Größe der Universität mit 8.700 Studierenden erleichtert die Orientierung und bietet viel Spielraum für ein individuelles Studium.

    Icon: uebersicht
    Studieren in persönlicher Atmosphäre
    Icon: uebersicht
    Spielraum für ein individuelles Studium
    Abgerundetes Fächerspektrum

    Vier Fachbereiche prägen das Studienangebot der Universität Hildesheim. Die Psychologie, die Erziehungswissenschaft und die sozialpädagogischen Studienangebote sind im Fachbereich 1 verortet. Der Fachbereich 2 mit den Studiengängen Kulturwissenschaften, Kreatives Schreiben oder Szenische Künste ist auf dem Kulturcampus Domäne Marienburg beheimatet. Um Sprache und Kommunikation geht es im Fachbereich 3, z.B. im Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen. Zu den Studienangeboten des Fachbereichs 4 zählen die zwei Bereiche IT und Umwelt.

    Abgerundet wird das Profil durch die Lehramtsausbildung für Grund-, Haupt- und Realschule, die in allen vier Fachbereichen zu Hause ist. Mit 18 Fächern kann die Universität Hildesheim eines der größten Fächerspektren Niedersachsens anbieten.

    Icon: studium
    bietet eines der größten Fächerspektren Niedersachsens
    Icon: studium
    das Studienangebot ist auf vier Fachbereichen verteilt
    Forschung

    Zusammen leben und lernen – am Zentrum für Bildungsintegration der Universität Hildesheim wird rund um Demokratie und Diversität in Migrationsgesellschaften geforscht.

    Die Sprachwissenschaften untersuchen, wie Kinder mehrsprachig aufwachsen, das Centrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung verbindet Schulpraxis mit Unterrichtsforschung.

    Am Institut für Psychologie befassen sich Arbeitsgruppen mit der lebenslangen Entwicklung des Menschen und der Stressforschung.

    Im Bereich IT wird an Themen wie Software Engineering, Maschinelles Lernen und Data Analytics, intelligente Informationssysteme und Information Retrieval gearbeitet.

    Das Center for World Music bewahrt die Vermächtnisse weltweiten Musikschaffens und untersucht die Rolle von Musik in der Einwanderungsgesellschaft.

    Foto: Blick über den Campus auf das Neubaugebäude der Universität Hildesheim.
    Foto: Studierende stehen vor dem Logo der Universität Hildeheim und blicken in ein Buch.
    Foto: Studierende sitzen zusammen auf dem Campus und unterhalten sich.

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