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Medizinische Hochschule Hannover (MHH)

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Steckbrief

  • Hochschule Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
  • Fakultät / Fachbereich Zentrum Öffentliche Gesundheitspflege
  • Promotionsfach / fächer Public Health
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften, Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. PH
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind: ein erfolgreich abgeschlossenes Public-Health-Masterstudium,
      oder
      ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Studium, in der Regel mit dem Abschluss Master, Diplom oder Staatsexamen in einer public-health-nahen Studienrichtung, soweit die Promotionskommission diesen Abschluss im Einzelfall als gleichwertig anerkannt hat
      oder
      ein im Ausland mit Erfolg abgeschlossenes wisse...
      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind: ein erfolgreich abgeschlossenes Public-Health-Masterstudium,
      oder
      ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Studium, in der Regel mit dem Abschluss Master, Diplom oder Staatsexamen in einer public-health-nahen Studienrichtung, soweit die Promotionskommission diesen Abschluss im Einzelfall als gleichwertig anerkannt hat
      oder
      ein im Ausland mit Erfolg abgeschlossenes wissenschaftliches Studium in einer public-health-nahen Studienrichtung, soweit die Promotionskommission den Abschluss im Einzelfall als gleichwertig anerkannt hat.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein selbständiger Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden zur Forschung sein und neue Erkenntnisse enthalten. Sie darf weder im Inland noch im Ausland für eine Prüfung oder zum Erwerb eines akademischen Grades eingereicht oder benutzt worden sein.

      (2) Hat die Doktorandin oder der Doktorand Teilergebnisse der Dissertation publiziert, so ist auf einer besonderen Seite darauf hinzuweisen, der Beitrag der Koautoren und Koautori...
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein selbständiger Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden zur Forschung sein und neue Erkenntnisse enthalten. Sie darf weder im Inland noch im Ausland für eine Prüfung oder zum Erwerb eines akademischen Grades eingereicht oder benutzt worden sein.

      (2) Hat die Doktorandin oder der Doktorand Teilergebnisse der Dissertation publiziert, so ist auf einer besonderen Seite darauf hinzuweisen, der Beitrag der Koautoren und Koautorinnen ist darzulegen.

      (3) An Stelle einer monografischen Dissertationsarbeit können - in der Regel zwei - bereits publizierte oder zum Druck angenommene Arbeiten als kumulative Dissertation anerkannt werden, wenn die Veröffentlichungen in international anerkannten Wissenschaftsjournalen mit Gutachtersystem (Peer Review) erfolgt sind, die Arbeiten selbst ebenfalls einem Peer-Review-Verfahren unterzogen wurden und in der Regel nicht älter als drei Jahre sind. Die Doktorandin oder der Doktorand muss in einer dieser Publikationen Allein- oder Erstautorin oder -autor oder gleichberechtigte Erstautorin oder -autor sein. Alles Weitere regelt § 9 Abs. 3.

      (4) Die Dissertation kann vor der Weitergabe an die Promotionskommission auf die Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis überprüft werden. Eine solche Prüfung betrifft sowohl die Auswertung von Primärdaten als auch mögliche Plagiate. Sollte sich aus dieser Prüfung der Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens ergeben, wird die Dissertation zunächst an die Ombudsperson weitergeleitet, die eine Vorprüfung und damit ein Ombudsverfahren gemäß den an der Medizinischen Hochschule Hannover geltenden Richtlinien zur Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis einleiten kann. Das Promotionsverfahren ruht für die Dauer des Ombudsverfahrens.

      § 9 Formelle Anforderungen an die Dissertation

      (1) Das Titelblatt der Dissertation ist nach Anlage 5a und 5b zu gestalten. Die Umschlagseite muss den Titel der Dissertation und den Namen der Autorin oder des Autors enthalten.

      (2) Die Dissertation muss ein Inhaltsverzeichnis, ein Schrifttumsverzeichnis sowie eine ca. zweiseitige Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, jeweils mit dem vorangestellten Namen der Doktorandin oder des Doktoranden und dem Titel der Dissertation, enthalten. Dies gilt sinngemäß auch für eine Arbeit, die gemäß § 8 Abs. 3 als Dissertation anerkannt werden soll.

      (3) Struktur der Dissertation: Eine monographische Dissertation: Einleitung (Hintergrund, Ziele, Fragen, Hypothesen), Studiendesign und Methoden, Ergebnisse, Diskussion und Literaturverzeichnis. Eine kumulative Dissertation: Publikationsübergreifende Einleitung (Hintergrund, Ziele, Fragen, Hypothesen, Studiendesign und Methoden, Publikationen und eine eigenständig verfasste Übergreifende Diskussion unter Einbezug aktueller Literatur. Die Rolle aller Autorinnen und Autoren ist darzulegen.

      (4) Der Dissertation soll ein Votum lnformativum durch die Erstbetreuerin bzw. den Erstbetreuer der Arbeit beigefügt werden, in dem die Leistungen der Doktorandin oder des Doktoranden gewürdigt, eventuell notwendige Angaben zum Ablauf der wissenschaftlichen Arbeit und zur Einordnung ihrer Ergebnisse gemacht sowie die Rolle weiterer beitragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Dissertation präzisiert werden. Es enthält keine Benotung der Dissertation
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlichung der Medizinischen Hochschule Hannover
  • Hochschulporträt
    „Die MHH ist die einzige rein medizinische Universität Deutschlands. Forschung, Klinik und Lehre sind unter ihrem Dach eng miteinander verzahnt. Das ermöglicht eine patienten- und wissenschaftsorientierte Ausbildung.”
    Prof. Dr. med. Michael P. Manns
    Präsident der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)
    Foto: Luftbild von der Medizinischen Hochschule Hannover
    Medizin auf höchstem Niveau

    Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) gehört mit ihrem wissenschaftsstarken Campus und als Klinikum der Supramaximalversorgung zu den leistungsfähigsten medizinischen Universitäten Deutschlands. Ob Forschung, Krankenversorgung oder Lehre: Mit dem Konzept der gezielten Schwerpunktförderung hat sich die MHH einen der vordersten Plätze in der Spitzengruppe der deutschen hochschulmedizinischen Einrichtungen gesichert.
    In der Krankenversorgung glänzt die MHH mit Spitzenleistungen: Mehr als 60.000 stationäre Patienten und 430.000 ambulante Behandlungskontakte verzeichnet die MHH im Jahr. Dabei zahlt sich aus, dass medizinische Forschung auf höchstem Niveau mit modernen Diagnoseverfahren und Therapien eng verzahnt ist.

    Icon: uebersicht
    enge Verzahnung von Forschung, Klinik und Lehre
    Icon: uebersicht
    der Unterricht ist von Beginn an stark patientenorientiert
    Studium und Lehre

    Rund 3.400 junge Menschen studieren an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Sie sind im Studiengang Human- oder Zahnmedizin eingeschrieben, studieren in einem der forschungsorientierten bio- oder gesundheitswissenschaftlichen Masterstudiengänge oder in einem Promotionsstudiengang.
    Alle MHH-Studierenden profitieren vom Integrationsmodell der Hochschule: Forschung, Klinik und Lehre sind eng miteinander verzahnt. Die Studiengänge sind sehr praxisnah. Seit mehr als zehn Jahren bietet die MHH im Fach Humanmedizin den Modellstudiengang HannibaL an. Der Unterricht ist von Anfang an stark patientenorientiert.

    Icon: studium
    steht für hochwertige Lehre, Forschung und Krankenversorgung
    Icon: studium
    forschungsorientiertes und praxisnahes Studium
    Forschung

    Die MHH zählt zu den forschungsstärksten medizinischen Hochschuleinrichtungen in Deutschland. Ihre herausragenden Forschungsleistungen sind bei der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern deutlich geworden. Die MHH ist Heimat zweier Exzellenzcluster: zum einen „REBIRTH“ zu regenerativer Medizin und zum anderen "Hearing4all" zur Hörforschung. Weitere Schwerpunkte bilden in der MHH die Transplantationsforschung, die Infektions- und Immunforschung sowie Biomedizintechnik und Implantate.

    Icon: forschung
    zählt zu den forschungsstärksten medizinischen Hochschulen Deutschlands
    Icon: forschung
    ist Heimat zweier Exzellenzcluster

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