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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Steckbrief

  • Hochschule Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fakultät / Fachbereich Volkswirtschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Finanzwissenschaft; Ökonometrie und Empirische Wirtschaftsforschung; Volkswirtschaftslehre/Economics; Wirtschaftspolitik; Wirtschaftstheorie; Wirtschafts- und Sozialgeschichte; Wirtschaft und Gesellschaft Ost- und Südosteuropas
    Finanzwissenschaft; Ökonometrie und Empirische Wirtschaftsforschung ...
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. oec. publ.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen der Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      1. einer der Diplomgrade, die von der ehemaligen Staatswirtschaftlichen Fakultät für die Studiengänge des Kaufmannes, des Handelslehrers, des Volkswirtes und des Geographen verliehen wurden oder die seit dem 1. Oktober 1974 an der Universität München für die genannten Studiengänge sowie für den des Statistikers verliehen werden, oder eine vom Promotionsau...
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen der Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      1. einer der Diplomgrade, die von der ehemaligen Staatswirtschaftlichen Fakultät für die Studiengänge des Kaufmannes, des Handelslehrers, des Volkswirtes und des Geographen verliehen wurden oder die seit dem 1. Oktober 1974 an der Universität München für die genannten Studiengänge sowie für den des Statistikers verliehen werden, oder eine vom Promotionsausschuss generell bzw. im Einzelfall als gleichwertig anerkannte akademische oder staatliche Abschlussprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule; die nachzuweisende Diplomprüfung soll mindestens mit dem Prädikat gut bestanden sein;
      2. das Fehlen von Gründen für die Entziehung des Doktorgrades nach den gesetzlichen Bestimmungen;
      3. die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen für die Doktoranden der Fakultät; der Nachweis erfolgt durch:
      a) Leistungsnachweise aus Vorlesungen für Doktoranden mit insgesamt 16 Kreditpunkten
      b) Bescheinigungen über die Teilnahme an Gastvorlesungen am Center for Economic Studies im Umfang von insgesamt 32 Doppelstunden nach Wahl des Bewerbers

      Als Leistungsnachweise i.S.v. Buchstabe a) können Leistungsnachweise aus Advanced Master Classes aus dem M.A.- oder Diplomstudium, sowie gleichwertige Leistungsnachweise im Master- oder Promotionsprogramm einer anderen, insbeson-dere einer ausländischen Universität anerkannt werden; auch die Anerkennung eines gleichwertigen Leistungsnachweises aus einer Veranstaltung aus der Betriebswirtschaftslehre, der Statistik oder aus einem anderen Fach, das einen inhaltlichen Bezug zur Dissertation aufweist, ist möglich; über die Anerkennung entscheidet der Vorsitzende des Promotionsausschusses oder sein Stellvertreter.
      4. der Nachweis über einen Vortrag im Forschungsseminar.

      (2) An Stelle der im Absatz 1 Nr. 1 genannten Zulassungsvoraussetzung treten für Fachhochschulabsolventen folgende Zulassungsvoraussetzungen:
      1. Eine in einem fachlich einschlägigen Studiengang an einer Fachhochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mindestens mit der Gesamtnote sehr gut (1,5 oder besser) bestandene Diplomprüfung,
      2. ein in der Regel zweisemestriges Studium an der Universität München,
      3. eine gemäß den Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Volkswirtschaftslehre in der jeweils geltenden Fassung abgelegte und mindestens mit der Gesamtnote gut (2,50 oder besser) bestandene Prüfung in den Diplomprüfungsfächern
      a) Volkswirtschaftstheorie,
      b) Volkswirtschaftspolitik und
      c) einem vom Promotionsausschuss festgelegten Diplomprüfungsfach.

      (3) Zur Promotion wird in der Regel nur zugelassen, wer die Betreuung der Dissertation durch einen dazu berechtigten Professor nachweist.

      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer ein Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat.

      (5) Auf Antrag des Bewerbers kann bereits vor Einreichung des Promotionsgesuches darüber entschieden werden, ob die Voraussetzungen des Absatz 1 Nr. 1 vorliegen.

      § 6 Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Bei den als gleichwertig anzuerkennenden Hochschulabschlussprüfungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 entscheidet der Promotionsausschuss darüber, welche Noten dem äquivalenten Prädikat zuzuordnen ist.

      (2) 1Der Promotionsausschuss kann in besonderen Fällen auf Antrag eines Professors auch Bewerber mit schlechteren Noten zulassen, wenn die bisherigen Einzelleistungen erwarten lassen, dass mit überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Promotionsleistungen zu rechnen ist; das gilt nicht im Falle des § 5 Abs. 2. 2Der Promotionsausschuss kann diese Ausnahmegenehmigung von der erfolgreichen Teilnahme des Bewerbers an bestimmten Lehrveranstaltungen abhängig machen.

      (3) Der Promotionsausschuss kann auf begründeten Antrag des Bewerbers ausnahmsweise genehmigen, dass eine nicht betreute Dissertation eingereicht wird.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) 1Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre behandeln. 2Gebiete gemäß Satz 1 sind:
      1. Wirtschaftstheorie,
      2. Wirtschaftspolitik,
      3. Finanzwissenschaft,
      4. Wirtschaft und Gesellschaft Ost- und Südosteuropas,
      5. Wirtschafts- und Sozialgeschichte,
      6. Ökonometrie und Empirische Wirtschaftsforschung.

      (2) 1Die Dissertation muss betreut werden, es sei denn, der Promotionsausschuss hat einen Antrag gemÃ...
      § 11 Dissertation

      (1) 1Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre behandeln. 2Gebiete gemäß Satz 1 sind:
      1. Wirtschaftstheorie,
      2. Wirtschaftspolitik,
      3. Finanzwissenschaft,
      4. Wirtschaft und Gesellschaft Ost- und Südosteuropas,
      5. Wirtschafts- und Sozialgeschichte,
      6. Ökonometrie und Empirische Wirtschaftsforschung.

      (2) 1Die Dissertation muss betreut werden, es sei denn, der Promotionsausschuss hat einen Antrag gemäß § 6 Abs. 3 genehmigt. 2Betreuer ist, wer das Dissertationsthema vergeben hat.

      (3) Das Recht zur Vergabe von Dissertationen steht jedem Professor der Volkswirt schaftlichen Fakultät zu, auch nach dessen Emeritierung bzw. Eintritt in den Ruhestand.

      (4) 1Der Promotionsausschuss kann das Recht zur Vergabe von Dissertationen aus dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre von Fall zu Fall oder für eine bestimmte Frist Honorarprofessoren sowie außerplanmäßigen Professoren und Privatdozenten erteilen, die nicht hauptamtlich als Hochschullehrer an der Universität München tätig sind. 2Soweit dies nicht geschehen ist, können Honorarprofessoren, außerplanmäßige Professoren und Privatdozenten eine Dissertation nur im Einvernehmen mit einem hauptamtlich tätigen Professor der Volkswirtschaftslehre anregen, der diese dann vergibt.

      (5) 1Falls der Betreuer einer Dissertation aus der Universität München ausscheidet, bevor die Arbeit abgeschlossen ist, entscheidet der Promotionsausschuss, wer die weitere Betreuung der Dissertation übernimmt. 2Dem Kandidaten steht ein Vorschlagsrecht zu.

      (6) Die Dissertation kann, wenn der betreuende Professor zustimmt, in englischer Sprache vorgelegt werden.

      Merkblatt
      zur Möglichkeit einer kumulativen Promotion im Bereich der Volkswirtschaftlichen Fakultät
      1. Eine kumulative Promotion ist im Rahmen der derzeit gültigen Promotionsordnung in Absprache mit dem jeweiligen Betreuer der Dissertation möglich.
      2. Es werden in der Regel mindestens drei publikationsfähige Essays gefordert. Eine effektive Veröffentlichung bzw. Annahme zur Veröffentlichung ist nicht erforderlich. Unabhängig von einer eventuellen Veröffentlichung obliegt die Bewertung den vom Promotionsausschuss bestimmten Gutachtern der Dissertation.
      3. Die Dissertation muss einen substantiellen Teil enthalten, der allein geschrieben wurde. Falls Essays in Absprache mit dem Betreuer in Koautorenschaft
      verfasst wurden, so ist bei der Einreichung auf einem beigelegten Beiblatt detailliert anzugeben, welche Teile in erster Linie dem jeweiligen Doktoranden zuzurechnen sind. Dies ist von den Koautoren zu bestätigen. Ein in Koautorenschaft
      verfasster Essay kann in Abstimmung mit den Betreuern auch Bestandteil weiterer (und u. U. später) eingereichter Dissertationen sein. Die Gutachter sind jedoch nicht an das Votum der Gutachter der ersten Dissertation gebunden.
      4. Die Essays sind zu einer Arbeit (in Form eines Readers) zusammenzuführen und in dieser Form einzureichen. Für diese (zusammengeführte) Fassung ist ein (u. U. auch relativ allgemeiner) Titel festzulegen. Es ist empfehlenswert, der eingereichten Fassung eine (kurze) Einleitung hinzuzufügen, die auf eventuelle Verbindungen zwischen den Essays und/oder auf den generellen wissenschaftlichen Rahmen dieser Essays eingeht. Natürlich kann zusätzlich auch eine übergreifende Schlussbetrachtung sinnvoll sein.

      Stand: 10.01.2007
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle KMBl II 1985, S. 50 ff.
    • zuletzt geändert am 13.01.2003
  • Hochschulporträt
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung

    Die Ludwig-Maximilians-Universität München steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Die LMU begreift sich als echte „universitas“: Als solche will sie für die komplexer werdenden Zukunftsfragen um Mensch, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Technologie fächerübergreifend problemorientierte Lösungsansätze entwickeln. Diese Leitidee steht auch für umfassende Bildung der Studierenden, die soziale Kompetenzen sowie kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein einschließt.

    Icon: uebersicht
    umfassende Bildung, soziale Kompetenzen, kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein
    Icon: uebersicht
    anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug
    Ein breit gefächertes Studienangebot

    Die LMU bietet ihren Studierenden eine anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug. Die Studienmöglichkeiten an der Münchner Universität bilden das ganze Spektrum der Wissenschaften ab: Von der Ägyptologie bis zur Zahnmedizin bietet die Universität eine Vielzahl von Studiengängen mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten an.
    Die LMU strebt danach, für ihre Studentinnen und Studenten ein inspirierendes Lernumfeld und für den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragende Forschungsbedingungen zu schaffen. Dazu vernetzt sich die Universität mit vielen Forschungsinstitutionen, Universitäten, Stiftungen und Unternehmen in München.

    Icon: studium
    mehr als 300 Studiengänge in allen Gebieten des Wissens
    Icon: studium
    strebt danach, Studierenden ein inspirierendes Lernumfeld zu schaffen
    Beste Bedingungen für den Forschungsnachwuchs

    Die kreative Intelligenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist für eine zukunftsorientierte Universität unverzichtbar. Deshalb schafft die LMU günstige Forschungs- und Qualifikationsbedingungen für Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Neben zahlreichen internationalen Masterprogrammen bietet die Universität zusätzlich zur traditionellen Individualpromotion auch immer mehr Promotionsprogramme in den verschiedensten Fachbereichen an. Darüber hinaus schafft die LMU verlässliche Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, etwa durch Angebote zur gezielten Förderung in der Postdoc-Phase und auch durch das Tenure-Track-Modell, das die LMU seit Langem erfolgreich umsetzt.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    pflegt über 600 Kooperationen mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt
    Foto: Brunnen vor dem Hauptgebäude
    Foto: Blick in die Lesehalle der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Foto: Studierende feiern das Sommerfest

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