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Technische Universität Dresden

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Steckbrief

  • Hochschule Technische Universität Dresden
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
  • Promotionsfach / fächer Lebenswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften, Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. medic.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer:
      1. das Staatsexamen oder einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule mit der Note „gut“ oder besser in einem Studiengang, der als Grundlage zur wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und eng verwandter Disziplinen dient, erworben hat,
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt;
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolg...
      § 6 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer:
      1. das Staatsexamen oder einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule mit der Note „gut“ oder besser in einem Studiengang, der als Grundlage zur wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und eng verwandter Disziplinen dient, erworben hat,
      2. die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt;
      3. nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und
      4. gemäß § 8 einen Antrag auf Annahme als Doktorand mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

      (2) Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer einen Bachelorgrad erworben und die Eignungsfeststellung gemäß § 7 bestanden hat. Absatz 1 Nr. 2 bis 4 gelten entsprechend.

      (3) Absolventen der Fachhochschule können in kooperativen Verfahren zugelassen werden.

      (4) Zur Promotion wird nicht zugelassen, wer:
      1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder Absatzes 2 nicht erfüllt,
      2. zwecks Aufzeigens von Promotionsmöglichkeiten Vermittler gegen Entgelt einschaltet oder eingeschaltet hat,
      3. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung Entgelte zahlt oder Dienste unentgeltlich in Anspruch nimmt, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfahrens widersprechen,
      4. im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung entgeltliche Leistungen erbringt oder erbracht hat, die dem Sinn und Zweck eines Prüfungsverfah-rens widersprechen.

      (5) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Im Zweifelsfall ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      (6) Die Zulassungsentscheidung ergeht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand gemäß § 8.

      § 7 Eignungsfeststellung

      (1) Bewerber, die nach den Vorschriften dieser Ordnung nur auf Grund einer positiven Eignungsfeststellung nach § 6 zur Promotion zugelassen werden können, müssen hierfür ein dreimonatiges Praktikum an der Einrichtung der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus absolvieren, an der sie promovieren wollen. Während dieser Zeit werden sie von einem Habilitierten der Fakultät betreut. Dieser beurteilt nach Absolvierung des Praktikums die Eig-nung des Bewerbers für die Promotion schriftlich und legt das Votum dem Promotionsausschuss vor. Darüber hinaus müssen die Bewerber eine schriftliche Ausarbeitung zum Stand der Wissenschaft im beabsichtigten Promotionsprojekt unter Nennung der relevanten Literatur und der Arbeitshypothesen (Projektskizze) erstellen. Der Promotionsausschuss führt nach Vorlage dieser Dokumente ein strukturiertes Eignungsgespräch mit dem Bewerber. Der Promotionsausschuss entscheidet hiernach auf der Grundlage des vorgelegten Votums, der eingereichten Projektskizze und des Gespräches über die Eignung des Bewerbers. Dabeibezieht der Promotionsausschuss auch die Eignung des vom Bewerber absolvierten Studiums bzw. der Studieninhalte für die Bearbeitung des Promotionsthemas mit ein.

      (2) Das schriftliche Votum des Betreuers und die Projektskizze nach Absatz 1 entfallen, wenn der Bewerber die Aufnahme in eine Graduiertenschule nachweisen kann, die von der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus als geeignet eingestuft ist.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit er-bracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Lebenswis-senschaften und eng verwandte Disziplinen erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine unter Mit-...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation wird der Nachweis zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit er-bracht. Sie soll einen bedeutenden Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet der Lebenswis-senschaften und eng verwandte Disziplinen erbringen und muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel eine abgeschlossene Einzelarbeit des Doktoranden. Sie kann auch aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit hervorgegangen sein. Eine unter Mit-wirkung mehrerer Autoren erstellte wissenschaftliche Arbeit kann in Ausnahmefällen als Dissertation angenommen werden, sofern der individuelle Anteil des Doktoranden deutlich abgrenzbar und bewertbar ist. Für die Autorenschaft gilt die "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen".

      (3) Die Dissertationsschrift kann auch durch die Vorlage von mindestens zwei thematisch zusammenhängenden wissenschaftlichen Fachartikeln (kumulative Dissertation) erbracht werden. Der Doktorand muss als Erstautor ausgewiesen sein. Der thematische Zusammenhang der Arbeiten ist vom Doktoranden im Rahmen einer gesonderten Abhandlung mit Ein-führung und Diskussion schriftlich darzulegen und bildet in Verbindung mit den/dem einge-reichten Fachartikeln die Dissertation. Die Fachartikel müssen in (einem) führenden interna-tionalen Journal(en) des Fachgebietes veröffentlicht worden sein. Dafür wird die aktuelle Rangfolge nach Impact Factor entsprechend Journal Citation Report® im ISI Web of know-ledgeSM für das entsprechende Fachgebiet zugrunde gelegt. Das (Die) Journal(e) solle(n) zur ersten Hälfte der Journale des Fachgebietes ("Subject Category") nach dem jeweils aktuellenJournal Citation Report® zählen. Ko-Autorenschaften sind auch bei kumulativen Dissertationen zulässig, wenn der Doktorand der alleinige Erstautor der Fachartikel und seine individuelle Promotionsleistung, der Eigenbeitrag durchgehend deutlich gekennzeichnet, abgrenzbar und bewertbar ist. Für die Autorenschaft gilt die "Richtlinien zur Sicherung guter wissen-schaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen".

      (4) Die Dissertation ist mit einer Zusammenfassung mit jeweils ca. 1000 Wörtern in deut-scher und englischer Sprache, gegliedert in die Absätze Hintergrund, Fragestellung/Hypothese, Material und Methode, Ergebnisse, Schlussfolgerung(en) zu versehen.

      (5) In der Dissertation ist die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Zulassung der Klinischen Studie (Ethikvotum), die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes und die Einhaltung von allgemeinen Datenschutzbestimmungen entsprechend Anlage 2 zu dokumentieren.

      (6) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Das zur Anfertigung verwendete Quellenmaterial sowie andere Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Arbeiten, die bereits früheren Prüfungen oder Graduierungen dienten, dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Die Vorabveröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation bedarf der schriftlichen Zustimmung des wissenschaftlichen Betreuers.

      (7) Die Dissertation wird in der Regel von zwei Gutachtern bewertet, die für die wissenschaftlichen Fragestellungen der Dissertation ausgewiesen sind. In Ausnahmefällen bei Vorliegen wichtiger Gründe kann auf Entscheid des Promotionsausschusses ein drittes Gutachten angefordert werden. Der Erstgutachter ist ein berufener Professor der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus. Der Zweitgutachter oder ggf. Drittgutachter kann Hochschullehrer oder habilitationsäquivalent qualifizierter Wissenschaftler sein, beispielsweise außer-planmäßiger Professor, Privatdozent, Heisenbergstipendiat, oder TUD Young Investigator. Der Zweitgutachter darf grundsätzlich nicht der gleichen Einrichtung (Institut oder Klinik) angehören wie der Erstgutachter. Einer der Gutachter soll keine gemeinsamen Publikationen mit dem Doktoranden aufweisen. Der Zweitgutachter ist aus einem Fachgebiet zu bestellen, das zum Thema der Promotion komplementär ist. Zum Gutachter darf nicht bestellt werden, wer Vorsitzender der Promotionskommission ist.

      (8) Die Gutachter empfehlen der Promotionskommission in persönlichen und unabhängigen Gutachten die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit als Dissertation. Wird die Annahme empfohlen, so ist die Dissertation von den Gutachtern mit den folgenden Prädikaten zu be-werten:
      - summa cum laude = ausgezeichnet = eine außergewöhnlich gute Leistung (1,0)
      - magna cum laude = sehr gut = eine besonders anzuerkennende Leistung (größer 1,0 bis 1,4)
      - cum laude = gut = eine den Durchschnitt überragende Leistung (1,5 bis 2,4)
      - rite = befriedigend = eine durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung (2,5 bis 3,0).
      - non sufficit = nicht genügend= eine nicht brauchbare Leistung (ab 3,1).
      Zur Standardisierung der Bewertung der Dissertation gelten die in Anlage 3 zu dieser Ordnung niedergelegten Bewertungskriterien. Die Gutachten sollen innerhalb von zwei Monaten beim Vorsitzenden der Promotionskommission eingehen. Verzögert sich die Erstellung der Gutachten trotz wiederholter Erinnerung über Gebühr, kann der Promotionsausschuss die Bestellung des säumigen Gutachters widerrufen und einen neuen Gutachter bestellen. Die Gutachten sollen auch Aussagen zur Einhaltung der "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen" und bei experimentellen bzw. empirischen Teilen der Dissertation Aussagen zur Gewinnung und Qualität der Daten enthalten.

      (9) Empfiehlt ein Gutachter, die Dissertation an den Doktoranden zur Ergänzung oder Umar-beitung zurückzugeben, so entscheidet darüber die Promotionskommission. Wird in der Promotionskommission hierüber keine Einigung erzielt, so zieht sie einen weiteren Hoch-schullehrer als Gutachter hinzu, der auf ihren Vorschlag vom Promotionsausschuss bestellt wird. Die Promotionskommission kann eine angemessene Frist bis zu sechs Monaten zur Wiedereinreichung der überarbeiteten Dissertation festsetzen. Die Wiedereinreichung einer zurückgegebenen Dissertation ist nur einmal möglich. Für eine wiedereingereichte Disserta-tion sind von den Gutachtern neue Gutachten bzw. Ergänzungen ihrer vorliegenden Gutachten anzufordern.

      (10) Nach Eingang aller Gutachten wird die Dissertation für die Dauer von zwei Wochen im Dekanat der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus ausgelegt und die Auslage angezeigt. Hochschullehrer, habilitierte oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler der Fakultät haben das Recht, die Dissertation sowie die Gutachten ohne die Notenvorschläge einzusehen und innerhalb der Auslegefrist ihr persönliches Votum für oder gegen die Annahme der Dissertation an den Dekan oder den Vorsitzenden der Promotionskommission in schriftlicher Form einzureichen und zu begründen. Die Mitglieder des Fakultätsrates sind wie die Mitglieder der Promotionskommission und des Promotionsausschusses berechtigt, auch die Notenvorschläge einzusehen.

      (11) Nach Ablauf der Auslegefrist entscheidet die Promotionskommission auf der Grundlage der Gutachten und der eingegangenen Voten über die Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Im Falle einer Annahme entscheidet die Promotionskommission zugleich über die endgültige Bewertung der Dissertation unter Verwendung der in Absatz 8 genannten Prädikate. Wird die Dissertation abgelehnt und damit mit „nicht genügend (non sufficit)“ bewertet, wird das Promotionsverfahren beendet; es gilt § 17 Abs. 1. Das elektronische Exemplar der nicht angenommenen Dissertation verbleibt mit den Gutachten in der Promotionsakte; die übrigen Exemplare werden dem Doktoranden zurückgegeben.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 19 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale
      Promotionsverfahren
      Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus oder einzelne ihrer Hochschullehrer oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler, beispielsweise ausserplanmässige Professoren, Privatdozen-ten, Heisenbergstipendiaten, oder TUD Young Inves...
      § 19 Strukturierte Doktorandenprogramme und gemeinsame internationale
      Promotionsverfahren
      Die Promotion kann auch im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms oder eines gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren erfolgen, soweit die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus oder einzelne ihrer Hochschullehrer oder habilitationsäquivalent qualifizierte Wissenschaftler, beispielsweise ausserplanmässige Professoren, Privatdozen-ten, Heisenbergstipendiaten, oder TUD Young Investigators, hieran beteiligt sind. Hierfür können ergänzende Regelungen getroffen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Dok-torand die nach dieser Promotionsordnung geforderte Qualifikation erwirbt und nachweist. Im Zweifelsfall entscheidet der Promotionsausschuss, ob diese Gleichwertigkeit vorliegt. Bei gemeinsamen internationalen Promotionsverfahren muss der Erstgutachter der Dissertati-onsschrift ein Hochschullehrer der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus sein.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtlichen Bekanntmachungen der TUD 7/2014
  • Hochschulporträt
    „International aufgestellt und regional verankert: Die TU Dresden trägt mit exzellenter Forschung und Lehre zur Lösung globaler Herausforderungen bei und befähigt junge Menschen sich kompetent einzubringen.”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rektorin der Technischen Universität Dresden
    Wissen fürs Leben

    Die Technische Universität Dresden ist eine der Spitzenuniversitäten Deutschlands und Europas: stark in der Forschung, erstklassig in der Vielfalt und der Qualität der Studienangebote, eng vernetzt mit Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft.

    Als moderne Universität bietet sie mit ihren fünf Bereichen in 17 Fakultäten ein breit gefächertes wissenschaftliches Spektrum wie nur wenige Hochschulen in Deutschland. Sie ist die größte Universität Sachsens. Die Campus-Familie der TU Dresden setzt sich zusammen aus über 30.000 Studierenden und zirka 8.700 Mitarbeiter:innen – davon 600 Professor:innen.

    Die TU Dresden ist seit 2012 eine der elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands. 2019 konnte sie diesen Titel erfolgreich verteidigen.

    Icon: uebersicht
    stark in Forschung, erstklassig in Vielfalt und Qualität der Studienangebote
    Icon: uebersicht
    TU Dresden zählt seit 2012 zu den elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands
    Wissen schafft Zukunft

    Die TUD bietet ein breites Fächerangebot: Natur-, Ingenieur- und Verkehrswissenschaften, Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, Wirtschafts-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften sowie Informatik und Medizin.

    Zu den Qualitätsmerkmalen des Studiums gehören interdisziplinäre Zusammenarbeit, internationale Ausrichtung und hoher Praxisbezug. Es kann mit einem Bachelor, Master, Diplom, einer Staatsprüfung oder in einigen Fällen mit einem internationalen Doppel-Abschluss beendet werden.

    Die TUD ist in ein weltweites Netzwerk von Kooperationen in Forschung und Lehre eingebunden, es gibt zahlreiche internationale Forschungsprojekte, Studienangebote und Gastdozenturen. Das zeigt sich auch bei den Studierenden: Menschen aus mehr als 120 Nationen lernen an der TUD. Nicht zuletzt heißt studieren in Dresden: günstige Lebenshaltungskosten, abwechslungsreiches Kulturangebot, tolle Elblandschaft, aufregendes Nachtleben und vielfältige Sportangebote.

    Icon: studium
    bietet ein breit gefächertes wissenschaftliches Spektrum in 17 Fakultäten
    Icon: studium
    überzeugt mit Interdisziplinarität, Internationalität und hohem Praxisbezug
    Exzellente Forschung für die Zukunft

    Die TU Dresden gehört als Exzellenzuniversität zu den forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands. Ihr einzigartiges Profil aus Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften sowie starken Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften spiegelt sich in fünf Profillinien mit hochgradig interdisziplinärer Spitzenforschung wider, darunter drei Exzellenzcluster:

    • Gesundheitswissenschaften, Biomedizin und Bioengineering
    • Informationstechnik und Mikroelektronik
    • Material- und Werkstoffwissenschaften
    • Energie, Mobilität und Umwelt
    • Kultur und Gesellschaftlicher Wandel

    Der fächer- und institutionenübergreifende Ansatz zeigt sich auch in der engen Zusammenarbeit der TU Dresden mit zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und forschenden Kulturinstitutionen im DRESDEN-concept. Von dieser deutschlandweit einzigartigen Forschungsallianz profitiert auch der wissenschaftliche Nachwuchs, der an der TU Dresden u.a. durch eine Graduiertenakademie und ein Postdoc Center gefördert wird.

    „An unserer Universität stellen wir uns mit exzellenter inter- und transdisziplinärer Forschung den Aufgaben und globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.”
    Prof. Dr. Angela Rösen-Wolff
    Prorektorin für Forschung der Technischen Universität Dresden
    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Hochschulen Deutschlands
    Icon: forschung
    arbeitet eng mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammen
    TU Dresden – Mit der Welt verbunden

    Die TU Dresden ist in Forschung und Lehre in ein weltweites Netzwerk eingebunden. Zum Profil zählen nicht nur Kooperationen mit Partneruniversitäten in aller Welt, sondern knapp 6.000 Studierende und Mitarbeiter:innen aus mehr als 120 Nationen.

    Kulturelle Diversität und internationale Erfahrungen gehörten schon immer zu Dresdens Identität. Bereits zu Beginn des 19. Jh.s kam etwa ein Viertel der Studierenden der damaligen Kgl. Sächsischen Technischen Hochschule Dresden aus Russland, Österreich-Ungarn, Norwegen, Bulgarien und den USA. Heute kommen die meisten internationalen Studierenden aus Indien und China.

    Internationalität hat viele Facetten. Sie findet sich in Studiengängen, Doppelabschluss- und Mobilitätsprogrammen, in Forschungsprojekten zur Ökosystemresilienz und Wassersicherheit, aber auch in Angeboten zum Ausbau sprachlicher und interkultureller Kompetenz in Lehre und Verwaltung.

    International aufgestellt, global denkend und regional verankert – das ist der Dresden Spirit.

    „Wir wollen global denkende und handelnde Menschen ausbilden: Dresdner Weltbürger! ”
    Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
    Rektorin der Technischen Universität Dresden
    Icon: international
    steht für kulturelle Diversität und internationale Erfahrungen
    Icon: international
    international aufgestellt, global denkend und regional verankert
    Foto: Studierende der Technische Universität Dresden sitzen an der Elbe
    Foto: Blick auf das Biologie-Gebäude der Technischen Universität Dresden
    Foto: Studierende stehen vor dem Hörsaalzentrum der Technischen Universität Dresden
    Foto: Studierende der Technischen Universität Dresden sitzen vor dem Informatikgebäude

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