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Universität Münster

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Münster
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 12 Chemie und Pharmazie
  • Promotionsfach / fächer
    ... Analytische Chemie; Anorganische Chemie; Betriebswirtschaftslehre in den Naturwissenschaften; Biochemie; Didaktik der Chemie; Klinische Pharmazie; Lebensmittelchemie; Organische Chemie; Pharmakologie und Toxikologie; Pharmazeutische Biologie und Phytochemie; Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie; Pharmazeutische und Medizinische Chemie; Pharmazie; Physikalische Chemie; Theoretische Chemie
    Analytische Chemie; Anorganische Chemie ...
  • Sachgebiet(e) Chemie, allgemeine; Pharmazie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Neben der Betreuungsübernahme der Doktorarbeit durch Personen gemäß § 6 setzt die Zulassung zum Promotionsstudium einen der folgenden Abschlüsse voraus:
      a) im Falle der Promotion zum Dr. rer. nat. einen Abschluss eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG); einen Abschluss eines Masterstudiengangs für das Lehramt (für Gymnasium...
      § 5 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsstudium

      (1) Neben der Betreuungsübernahme der Doktorarbeit durch Personen gemäß § 6 setzt die Zulassung zum Promotionsstudium einen der folgenden Abschlüsse voraus:
      a) im Falle der Promotion zum Dr. rer. nat. einen Abschluss eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG); einen Abschluss eines Masterstudiengangs für das Lehramt (für Gymnasium und Gesamtschule oder Berufskolleg) in einem ma-thematisch-naturwissenschaftlichen Fach im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 Hochschul-gesetz Nordrhein-Westfalen (HG). Im Falle der Promotion zum Dr. phil soll ein Master in Chemie oder einem anderen einschlägigen Studienfach, ein Master für das Lehramt in einem einschlägigen Fach oder ein vergleichbarer Abschluss vorliegen.
      b) einen Abschluss in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 8 Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird. Handelt es sich um die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II oder das Lehramt an Gymnasien und Gesamt-schulen oder das Lehramt an Berufskollegs, muss die fachwissenschaftliche Hausarbeit im Fach Chemie angefertigt worden sein.
      c) einen herausragenden Abschluss in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern.

      (2) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Promotionsstudium. Falls das Zulassungsverfahren bei Anwendung von Abs. 1a oder Abs. 1b mittels einer offiziellen Auswahlkommission im Rahmen der Graduate School of Chemistry durchgeführt wird, entscheidet die Auswahlkommission über die Zulassung.

      (3) Wenn es sich beim Abschluss um einen Master of Education (s. Abs. 1 a)) bzw. um eine Erste Staatsprüfung (s. Abs. 1 b)) handelt und das zweite Fach nicht aus dem mathematisch- naturwissenschaftlichen Bereich kommt, müssen für den Erwerb des Dr. rer. nat. zwei Master-Module aus dem entsprechenden MSc Studiengang als zusätzliche Leistung erbracht werden. Wenn die Zulassung über Abs. c) geschieht, müssen mindestens zwei Master-Module als zusätzliche Leistung erbracht werden. Den genauen Umfang bestimmt der Promotionsausschuss. Die gewählten Module sind anschließend dem Promotionsausschuss mitzuteilen. Diese Auswahl findet in Absprache mit dem Betreuer statt. Um einen zügigen Ablauf des Promotionsstudiums zu ermöglichen, sollen die ggf. zusätzlich benötigten Studienleistungen möglichst zu Beginn der Promotion begleitend zur Forschungsarbeit erbracht werden.

      (4) Abschlüsse an wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes können auf Antrag durch den Promotionsausschuss anerkannt werden; bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit wird ein Gutachten der KMK-Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse eingeholt.

      (5) Vor Aufnahme des Promotionsstudiums muss die Bewerberin / der Bewerber den Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium, eine beglaubigte Kopie ihres / seines für das Promotionsstudium vorauszusetzende Abschlusszeugnisses des Hochschulstudiums, sowie ggf. die Bescheinigungen über die nach Abs. 1a), 1b) und 1c) geforderten zusätzlichen Leistungen beim Promotionsausschuss einreichen. Bewerberinnen / Bewerber mit ausländischem Studienabschluss reichen zusätzlich zur beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses sowie ggf. einer notariellen Übersetzung ihr beglaubigtes Transcript of Records oder vergleichbare Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache ein.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und soll die Fähigkeit der Bewerberin / des Bewerbers zu selbständiger Forschung sowie angemessener schriftlicher Darstellung und Diskussion der Ergebnisse belegen.

      (2) Die Dissertation muss im Falle eines Promotionsverfahrens zur Verleihung des Dr. rer. nat. ein mathematisch-naturwissenschaftliches Thema aus einem Gebiet der Chemie, der Lebensmittelchemie, der Pharmazie oder der Betrieb...
      § 3 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und soll die Fähigkeit der Bewerberin / des Bewerbers zu selbständiger Forschung sowie angemessener schriftlicher Darstellung und Diskussion der Ergebnisse belegen.

      (2) Die Dissertation muss im Falle eines Promotionsverfahrens zur Verleihung des Dr. rer. nat. ein mathematisch-naturwissenschaftliches Thema aus einem Gebiet der Chemie, der Lebensmittelchemie, der Pharmazie oder der Betriebswirtschaftslehre in den Naturwissenschaften behandeln, im Falle eines Promotionsverfahrens zur Verleihung des Dr. phil. ein primär geistes- oder gesellschaftswissenschaftliches Thema aus dem Bereich der Chemie, der Lebensmittelche-mie, der Pharmazie, der Chemiedidaktik oder der Betriebswirtschaftslehre in den Naturwissen-schaften, z.B. zu deren Geschichte, deren Philosophie oder deren Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens. Das Thema der Dissertation soll von der Bewerberin / dem Bewerber im Einvernehmen mit einer Betreuerin / einem Betreuer (siehe § 6) in der Regel in einem Institut des Fachbereichs Chemie und Pharmazie durchgeführt werden. Die Betreuerin / der Betreuer und die Kandidatin / der Kandidat haben einander auf Verlangen jederzeit erschöpfende Auskunft über den Stand der Arbeit zu geben.

      (3) Die Dissertation im Sinne von Abs. 1 und 2 besteht aus einer schriftlichen wissenschaftlichen Abhandlung. Veröffentlichungen wichtiger Ergebnisse sind mit der Zustimmung der Betreuerin / des Betreuers erwünscht.

      (4) Die Dissertation darf noch nicht Gegenstand einer staatlichen oder akademischen Prüfung im In- und Ausland gewesen sein.

      (5) Reine Zusammenfassungen bereits bekannter, fremder Erkenntnisse, die nicht zumindest einen wesentlichen neuen Zusammenhang enthalten, gelten nicht als Dissertation im Sinne des Abs. 1.

      (6) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      (7) Strittige Fragen bezüglich der Anwendung der in den Absätzen (1) bis (6) genannten Kriterien werden durch den Promotionsausschuss entschieden (siehe § 7).
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 23 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität

      (1) Der Fachbereich kann den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) auch im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität im Rahmen von koordinierten Verfahren verleihen. Der Fachbereich wirkt in einem solchen Fall zusätzlich an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades der ausländischen Partnerunive...
      § 23 Promotionsverfahren im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität

      (1) Der Fachbereich kann den Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) auch im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partneruniversität im Rahmen von koordinierten Verfahren verleihen. Der Fachbereich wirkt in einem solchen Fall zusätzlich an der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades der ausländischen Partneruniversität mit (Doppelabschluss). Generell gilt, dass für die gleiche Promotionsarbeit lediglich ein akademischer Doktorgrad verliehen wird. Im Falle unterschiedlicher Bezeichnungen des akademischen Grades zwischen WWU und Partneruniversität hat sich die Promovendin / der Promovend zu erklären, welchen Titel sie/er führen möchte. Ein Doppeltitel ist ausgeschlossen.

      (2) Die Durchführung des Promotionsverfahrens gemäß Abs. 1 setzt ein formales Partnerschaftsabkommen mit der Universität resp. der den Doktorgrad verleihenden Institution der ausländischen Partneruniversität voraus. In diesem Abkommen verpflichten sich beide Partner, eine entsprechende Promotion zu ermöglichen und regeln Einzelheiten des Zusammenwirkens. Die promotionsrechtlichen Aspekte des Partnerschaftsabkommens werden in Absprache mit dem Promotionsausschuss festgelegt. Das Partnerschaftsabkommen benötigt zum Inkrafttreten die Zustimmung des Fachbereichsrats. Der Promotionsausschuss regelt die Details zur Vergabe des Doppelabschlusses. Das Partnerschaftsabkommen ist von Seiten des Fachbereiches Chemie und Pharmazie durch die Dekanin / den Dekan zu unterzeichnen.

      (3) Während der Bearbeitung der Dissertation muss die Bewerberin / der Bewerber mindestens 6 Monate als Studentin / Student im Promotionsstudiengang an der WWU eingeschrieben sein. Gleichermaßen muss die Promovendin / der Promovend Forschungsaufenthalte über mindestens 4 Monate an der Partneruniversität dokumentiert haben.

      (4) In dem Partnerschaftsabkommen muss geregelt werden, dass die WWU mindestens paritätisch an dem Verfahren (z.B. bei der Besetzung der Prüfungskommission) beteiligt wird und dass alle geltenden formalen Regularien der WWU und der Partneruniversität hierbei Berücksichtigung finden. Es können bzgl. der praktischen Durchführung (z.B. Anzahl von Mentoren oder Anzahl der Mitglieder der Prüfungskommission) gegenüber derPromotionsordnung veränderte Vereinbarungen getroffen werden, ohne dabei den Wesensgehalt der Promotionsordnung zu verändern.

      (5) Vor der Zulassung zum Promotionsstudium nach § 4 ist zusätzlich zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium beizufügen:
      1. eine Erklärung der Partneruniversität, dass die Zulassung an der Partneruniversität zum Promotionsverfahren befürwortet wird;
      2. eine Erklärung eines prüfungsberechtigten Mitglieds der Partneruniversität, dass sie / er bereit ist, die Dissertation zu begutachten.

      (6) Die Dissertation wird von jeweils mindestens einem prüfungsberechtigten Mitglied des Fachbereichs Chemie und Pharmazie der WWU sowie der Partneruniversität begutachtet. Die beiden Gutachten sind in deutscher oder in englischer Sprache zu verfassen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 03/2016, S. 108 ff.
    • zuletzt geändert am 13.07.2023
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Münster ermöglicht mit ihrem vielfältigen Studienangebot und der exzellenten Forschung ein forschungsnahes Studium und bietet ein optimales Umfeld, um Studium und Freizeit zu verbinden.”
    Prof. Dr. Johannes Wessels
    Rektor der Universität Münster
    Foto: Studierende stehen mit ihren Fahrrädern auf dem Schlossplatz der Universität Münster.
    Universität Münster - wissen.leben

    Die Universität Münster steht für exzellente Forschung, hochwertige Lehre, für eine engagierte Nachwuchsförderung und Familienfreundlichkeit. Ihr vielfältiges Lehrangebot und hohes Forschungsrenommee sowie die Atmosphäre und Lebensqualität in Münster machen sie zu einem Anziehungspunkt für Studierende sowie Wissenschaftler aus dem In- und Ausland.

    Als regional verankerte und weltoffene Universität fördert sie den internationalen Austausch, die Zusammenarbeit der Disziplinen und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und in die Öffentlichkeit. 

    Icon: uebersicht
    ist eine regional verankerte und weltoffene Universität
    Icon: uebersicht
    vielfältiges Lehrangebot und hohes Forschungsrenommee
    Forschendes Lehren

    Die Universität Münster hat sich in der Lehre das forschende Lernen zum Ziel gesetzt. Ihre Studierenden sollen in immer mehr Studiengängen bereits im Bachelorstudium direkten Kontakt zur aktuellen Forschung ihres Fachs bekommen.

    Das Lehrangebot der 15 Fachbereiche umfasst 280 Studiengänge aus nahezu allen Bereichen der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sowie der Medizin und der Naturwissenschaften.

    Die Universität Münster ist deutschlandweit die größte Ausbildungsstätte für Lehrende. Im Zentrum für Islamische Theologie bildet sie Religionspädagogen für den staatlichen Islamunterricht aus.

    Icon: studium
    Ziel der Lehre ist das forschende Lernen
    Icon: studium
    bietet in 15 Fachbereiche gut 280 Studiengänge
    Spitzenforschung

    An der Universität Münster forschen und lehren über 600 Professoren und mehr als 5.000 wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Exzellenzcluster "Religion und Politik" und "Mathematik Münster: Dynamik - Geometrie - Struktur" bringen Wissenschaftler aus fast allen Fachbereichen der Universität Münster zusammen.

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Felder, in denen die Universität Münster internationale anerkannte Spitzenforschung betreibt, beispielsweise in der Medizin, in der Chemie und Physik, in der Batterieforschung und in der Evolutionsforschung.

    Die Universität Münster ist Sprecheruniversität in zahlreichen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierten Sonderforschungsbereichen. Zudem unterstreichen die Arbeit von zehn Leibniz-Preisträgern und rund 20 mit europäischen Grants geförderten Wissenschaftlern das hohe Niveau.

    Icon: forschung
    betreibt international anerkannte Spitzenforschung
    Icon: forschung
    verfügt über Exzellenzcluster in verschiedenen Bereichen
    Foto: Zwei Personen in weißen Kitteln arbeiten in einem Labor.
    Foto: Zwei Studierende gehen durch die Bibliothek der Universität Münster und unterhalten sich.
    Foto: Zwei Studentinnen schieben ihre Fahrräder und unterhalten sich.
    Foto: Studierende sitzen in einem vollen Hörsaal und folgen einer Vorlesung.

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