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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

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Steckbrief

  • Hochschule Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Evangelische Theologie und Religionspädagogik; Geschichte; Philosophie; Sportwissenschaft
    Evangelische Theologie und Religionspädagogik; Geschichte ...
  • Sachgebiet(e) Geschichtswissenschaft; Sport, allgemeiner; Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt die Hochschulzugangsberechtigung voraus sowie den Abschluss eines Diplom-, Magister- oder Masterstudienganges oder die erste Staatsprüfung eines Studiengangs oder eine staatlich anerkannte gleichwertige Prüfung einer deutschen Hochschule in einem in der Fakultät IV vertretenen Fachgebiet, der die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit vermittelt, oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hoch...
      § 7 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt die Hochschulzugangsberechtigung voraus sowie den Abschluss eines Diplom-, Magister- oder Masterstudienganges oder die erste Staatsprüfung eines Studiengangs oder eine staatlich anerkannte gleichwertige Prüfung einer deutschen Hochschule in einem in der Fakultät IV vertretenen Fachgebiet, der die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit vermittelt, oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule, in allen genannten Fällen in der Regel mit gehobenem Prädikat.

      (2) Bewerberinnen und Bewerber, die ein Zeugnis über einen Diplom-, Magister- oder Masterstudiengang oder die erste Staatsprüfung eines Studiengangs oder eine staatlich anerkannte gleichwertige Prüfung einer deutschen Hochschule in einem nicht in der Fakultät IV vertretenen Fach nachweisen, können zur Promotion zugelassen werden, wenn sie
      a) ein fachlich verwandtes Hochschulstudium mit in der Regel gehobenem Prädikat abgeschlossen haben und
      b) die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit in einem an der Fakultät IV vertretenen Fach nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine qualifizierte Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens und durch qualifizierte schriftliche Studienleistungen im Hauptstudium im Rahmen eines in der Regel zweisemestrigen und in der Regel 30 Semesterwochenstunden umfassenden Studiums der für das wissenschaftliche Fachgebiet der Dissertation erforderlichen und in der Fakultät vertretenen Fächer sowie durch eine qualifizierte Abschlussprüfung. Der Umfang wird individuell vom Promotionsausschuss geregelt. Die Abschlussprüfung wird von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern und/oder habilitierten Mitgliedern im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 abgenommen, die in den Studiengängen der Fakultät zu Prüfenden bestellt sind und von dem Promotionsausschuss bestimmt wurden. Prüfungsgegenstand ist der Inhalt dieses absolvierten Studiums. Die Prüfung ist mündlich und von einer Stunde Dauer. Sie kann einmal wiederholt werden.

      (3) Nicht zur Promotion zugelassen wird, wer
      a) bereits ein gleichartiges Promotionsvorhaben an einer anderen Fakultät oder einer anderen Hochschule durchführt,
      b) bereits erfolglos ein gleichartiges Promotionsvorhaben an einer anderen Fakultät oder einer anderen Hochschule durchgeführt hat, sofern nicht ein begründeter Einzelfall vorliegt, oder
      c) bereits erfolgreich ein gleichartiges Promotionsvorhaben an einer anderen Fakultät oder einer anderen Hochschule durchgeführt hat und berechtigt ist, den mit der Promotion angestrebten Doktorgrad zu führen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Verfasserin oder des Verfassers zu vertiefter und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf einem bestimmten Gebiet darstellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher Sprache oder, sofern die Betreuerin oder der Betreuer einverstanden ist, in englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in einer anderen Sprache bedarf der Genehmigung des Promotionsa...
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Verfasserin oder des Verfassers zu vertiefter und selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf einem bestimmten Gebiet darstellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher Sprache oder, sofern die Betreuerin oder der Betreuer einverstanden ist, in englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in einer anderen Sprache bedarf der Genehmigung des Promotionsausschusses, die bei der Zulassung zur Promotion beantragt werden muss. Die Dissertation muss in jedem Fall in deutscher Sprache eine Zusammenfassung enthalten.

      (3) Die vorherige Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Arbeit ist kein Hindernis für ihre Anerkennung als Dissertation. Erforderlich ist jedoch die Vorlage einer in sich geschlossenen Darstellung der Forschungsarbeit und ihrer Ergebnisse.

      (4) Eine wissenschaftlich fundierte Erarbeitung eines Themas bei schrittweisen Veröffentlichungen ihrer Ergebnisse können zu einer kumulativen Dissertation zusammengefasst werden. Diese Veröffentlichungen müssen jeweils den Status einer wissenschaftlichen Arbeit besitzen, in einem inneren Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen nach Absatz 1 entsprechen. Der innere Zusammenhang ist in der Zusammenfassung nach Absatz 2 Satz 3 besonders darzulegen. Dass die Dissertationsleistung in dieser Form erbracht wird, bedarf der vorherigen Zustimmung des Promotionsausschusses, die im Zulassungsverfahren zu beantragen ist.

      (5) Eine von mehreren – in der Regel nicht mehr als zwei – Personen verfasste wissenschaftliche Arbeit kann bei geeigneter Themenstellung als Dissertation anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die für das Promotionsverfahren zu berücksichtigenden Beiträge zweifelsfrei einer Bewerberin oder einem Bewerber zugerechnet werden können und die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen. Die Beiträge der einzelnen Mitwirkenden sind umfassend im Rahmen der Erklärung gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe b) darzulegen und zu beschreiben. Eine kumulative Dissertation ist in diesem Falle ausgeschlossen. Die Eignung eines Themas für eine Gemeinschaftsarbeit ist auf Antrag und nach Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber vom Promotionsausschuss förmlich festzustellen; dies sollte mög-lichst vor Beginn der Arbeit an der Dissertation geschehen. Sollen auf der Grundlage einer Gemeinschaftsarbeit mehrere Promotionsverfahren durchgeführt werden, so werden eine gemeinsame Prüfungskommission sowie gemeinsame Referentinnen und Referenten bestellt. Die Bewertung erfolgt für jeden Einzelbeitrag getrennt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Zweck der Promotion und Promotionsleistungen
      ...
      (2) Im Rahmen internationaler Promotionsprogramme sowie aufgrund einer Kooperationsvereinba-rung mit einer ausländischen Hochschule oder einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung können gemeinsame Promotionsverfahren (bi-nationale Promotion) durchgeführt werden (§ 7 a Abs. 2 Buchstabe g und § 7 a Abs. 6). In den Fällen wird der Grad einer Doktorin oder eines Doktors nach Absatz 1 von der Fakultät und der zuständigen Einrichtu...
      § 1 Zweck der Promotion und Promotionsleistungen
      ...
      (2) Im Rahmen internationaler Promotionsprogramme sowie aufgrund einer Kooperationsvereinba-rung mit einer ausländischen Hochschule oder einer außerhochschulischen Forschungseinrichtung können gemeinsame Promotionsverfahren (bi-nationale Promotion) durchgeführt werden (§ 7 a Abs. 2 Buchstabe g und § 7 a Abs. 6). In den Fällen wird der Grad einer Doktorin oder eines Doktors nach Absatz 1 von der Fakultät und der zuständigen Einrichtung der Kooperationspartnerin gemeinsam verliehen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 056/2018
  • Hochschulporträt
    „International ausgerichtet, regional verankert, stark in Forschung und Lehre. In der Tradition unseres Namensgebers Carl von Ossietzky stehen wir für transparente Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung.”
    Prof. Dr. Ralph Bruder
    Präsident Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
    Offen für neue Wege

    Die Universität Oldenburg wurde 1973 gegründet und gehört damit zu den jungen Hochschulen Deutschlands. Namensgeber ist der Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky (1889-1938), der zu den profiliertesten Publizisten der Weimarer Republik zählte.

    Offen für neue Wege – so lässt sich das Selbstverständnis der Universität Oldenburg auf den Punkt bringen. Neue Wege gehen, das bedeutet Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Themen, gelebte Interdisziplinarität und Internationalität sowie gesellschaftliche Verantwortung.

    Icon: uebersicht
    wurde 1973 gegründet und gehört damit zu den jungen Hochschulen
    Icon: uebersicht
    Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Themen
    Campusuniversität mit kurzen Wegen

    Im Mittelpunkt der Universität Oldenburg stehen ihre Studierenden. Sie sind früh in Wissenschaft und Forschung eingebunden. Vielfältige Lehr-Lernformate, gute Betreuungsverhältnisse und eine Campusuniversität mit kurzen Wegen sorgen für attraktive Lernbedingungen.

    Die Universität bietet ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten aus den Bildungswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Informatik, den Kultur-, Sprach- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, der Mathematik und Medizin. 

    Icon: studium
    vielfältige Lehr-Lernformate, gute Betreuungsverhältnisse
    Icon: studium
    breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Schwerpunkte der Forschung

    Die Wissenschaftler*innen der Universität Oldenburg forschen mit hoher Sichtbarkeit zu den Leitthemen: 

    Umwelt und Nachhaltigkeit:
    •   Biodiversität und Meereswissenschaften
    •   Nachhaltigkeit
    •   Energie der Zukunft

    Mensch und Technik:
    •   Hörforschung
    •   Kooperative sicherheitskritische Systeme
    •   Neurosensorik
    •   Versorgungssysteme und Patientenorientierung

    Gesellschaft und Bildung:
    •   Diversität und Partizipation
    •   Partizipation und Bildung
    •   Professionalisierungsprozesse in der Lehrerbildung
    •   Soziale Transformation und Subjektivierung

    Die Universität misst der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine hohe Bedeutung zu. Neben etablierten universitären Strukturen befördern zusätzlich außeruniversitäre Einrichtungen den Forschungsstandort Oldenburg. Dazu gehören unter anderem das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität, eine Max-Planck-Nachwuchsgruppe, drei Fraunhofer-Gruppen und das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme.

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    forscht mit großem Erfolg und hoher Sichtbarkeit zu den Leitthemen
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