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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

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Steckbrief

  • Hochschule Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät I Bildungs- und Sozialwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Pädagogik; Politikwissenschaft; Sonderpädagogik und Rehabilitation; Sozialarbeitswissenschaften; Soziologie
    Pädagogik; Politikwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Pädagogik und Bildung, allgemeine; Sozialwissenschaften, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den Abschluss eines Master-, Diplom- oder Magisterstudienganges oder eines diesen entsprechenden Studienganges, der zu einem Staatsexamen führt, in Bildungs-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften und ihren Teildisziplinen oder den Abschluss eines gleichwertigen Studiums in Bildungs-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften und ihren Teildisziplinen an einer gleichwertigen ausländischen Hochschule voraus. Bewerberinnen u...
      § 7 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den Abschluss eines Master-, Diplom- oder Magisterstudienganges oder eines diesen entsprechenden Studienganges, der zu einem Staatsexamen führt, in Bildungs-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften und ihren Teildisziplinen oder den Abschluss eines gleichwertigen Studiums in Bildungs-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften und ihren Teildisziplinen an einer gleichwertigen ausländischen Hochschule voraus. Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Abschluss nach S. 1 in einem nicht einschlägigen Studiengang verfügen, können mit der Maßgabe zugelassen werden, bestimmte ergänzende Studienleistungen vor Eröffnung des Promotionsverfahrens nachzuweisen.

      (2) Nicht zur Promotion zugelassen wird, wer
      a) bereits ein gleichartiges Promotionsvorhaben an einer anderen Fakultät oder einer anderen Hochschule durchführt,
      b) bereits erfolglos ein gleichartiges Promotionsvorhaben an einer anderen Fakultät oder einer anderen Hochschule durchgeführt hat, sofern nicht ein begründeter Einzelfall vorliegt, oder
      c) bereits erfolgreich ein gleichartiges Promotionsvorhaben an einer anderen Fakultät oder einer anderen Hochschule durchgeführt hat und berechtigt ist, den mit der Promotion angestrebten Doktorgrad zu führen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Verfasserin oder des Verfassers zu vertiefter und selbst-ständiger wissenschaftlicher Arbeit erweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf einem bestimmten Gebiet der Bildungs-, Erziehungs-, oder Sozialwissenschaften darstellen.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in einer anderen Sprache bedarf der Genehmigung des Promotionsausschusses. Di...
      § 8 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung der Verfasserin oder des Verfassers zu vertiefter und selbst-ständiger wissenschaftlicher Arbeit erweisen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf einem bestimmten Gebiet der Bildungs-, Erziehungs-, oder Sozialwissenschaften darstellen.

      (2) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Abfassung in einer anderen Sprache bedarf der Genehmigung des Promotionsausschusses. Die Dissertation muss in jedem Fall eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten. Sie kann ganz oder teilweise vorher veröffentlicht sein.

      (3) Als Dissertation können auch mehrere wissenschaftliche Arbeiten anerkannt werden, wenn sie in einem inneren Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen nach Abs. 1 entsprechen (kumulative Dissertation). Der innere Zusammenhang ist in der Zusammenfassung nach Abs. 2 Satz 3 besonders darzulegen. Sind an diesen Einzelarbeiten auch andere Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler als Mitautorinnen bzw. Mitautoren beteiligt, ist der eigene Anteil detailliert darzulegen. Einer der beiden die Dissertationsschrift bewertenden Referentinnen oder Referenten darf an keiner der für die kumulative Dissertation eingereichten Publikationen beteiligt sein. Sie kann ganz oder teilweise vorher veröffentlicht sein.

      (4) Eine von mehreren – in der Regel nicht mehr als zwei – Personen verfasste wissenschaftliche Arbeit kann bei geeigneter Themenstellung als Dissertation anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die für das Promotionsverfahren zu berücksichtigenden Beiträgen zweifelsfrei einer Bewerberin oder einem Bewerber zugerechnet werden können und die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllen. Die Beiträge der einzelnen Mitwirkenden sind umfassend im Rahmen der Erklärung gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe b) darzulegen und zu beschreiben. Eine kumulative Dissertation ist in diesem Falle ausgeschlossen. Die Eignung eines Themas für eine Gemeinschaftsarbeit ist auf Antrag und nach Anhörung der Bewerberinnen und Bewerber vom Promotionsausschuss förmlich festzustellen; dies sollte möglichst vor Beginn der Arbeit an der Dissertation geschehen. Sollen auf der Grundlage einer Gemeinschaftsarbeit mehrere Promotionsverfahren durchgeführt werden, so werden eine gemeinsame Prüfungskommission sowie gemeinsame Referentinnen und Referenten bestellt. Die Bewertung erfolgt für jeden Einzelbeitrag getrennt. Die Zeitdauer der Disputation wird in diesem Fall verdoppelt (§ 11).
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Zweck der Promotion und Promotionsleistungen
      ...
      (2) 1Im Rahmen internationaler Promotionsprogramme oder aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit einer ausländischen Hochschule oder außerhochschulischen Forschungseinrichtung können gemeinsame Promotionsverfahren (bi-nationale Promotion) durchgeführt werden (§ 7a Abs. 4). 2Dasselbe gilt für die Kooperation mit inländischen Hochschulen und inländischen außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. 3Vor Beginn des Verfahrens solle...
      § 1 Zweck der Promotion und Promotionsleistungen
      ...
      (2) 1Im Rahmen internationaler Promotionsprogramme oder aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit einer ausländischen Hochschule oder außerhochschulischen Forschungseinrichtung können gemeinsame Promotionsverfahren (bi-nationale Promotion) durchgeführt werden (§ 7a Abs. 4). 2Dasselbe gilt für die Kooperation mit inländischen Hochschulen und inländischen außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. 3Vor Beginn des Verfahrens sollen sich die Beteiligten hinsichtlich der Besonderheiten einer binationalen Promotion beraten. 4Der Grad einer Doktorin oder eines Doktors wird von der Fakultät und der zuständigen Einrichtung der Kooperationspartnerin, sofern zulässig, gemeinsam, ansonsten im Rahmen einer Doppelpromotion (Double Doctorate) verliehen, wenn die Kooperationspartnerin das Promotionsrecht besitzt; andernfalls wird der Grad von der Fakultät unter Hinweis auf die Kooperation verliehen. 5Für Verfahren mit der Rijksuniversiteit Groningen gelten die besonderen Vorschriften gemäß der Anlage 6 "Binationale Promotionsverfahren mit der Rijksuniversiteit Groningen (RUG).

      § 7 a Zulassungsverfahren, Annahme, Immatrikulation
      ...
      (4) Wird ein Antrag auf Durchführung einer bi-nationalen Promotion oder eines anderen gemeinsamen Promotionsverfahrens gestellt (Absatz 2 Buchstabe e)), bemüht sich die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses um den Abschluss eines entsprechenden Kooperationsabkommens mit der gewünschten Hochschule.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 8/2020
    • zuletzt geändert am 04.06.2024
  • Hochschulporträt
    „International ausgerichtet, regional verankert, stark in Forschung und Lehre. In der Tradition unseres Namensgebers Carl von Ossietzky stehen wir für transparente Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung.”
    Prof. Dr. Ralph Bruder
    Präsident Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
    Offen für neue Wege

    Die Universität Oldenburg wurde 1973 gegründet und gehört damit zu den jungen Hochschulen Deutschlands. Namensgeber ist der Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky (1889-1938), der zu den profiliertesten Publizisten der Weimarer Republik zählte.

    Offen für neue Wege – so lässt sich das Selbstverständnis der Universität Oldenburg auf den Punkt bringen. Neue Wege gehen, das bedeutet Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Themen, gelebte Interdisziplinarität und Internationalität sowie gesellschaftliche Verantwortung.

    Icon: uebersicht
    wurde 1973 gegründet und gehört damit zu den jungen Hochschulen
    Icon: uebersicht
    Forschung und Lehre zu zukunftsweisenden Themen
    Campusuniversität mit kurzen Wegen

    Im Mittelpunkt der Universität Oldenburg stehen ihre Studierenden. Sie sind früh in Wissenschaft und Forschung eingebunden. Vielfältige Lehr-Lernformate, gute Betreuungsverhältnisse und eine Campusuniversität mit kurzen Wegen sorgen für attraktive Lernbedingungen.

    Die Universität bietet ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten aus den Bildungswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Informatik, den Kultur-, Sprach- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, der Mathematik und Medizin. 

    Icon: studium
    vielfältige Lehr-Lernformate, gute Betreuungsverhältnisse
    Icon: studium
    breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Schwerpunkte der Forschung

    Die Wissenschaftler*innen der Universität Oldenburg forschen mit hoher Sichtbarkeit zu den Leitthemen: 

    Umwelt und Nachhaltigkeit:
    •   Biodiversität und Meereswissenschaften
    •   Nachhaltigkeit
    •   Energie der Zukunft

    Mensch und Technik:
    •   Hörforschung
    •   Kooperative sicherheitskritische Systeme
    •   Neurosensorik
    •   Versorgungssysteme und Patientenorientierung

    Gesellschaft und Bildung:
    •   Diversität und Partizipation
    •   Partizipation und Bildung
    •   Professionalisierungsprozesse in der Lehrerbildung
    •   Soziale Transformation und Subjektivierung

    Die Universität misst der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine hohe Bedeutung zu. Neben etablierten universitären Strukturen befördern zusätzlich außeruniversitäre Einrichtungen den Forschungsstandort Oldenburg. Dazu gehören unter anderem das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität, eine Max-Planck-Nachwuchsgruppe, drei Fraunhofer-Gruppen und das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme.

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    forscht mit großem Erfolg und hoher Sichtbarkeit zu den Leitthemen
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