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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Biologie; Chemie; Informatik; Mathematik; Physik
    Biologie; Chemie ...
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine; Chemie, allgemeine; Informatik; Mathematik; Physik
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren einschließlich des Doktorandenstudiums wird zugelassen, wer

      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene und auf die...
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsverfahren einschließlich des Doktorandenstudiums wird zugelassen, wer

      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene und auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) den Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG

      sowie Studienleistungen und Leistungen nachweist, die die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen. Der Antrag auf Feststellung der Zulassungsvoraussetzung soll bei Beginn der Bearbeitung eines Promotionsthemas in der Fakultät im Sinne von § 11 gestellt werden.

      (2) Die für angemessen erachteten Inhalte der auf die Promotion vorbereitenden Studien nach Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b) einschließlich der Zahl und Art der Nachweise dieser Studien sowie der Studienleistungen und Leistungen, die die Eignung zu selbstständiger wissen-schaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen, legt der Promotions-ausschuss für den Einzelfall nach Anhörung der Bewerberin bzw. des Bewerbers fest. Der Promotionsausschuss kann diese Aufgabe dem jeweils fachlich zuständigen Prüfungsaus-schuss übertragen.

      (3) a) Voraussetzung für die Promotion zur oder zum Dr.rer.nat. ist

      1. der Grad eines Diploms der Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Biologie, Geologie, Mineralogie oder
      2. der Besitz eines anderen, gleichwertigen naturwissenschaftlichen Diploms oder
      3. der Nachweis eines abgeschlossenen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG in einer mathematischen, informatischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung oder
      4. der Nachweis der mit Erfolg abgelegten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder einer vergleichbaren Lehramtsprüfung in Mathematik, Informatik oder einem naturwissenschaftlichen Fach.

      Hat die Bewerberin bzw. der Bewerber einen ingenieurwissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudiengang abgeschlossen, so kann sie bzw. er zur Promotion zur bzw. zum Dr.rer.nat. zugelassen werden, wenn die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften vor Eröffnung des Verfahrens feststellt, dass die Dissertation von mathematischem, informatischem oder naturwissenschaftlichem Interesse ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende mathematische, informatische oder naturwissenschaftliche Kenntnisse verfügt. Dasselbe gilt in begründeten Ausnahmefällen für Inhaberinnen bzw. Inhaber eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses einer Hochschule. Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften ist berechtigt, vor Eröffnung des Promotionsverfahrens die Erfüllung der genannten Voraussetzungen und die vorauszusetzenden Kenntnisse der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu prüfen.

      b) Voraussetzung für die Promotion zur bzw. zum Dr.-Ing. ist

      1. der Grad einer Diplom-Ingenieurin oder eines Diplom-Ingenieurs oder
      der Nachweis eines abgeschlossenen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG in einer ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung und
      2. die gesonderte Stellungnahme der Berichterin bzw. des Berichters aus einer ingenieurwissenschaftlichen Fakultät an die Dekanin bzw. den Dekan (vgl. § 4, Abs. 6), dass die Dissertation von ingenieurwissenschaftlichem Interesse ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber darüber hinaus über hinreichende ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse verfügt.

      Hat die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Diplom- oder Masterstudiengang in Mathematik, Informatik oder den Naturwissenschaften abgeschlossen, so kann sie bzw. er zur Promotion zur bzw. zum Dr.-Ing. zugelassen werden, wenn die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften vor Eröffnung des Verfahrens feststellt, dass die Dissertation von ingenieurwissenschaftlichem Interesse ist und die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse verfügt. Dasselbe gilt in begründeten Ausnahmefällen für Inhaberinnen bzw. Inhaber eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses einer Hochschule. Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften ist berechtigt, vor Eröffnung des Promotionsverfahrens die Erfüllung der genannten Voraussetzungen und die vorauszusetzenden Kenntnisse der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu prüfen.

      (4) Bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen kann der Promotionsaus-schuss eine Bewerberin bzw. einen Bewerber auf Antrag von mindestens drei Hochschullehre-rinnen bzw. Hochschullehrern nach § 35 HG der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 11 HG zum Promotionsverfahren zulassen.

      § 9 Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses

      Als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion im Sinne von § 8 Abs. 1 a) gilt auch ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere, den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern einschließlich einer studienintegrierten wissenschaftlichen Abschlussarbeit, erworben an einer Hochschule außerhalb Deutschlands, wenn der betreffende Abschluss

      1. aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen als gleichwertig mit entsprechenden, an deutschen Hochschulen zu erwerbenden Abschlüssen zu bewerten ist,
      2. aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist oder
      3. aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands durch die RWTH als gleichwertig mit einem entsprechenden, an der RWTH zu erwerbenden Abschluss zu bewerten ist.

      Der Promotionsausschuss kann im Rahmen der Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses der Bewerberin bzw. dem Bewerber ergänzende Auflagen machen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet stehen, das in der Dissertation behandelt wird bzw. werden soll. Der Promotionsausschuss kann diese Aufgabe dem jeweils fachlich zuständigen Prüfungsausschuss übertragen.


      § 10 Doktorandenstudium und Interfakultativer Promotionssteuerungsausschuss

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll zusätzlich zu dem Abschluss im Sinne von §§ 8, 9 ein auf die Promotion vorbereitendes Doktorandenstudium absolvieren. Es soll die wissenschaftliche Selbstständigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers fördern und auf die Doktorprüfung vorbereiten.

      (2) Das Doktorandenstudium besteht aus der Teilnahme

      a. an Veranstaltungen in Summe von 8 SWS über den gesamten Zeitraum des Doktorandenstudiums, worunter auch die Teilnahme an einschlägigen Doktorandenseminaren, gegebenenfalls im Rahmen von Doktoranden- oder Graduiertenkollegs oder von Sonderforschungsbereichen fällt, sowie
      b. an Veranstaltungen im Rahmen des Centers for Doctoral Studies (CDS) sowie aus weiteren fachbezogenen Leistungen - etwa Durchführung von Übungen und Praktika oder Präsentationen auf Fachkonferenzen -, mit denen die wissenschaftliche Selbstständigkeit und der Erwerb von Schlüsselqualifikationen gefördert werden.

      (3) Wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber über den Interfakultativen Promotionssteuerungsausschuss zwischen der RWTH und dem Forschungszentrum Jülich an die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften verwiesen, so wird das gesamte Promotionsverfahren ebenfalls nach dieser Promotionsordnung durchgeführt. In Konfliktfällen stellt der Promotionsausschuss das Benehmen mit dem Interfakultativen Promotionssteuerungsausschuss her.


    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste selbstständige wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zulassen. In diesem Fall kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die Zulassung einer in einer ...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste selbstständige wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Sprache abgefasste Dissertation zulassen. In diesem Fall kann vom Promotionsausschuss eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden, die den verbindlichen Text darstellt. Die Entscheidung über die Zulassung einer in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache abgefassten Dissertation trifft der zuständige Promotionsausschuss im Rahmen der Prüfung des Promotionsgesuchs gemäß § 13. Nach abgeschlossener mündlicher Prüfung entscheidet der Promotionsausschuss, ob eine in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache eingereichte Dissertation in dieser Sprache oder in einer deutschen oder englischen Übersetzung veröffent-licht werden soll.

      (2) Die Dissertation muss zu einem wesentlichen Teil den Wissenschaftsgebieten der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften einschließlich ihrer Fachdidaktiken angehören.

      (3) Es dürfen keine Arbeiten aus früheren Prüfungen verwendet werden.

      (4) Veröffentlichungen, die im Rahmen der Promotion entstanden sind, müssen grundsätzlich unter Angabe der Affiliation „RWTH Aachen University“ publiziert werden.

      (5) Die kohärente Darstellung eines größeren Wissensgebietes gehört zu den wesentlichen Leistungen der Dissertation. Deshalb handelt es sich bei der Dissertation grundsätzlich um eine eigenständige Monographie. Ergebnisse aus eigenen Veröffentlichungen, die im Rahmen der Promotion erarbeitet wurden, können im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer in der Dissertation verwendet werden und sind vollständig und korrekt zu kennzeichnen. Diese Ergebnisse sind in den Kontext der Dissertation einzuordnen. Jedoch sind vollständige Übernahmen von eigenen Veröffentlichungen, die nicht an den Kontext angepasst wurden, nicht zulässig. Dies schließt insbesondere kumulative Dissertationen aus.

      (6) Liegt bei diesen Veröffentlichungen (gemäß § 3 Abs. 5) keine Alleinautorenschaft vor, ist für die Bewertung der Dissertation der Eigenanteil des bzw. der Promovierenden von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist insbesondere, auch im Interesse der Promovierenden, zu beachten:
      a. Der Beitrag der bzw. des Promovierenden ist von diesem bzw. dieser für alle in der Dissertation verwendeten Veröffentlichungen auszuweisen.
      b. Der Beitrag der bzw. des Promovierenden ist von den Berichterinnen bzw. Berichtern in deren Gutachten zu bewerten.
      c. Der Promotionsausschuss behält sich im Einzelfall vor eine Autorenvereinbarung einzufor-dern.

      (7) Die Dissertation soll im fachlichen Kontakt mit einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer nach § 35 HG, einer bzw. einem entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten Professorin bzw. Professor, einer außerplanmäßigen Professorin bzw. einem außerplanmäßigen Professor, einer Honorarprofessorin bzw. einem Honorarprofessor, einer Gastprofessorin bzw. einem Gastprofessor, einer Privatdozentin bzw. einem Privatdozenten oder einer Forschungsgruppenleiterin bzw. einem Forschungsgruppenleiter gemäß § 3 Abs. 3 entstanden sein, die bzw. der als Betreuerin bzw. Betreuer fungiert und der RWTH angehört. Diese bzw. dieser ist verpflichtet, eine angemessene wissenschaftliche Betreuung während des Promotionsverfahrens sicherzustellen. Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Verpflichtung soll durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zum Ausdruck gebracht werden.

    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Nein
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17 a Bilaterale Promotionsverfahren (Cotutelle)

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission eine Abweichung von § 3 Abs....
      § 17 a Bilaterale Promotionsverfahren (Cotutelle)

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission eine Abweichung von § 3 Abs.2 S.3 dahingehend vorsehen, dass die Promotions-kommission zu gleichen Teilen von den beteiligten Universitäten zu besetzen ist.

      (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften einen akademischen Grad nach § 1 Abs.3 und die Partneruniversität einen akademischen Grad nach dort geltenden Bestimmungen. Diese akademischen Grade dürfen ausschließlich alternativ geführt werden.

  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 20/2010
    • zuletzt geändert am 07.09.2018
  • Hochschulporträt
    „Ziel der RWTH ist es, ein einzigartiges (inter-)nationales Bildungs-, Forschungs- und Transferumfeld mit dynamischen Forschungsnetzwerken zu schaffen, das disziplinäre und organisatorische Grenzen überschreitet.”
    Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger
    Rektor der RWTH Aachen University
    Die Integrierte Interdisziplinäre Hochschule für Science und Technology – Knowledge. Impact. Networks.

    Die RWTH Aachen ist ein Ort, an dem die Zukunft unserer industrialisierten Welt gedacht wird. Die Hochschule erweist sich als zunehmend international wahrgenommener Hot Spot, an dem innovative Antworten auf die globalen Herausforderungen erarbeitet werden. Die RWTH ist bestrebt, ein einzigartiges Bildungs- und Forschungsumfeld zu fördern, das die Konvergenz von Wissen, Ansätzen und Erkenntnissen aus den Geistes-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften umfasst.

    Die RWTH hat sich dabei ein klares Ziel gesetzt: Sie will eine der besten technischen Universitäten Europas werden. Dies wird gemessen an der Qualität ihrer Absolventinnen und Absolventen, ihren Forschungsnetzwerken, der Wirksamkeit der Forschung sowie an der Fähigkeit der Universität, weltweit führende Talente anzuwerben und die notwendigen Fördergelder zur Erreichung ihrer wissenschaftlichen Ziele zu erhalten.

    Icon: uebersicht
    Ziel eine der besten technischen Universitäten Europas zu werden
    Icon: uebersicht
    Innovative Antworten auf globale Herausforderungen
    Zukunft denken, das lernt man an der RWTH

    Die RWTH bietet ein kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium mit dem Ziel, hochqualifizierte und verantwortungsbewusste Absolventinnen und Absolventen für Führungspositionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vorzubereiten. Nationale Rankings, internationale Bewertungen sowie die hohe Vermittlungsfähigkeit bescheinigen den RWTH-Absolventinnen und -Absolventen eine ausgeprägte Befähigung zur Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen, zu konstruktiver Problemlösung in Teamarbeit und zur Übernahme von Leitungsaufgaben.

    Zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Lehre gehört auch der Einsatz von didaktisch fundierten Methoden des Blended Learning, das heißt einer modernen Lehre, die Präsenz- und Selbstlernphasen mit den Möglichkeiten der neuen Medien zusammenbringt.

    Icon: studium
    kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium
    Icon: studium
    moderne Lehre unter Berücksichtigung digitaler Methoden
    Zukunft denken

    Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern bot der RWTH die einzigartige Möglichkeit, ihr Forschungsprofil durch Stärkung der Naturwissenschaften und Förderung der interdisziplinären Forschung zu schärfen. Dies förderte den stetigen Transformationsprozess der RWTH zu einer Integrierten Interdisziplinären Technischen Universität und damit auch zur Konvergenz. Die Forschungsthemen umfassen unter anderem synthetische Kraftstoffe, Datengewinnung, Informatik, Produktionstechnologie, Hochleistungswerkstoffe, Gesundheit, nachwachsende Rohstoffe und Mobilität.

    Die RWTH Aachen University bedient sich der starken Forschungsnetzwerke und der intellektuellen Neugier ihrer Mitarbeitenden, um Wissen zu anspruchsvollen wissenschaftlichen Fragestellungen zu generieren, führendes Wissen zu transferieren und Lösungen zu entwickeln, die sich auf heutige und zukünftige Herausforderungen auswirken.

    „Eingebettet in den genetischen Code der RWTH ist der Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung in gesellschaftlich relevante Innovationen. ”
    Professor Dr.-Ing. Matthias Wessling
    Prorektor für Forschung und Struktur
    Icon: forschung
    integrierte interdisziplinäre Technische Universität
    Icon: forschung
    Stärkung der Naturwissenschaften und interdisziplinärer Forschung
    Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft

    Die RWTH Aachen versteht sich als Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft und möchte Heimat, Drehkreuz und Katalysator für bedeutsame wissenschaftliche Bildungswege, Karrieren, Ideen und Innovationen sein. Wir verstehen Internationalisierung deshalb als Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Universität von allen Einrichtungen und Arbeitsbereichen gleichermaßen mitgedacht wird.

    Richtungsweisend für die Arbeit der Hochschule ist der Ausbau international anerkannter Spitzenforschung und -lehre sowie der Anspruch, den Studierenden eine bestmögliche Vorbereitung für eine global vernetzte Lebens- und Arbeitswelt zu bieten.

    Die Maßnahmen der Internationalisierungsstrategie der RWTH sind zur konstanten Verbesserung der Qualität von Forschung, Lehre und Organisation um drei strategische Dimensionen herum aufgebaut: Internationales Profil, internationale wissenschaftliche Kultur und internationale Verantwortung.

    „Wir verstehen Internationalisierung als Öffnung der Institution und der Köpfe für das weltweite Zirkulieren von Menschen, Wissen und Ideen in der täglichen Arbeit in Lehre, Forschung, Transfer und Organisation.”
    Prof. Dr. rer. soc. Ute Habel
    Prorektorin für Internationales
    Icon: international
    Internationalisierung als Querschnittsaufgabe
    Icon: international
    international anerkannte Forschung und Lehre
    Foto: Luftaufnahme des Gebäudes Super C der RWTH Aachen
    Foto: Zwei Menschen in einem virtuellen Raum der RWTH Aachen
    Foto: Graduierte feiern im Freien und werfen ihre Doktorhüte in die Luft
    Foto: Luftaufnahmen der Aachener Campus-Bereiche Melaten und West

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