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Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Fakultät / Fachbereich Evangelisch-Theologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Evangelische Theologie
  • Sachgebiet(e) Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. theol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zum Strukturierten Promotionsstudium

      (1) Zum Strukturierten Promotionsstudium hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem Universitätsstudium der Evangelischen Theologie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschule des deutschen Sprachraums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem Hochschulstudium der Evangelischen Theolo...
      § 4 Zulassung zum Strukturierten Promotionsstudium

      (1) Zum Strukturierten Promotionsstudium hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem Universitätsstudium der Evangelischen Theologie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschule des deutschen Sprachraums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem Hochschulstudium der Evangelischen Theologie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschule des deutschen Sprachraums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschule im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG, wobei das Fach Evangelische Theologie und/ oder ein inhaltlich vergleichbares Fach als Pflicht- oder Wahlpflichtbereich mit einem Anteil von wenigstens 40 Prozent studiert wurde, oder
      d) eine den vorgenannten Prüfungen gleichwertige akademische Abschlussprüfung an einer Universität oder einer als gleichwertig anerkannten wissenschaftlichen Hochschule außerhalb des Gebietes der EU nachweist, bei dem/ der die Gesamtnote mindestens „befriedigend“ (3,5 oder besser) lautet, und
      e) die Erklärung eines/ einer promotionsberechtigten Angehörigen der Fakultät vorlegt, dass er/ sie die Betreuung der Promotion und des strukturierten Promotionsstudiums übernimmt.
      f) Der nachgewiesene Abschluss soll die Eignung für eine erfolgreiche Promotion in der gewählten theologischen Disziplin erkennen lassen.

      (2) Sofern im Falle von Abs. 1 Punkt b) angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien nicht nachgewiesen werden können oder im Falle von Abs. 1 Punkt c) der Anteil des Faches Evangelische Theologie und/ oder eines inhaltlich vergleichbaren Faches an den erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen weniger als 40 Prozent beträgt, besteht die Möglichkeit der Einschreibung für ein zwei- bis viersemestriges auf die Promotion vorbereitendes Eignungsstudium. Das Nähere regelt § 8.

      (3) Bewerber und Bewerberinnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, die den Bedingungen der Immatrikulation in den evangelisch-theologischen Studiengängen an der Universität Bonn entsprechen.

      (4) In Zweifelsfällen entscheidet die Prüfungskommission mit einfacher Mehrheit.

      § 8 Vorbereitendes Eignungsstudium

      (1) Bewerberinnen und Bewerber können, sofern sie angemessene auf die Promotion vorbereitende Studien noch nicht nachweisen können, aber ihre bisherigen Studienleistungen Anlass zur Vermutung geben, dass ihnen eine erfolgreiche Promotion möglich wäre, vor der endgültigen Entscheidung über die Aufnahme in das Strukturierte Promotionsstudium ein zwei- bis viersemestriges vorbereitendes Eignungsstudium absolvieren.

      (2) Das vorbereitende Eignungsstudium wird im Kontakt mit der Betreuerin/ dem Betreuer absolviert, bei der/ dem eine Promotion geplant ist. Die Bewerberin/ der Bewerber hat der Betreuerin/ dem Betreuer in regelmäßigen Abständen über ihre/ seine theologischen Studien zu berichten. Die Betreuerin/ der Betreuer stellt unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers/ der Bewerberin einen Studien- und Prüfungsplan zusammen, der die Dauer des Eignungsstudiums sowie Art und Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen festlegt. Der Studien- und Prüfungsplan wird durch den Promotionsausschuss genehmigt und stellt die verbindliche Grundlage für das
      vorbereitende Eignungsstudium dar. Als Mindestanforderung gilt der Besuch von Lehrveranstaltungen aus mindestens drei verschiedenen theologischen Fächern, von denen ein Fach ein exegetisches sein muss; dabei müssen mindestens zwei Seminare oder Oberseminare absolviert und mit jeweils einer Hausarbeit abgeschlossen sowie Vorlesungen im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden besucht werden. Die Obergrenze hinsichtlich Umfang und Anforderungen bildet das Studienprogramm des Masterstudiengangs Evangelische Theologie. Hinsichtlich der Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen gelten die entsprechenden Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Evangelische Theologie.

      (3) Den Abschluss des vorbereitenden Eignungsstudiums bildet eine schriftliche Arbeit (ca. 60.000 Zeichen), die bereits auf das Thema einer möglichen Dissertation hinführt, sowie ein Abschlussgespräch mit der Betreuerin/ dem Betreuer. Das Thema der Abschlussarbeit wird von der Betreuerin/ dem Betreuer unmittelbar zu Beginn des letzten Semesters des vorbereitenden Eignungsstudiums gestellt. Die Abschlussarbeit ist innerhalb eines Zeitraums von sieben Wochen anzufertigen. Beginn und Abgabe der Arbeit sind von der Betreuerin/ dem Betreuer zu protokollieren. Für Anfertigung und Bewertung gelten die Bestimmungen für die Masterarbeit im Masterstudiengang Evangelische Theologie. Das vorbereitende Eignungsstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle vereinbarten Prüfungsleistungen einschließlich der Abschlussarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurden und das arithmetische Mittel der Noten aus allen Prüfungsleistungen einschließlich der Abschlussarbeit mindestens „befriedigend“ (3,5 oder besser) ergibt. Der Betreuer/ die Betreuerin berichtet dem Promotionsausschuss nach der Bewertung der Arbeit über den Studienfortschritt des Bewerbers/ der Bewerberin.

      (4) Bei erfolgreichem Abschluss des vorbereitenden Eignungsstudiums sowie positiver Prognose des Betreuers/ der Betreuerin zum voraussichtlichen Erfolg des Promotionsprojekts spricht der Promotionsausschuss die Zulassung zum strukturierten Promotionsstudium aus.

      (5) Das auf die Promotion vorbereitende Eignungsstudium kann nicht wiederholt werden. Die Möglichkeit der späteren Zulassung zum Strukturierten Promotionsstudium/ zur Promotion aufgrund anderer Bestimmungen dieser Ordnung bleibt davon unberührt.

      (6) Über das vorbereitende Eignungsstudium wird der Bewerberin/ dem Bewerber ein Zertifikat („Certificate in Protestant Theology“) ausgestellt. Die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag in einem Supplement bescheinigt.
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 13 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Fähigkeit des Bewerbers/ der Bewerberin zu selbständiger
      wissenschaftlicher Arbeit erweisen und in ihren Ergebnissen einen Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis darstellen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Theologie sein. Sie muss zur Veröffentlichung geeignet sein. In Ausnahmefällen entscheidet die Prüfungskommission über die Entgegennahme einer bereits veröffentl...
      § 13 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Fähigkeit des Bewerbers/ der Bewerberin zu selbständiger
      wissenschaftlicher Arbeit erweisen und in ihren Ergebnissen einen Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis darstellen.

      (2) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Theologie sein. Sie muss zur Veröffentlichung geeignet sein. In Ausnahmefällen entscheidet die Prüfungskommission über die Entgegennahme einer bereits veröffentlichten Abhandlung. Eine veröffentlichte Abhandlung kann nur dann eingereicht werden, wenn seit ihrer Veröffentlichung nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. Sie kann nicht als Inauguraldissertation bezeichnet werden.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher Sprache vorzulegen. Auf Antrag des Bewerbers/ der
      Bewerberin kann vom Promotionsausschuss nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachvertreter/ der zuständigen Fachvertreterin genehmigt werden, dass eine in englischer Sprache verfasste Arbeit als Dissertation eingereicht wird. Die Dissertation soll 280 Seiten bzw. 750.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Anmerkungen und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (4) Für die Begutachtung der Dissertation bestimmt der Promotionsausschuss zwei Referenten/ Referentinnen aus dem Kreis der Mitglieder oder Angehörigen der Fakultät oder aus dem Kreis der habilitierten Mitglieder oder Angehörigen des Instituts für Evangelische Theologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln. Der Erstreferent/ die Erstreferentin wird im Benehmen mit dem Bewerber/ der Bewerberin bestimmt; dabei soll es sich in der Regel um das Mitglied oder den Angehörigen/ die Angehörige der Fakultät handeln, das oder der/ die den Bewerber/ die Bewerberin als Doktorand/ Doktorandin betreut hat. Mindestens ein Referent/ eine Referentin muss zum Kreis der hauptamtlichen Professorinnen und Professoren gehören.

      (5) Bei interdisziplinären Dissertationen kann der zweite Referent/ die zweite Referentin
      auch einer anderen Fakultät der Universität Bonn angehören. Hat die Fakultät ein Promotionsverfahren in Kooperation mit einer anderen Hochschule in Deutschland oder einer ausländischen Hochschule genehmigt, so bestellt der Dekan/ die Dekanin einen zusätzlichen Referenten/ eine zusätzliche Referentin aus der betreffenden Fakultät dieser Hochschule.

      (6) Die Referenten/ Referentinnen erstatten in der Regel innerhalb von 12 Wochen ein begründetes schriftliches Gutachten. Sie empfehlen die Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Im Falle einer Annahme schlagen die Referenten/ Referentinnen zugleich eine Bewertung gem. § 2 Abs. 2 vor. Verlangt ein Referent/ eine Referentin in Hinsicht auf die grundsätzliche Annahme der Arbeit eine Überarbeitung, so kann der Dekan/ die Dekanin aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Prüfungskommission die Dissertation dem Bewerber/ der Bewerberin zur Überarbeitung zurückgeben. Die Frist zur Überarbeitung beträgt mindestens drei höchstens aber zwölf Monate. Versäumt der Bewerber/ die Bewerberin diese Frist, so gilt die Dissertation als abgelehnt. Die Frist kann in begründeten Ausnahmefällen durch den Dekan/ die Dekanin im Einvernehmen mit den Referenten/ Referentinnen verlängert werden.

      (7) Die Mitglieder der Prüfungskommission erhalten die Dissertation mit den Gutachten und Unterlagen zur schriftlichen Stellungnahme. Jedes Mitglied der Prüfungskommission ist berechtigt, gegen die Beurteilung Einspruch zu erheben. Die Umlauffrist beträgt insgesamt 10 Wochen.

      (8) Die Prüfungskommission entscheidet über die Annahme und Benotung der Dissertation; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Dekans/ der Dekanin den Ausschlag. In begründeten Ausnahmefällen können weitere Gutachten auch von anderen Mitgliedern der Hochschule oder von Mitgliedern auswärtiger Fakultäten angefordert werden.

      (9) Wird die Annahme der Dissertation abgelehnt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die abgelehnte Dissertation verbleibt mit allen Gutachten bei den Akten der Fakultät. Eine neue Dissertation kann frühestens nach einem Jahr eingereicht werden. Eine Wiederholung des Promotionsantrages ist nur einmal möglich.

      (10) Die Gutachten über die Arbeit sind dem Verfasser/ der Verfasserin auf seinen/ ihren Wunsch zugänglich zu machen, wenn die Dissertation abgelehnt wurde.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Evangelisch-Theologische Fakultät kann den Grad eines Doktors/ einer Doktorin der Theologie auch zusammen mit einer wissenschaftlichen Hochschule des Auslands in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren verleihen.

      (2) Dieses Verfahren setzt eine gemeinsame Betreuung durch je einen Betreuer/ eine Betreuerin und ein jeweils mindestens einsemestriges Promotionsstudium an den beiden Hochschulen voraus...
      § 20 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Evangelisch-Theologische Fakultät kann den Grad eines Doktors/ einer Doktorin der Theologie auch zusammen mit einer wissenschaftlichen Hochschule des Auslands in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren verleihen.

      (2) Dieses Verfahren setzt eine gemeinsame Betreuung durch je einen Betreuer/ eine Betreuerin und ein jeweils mindestens einsemestriges Promotionsstudium an den beiden Hochschulen voraus. An beiden Hochschulen müssen die jeweils geltenden Bestimmungen für die Zulassung zur Promotion erfüllt sein.

      (3) Zum Zweck eines gemeinsamen Verfahrens ist zwischen der Universität Bonn sowie der Evangelisch-Theologischen Fakultät und der ausländischen Hochschule sowie ggfs. Der dort zuständigen Einrichtung innerhalb der Hochschule eine Vereinbarung zu treffen, die der Promotionsausschuss genehmigen muss.

      (4) Die Vereinbarung regelt ein gemeinsam von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitetes Promotionsverfahren, insbesondere sieht sie eine gemeinsame Prüfung, Bewertung und Benotung der Prüfungsleistungen nach §§ 13 bis 17 sowie ggfs. § 8 durch eine gemeinsam gebildete Prüfungskommission vor.

      (5) Die Vereinbarung kann Ausnahmen zu den folgenden Vorschriften vorsehen:
      - Zusammensetzung der engeren Prüfungskommission nach § 3 Abs. 2 und 3;Promotionsstudium und Eignungsstudien nach §§ 6 bis 8;
      - Nachweis der Deutschkenntnisse nach § 4 Abs. 3;
      - Ausführungsbestimmungen zur Veröffentlichung nach § 18 Abs. 1.

      (6) Die Ausstellung des Zeugnisses kann der gemeinsamen Prüfungskommission übertragen werden. Die Urkunde enthält die Verleihung eines einzigen Doktorgrades, der in der von der ausländischen Hochschule verliehenen wie in der von der Evangelisch-Theologischen Fakultät verliehenen Form geführt werden darf. Die Beurkundung kann in einer gemeinsamen lateinischen Urkunde oder in zwei Urkunden in der jeweiligen Landessprache erfolgen. Sie wird vom zuständigen Vertreter/ der zuständigen Vertreterin der ausländischen Hochschule und dem Dekan/ der Dekanin der Evangelisch Theologischen Fakultät unterschrieben und trägt beider Siegel.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen, Nr. 11/2011
    • zuletzt geändert am 17.10.2017
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Bonn bietet mit einem breiten Fächerspektrum und hervorragenden Lehrenden beste Voraussetzungen für Ihr Studium - und das alles in einer internationalen Stadt am Rhein. Wir freuen uns auf Sie!”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch
    Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
    Internationale Exzellenzuniversität mit transdisziplinärem Ansatz

    Bonn ist diejenige der elf deutschen Exzellenzuniversitäten, die sechs Exzellenzcluster eingeworben hat. Zwei Nobelpreisträger hat sie seit den 80-er Jahren hervorgebracht, zwei Träger der Fields-Medaille sind hier tätig. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität steht für weltweit anerkannte Wissenschaft in einzelnen Fächern und transdisziplinären Forschungsbereichen. Sie ist geprägt von forschungsgeleitetem Studium, internationalem Flair und dem lebenswerten Rheinland im Herzen Europas. Geleitet ist man in Bonn von der Überzeugung, dass Wissenschaft da am besten gelingt, wo Forschung und Lehre Hand in Hand gehen, und exzellente Köpfe sich frei entfalten können.

    Icon: uebersicht
    Exzellenzuniversität mit sechs Exzellenzclustern und zwei Fields-Medaillenträgern
    Icon: uebersicht
    steht für weltweit anerkannte Wissenschaft in einzelnen Fächern und verschiedenen Forschungsbereichen
    Studieren an der Quelle des Wissens

    A wie Agrarwissenschaft bis Z wie Zahnmedizin an. Neben Bachelor- und Masterstudiengängen können auch solche mit Staatsexamen und Kirchlichen Abschlüssen gewählt werden. Dabei bieten die Kombinationsmodelle im Bachelorbereich weitreichende Möglichkeiten für eine individuelle fachliche Schwerpunktsetzung und das differenzierte Angebot an Masterstudiengängen eine hervorragende Option für wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung.

    Die Universität ist für ihre forschungsnahen Studiengänge bekannt, die den Blick über die Fachwissenschaft hinaus öffnen und in denen Studierende gefordert und gefördert werden.

    Viele der in Bonn lehrenden und forschenden Wissenschaftler*innen gelten als besonders einflussreich auf ihren Gebieten. Zahlreiche Fächer finden im internationalen Wettbewerb große Beachtung. Absolvent*innen der Universität Bonn findet man in vielen Bereichen von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung in verantwortlichen Positionen.

    Icon: studium
    steht für forschungsnahe Studiengänge und Ausblicke über die Fachwissenschaften hinaus
    Icon: studium
    bietet viele Möglichkeiten für individuelle fachliche Schwerpunktsetzungen
    Wo exzellente Köpfe sich frei entfalten

    Herausragende Forschende prägen die Universität Bonn seit 200 Jahren. Deren Produktivität und wissenschaftliches Renommee sind die Grundlage ihrer Stärke in Lehre und Forschung. Seit 2018 werden in Bonn sechs Exzellenzcluster im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gefördert. Seit 2019 ist die Universität als Exzellenzuniversität.

    Organisiert in sieben Fakultäten prägen Bonner Forscher*innen ihre Fachdisziplinen. Gleichwohl hat der Diskurs über die Fachgrenzen hinweg in Bonn eine lange Tradition und prägt heute wesentlich den Forschungsalltag an der Universität Bonn.

    Interdisziplinäres und transdisziplinäres Arbeiten an zentralen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen charakterisiert viele Verbundforschungsprojekte und bietet Raum zur Entfaltung intellektueller Kreativität. Durch ihre Aktivitäten in Transfer und Kommunikation macht die Universität wissenschaftliche Erkenntnisse für die Gesellschaft nutzbar.

    „Interdisziplinäres und transdisziplinäres Arbeiten prägt die Forschung an unserer Universität, vor allem in den vielen Verbundforschungsprojekten, wo sie Raum bietet zur Entfaltung intellektueller Kreativität.”
    Prof. Dr. Andreas Zimmer
    Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
    Icon: forschung
    herausragende Forschende prägen die Universität Bonn seit 200 Jahren
    Icon: forschung
    bietet mit Verbundforschungsprojekten Raum zur Entfaltung intellektueller Kreativität
    Weltweit exzellent vernetzt

    In der Überzeugung, dass exzellente Forschung und Lehre nur im engsten globalen Austausch gelingen kann, hat sich die Universität Bonn Internationalisierung zur Querschnittsaufgabe gemacht. Mit strategischen Partnerschaften auf der ganzen Welt und international vernetzter Forschung und Lehre ist das universitäre Miteinander in Bonn von Weltoffenheit und Interkulturalität geprägt.

    Die rund 6.000 internationalen Studierenden und Forschenden der Universität aus über 140 Ländern tragen neben einschlägigen Institutionen der Vereinten Nationen und Förderstiftungen (wie dem DAAD) wesentlich zum internationalen Charakter der Stadt Bonn bei.

    Auch bei internationalen Gästen, die für einen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen, ist die Universität Bonn sehr beliebt. Viele Geförderte, etwa der Alexander von Humboldt-Stiftung, entscheiden sich für einen Aufenthalt in der Bundesstadt am Rhein. 

    Icon: international
    bietet mit strategischen Partnerschaften international vernetzte Forschung und Lehre
    Icon: international
    universitäres Miteinander in Bonn ist geprägt von Weltoffenheit und Interkulturalität
    Foto: Studierende sitzen auf der Hofgartenwiese vor dem Hauptgebäude der Universität Bonn.
    Foto: Studierende bei der Pflanzenkunde im Botanischen Garten der Universität Bonn.
    Foto: Studierende stehen an einer Treppe im Hauptgebäude der Universität Bonn.
    Studierende sitzen in der Caféteria der Universität Bonn und lernen zusammen.

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