Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Sportwissenschaftliche Fakultät

Universität Leipzig

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Sportwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Sport
  • Sachgebiet(e) Sport, allgemeiner
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt, d. h. wer:
      1. a. an einer Hochschule ein Studium (Abschluss: Diplom-, Magister-, Mastergrad oder Erstes Staatsexamen) in einem Studiengang mit erkennbarem sportwissenschaftlichem Bezug mit überdurchschnittlichen Leistungen (mindestens Note „gut“) abgeschlossen hat oder
      b. an einer Hochschule ein Studium (Abschluss: Diplom-, Magister-...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion

      (1) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt, d. h. wer:
      1. a. an einer Hochschule ein Studium (Abschluss: Diplom-, Magister-, Mastergrad oder Erstes Staatsexamen) in einem Studiengang mit erkennbarem sportwissenschaftlichem Bezug mit überdurchschnittlichen Leistungen (mindestens Note „gut“) abgeschlossen hat oder
      b. an einer Hochschule ein Studium (Abschluss: Diplom-, Magister-, Mastergrad oder Erstes Staatsexamen) abgeschlossen; in diesem Fall wird die Zulassung mit der Auflage verbunden, dass die Eignungsfeststellung gemäß § 6 bis zur Eröffnung des Promotions- verfahrens bestanden sein muss oder
      c. einen Bachelorgrad mit einem einschlägigen Schwerpunktfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit überdurchschnittlichen Leistungen (mindestens Note „gut“) erworben und das Eignungsfeststellungsverfahren gemäß § 6 bestanden hat und
      2. einen Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand mit allen erforderlichen Unterlagen gemäß § 5 gestellt hat;
      3. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren endgültig nicht bestanden hat und nicht in einem ruhenden Verfahren steht.

      (2) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. EU-Master- oder Diplomabschlüsse werden grundsätzlich den entsprechenden deutschen Graden gleichgestellt. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder einzuholen. In Fällen, in welchen deutschen oder ausländischen Bewerbern die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      (3) In binationalen Promotionsverfahren muss die Zulassung zum Promotionsverfahren auch nach den jeweiligen Regelungen der Partnerhochschule erfolgen.

      § 6 Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Verfügt eine Kandidatin oder ein Kandidat nicht über den Hochschulabschluss gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, hat sie oder er sich einem Eignungsfeststellungsverfahren zu unterziehen, über deren Inhalt und Umfang der Fakultätsrat beschließt. Ausnahmen sind nur gemäß Absatz 2 Satz 3 zulässig.

      (2) Die Eignungsfeststellungsprüfung umfasst wesentliche Modulprüfungen in der Regel im Umfang von 30 Bewertungspunkten aus den Studiengängen der Sportwissenschaft. Zu prüfen ist in mindestens drei, jedoch höchstens fünf Modulen. Früher erbrachte Teilleistungen können auf Antrag angerechnet werden.

      (3) Das Bestehen aller Teilprüfungen mit der Note „gut“ ist Voraussetzung für den Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens insgesamt. Nicht-bestandene Teilprüfungen können innerhalb von sechs Monaten auf schriftlichen Antrag einmal wiederholt werden.

      (4) Das Eignungsfeststellungsverfahren kann vor oder während des Promotionsstudiums absolviert werden. Dies obliegt dem Doktoranden oder der Doktorandin.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung ist die Fähigkeit des Kandidaten oder der Kandidatin auszuweisen, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien und Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation ist als monographische Einzelschrift oder publikationsbasierte Arbeit einzureichen.

      (3) Im Falle einer publikationsbasierten Arbeit kann die promovierende Person dem Promotionsau...
      § 8 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation als Einzelleistung ist die Fähigkeit des Kandidaten oder der Kandidatin auszuweisen, selbstständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien und Methoden darstellen.

      (2) Die Dissertation ist als monographische Einzelschrift oder publikationsbasierte Arbeit einzureichen.

      (3) Im Falle einer publikationsbasierten Arbeit kann die promovierende Person dem Promotionsausschuss ein Konzept für ihre Publikationsplanung zur Prüfung vorlegen. Die publikationsbasierte Dissertation wird unter einem Gesamttitel eingereicht. Sie besteht aus einem Manteltext von etwa 30 Seiten mit übergreifenden Aspekten zum Thema der Dissertation sowie mindestens drei separaten, inhaltlich zusammenhängenden Abhandlungen, die als Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften mit peer-review Verfahren bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden. Der Manteltext enthält eine Einleitung und einen verbindenden Text zu den eingereichten Publikationen, der diese Arbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert. Bei den eingereichten Abhandlungen muss die promovierende Person Erstautorin oder Erstautor (inklusive geteilte Erstautorinnenschaft oder Erstautorenschaft) oder Letztautorin oder Letztautor sein, davon muss mindestens eine in einem englischsprachigen Journal vorliegen. Bei Abhandlungen von mehreren Autorinnen oder Autoren muss der Eigenanteil der Kandidatin oder des Kandidaten kenntlich gemacht sein. Die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, ihren oder seinen Anteil an der Konzeption, Durchführung und Abfassung so- wie Überarbeitung der Publikation nachzuweisen. Ausnahmen von diesen Anforderungen sind vor der Eröffnung des Verfahrens von der Doktorandin oder dem Doktoranden beim Promotionsausschuss schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen. Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses teilt die Festlegungen des Ausschusses der Doktorandin oder dem Doktoranden schriftlich mit.

      (4) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. In binationalen Verfahren soll die Dissertation in englischer Sprache abgefasst werden, wenn dies in der Rahmenvereinbarung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 festgelegt ist; zusätzlich ist eine Zusammenfassung in der Landessprache der ausländischen Hochschule erforderlich.

      (5) Die Dissertation enthält in eingebundener Form neben dem Textteil sowie dem Inhalts- und Literaturverzeichnis:
      - ein Titelblatt gemäß Anlage 1;
      - eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges;
      - dissertationsbezogene bibliographische Daten (Zahl der Seiten, Abbildungen, Tabellen und Quellen);
      - eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache und – im Falle binationaler Promotionsverfahren – eine Zusammenfassung in der Landessprache der ausländischen Hochschule;
      - Selbständigkeitserklärung gemäß Anlage 4;
      - Erklärung über den Eigenanteil bei publikationsbasierter Dissertation gemäß § 8 Abs. 3.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotionsrecht
      ...
      (2) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. Mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung ist eine Rahmenvereinbarung zu schließen, die die Grundlagen der gemeinsamen Betreuung regelt. Die Rahmenvereinbarung ist von der promovierenden Person und ihren Betreuerinnen oder Betreuern vorzubereiten und bedarf der Zustimmung des Fakultätsrates. Die Rahme...
      § 1 Promotionsrecht
      ...
      (2) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. Mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung ist eine Rahmenvereinbarung zu schließen, die die Grundlagen der gemeinsamen Betreuung regelt. Die Rahmenvereinbarung ist von der promovierenden Person und ihren Betreuerinnen oder Betreuern vorzubereiten und bedarf der Zustimmung des Fakultätsrates. Die Rahmenvereinbarung soll insbesondere Regelungen enthalten über die Durchführung der Betreuung, die Promotionsprüfung einschließlich der Notengebung, den Vollzug der Promotion sowie die dabei entstehenden Kosten. Es soll zudem ein Forschungsaufenthalt zur Anfertigung der Dissertation von mindestens einem Semester vorgesehen sein. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät oder Hochschule gelten, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde, die Regelungen dieser Ordnung. Die Sportwissenschaftliche Fakultät und die Partnerhochschule stellen bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens jeweils eine Promotionsurkunde aus. Beide Urkunden sind miteinander verschränkt und verweisen auf das gemeinsame Promotionsverfahren.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 12/2025
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns