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Universität zu Köln

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Steckbrief

  • Hochschule Universität zu Köln
  • Fakultät / Fachbereich Philosophische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Afrikanistik; Ägyptologie; Anglo-Amerikanische Geschichte; Archäoinformatik; Byzantinistik; Deutschdidaktik; Deutsche Philologie; Didaktik der Geschichte; Digital Humanities; Englische Philologie; Environmental Humanities; Ethnologie; Evangelische Theologie; Geschichte, Alte; Griechische Philologie; Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft; Iberische u. Lateinamerikanische Geschichte; Japanologie; Judaistik; Katholische Theologie; Klassische Archäologie oder Archäologie der römischen Provinzen; Komparatistik; Kunstgeschichte; Lateinische Philologie; Linguistik; Mittelalterliche Geschichte; Musikwissenschaft; Nachhaltige Chemie und Stoffliche Ressourcen; Neuere und Neueste Geschichte; Niederlandistik; North American Studies; Orientalische Philologie; Osteuropäische Geschichte; Philosophie; Phonetik; Regionalstudien China; Regionalstudien Lateinamerika; Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa (Schwerpunkt Russland oder Polen); Romanische Philologie; Sinologie/China-Studien; Slawistik; Sprachen und Kulturen der islamischen Welt (Islamwissenschaft); Sprachwissenschaft, allgemeine; Theater- und Medienwissenschaft; Ur- und Frühgeschichte
    Afrikanistik; Ägyptologie ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand erfolgt durch den Promotionsausschuss auf formellen Antrag bei der a.r.t.e.s. Graduate School. Die weiteren Betreuungszusagen gemäß § 2 Absatz 2 und Absatz 3 sollen in der Regel bei der Zulassungsbewerbung eingereicht werden. Das Promotionsstudium beginnt mit dem Datum des Bescheides über die Zulassung. Im integrierten Modell (Integrated Track) erfolgt die Zulassung durch den Promotionsa...
      § 4 Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand erfolgt durch den Promotionsausschuss auf formellen Antrag bei der a.r.t.e.s. Graduate School. Die weiteren Betreuungszusagen gemäß § 2 Absatz 2 und Absatz 3 sollen in der Regel bei der Zulassungsbewerbung eingereicht werden. Das Promotionsstudium beginnt mit dem Datum des Bescheides über die Zulassung. Im integrierten Modell (Integrated Track) erfolgt die Zulassung durch den Promotionsausschuss nach einer erfolgreichen Bewerbung auf eine öffentliche Ausschreibung der a.r.t.e.s. Graduate School oder einem nach § 2 Absatz 5 gleichgestellten Promotionsprogramm. Das Nähere regelt die Ordnung über die Zulassung zum integrierten Modell in der jeweils gültigen Fassung.

      (2) Die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand sowohl im Standardmodell als auch im integrierten Modell setzt voraus:
      1. Einen der folgenden Abschlüsse:
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird mit der Mindestnote 2,4 für das Standardmodell und mit der Mindestnote 2,0 für das integrierte Modell oder
      b) einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 HG mit der Mindestnote 2,4 für das Standardmodell und mit einer Mindestnote 2,0 für das integrierte Modell oder
      c) einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern mit einer Mindestnote 2,0 und daran anschließenden angemessenen, auf die Promotion vorbereitenden Studien in dem Promotionsfach, welche in der Regel einer fachspezifischen wissenschaftlichen Vertiefung von zwei Semestern entsprechen. Über Umfang und Dauer der promotionsvorbereitenden Studien entscheidet der Promotionsausschuss. Er kann Fristen festsetzen, innerhalb der die promotionsvorbereitenden Studien zu erbringen sind. Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt für die Zeit der Erbringung der promotionsvorbereitenden Studien zunächst vorläufig unter Vorbehalt. Die abschließende Entscheidung trifft der Promotionsausschuss. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf schriftlich oder elektronisch begründeten Antrag. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Sollte einer solchen Ausnahme stattgegeben werden, bestimmt der Promotionsausschuss das weitere Vorgehen.
      2. Ein Exposé zum Promotionsvorhaben von wenigstens drei Seiten in deutscher oder englischer Sprache.
      3. Gegebenenfalls den Antrag, dass die Defensio gemäß § 13 Absatz 4 Satz 2 oder die Disputatio gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 in einer der gemäß § 9 Absatz 2 zulässigen Sprachen abgelegt werden darf. Der Antrag ist spätestens bei der Stellung des Promotionsgesuchs gemäß § 7 vorzulegen.
      4. Gegebenenfalls den Antrag, dass eine Befreiung von dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 erfolgt.5. In der Regel die Angabe von einem für das angestrebte Fach promotionsberechtigten Mitglied der Philosophischen Fakultät, welche oder welcher zur wissenschaftlich-fachlichen Begleitung des Promotionsvorhabens bereit ist (Betreuungszusage); vgl. § 2 Absatz 2.
      6. Die Vorlage der beglaubigten Hochschulzeugnisse sowie für Absolventinnen und Absolventen einer ausländischen Hochschule die Vorlage der beglaubigten Hochschulzeugnisse und deren Anlagen sowie die Einreichung der Abschlussarbeit in digitaler Form (unübersetzt) und eine Zusammenfassung von zwei Seiten der Abschlussarbeit in deutscher oder englischer Sprache.
      7. Den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.

      (3) Bei einer positiven Entscheidung über die Zulassung erhält die Bewerberin oder der Bewerber einen Bescheid über die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand. Nach Erhalt des Zulassungsbescheides muss sich die Doktorandin oder der Doktorand in der im Bescheid über die Zulassung genannten Frist als Doktorandin oder Doktorand einschreiben.

      (4) Bewirbt sich eine Doktorandin oder ein Doktorand nach bereits erfolgter Ablehnung der Annahme einer Dissertation erneut mit der identischen Dissertation um Zulassung, kann der Promotionsausschuss die Zulassung mit derselben Dissertationsschrift ablehnen.

      (5) Die Bewerberin oder der Bewerber sowie die Doktorandin oder der Doktorand ist verpflichtet, an den in der Universität zu Köln eingesetzten Geschäftsprozessen und Verfahren mitzuwirken, § 6 der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand und Eröffnung des Promotionsverfahrens setzen die vollständige Registrierung und die Antragstellung in der Erfassungs- und Verwaltungssoftware für Doktorandinnen und Doktoranden der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln inklusive aller Angaben nach dem Hochschulstatistikgesetz voraus. Einmal jährlich müssen die im System hinterlegten Daten in der vom Promotionsbüro vorgesehenen Weise von allen Doktorandinnen und Doktoranden aktualisiert werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema behandeln, das in den Bereich der Promotionsfächer nach § 5 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Ordnung fällt. Sie muss wissenschaftlich beachtliche Ergebnisse enthalten und die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger Forschung und klarer Darstellung ihrer oder seiner Erkenntnisse bekunden. Sie darf noch nicht veröffentlicht worden sein; auf Antrag kann die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses nach R...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema behandeln, das in den Bereich der Promotionsfächer nach § 5 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Ordnung fällt. Sie muss wissenschaftlich beachtliche Ergebnisse enthalten und die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger Forschung und klarer Darstellung ihrer oder seiner Erkenntnisse bekunden. Sie darf noch nicht veröffentlicht worden sein; auf Antrag kann die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses nach Rücksprache mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer eine Teilpublikation genehmigen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer, portugiesischer oder lateinischer Sprache abgefasst sein und muss nach Abschluss der erfolgreichen Promotion veröffentlicht werden. Die Abfassung der Dissertation in einer
      anderen Fremdsprache kann auf Antrag erfolgen, wenn eine adäquate Beurteilung durch die promotionsberechtigten Mitglieder der Philosophischen Fakultät bei der Zulassung zum Promotionsstudium gemäß § 4 sichergestellt werden kann. Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuss, § 19 bleibt unberührt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 19 Promotion im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partnerfakultät

      Die Durchführung der Promotion nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und die Mitwirkung gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 setzen einen Kooperationsvertrag mit einer ausländischen Partnerfakultät voraus, in dem beide Fakultäten sich verpflichten, eine entsprechende Promotion zu ermöglichen und die Einzelheiten des Zusammenwirkens regeln. Sofern in den jeweiligen Regelungen über die Durchführung des Promotionsverfahrens nichts Anderes...
      § 19 Promotion im Zusammenwirken mit einer ausländischen Partnerfakultät

      Die Durchführung der Promotion nach § 1 Absatz 3 Satz 1 und die Mitwirkung gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 setzen einen Kooperationsvertrag mit einer ausländischen Partnerfakultät voraus, in dem beide Fakultäten sich verpflichten, eine entsprechende Promotion zu ermöglichen und die Einzelheiten des Zusammenwirkens regeln. Sofern in den jeweiligen Regelungen über die Durchführung des Promotionsverfahrens nichts Anderes geregelt ist, ist diese Ordnung anzuwenden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 86/2025
    • zuletzt geändert am 22.03.2023
  • Hochschulporträt
    „Die Universität zu Köln ist eine international vernetzte, forschungsstarke Spitzenuniversität mit äußerst vielfältigem Studienangebot und exzellentem Forschungsumfeld mitten in der weltoffenen Metropole Köln.”
    Prof. Dr. Joybrato Mukherjee
    Rektor der Universität Köln
    Menschen inspirieren, Menschen verbinden und die Zukunft gestalten

    Die Universität zu Köln ist eine der ältesten Universitäten Europas. Sie wurde zweimal, 1388 und 1919, von den Bürgern der Stadt gegründet. Heute ist sie eine der führenden deutschen Forschungsuniversitäten.

    Unser Forschungs- und Lehrprofil verbindet exzellente Grundlagenforschung mit anwendungsorientierter Wissenschaft und - je nach Studiengang - wissenschafts- und berufsorientierter Ausbildung. Mit fünf Exzellenzclustern zählen wir zu den deutschlandweit erfolgreichsten Universitäten in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder.

    Wir bieten unseren Studierenden eine einzigartige Vielfalt an Studienmöglichkeiten und unterstützen sie darin, ihren eigenen Interessen zu folgen und sich sowohl intellektuell als auch persönlich zu entwickeln. Wir fördern Neugier, Kreativität und Denken über Fachgrenzen hinweg.
    Die Universität ist fest in der Stadt Köln und der Region verwurzelt und international bestens vernetzt.

    Icon: uebersicht
    gehört zu den ältesten und größten Universitäten Europas
    Icon: uebersicht
    bietet an ihren sechs Fakultäten ein breites Spektrum an Disziplinen
    Weltoffenheit, Verantwortung, Zukunftsorientierung

    Als Volluniversität bietet die Universität zu Köln an ihren sechs Fakultäten eine Vielzahl an Studiengängen in den unterschiedlichsten Fachrichtungen. Neben den berufsorientierten „Klassikern“ wie Medizin, Rechtswissenschaften und den Lehramtsstudiengängen bietet die Uni MINT-Fächer, sozialwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche, geisteswissenschaftliche und humanwissenschaftliche Fächer bis hin zu besonderen interdisziplinären Fächern, die regional nur in Köln angeboten werden.

    Auf der Grundlage von Spitzenforschung vermittelt unsere Universität Studierenden eine hervorragende Ausbildung in ihrem gewählten Studienfach. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, über den Tellerrand zu schauen und in viele andere Bereiche reinzuschnuppern. Berufsqualifizierende und praktische Angebote bereiten gezielt auf den Arbeitsmarkt vor – in der Region, in ganz Deutschland oder international.

    Icon: studium
    die Universität zu Köln bietet an ihren sechs Fakultäten eine Vielzahl von Studiengängen
    Icon: studium
    hervorragende Ausbildung auf der Grundlage von Spitzenforschung
    Exzellente Wissenschaft ist unser Anspruch

    Die Universität betreibt Spitzenforschung auf vielen Ebenen. Wir fördern sowohl individuelle als auch große, kooperative Projekte. So sind wir in der Lage, exzellente Forschende anzuziehen, erfolgreiche Forschungsbereiche auszubauen und vielversprechende aufkommende Felder zu integrieren.
    Unsere international wettbewerbsfähige Forschung wird in den sechs Fakultäten sowie in verschiedenen interdisziplinären Kernprofilbereichen und Zentren betrieben.

    Mit fünf Exzellenzclustern zählen wir zu den deutschlandweit erfolgreichsten Universitäten in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder. Auch in Bezug auf die Akquise von Forschungsfördermitteln gehören wir zu den erfolgreichsten deutschen Einrichtungen.

    Icon: forschung
    Wir fördern sowohl individuelle als auch große, kooperative Projekte
    Icon: forschung
    international wettbewerbsfähige Forschung in interdisziplinären Kernprofilbereichen und Zentren
    Internationales

    Wir suchen die Kooperation mit den besten Wissenschaftler*innen weltweit und werben um exzellente Studierende und Doktorand*-innen aus aller Welt. Durch die globale Zusammenarbeit finden wir Antworten auf wissenschaftliche Fragen und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen.
    Die Universität zu Köln hat mehr als 500 Kooperationsabkommen weltweit. Sie leitet außerdem die European University for Well-Being, eine durch die Europäische Kommission geförderte Allianz aus elf europäischen Universitäten. Sie hat u.a. drei internationale Verbindungsbüros, New York, Neu Delhi und Peking und ist ist im Rahmen der Coimbra-Gruppe mit 40 weiteren traditionsreichen europäischen Universitäten verbunden.

    Icon: international
    die Universität zu Köln hat mehr als 500 Kooperationsabkommen weltweit
    Icon: international
    die Universität zu Köln leitet außerdem die European University for Well-Being
    Foto: Studierende der Universität Köln im Gespräch
    Foto: Studierender bei der Forschungsarbeit
    Foto: Blick auf die Albertus-Magnus-Statue vor der Universität Köln

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