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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Philologische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Amerikanistik; Anglistik; Germanistik; Klassische Philologie; Romanistik; Slawistik; Sorbistik
    Amerikanistik; Anglistik ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassung zur Promotion
      (1) Als Doktorandin kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss in einem für das Promotionsgebiet zugrunde zu legenden Diplom-, Master- oder Magistergrad in einem an der Fakultät vertretenen Studienfach an einer Hochschule erworben hat bzw. die erforderliche Staatsprüfung abgelegt hat. Über Ausnahmen und in Zweifelsfällen entscheidet der Fakultätsrat.

      (2) Ausländische Abschlüsse müssen nach den aktuellen Maßgaben der Kultusministerkonferenz un...
      § 5 Zulassung zur Promotion
      (1) Als Doktorandin kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss in einem für das Promotionsgebiet zugrunde zu legenden Diplom-, Master- oder Magistergrad in einem an der Fakultät vertretenen Studienfach an einer Hochschule erworben hat bzw. die erforderliche Staatsprüfung abgelegt hat. Über Ausnahmen und in Zweifelsfällen entscheidet der Fakultätsrat.

      (2) Ausländische Abschlüsse müssen nach den aktuellen Maßgaben der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz äquivalent sein.

      (3) Weicht das Promotionsgebiet vom Studienabschluss ab, überprüft die Betreuerin die Promotionsvoraussetzungen und begründet die Einschlägigkeit.

      (4) Inhaberinnen eines Bachelorgrades einer Hochschule können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden. Dieses umfasst wesentliche Prüfungen aus einem Masterstudiengang der Fakultät, der dem Fachgebiet der Promotion nach § 2 Abs. 6 entspricht. Zu prüfen ist in drei Modulen, die der Kandidat wählt. Früher erbrachte Teilleistungen können auf Antrag angerechnet werden. Regelungen zu Modulen treffen die Prüfungs- und Studienordnungen der bestehenden Masterstudiengänge. Das Bestehen jeder Prüfung ist Voraussetzung für die Feststellung der Eignung insgesamt. Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist innerhalb desselben Verfahrens ausgeschlossen. Das Eignungsfeststellungsverfahren kann auf schriftlichen Antrag einmal wiederholt werden. Bei der Wiederholung werden bereits bestandene Prüfungen angerechnet.

      (5) Die Zulassung setzt weiter voraus, dass die Bewerberin
      a. nicht zuvor ein Promotionsverfahren, das auf denselben Doktorgrad zielt, endgültig nicht bestanden hat bzw.
      b. nicht in einem ruhenden Verfahren steht.

      (6) Die Philologische Fakultät kann Promotionsverfahren in Kooperation mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) durchführen. Im Rahmen solcher Verfahren können Professorinnen der HAW als Betreuerinnen, Gutachterinnen oder Prüferinnen tätig werden, sofern sie eine Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation nachweisen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Benehmen mit der zuständigen HAW. Die Details der Zusammenarbeit sind in einer individuellen Vereinbarung zu regeln. HAW-Professorinnen sind in kooperativen Promotionsverfahren gleichberechtigt mit den Universitätsprofessorinnen der Philologischen Fakultät. Bei der Durchführung von kooperativen Promotionsverfahren mit einer Hochschule für angewandte Wissenschaften muss ein Mitglied der Promotionskommission Hochschullehrerin der zuständigen Hochschule für angewandte Wissenschaften sein.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation und Thesen

      (1) Mit der Dissertation ist die Fähigkeit zu belegen, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit, oder im Fall des DLL eine wissenschaftlich-künstlerische Leistung, Ergebnisse zu erzielen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftsgebietes, seiner Theorien oder Methoden darstellen. Die mit der Dissertation vorgelegten Forschungsergebnisse sollen dem neuesten Stand des Fachgebiets entsprechen, einen Erkenntniszuwachs nachweisen und die entschei...
      § 7 Dissertation und Thesen

      (1) Mit der Dissertation ist die Fähigkeit zu belegen, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit, oder im Fall des DLL eine wissenschaftlich-künstlerische Leistung, Ergebnisse zu erzielen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftsgebietes, seiner Theorien oder Methoden darstellen. Die mit der Dissertation vorgelegten Forschungsergebnisse sollen dem neuesten Stand des Fachgebiets entsprechen, einen Erkenntniszuwachs nachweisen und die entscheidende in- und ausländische Literatur berücksichtigen.

      (2) Als Dissertation können eine monographische Einzelschrift, eine kumulative Schrift oder im Fall des DLL eine wissenschaftlich-künstlerische Leistung eingereicht werden.

      (3) Die kumulative Dissertation besteht aus: a) begutachteten, veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten oder nach Begutachtung zur Veröffentlichung angenommenen wissenschaftlichen Arbeiten und b) einem begleitenden, in die Thematik einführenden und die Veröffentlichungen in einen thematischen Zusammenhang stellenden Text. Veröffentlichungen können in Ko-Autorinnenschaft erfolgen. In diesem Fall ist durch die Kandidatin der eigene Anteil an den Veröffentlichungen zu dokumentieren. Die Promotionskommission prüft zur Eröffnung des Promotionsverfahrens (vgl. § 9 Abs. 5), ob die Kumulation der eingereichten Schriften als Dissertation geeignet ist.

      (4) Die Dissertation darf zuvor weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegen haben.
      Die Arbeit darf vorher noch nicht in Gänze veröffentlicht worden sein.

      (5) Das Titelblatt ist entsprechend Anlage 4 zu gestalten.

      (6) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Die Dissertation kann in einer Fremdsprache, die an der Philologischen Fakultät fachlich vertreten ist, verfasst werden. Der Entscheid darüber obliegt dem Fakultätsrat.

      (7) Thesen sind eine komprimierte Darstellung der wesentlichen inhaltlichen Aussagen der Dissertation im Umfang von bis zu 7 Seiten. Die Thesen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

      (8) Falls die Dissertation nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst ist, ist eine der Dissertation im Umfang angemessene (max. 15 Seiten) Zusammenfassung in deutscher Sprache einzureichen, um allen Fakultätsmitgliedern ein umfassendes Verständnis der Dissertationsschrift zu ermöglichen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 23 Grenzüberschreitendes (Cotutelle-) Verfahren

      (1) Bei grenzüberschreitenden Verfahren handelt es sich um gemeinsame Promotionsverfahren zusammen mit einer ausländischen Partneruniversität. Dabei müssen in der Regel die Anforderungen beider Partneruniversitäten an ein Promotionsverfahren erfüllt werden.

      (2) Für ein grenzüberschreitendes Promotionsverfahren muss zu Beginn des Vorhabens eine individuelle Vereinbarung zwischen der Universität Leipzig und der Partneruniversit...
      § 23 Grenzüberschreitendes (Cotutelle-) Verfahren

      (1) Bei grenzüberschreitenden Verfahren handelt es sich um gemeinsame Promotionsverfahren zusammen mit einer ausländischen Partneruniversität. Dabei müssen in der Regel die Anforderungen beider Partneruniversitäten an ein Promotionsverfahren erfüllt werden.

      (2) Für ein grenzüberschreitendes Promotionsverfahren muss zu Beginn des Vorhabens eine individuelle Vereinbarung zwischen der Universität Leipzig und der Partneruniversität abgeschlossen werden, die auf Seiten der Universität Leipzig durch Rektorin, Dekanin, Betreuerin und Promovendin zu unterzeichnen ist. Diese Vereinbarung regelt die Details des Verfahrens. Dabei sind mit Rücksicht auf die akademischen Gepflogenheiten der Partneruniversität Abweichungen von der Promotionsordnung möglich. Der Aufenthalt der Doktorandin an jeder Universität soll ein Jahr nicht unterschreiten. Rahmenvereinbarungen mit ausländischen Universitäten sind möglich.

      (3) Die Zulassung erfolgt an beiden Partneruniversitäten nach den jeweiligen Regelungen.

      (4) In der Kooperationsvereinbarung ist festgelegt, an welcher der beiden Partneruniversitäten die Doktorandin die Eröffnung des Verfahrens beantragt. Je nach Ort der Eröffnung ergibt sich folgendes Verfahren:
      a. Bei Eröffnung des Verfahrens an der Philologischen Fakultät gelten deren Regelungen, soweit in der Kooperationsvereinbarung keine
      Abweichungen festgehalten sind. Die Partneruniversität soll bei der Zusammenstellung der Promotionskommission beteiligt werden. Nach Annahme der Dissertation wird diese der ausländischen Partneruniversität zusammen mit den Gutachten zur Zustimmung über den Fortgang des Verfahrens übermittelt. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Verteidigung der Dissertation an der Philologischen Fakultät. Die Partneruniversität soll dabei berücksichtigt werden. Die Partneruniversität wird über das Ergebnis informiert. Für die Weiterführung und den Abschluss des Verfahrens gelten die §§ 15-22 dieser Ordnung entsprechend.
      b. Bei Eröffnung des Verfahrens an der ausländischen Partneruniversität entscheidet diese über Annahme und Fortführung des Verfahrens.
      Danach erhält die Philologische Fakultät die Dissertation und die Gutachten zur Entscheidung über die Annahme nach § 13, die Ent- scheidung trifft jedoch der Fakultätsrat. Für die Gutachterinnen gilt § 12 entsprechend. Die Gutachten werden auf Deutsch oder Englisch vorgelegt. Die angemessene Zusammenfassung einer nicht-deutsch-sprachigen Dissertation muss auf Deutsch vorgelegt werden (§ 7 Abs. 8). Die Dissertation und die Gutachten sind für drei Wochen auszulegen. Nach der Annahme durch den Fakultätsrat kann die Verteidigung an der Partneruniversität nach den dort geltenden Regelungen stattfinden. Die Verteidigung wird von der Philologischen Fakultät anerkannt. Die Philologische Fakultät soll bei der Verteidigung berücksichtigt werden. Für die Weiterführung und den Abschluss des Verfahrens an der Philologischen Fakultät gelten die §§ 15-22 dieser Ordnung entsprechend.

      (5) Der Doktorgrad wird von beiden Universitäten gemeinsam in der jeweils landesspezifischen Form vergeben. Die Kandidatin erhält jeweils eine eigene Urkunde beider Partneruniversitäten (gemäß Anlage 6). Beide Urkunden müssen den Hinweis enthalten, dass der Doktortitel nur in einer der landesspezifischen Variante geführt werden darf und dass die Urkunde nur gemeinsam mit der Urkunde der Partneruniversität gültig ist.

      (6) Lehnt eine der Partneruniversitäten die Fortführung des Verfahrens ab, ist das gemeinsame Verfahren beendet. Ein an der Philologischen Fakultät eröffnetes Promotionsverfahren wird gemäß der Promotionsordnung fortgesetzt. Die Kooperationsvereinbarung verliert ihre Gültigkeit. Über eine veränderte Zusammensetzung der Promotionskommission an der Philologischen Fakultät entscheidet in diesem Fall der Fakultätsrat.

      (7) Der in einem grenzüberschreitenden Promotionsverfahren erworbene akademische Grad kann nach Maßgabe der jeweils geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen der beteiligten Länder entzogen werden. Der Kandidatin ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig 14/2025
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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