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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

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Steckbrief

  • Hochschule Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Grenzgebiete der Medizin; Medizin; Zahnmedizin
    Grenzgebiete der Medizin; Medizin ...
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. med. dent.; Dr. rer. medic.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Promotion zur bzw. zum Dr. med. ist bei Humanmedizinerinnen bzw. Humanmedizinern das berufsqualifizierende ärztliche Staatsexamen oder die Erteilung der deutschen Approbation als Ärztin oder Arzt oder die Anerkennung von Diplomen und Prüfungszeugnissen als Ärztin oder Arzt aufgrund der einschlägigen Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland oder die Erteilung der deutschen...
      § 8 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Promotion zur bzw. zum Dr. med. ist bei Humanmedizinerinnen bzw. Humanmedizinern das berufsqualifizierende ärztliche Staatsexamen oder die Erteilung der deutschen Approbation als Ärztin oder Arzt oder die Anerkennung von Diplomen und Prüfungszeugnissen als Ärztin oder Arzt aufgrund der einschlägigen Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland oder die Erteilung der deutschen Approbation als Ärztin oder Arzt aufgrund einer im Ausland abgelegten Prüfung.

      (2) Voraussetzung für die Promotion zur bzw. zum Dr. med. dent. ist die bestandene Zahnärztliche Prüfung oder die Erteilung der deutschen Approbation als Zahnärztin bzw. Zahnarzt aufgrund einer im Ausland abgelegten Prüfung oder die Anerkennung von Diplomen und Prüfungszeugnissen als Zahnärztin bzw. Zahnarzt aufgrund der einschlägigen Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

      (3) Voraussetzungen für die Promotion zur bzw. zum Dr. rer. medic. sind:

      a) ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird oder
      b) ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) den Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs.2 S.2 HG

      sowie der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium entweder in einem nicht-humanmedizinischen oder -zahnmedizinischen Fach und eine Kenntnisprüfung in theoretischer Medizin. Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs nach Abs. 1 oder 2 werden nach erfolgreicher Teilnahme am fakultätsinternen PhD-Programm der medizinischen Fakultät in seiner jeweils gültigen Fassung zugelassen. Zudem ist der Nachweis über die Bearbeitung des Dissertationsthemas im Umfang von mindestens zwei Arbeitsjahren oder eine mindestens zweijährige ganztägige wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der Medizin oder Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen zu erbringen. Nicht wissenschaftliche und promotionsfremde Tätigkeiten führen entsprechend ihres Zeitanteils zu einer Verlängerung. Die Sätze 1 und 2 gelten für Stipendiatinnen und Stipendiaten entsprechend. Diese Arbeit muss im direkten Zusammenhang mit dem in Satz 1 genannten Studienfach der Antragstellerin bzw. des Antragstellers stehen. Auf Antrag kann der Promo-tionsausschuss in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Kurs der medizinischen Terminologie nachzuweisen, sofern dies nicht Bestandteil des Studiums war (z. B. Pharmazie oder Tiermedizin). Der Inhalt der Dissertation muss Bezug haben zu den Fächern der Medizinischen Fakultät. In Zweifelsfällen kann der Promotionsausschuss die Zulassung zum Promotionsverfahren davon abhängig machen, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber einer Kenntnisprüfung in dem Fachgebiet unterzieht, dem ihre bzw. seine Dissertation oder ihr bzw. sein Dissertationsvorhaben zuzurechnen ist. Richtlinien zu den Ausnahmen beschließt der Promotionsausschuss. Diese sind in der jeweils aktuellsten Version anzuwenden. Sie sind im Dekanat einsehbar.

      (4) Die für angemessen erachteten Inhalte der auf die Promotion vorbereitenden Studien nach Abs.3 S.1 b) einschließlich der Zahl und Art der Nachweise dieser Studien sowie der Studienleistungen und Leistungen, die die Eignung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit im Rahmen einer Promotion erkennen lassen, legt der Promotionsausschuss für den Einzelfall nach Anhörung der Bewerberin bzw. des Bewerbers fest.

      (5) Bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen kann der Promotionsausschuss eine Bewerberin bzw. einen Bewerber auch auf Antrag von drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern der Medizinischen Fakultät mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 11 HG zum Promotionsverfahren zulassen.

      (6) Die Zulassung zur Promotion zum Dr. med. und Dr. med. dent. kann auch vor Bestehen der genannten Abschlussprüfungen ausgesprochen werden. Bei Humanmedizinerinnen bzw. Humanmedizinern des Regelstudiengangs nicht vor Erlangung der Zugangsvoraussetzungen zum Praktischen Jahr; bei Zahnmedizinerinnen bzw. Zahnmedizinern nicht vor erfolgreichem Abschluss des Kursus der Zahnersatzkunde II.


      § 9 Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses

      (1) Als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion gilt auch ein berufsqualifizierender Abschluss oder eine andere den Studiengang abschließende Prüfung nach einem einschlägigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern einschließlich einer studienintegrierten wissenschaftlichen Abschlussarbeit, erworben an einer Hochschule außerhalb Deutschlands, wenn der betreffende Abschluss

      1. aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen als gleichwertig mit entsprechenden an deutschen Hochschulen zu erwerbenden Abschlüssen zu bewerten ist,
      2. aufgrund von Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder oder der Hochschulrektorenkonferenz als allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion zu bewerten ist,
      3. aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen außerhalb Deutschlands durch die RWTH Aachen als gleichwertig mit einem entsprechenden an der RWTH Aachen zu er-werbenden Abschluss zu bewerten ist.

      (2) Der Promotionsausschuss kann im Rahmen der Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland erworbenen Abschlusses von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller ergänzende Studien verlangen, die in einem fachlichen Zusammenhang mit dem Wissenschaftsgebiet stehen, das in der Dissertation behandelt wird bzw. werden soll.

      § 10 Center for Doctoral Studies

      (1) Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber für die Promotion zur bzw. zum Dr. rer. medic. soll zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion eine fachspezifische, forschungsorientierte Qualifikation im Rahmen des Centers for Doctoral Studies (CDS) erwerben. Es soll die wissenschaftliche Selbstständigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers fördern und ihr bzw. ihm den Erwerb von zusätzlichen akademischen Schlüsselqualifikationen ermöglichen.

      (2) Sollten im Einzelfall die Qualifikationen schon gegeben sein, so kann der Promotionsausschuss Ausnahmen von der Teilnahme am CDS gestatten

    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche selbständige Abhandlung (Dissertation) vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Fremdsprache abgefasste Dissertation zulassen; in diesem Falle kann eine dreiseitige Zusammenfassung in deutscher Sprache gefordert werden. Der Antrag muss vor Abfassung der Dissertation gestellt werden. In der Dissertation ...
      § 5 Dissertation

      (1) Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat eine von ihr bzw. ihm in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche selbständige Abhandlung (Dissertation) vorzulegen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch eine in einer anderen Fremdsprache abgefasste Dissertation zulassen; in diesem Falle kann eine dreiseitige Zusammenfassung in deutscher Sprache gefordert werden. Der Antrag muss vor Abfassung der Dissertation gestellt werden. In der Dissertation muss erklärt werden, wo die der Dissertation zu Grunde liegenden Originaldaten hinterlegt sind und wie der Eigenanteil der Promovendin bzw. des Promovenden an den in der Dissertation dargestellten Ergebnissen ist.

      (2) Eine oder mehrere bereits publizierte, eigenständig verfasste wissenschaftliche Veröffentlichung bzw. Veröffentlichungen in einer international anerkannten, begutachteten und in PubMed oder Web of Science gelisteten Fachzeitschrift, deren Allein- oder Erstautor die Bewerberin bzw. der Bewerber ist, kann nach Prüfung durch den Promotionsausschuss als Dissertation eingereicht werden. Zur Erlangung des Dr. rer. medic. müssen als kumulative Dissertation mindestens zwei Veröffentlichungen als Allein- oder Erstautor eingereicht werden. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin bzw. des Betreuers als auch der Koautoren vorgelegt werden, die den von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass die Doktorandin bzw. der Doktorand den wesentlichen Teil der Arbeit geleistet hat. Die Veröffentlichung soll in der Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Über die Zulassung entscheidet der Promotionsausschuss. Der Veröffentlichung bzw. den Veröffentlichungen kann auf Wunsch der Doktorandin bzw. des Doktoranden eine allgemeine Einleitung und gemeinsame Diskussion beigefügt werden.

      (3) Die Dissertation muss zu einem wesentlichen Teil den Wissenschaftsgebieten der Medizin-ischen Fakultät angehören.

      (4) Arbeiten aus früheren Prüfungen dürfen nicht als Dissertation verwendet werden. Vorveröffentlichungen sind im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer zulässig.

      (5) Die Dissertation soll im fachlichen Kontakt mit einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer, einer bzw. einem entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten Professorin bzw. Professor, einer außerplanmäßigen Professorin oder einem außerplanmäßigen Professor, einer Honorarprofessorin oder einem Honorarprofessor oder einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen entstanden sein. Diese bzw. dieser ist verpflichtet, eine angemessene wissenschaftliche Betreuung während der Dauer des Promotionsverfahrens sicherzustellen. Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Verpflichtung wird im Regelfall durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung entsprechend dem Muster der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen in der jeweils gültigen Fassung zum Ausdruck gebracht.

      (6) Die Betreuungsvereinbarung ist zu Beginn der Arbeit, spätestens jedoch ein Jahr vor dem Antrag auf Zulassung zur Promotion im Promotionsbüro einzureichen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 16 a Cotutelle

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission vorsehen, dass die Promotionskommission zu gleichen Teilen von...
      § 16 a Cotutelle

      (1) Voraussetzung für ein gemeinsam betreutes Promotionsverfahren mit einer ausländischen Universität (Partneruniversität) ist der Abschluss eines individuellen Kooperationsvertrages zur Durchführung und Betreuung des Promotionsvorhabens sowie zur Begutachtung bzw. Bewertung der Promotionsleistungen.

      (2) Der individuelle Kooperationsvertrag kann hinsichtlich der Besetzung der Promotionskommission vorsehen, dass die Promotionskommission zu gleichen Teilen von den beteiligten Universitäten zu besetzen ist.

      (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens verleiht die Medizinische Fakultät einen akademischen Grad nach § 1 Abs.3 und die Partneruniversität einen akademischen Grad nach den dort geltenden Bestimmungen. Diese akademischen Grade dürfen ausschließlich alternativ geführt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 2/2008, S. 13 ff.
    • zuletzt geändert am 06.11.2017
  • Hochschulporträt
    „Ziel der RWTH ist es, ein einzigartiges (inter-)nationales Bildungs-, Forschungs- und Transferumfeld mit dynamischen Forschungsnetzwerken zu schaffen, das disziplinäre und organisatorische Grenzen überschreitet.”
    Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Ulrich Rüdiger
    Rektor der RWTH Aachen University
    Die Integrierte Interdisziplinäre Hochschule für Science und Technology – Knowledge. Impact. Networks.

    Die RWTH Aachen ist ein Ort, an dem die Zukunft unserer industrialisierten Welt gedacht wird. Die Hochschule erweist sich als zunehmend international wahrgenommener Hot Spot, an dem innovative Antworten auf die globalen Herausforderungen erarbeitet werden. Die RWTH ist bestrebt, ein einzigartiges Bildungs- und Forschungsumfeld zu fördern, das die Konvergenz von Wissen, Ansätzen und Erkenntnissen aus den Geistes-, Wirtschafts-, Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften umfasst.

    Die RWTH hat sich dabei ein klares Ziel gesetzt: Sie will eine der besten technischen Universitäten Europas werden. Dies wird gemessen an der Qualität ihrer Absolventinnen und Absolventen, ihren Forschungsnetzwerken, der Wirksamkeit der Forschung sowie an der Fähigkeit der Universität, weltweit führende Talente anzuwerben und die notwendigen Fördergelder zur Erreichung ihrer wissenschaftlichen Ziele zu erhalten.

    Icon: uebersicht
    Ziel eine der besten technischen Universitäten Europas zu werden
    Icon: uebersicht
    Innovative Antworten auf globale Herausforderungen
    Zukunft denken, das lernt man an der RWTH

    Die RWTH bietet ein kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium mit dem Ziel, hochqualifizierte und verantwortungsbewusste Absolventinnen und Absolventen für Führungspositionen in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft vorzubereiten. Nationale Rankings, internationale Bewertungen sowie die hohe Vermittlungsfähigkeit bescheinigen den RWTH-Absolventinnen und -Absolventen eine ausgeprägte Befähigung zur Bewältigung komplexer Aufgabenstellungen, zu konstruktiver Problemlösung in Teamarbeit und zur Übernahme von Leitungsaufgaben.

    Zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Lehre gehört auch der Einsatz von didaktisch fundierten Methoden des Blended Learning, das heißt einer modernen Lehre, die Präsenz- und Selbstlernphasen mit den Möglichkeiten der neuen Medien zusammenbringt.

    Icon: studium
    kompetenz-, forschungs- und praxisorientiertes Studium
    Icon: studium
    moderne Lehre unter Berücksichtigung digitaler Methoden
    Zukunft denken

    Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern bot der RWTH die einzigartige Möglichkeit, ihr Forschungsprofil durch Stärkung der Naturwissenschaften und Förderung der interdisziplinären Forschung zu schärfen. Dies förderte den stetigen Transformationsprozess der RWTH zu einer Integrierten Interdisziplinären Technischen Universität und damit auch zur Konvergenz. Die Forschungsthemen umfassen unter anderem synthetische Kraftstoffe, Datengewinnung, Informatik, Produktionstechnologie, Hochleistungswerkstoffe, Gesundheit, nachwachsende Rohstoffe und Mobilität.

    Die RWTH Aachen University bedient sich der starken Forschungsnetzwerke und der intellektuellen Neugier ihrer Mitarbeitenden, um Wissen zu anspruchsvollen wissenschaftlichen Fragestellungen zu generieren, führendes Wissen zu transferieren und Lösungen zu entwickeln, die sich auf heutige und zukünftige Herausforderungen auswirken.

    „Eingebettet in den genetischen Code der RWTH ist der Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagen- und Anwendungsforschung in gesellschaftlich relevante Innovationen. ”
    Professor Dr.-Ing. Matthias Wessling
    Prorektor für Forschung und Struktur
    Icon: forschung
    integrierte interdisziplinäre Technische Universität
    Icon: forschung
    Stärkung der Naturwissenschaften und interdisziplinärer Forschung
    Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft

    Die RWTH Aachen versteht sich als Mitglied einer globalen Wissenschaftsgemeinschaft und möchte Heimat, Drehkreuz und Katalysator für bedeutsame wissenschaftliche Bildungswege, Karrieren, Ideen und Innovationen sein. Wir verstehen Internationalisierung deshalb als Querschnittsaufgabe, die innerhalb der Universität von allen Einrichtungen und Arbeitsbereichen gleichermaßen mitgedacht wird.

    Richtungsweisend für die Arbeit der Hochschule ist der Ausbau international anerkannter Spitzenforschung und -lehre sowie der Anspruch, den Studierenden eine bestmögliche Vorbereitung für eine global vernetzte Lebens- und Arbeitswelt zu bieten.

    Die Maßnahmen der Internationalisierungsstrategie der RWTH sind zur konstanten Verbesserung der Qualität von Forschung, Lehre und Organisation um drei strategische Dimensionen herum aufgebaut: Internationales Profil, internationale wissenschaftliche Kultur und internationale Verantwortung.

    „Wir verstehen Internationalisierung als Öffnung der Institution und der Köpfe für das weltweite Zirkulieren von Menschen, Wissen und Ideen in der täglichen Arbeit in Lehre, Forschung, Transfer und Organisation.”
    Prof. Dr. rer. soc. Ute Habel
    Prorektorin für Internationales
    Icon: international
    Internationalisierung als Querschnittsaufgabe
    Icon: international
    international anerkannte Forschung und Lehre
    Foto: Luftaufnahme des Gebäudes Super C der RWTH Aachen
    Foto: Zwei Menschen in einem virtuellen Raum der RWTH Aachen
    Foto: Graduierte feiern im Freien und werfen ihre Doktorhüte in die Luft
    Foto: Luftaufnahmen der Aachener Campus-Bereiche Melaten und West

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