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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
  • Promotionsfach / fächer Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. oec.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG im Fach Wirtschaftswissenschaft oder
      c) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von w...
      § 4 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG im Fach Wirtschaftswissenschaft oder
      c) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern im Fach Wirtschaftswissenschaft und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den
      Promotionsfächern oder
      d) einen Abschluss anderer, der Wirtschaftswissenschaft thematisch oder methodisch verwandter Studiengänge und ggf. das Erfüllen der Auflagen im Sinne von Abs. 3 nachweist.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Alle Bewerber*innen müssen ihr Studium nach Absatz 1 mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossen haben. In begründeten Ausnahmen kann der Promotionsausschuss abweichend von Satz 2 dem Zugang zum Promotionsverfahren mit der Note „befriedigend“ zustimmen. Bewerber*innen mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Wenn auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach individueller Feststellung des Kenntnisstandes im Benehmen mit der sich bewerbenden Person und den Betreuer*innen vorgeschlagen.

      (4) Für Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die sich bewerbende Person über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache – Deutsch oder Englisch – verfügt. Davon wird ausgegangen, wenn der nach Absatz 1 nachgewiesene Abschluss in deutscher oder englischer Sprache erfolgte. Andernfalls ist von den Bewerber*innen ein entsprechender Nachweis über Kenntnisse in deutscher oder englischer Sprache auf Niveau B 2 oder äquivalent zu verlangen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation, die kumulativ aus mehreren Artikeln oder aus einer Monografie besteht, muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem Forschungsgebiet aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaft nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. Die Dissertation ist in Absprache mit der betreuenden Person in deutscher...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation, die kumulativ aus mehreren Artikeln oder aus einer Monografie besteht, muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem Forschungsgebiet aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaft nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. Die Dissertation ist in Absprache mit der betreuenden Person in deutscher und/oder englischer Sprache abzufassen. Das Titelblatt ist nach einem von der Fakultät herausgegebenen Muster zu gestalten. Am Schluss der Dissertation hat die promovierende Person in Form eines Literaturverzeichnisses anzugeben, welche Quellen und Hilfsmittel sie bzw. er für die Ausarbeitung herangezogen hat.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen ist möglich. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (4) Die kumulative Dissertation muss mindestens drei Abhandlungen enthalten, von denen wenigstens eine von der promovierenden Person allein verfasst wurde. Diese Abhandlungen sind unter einem gemeinsamen Titel, mit einer gemeinsamen Einleitung und einer gemeinsamen Zusammenfassung als kumulative Dissertation einzureichen.

      (5) Der Einleitung zur kumulativen Dissertation ist eine Übersicht voranzustellen, aus der die folgenden Angaben ersichtlich sind:
      1. Titel und Autoren der Einzelbeiträge.
      2. Bei Mehrautorenschaft: Beschreibung der Rolle aller Co-Autoren, aus der die individuellen Beiträge der*des Promovierenden erkennbar werden.
      3. Die schriftliche Bestätigung der Co-Autoren für diese Rollenbeschreibung ist der Dissertation als Anlage hinzuzufügen.
      4. Publikationsstand der Einzelbeiträge.

      (6) Die Dissertation kann von der promovierenden Person zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die promovierende Person die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (7) Das Zurückziehen der Dissertation und die Wiedereinreichung entsprechend § 10 Abs. 6 Satz 1 ist nur ein-mal möglich. Bei Wiedereinreichung ist die Dissertation in der Regel denselben Gutachter*innen vorzulegen, die für die Begutachtung der zurückgezogenen Dissertation bestimmt worden waren.

      (8) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum durch die Universitätsbibliothek verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung des Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung des Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind vom Fakultätsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1695/2025
  • Hochschulporträt
    „Umdenken anregen, Veränderung ermöglichen, Fortschritt unterstützen - an der Ruhr-Universität ist es vor allem in diesen Feldern möglich, sich und andere zu bewegen.”
    Prof. Dr. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Built to change

    Die Ruhr-Universität weiß, wie Wandel geht: Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion. Ihr Reformgeist bietet akademischer Tradition die Stirn. Das Motiv: Bildung für alle!

    Die Ruhr-Uni wurde gebaut, damit sich etwas ändert: Sie ist angetreten, um Grenzen zu überwinden zwischen Menschen, zwischen Fächern und zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die denkmalgeschützte Campus-Architektur sorgt für kurze Wege, flache Hierarchien und vielfältige Begegnungen für fast 50.000 Menschen aus aller Welt, sodass hier immer wieder Neues entsteht. Keine Uni hat so viele Erstakademiker*innen hervorgebracht wie die Ruhr-Uni. Sie ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region, die heute die dichteste und spannendste Wissenschaftsregion Europas ist. Ein Reallabor für gesellschaftlichen Wandel. Ein Paradies für Pioniere und innovationsgetriebene Menschen aller Art.

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    Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion
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    Die Ruhr-Universität ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region
    Studieren, was und wie es Dir gefällt

    Ob Japanologie oder Jura, Physik oder Psychologie, Maschinenbau oder Medizin: Mit ihrer großen Vielfalt an Fächern und Fakultäten eröffnet die Ruhr-Universität Bochum als vielfältigste Campus-Universität Deutschlands fast grenzenlose Studienmöglichkeiten. Doch keine Sorge: Es gibt viele Angebote zur Beratung, Orientierung und Begleitung, insbesondere beim Studienstart. Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen dabei, ihren Weg zu finden und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland und bekommen regelmäßig Bestnoten in den CHE-Rankings. Wer gern mal über die eigene Scholle hinausblickt, ist in Bochum genau richtig: Durch den Zusammenschluss mit benachbarten Universitäten lässt es sich hier sogar standortübergreifend studieren. Für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland bietet die Ruhr-Universität kompetente Unterstützung.

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    Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland
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    Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen ihren Weg zu finden
    Exzellente Forschung made in Bochum

    Die Forschungsschwerpunkte der Ruhr-Universität sind in interdisziplinären und international vernetzten Research Departments organisiert. Ausweis der Bochumer Forschungsstärke sind unter anderem 12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“ in der Lösungsmittelchemie und „CASA – Cybersicherheit im Zeitalter großskaliger Angreifer“ in der IT-Sicherheit.

    Um im internationalen Wettbewerb noch größer und erfolgreicher werden zu können, kooperiert die Ruhr-Universität Bochum mit ihren Nachbaruniversitäten, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen. Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern und einem geistes- und sozialwissenschaftlichen College. Diese gebündelte Exzellenz zieht wiederum Topwissenschaftler*innen aus aller Welt an, insgesamt entstehen hier 50 neue Professuren. Ein ideales Umfeld auch für außeruniversitäre Forschungsein

    „Die räumliche Nähe unserer Campus-Universität fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die die Basis für die wissenschaftlichen Erfolge unserer Forschenden ist.”
    Prof. Dr. Günther Meschke
    Prorektor für Forschung und Transfer
    Icon: forschung
    12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“
    Icon: forschung
    Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern
    Zuhause an der Ruhr - vernetzt mit der Welt

    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community und profitieren von vielfältigen Verbindungen. Aktuell stehen viele Regionen vor der Herausforderung, den postindustriellen Wandel zu bewältigen. Diesem Thema widmet sich der europäische Universitätsverbund UNIC (European University of Cities in Post-Industrial Transition). Als einzige deutsche Hochschule im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“, die junge Menschen europaweit vernetzt. Ihr Profil als Netzwerkuniversität stärkt sie zudem als Mitglied des international führenden Worldwide Universities Network (WUN), dessen Fokus auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen liegt.

    „Die Ruhr-Universität Bochum zählt mehr als 6.000 internationale Studierende, Forschende und Mitarbeitende. Sie bietet spezielle Angebote für Geflüchtete. BUILT TO CHANGE – gebaut, um Türen zu öffnen.”
    Prof. Dr. Kornelia Freitag
    Prorektorin für Lehre und Studium
    Icon: international
    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community
    Icon: international
    Im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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