Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fakultät für Geschichtswissenschaft

Ruhr-Universität Bochum

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Geschichtswissenschaft
  • Promotionsfach / fächer
    ... Demographie; Geschichte, Alte; Geschichte, Mittelalterliche; Geschichte Nordamerika; Geschichte Südosteuropas; Historische Hilfswissenschaften; Klassische Archäologie; Kunstgeschichte; Musikwissenschaft; Neuere Geschichte; Osteuropäische Geschichte; Sozial- und Wirtschaftsgeschichte oder Wirtschafts- und Technikgeschichte; Theorie der Geschichtswissenschaft und Didaktik der Geschichte; Ur- und Frühgeschichte
    Demographie; Geschichte, Alte ...
  • Sachgebiet(e) Geschichtswissenschaft
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist.
      d) Zur Promotion hat weiterhin Zugang, wer in einem anderen wissenschaftlichen Fach, das in einem nachweisbaren, von der Antragstellerin oder dem Antragsteller darzulegenden sachlichen und methodischen Zusammenhang mit dem Promotionsfach und dem geplanten Promotionsvorhaben steht, einen Abschluss gemäß Buchstabe a) nachweist.

      (2) Die Studienabschlüsse nach Buchstaben a) bis d) müssen mit einer Gesamtnote bewertet sein, die mindestens der Note „gut“ entspricht.

      (3) Ferner sind die für das Promotionsprojekt erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse nach- zuweisen. Im Fach Klassische Archäologie ist der Nachweis von Kenntnissen des Altgriechischen im Umfang des Graecums nachzuweisen.

      (4) Der Promotionsausschuss spricht auf Antrag, der mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand nach § 6 zu stellen ist, die Anerkennung von Abschlüssen nach Absatz 1 und 2 aus.

      (5) Wenn auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach Anhörung des Promotionsfaches und individueller Feststellung des Kenntnisstandes festgelegt. Die Nachweise hierüber sind mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nach § 8 nachzuweisen.

      (6) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (7) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin oder der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache – z.B. Deutsch oder Englisch verfügt. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von entsprechenden, auch international anerkannten Bescheinigungen.

      § 6a Promotionsstudienprogramm

      (1) Die Doktorandinnen und Doktoranden absolvieren das Promotionsstudienprogramm der Fakultät für Geschichtswissenschaft.

      (2) Zum Promotionsstudienprogramm gehören neben der regelmäßigen individuellen Beratung der Doktorandin oder des Doktoranden durch die Erstbetreuerin oder den Erstbetreuer die Teilnahme am Doktorandenkolloquium oder anderen geeigneten Veranstaltungen des Promotionsfaches oder Fachgebiets (Oberseminare, Forschungsseminare oder -kolloquien, Projektarbeitsgruppen, Graduiertenkollegs o.ä.). Soweit in dem engeren Fachgebiet der Promotion an der Ruhr-Universität ein institutionalisiertes Forschungsprojekt betrieben wird, soll der Doktorandin oder dem Doktoranden Gelegenheit gegeben werden, sich daran zu beteiligen. Darüber hinaus soll die Doktorandin oder der Doktorand zum Erwerb oder zur Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die Anfertigung der Dissertation von Bedeutung sind, nach Beratung durch die Betreuerin oder den Betreuer spezielle Studienangebote wahrnehmen (z.B. Hilfswissenschaften, Statistik, Sprachstudien). Ergänzende Studienleistungen, die bei der Anerkennung als Doktorandin oder Doktorand zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion gemäß § 5 aufgegeben worden sind, rechnen zum Promotionsstudienprogramm, ersetzen aber nicht die Teilnahme an Veranstaltungen nach Satz 1. In der Zeit eines studienbedingten Aufenthalts der Doktorandin oder des Doktoranden außerhalb Bochums entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme an Veranstaltungen nach Satz 1.

      (3) Die Beratung durch die Erstbetreuerin oder den Erstbetreuer erfolgt nach Bedarf. Mindestens einmal im Jahr legt die Doktorandin oder der Doktorand der Betreuerin oder dem Betreuer sowie der Zweitbetreuerin oder dem Zweitbetreuer einen schriftlichen Bericht über den Fortgang der Arbeit an der Dissertation vor. Er dient als Grundlage für eine eingehende individuelle Beratung, in der weitere Arbeitsschritte und auch Elemente des Promotionsstudienprogramms vereinbart werden können. Abwesenheit der Doktorandin oder des Doktoranden bzw. der Betreuerin oder des Betreuers von Bochum entbindet nicht von der Berichts- und Beratungspflicht.

      (4) Die Doktorandin oder der Doktorand ist grundsätzlich zur Teilnahme an dem Promotionsstudienprogramm verpflichtet. Die Einzelheiten werden zwischen ihr oder ihm und der Betreuerin oder dem Betreuer schriftlich vereinbart; Auflagen des Promotionsausschusses nach § 5 sind zu beachten. Die Betreuerin oder der Betreuer testiert die Teilnahme jeweils im Zusammenhang mit der Beratung über den jährlichen Bericht. Die Testate sind mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren nach § 9 vorzulegen.

      (5) Der Promotionsausschuss kann die Doktorandin oder den Doktoranden auf ihren oder seinen begründeten Antrag mit Befürwortung durch die Betreuerin oder den Betreuer von der Verpflichtung zur Teilnahme am Promotionsstudienprogramm ganz oder zeitweise befreien. Bei Einschreibung in einen genehmigten Promotionsstudiengang erübrigt sich die Teilnahme am Promotionsstudienprogramm nach Absatz 1, soweit dieser Studiengang äquivalente Elemente vorsieht.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen und die wissenschaftliche Erkenntnis erweitern. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abgefasst; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf begründeten ...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen und die wissenschaftliche Erkenntnis erweitern. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abgefasst; über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten, der mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand zu stellen ist.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden.

      (3) In der Regel soll die Dissertation als ganze oder in Teilen vor Abschluss des Promotionsverfahrens nicht veröffentlicht sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss; in diesem Fall sind vorab veröffentlichte Ergebnisse in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (4) Gruppenarbeiten mit mehreren AutorInnen sind nicht zulässig.

      (5) Publikationsbasierte oder kumulative Dissertationen sind nicht zulässig.

      (6) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet. 7) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Nein
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der Ruhr-Universität Bochum 1245/2018
  • Hochschulporträt
    „Umdenken anregen, Veränderung ermöglichen, Fortschritt unterstützen - an der Ruhr-Universität ist es vor allem in diesen Feldern möglich, sich und andere zu bewegen.”
    Prof. Dr. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Built to change

    Die Ruhr-Universität weiß, wie Wandel geht: Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion. Ihr Reformgeist bietet akademischer Tradition die Stirn. Das Motiv: Bildung für alle!

    Die Ruhr-Uni wurde gebaut, damit sich etwas ändert: Sie ist angetreten, um Grenzen zu überwinden zwischen Menschen, zwischen Fächern und zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die denkmalgeschützte Campus-Architektur sorgt für kurze Wege, flache Hierarchien und vielfältige Begegnungen für fast 50.000 Menschen aus aller Welt, sodass hier immer wieder Neues entsteht. Keine Uni hat so viele Erstakademiker*innen hervorgebracht wie die Ruhr-Uni. Sie ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region, die heute die dichteste und spannendste Wissenschaftsregion Europas ist. Ein Reallabor für gesellschaftlichen Wandel. Ein Paradies für Pioniere und innovationsgetriebene Menschen aller Art.

    Icon: uebersicht
    Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion
    Icon: uebersicht
    Die Ruhr-Universität ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region
    Studieren, was und wie es Dir gefällt

    Ob Japanologie oder Jura, Physik oder Psychologie, Maschinenbau oder Medizin: Mit ihrer großen Vielfalt an Fächern und Fakultäten eröffnet die Ruhr-Universität Bochum als vielfältigste Campus-Universität Deutschlands fast grenzenlose Studienmöglichkeiten. Doch keine Sorge: Es gibt viele Angebote zur Beratung, Orientierung und Begleitung, insbesondere beim Studienstart. Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen dabei, ihren Weg zu finden und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland und bekommen regelmäßig Bestnoten in den CHE-Rankings. Wer gern mal über die eigene Scholle hinausblickt, ist in Bochum genau richtig: Durch den Zusammenschluss mit benachbarten Universitäten lässt es sich hier sogar standortübergreifend studieren. Für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland bietet die Ruhr-Universität kompetente Unterstützung.

    Icon: studium
    Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland
    Icon: studium
    Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen ihren Weg zu finden
    Exzellente Forschung made in Bochum

    Die Forschungsschwerpunkte der Ruhr-Universität sind in interdisziplinären und international vernetzten Research Departments organisiert. Ausweis der Bochumer Forschungsstärke sind unter anderem 12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“ in der Lösungsmittelchemie und „CASA – Cybersicherheit im Zeitalter großskaliger Angreifer“ in der IT-Sicherheit.

    Um im internationalen Wettbewerb noch größer und erfolgreicher werden zu können, kooperiert die Ruhr-Universität Bochum mit ihren Nachbaruniversitäten, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen. Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern und einem geistes- und sozialwissenschaftlichen College. Diese gebündelte Exzellenz zieht wiederum Topwissenschaftler*innen aus aller Welt an, insgesamt entstehen hier 50 neue Professuren. Ein ideales Umfeld auch für außeruniversitäre Forschungsein

    „Die räumliche Nähe unserer Campus-Universität fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die die Basis für die wissenschaftlichen Erfolge unserer Forschenden ist.”
    Prof. Dr. Günther Meschke
    Prorektor für Forschung und Transfer
    Icon: forschung
    12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“
    Icon: forschung
    Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern
    Zuhause an der Ruhr - vernetzt mit der Welt

    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community und profitieren von vielfältigen Verbindungen. Aktuell stehen viele Regionen vor der Herausforderung, den postindustriellen Wandel zu bewältigen. Diesem Thema widmet sich der europäische Universitätsverbund UNIC (European University of Cities in Post-Industrial Transition). Als einzige deutsche Hochschule im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“, die junge Menschen europaweit vernetzt. Ihr Profil als Netzwerkuniversität stärkt sie zudem als Mitglied des international führenden Worldwide Universities Network (WUN), dessen Fokus auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen liegt.

    „Die Ruhr-Universität Bochum zählt mehr als 6.000 internationale Studierende, Forschende und Mitarbeitende. Sie bietet spezielle Angebote für Geflüchtete. BUILT TO CHANGE – gebaut, um Türen zu öffnen.”
    Prof. Dr. Kornelia Freitag
    Prorektorin für Lehre und Studium
    Icon: international
    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community
    Icon: international
    Im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns