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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien oder
      c) einen Abschluss eines ein...
      § 5 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien oder
      c) einen Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist. Einschlägig sind dabei in der Regel die Studiengänge der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften sowie der Fakultät für Maschinenbau der Ruhr-Universität Bochum und äquivalente Studiengänge anderer Hochschulen.

      (2) Zur Promotion kann zugelassen werden, wer die Qualifikation nach Absatz 1 erfüllt und über einen überdurchschnittlichen Abschluss oder für das Promotionsvorhaben herausragende berufliche Qualifikationen verfügt. Bei der Zulassung zur Promotion nach Absatz 1 kann der Promotionsausschuss angemessene Auflagen festlegen. Dies sind in der Regel zwei zusätzliche Kenntnisprüfungen aus einem Masterstudiengang der Fakultät. Art und Umfang werden auf Vorschlag der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers vom Promotionsausschuss festgelegt. Die Prüfungen können einmal wiederholt werden. Bewerbungen von Personen mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Wer einen qualifizierten Abschluss auf anderen Gebieten als unter Absatz 1 genannt erworben hat, als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät tätig ist oder war (mindestens zwei Jahre) und wessen Studienfach zu den ingenieurwissenschaftlichen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern gehört, wird in der Regel ohne zusätzliche Auflagen zur Promotion zugelassen. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion wird durch eine Beurteilung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers in dieser Hinsicht ergänzt.

      (4) Eine Zulassung nach Abs. 1 Buchstabe b) kann mit einem sehr guten Abschluss in Regelstudienzeit sowie anschließenden angemessenen, auf die Promotion vorbereitenden Studien erfolgen. Dabei muss die Gesamtnote des Abschlusses mindestens „sehr gut“ betragen und die Abschlussarbeit mit mindestens 1,0 bewertet worden sein. Die auf die Promotion vorbereitenden Studien im Umfang von mindestens 60 LP aus dem Curriculum des zugehörigen Masterstudiengangs werden vom Promotionsausschuss im Benehmen mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber festgelegt. Die Leistungen des Vorbereitungsstudiums müssen innerhalb eines Studienjahres erbracht und im Durchschnitt mindestens mit der Note „sehr gut“ bestanden werden. Anschließend kann die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand beantragt werden.

      (5) Für Personen, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (6) Für die Aufnahme einer Promotion an der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in einer gängigen Wissenschaftssprache – entweder Deutsch oder Englisch – verfügt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die bzw. der Promovierende die Befähigung zu selbständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und in ihrer Darstellung wissenschaftli-che Ansprüche erfüllen. Sie muss einem Fachgebiet zugeordnet werden können, das von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät vertreten wird. Über Ausnah-men von dieser Regelung e...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die bzw. der Promovierende die Befähigung zu selbständiger Forschungsarbeit in ihrem bzw. seinem Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und in ihrer Darstellung wissenschaftli-che Ansprüche erfüllen. Sie muss einem Fachgebiet zugeordnet werden können, das von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät vertreten wird. Über Ausnah-men von dieser Regelung entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Die Dissertation oder ein Teil davon darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      (4) Die Dissertation ist in druckreifer Form gebunden oder geheftet bei der bzw. dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses einzureichen.

      (5) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen wird zwischen der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer und der bzw. dem Promovierenden einvernehmlich abgestimmt. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (6) Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so muss der individuelle Beitrag der bzw. des Promovierenden entsprechend dokumentiert oder herausgearbeitet werden.

      (7) Als Dissertation können auch mehrere wissenschaftliche Arbeiten anerkannt werden, wenn sie in einem thematischen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen nach § 11 Abs. 1 entsprechen (kumulative Dissertation). Eine kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei Veröffentlichungen in internationalen Publikationsorganen mit Re-view-Verfahren. Diese werden ergänzt um eine Abhandlung, die in die Thematik einführt, den konzeptionellen Rahmen der Einzelarbeiten erläutert und die erzielten Ergebnisse zusammenfasst (Summarium). Näheres regelt eine Ausführungsbestimmung des Promotionsausschusses. Eine kumulative Dissertation bedarf der Zustimmung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers und muss spätestens mit der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren von der bzw. dem Promovierenden beim Promotionsausschuss beantragt und von diesem genehmigt werden.

      (8) Die Dissertation kann von der bzw. dem Promovierenden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die bzw. der Promovierende die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (9) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Die Promotionsausschüsse können mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Die Promotionsausschüsse können mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der bzw. den beteiligten Fakultät(en) bzw. promotionsführenden Einrichtung(en) zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung 1210/2017
    • zuletzt geändert am 22.05.2019
  • Hochschulporträt
    „Umdenken anregen, Veränderung ermöglichen, Fortschritt unterstützen - an der Ruhr-Universität ist es vor allem in diesen Feldern möglich, sich und andere zu bewegen.”
    Prof. Dr. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Built to change

    Die Ruhr-Universität weiß, wie Wandel geht: Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion. Ihr Reformgeist bietet akademischer Tradition die Stirn. Das Motiv: Bildung für alle!

    Die Ruhr-Uni wurde gebaut, damit sich etwas ändert: Sie ist angetreten, um Grenzen zu überwinden zwischen Menschen, zwischen Fächern und zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die denkmalgeschützte Campus-Architektur sorgt für kurze Wege, flache Hierarchien und vielfältige Begegnungen für fast 50.000 Menschen aus aller Welt, sodass hier immer wieder Neues entsteht. Keine Uni hat so viele Erstakademiker*innen hervorgebracht wie die Ruhr-Uni. Sie ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region, die heute die dichteste und spannendste Wissenschaftsregion Europas ist. Ein Reallabor für gesellschaftlichen Wandel. Ein Paradies für Pioniere und innovationsgetriebene Menschen aller Art.

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    Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion
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    Die Ruhr-Universität ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region
    Studieren, was und wie es Dir gefällt

    Ob Japanologie oder Jura, Physik oder Psychologie, Maschinenbau oder Medizin: Mit ihrer großen Vielfalt an Fächern und Fakultäten eröffnet die Ruhr-Universität Bochum als vielfältigste Campus-Universität Deutschlands fast grenzenlose Studienmöglichkeiten. Doch keine Sorge: Es gibt viele Angebote zur Beratung, Orientierung und Begleitung, insbesondere beim Studienstart. Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen dabei, ihren Weg zu finden und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland und bekommen regelmäßig Bestnoten in den CHE-Rankings. Wer gern mal über die eigene Scholle hinausblickt, ist in Bochum genau richtig: Durch den Zusammenschluss mit benachbarten Universitäten lässt es sich hier sogar standortübergreifend studieren. Für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland bietet die Ruhr-Universität kompetente Unterstützung.

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    Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland
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    Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen ihren Weg zu finden
    Exzellente Forschung made in Bochum

    Die Forschungsschwerpunkte der Ruhr-Universität sind in interdisziplinären und international vernetzten Research Departments organisiert. Ausweis der Bochumer Forschungsstärke sind unter anderem 12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“ in der Lösungsmittelchemie und „CASA – Cybersicherheit im Zeitalter großskaliger Angreifer“ in der IT-Sicherheit.

    Um im internationalen Wettbewerb noch größer und erfolgreicher werden zu können, kooperiert die Ruhr-Universität Bochum mit ihren Nachbaruniversitäten, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen. Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern und einem geistes- und sozialwissenschaftlichen College. Diese gebündelte Exzellenz zieht wiederum Topwissenschaftler*innen aus aller Welt an, insgesamt entstehen hier 50 neue Professuren. Ein ideales Umfeld auch für außeruniversitäre Forschungsein

    „Die räumliche Nähe unserer Campus-Universität fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die die Basis für die wissenschaftlichen Erfolge unserer Forschenden ist.”
    Prof. Dr. Günther Meschke
    Prorektor für Forschung und Transfer
    Icon: forschung
    12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“
    Icon: forschung
    Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern
    Zuhause an der Ruhr - vernetzt mit der Welt

    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community und profitieren von vielfältigen Verbindungen. Aktuell stehen viele Regionen vor der Herausforderung, den postindustriellen Wandel zu bewältigen. Diesem Thema widmet sich der europäische Universitätsverbund UNIC (European University of Cities in Post-Industrial Transition). Als einzige deutsche Hochschule im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“, die junge Menschen europaweit vernetzt. Ihr Profil als Netzwerkuniversität stärkt sie zudem als Mitglied des international führenden Worldwide Universities Network (WUN), dessen Fokus auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen liegt.

    „Die Ruhr-Universität Bochum zählt mehr als 6.000 internationale Studierende, Forschende und Mitarbeitende. Sie bietet spezielle Angebote für Geflüchtete. BUILT TO CHANGE – gebaut, um Türen zu öffnen.”
    Prof. Dr. Kornelia Freitag
    Prorektorin für Lehre und Studium
    Icon: international
    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community
    Icon: international
    Im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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