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Hochschulporträt

Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
„Wir verstehen uns als einen Schutzraum des (Un)Möglichen, als ein Ort des freien künstlerischen Experimentierens, als Stätte der prozessualen Ausbildung individueller künstlerischer Haltung.”
Prof. Holger Felten
Präsident der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Foto: Blick auf den Neubau der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Steckbrief
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
  • Hochschulleitung Prof. Holger Felten
  • Studierendenzahl 310 (WS 2023/2024)
  • Hochschultyp Künstlerische Hochschulen
  • Promotionsrecht Nein
  • Trägerschaft öffentlich-rechtlich
  • Habilitationsrecht Nein
  • Gründungsjahr 1662
  • Bundesland Bayern
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg auf Social Media:
Schutzraum des (Un)Möglichen
Die AdBK Nürnberg bietet alle Freiräume für ein eigenständiges, selbst gestaltetes Studium. Die Kunstakademie gewährt jenen Denk- und Handlungsraum, in dem Studierende ihre Persönlichkeit entfalten und eine eigenständige künstlerische Haltung ausbilden können. 
In einem flexibel definierten Ausbildungsangebot entwickeln die Studierenden entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse eine eigenständige künstlerische Praxis.
Icon: uebersicht
bietet alle Freiräume für ein eigenständiges und selbst gestaltetes Studium
Icon: uebersicht
Studierende entwickeln gemäß Ihrer Bedürfnisse eine eigenständige künstlerische Praxis
Studium und Lehre
Die jahrgangsübergreifenden Klassen haben zwar jeweilige Schwerpunkte (Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Freie Kunst, Grafik-Design usw.), sie geben jedoch keineswegs die Nutzung eines bestimmten Mediums vor. Auch eine Vielzahl von künstlerischen Werkstätten gestattet die Erkundung und Nutzung diverser Techniken und Materialien.

Lehrveranstaltungen in der Kunstgeschichte und Kunsttheorie, den Designwissenschaften und den allgemeinen Kulturwissenschaften, sowie ein facettenreiches Angebot an Gastvorträgen und Workshops ermöglichen, unterschiedliche Dimensionen von Kunst zu erschließen. Überdies bestehen vielfältige Möglichkeiten, an Ausstellungsprojekten teilzunehmen.

All dies erfolgt in einem offenen Diskurs. Denn Studium heißt für uns nicht, Antworten zu geben, sondern Fragen zu stellen: fragen, befragen, infrage stellen, zweifeln, ausprobieren, aber auch reflektieren und debattieren. Es geht darum, vermeintliche Selbstverständlichkeiten zu beleuchten und Ungewissheiten künstlerisch produktiv zu machen. Studium heißt für uns: Ausbildung und stetige Befragung der eigenen künstlerischen Haltung.

Die Fachrichtungen an der AdBK Nürnberg gliedern sich im Bereich der Bildenden Kunst mit Schwerpunkt Freie Kunst in zehn künstlerischen Klassen, die von einem Professor oder einer Professorin geleitet werden. Das Studium der Bildenden Kunst mit Schwerpunkt Schmuck und Gerät bzw. Grafik-Design ist in jeweils einer Klasse möglich. Das Lehramtsstudium Kunst am Gymnasium kann in allen freien Klassen absolviert werden.
Icon: studium
ermöglicht Studierenden im Rahmen der Lehre eine freie und selbstständige Entwicklung
Icon: studium
Studium ist im Klassenverband organisiert
Foto: Studierende eröffnen eine Ausstellung an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Foto: Studierende diskutieren mit Besuchern einer Ausstellung an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
Foto: Studierende bei der Eröffnung der Jahresausstellung an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
  • Haus- / Postanschrift
    • Telefon 0911 9404-0
  • Kontakt / Ansprechperson
  • Hochschulweite Fristen und Termine
    • Sommersemester
      • Vorlesungszeit
      • bei der Hochschule erfragen
      • Fristen für grundständige Studiengänge
        Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
        • Studienanfänger
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • Höhere Fachsemester
        • 15.12.2024 — 15.01.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
        • Studienanfänger
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • Höhere Fachsemester
        • 15.12.2024 — 15.01.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
      • Fristen für weiterführende Studiengänge
        Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
        • Studienanfänger
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • Höhere Fachsemester
        • 15.12.2024 — 15.01.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
        • Studienanfänger
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • Höhere Fachsemester
        • 15.12.2024 — 15.01.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
    • Wintersemester
      • Vorlesungszeit
      • bei Hochschule erfragen
      • Fristen für grundständige Studiengänge
        Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
        • Studienanfänger
        • 15.03.2025 — 15.03.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • Höhere Fachsemester
        • 15.04.2025 — 15.05.2025
          Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April
        Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
        • Studienanfänger
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April
        • Höhere Fachsemester
        • 15.04.2025 — 15.05.2025
          Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April
      • Fristen für weiterführende Studiengänge
        Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
        • Studienanfänger
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • Höhere Fachsemester
        • 15.04.2025 — 15.05.2025
          Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
        • Studienanfänger
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • Höhere Fachsemester
        • 15.04.2025 — 15.05.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 15.03.2025 — 15.04.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 15.03.2025 — 15.03.2025
          Studienbeginn nur im Wintersemester - Bewerbung bis 15. April Hochschulwechsler: jew. 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.05. (für das Wintersemester) eines jeden Jahres
  • Studiengänge
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