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Ihre Suchkriterien Hochschulname: Johannes Gutenberg-Universität MainzJohannes Gutenberg-Universität Mainz
Steckbrief
- Hochschule Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Hochschulleitung Herr Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch
- Hochschultyp Universitäten
- Bundesland Rheinland-Pfalz
- Trägerschaft öffentlich-rechtlich
- Promotionsrecht Ja
- Habilitationsrecht Ja
- Gründungsjahr 1477
- Studierendenzahl 30564 (WS 2021/22)
- Nationaler Kodex Ja
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Hochschulporträt
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens. Neben einer forschungsorientierten Lehre bringt ein Studium an der JGU alle Vorteile einer Campusuniversität in einer Landeshauptstadt mit reichhaltigem Kulturangebot mit sich.
„Ut omnes unum sint“ – dass alle eins seien, ist das Motto der JGU. Doch was auf Latein altmodisch klingen mag, ist hochaktuell: Die JGU ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird. So studieren und forschen hier junge Menschen aus über 130 Nationen.Studium und Lehre
Als Volluniversität bietet die JGU ein sehr breites Fächer- und Lehrangebot, das die Geistes-, Natur-, Sozial-, Medien- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Kunst, Musik und Sport umfasst. Durch das breite Fächerangebot sind zahlreiche Kombinationen von Studienfächern möglich. Am Campus Germersheim können Studierende zudem Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft studieren und sich als Übersetzerin oder Dolmetscher ausbilden lassen.
Internationale Studiengänge in den Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften ermöglichen bi- bzw. trinationale Studienabschlüsse.
Daneben unterhält die JGU ein Netzwerk von über 150 Kooperationen mit Partnerhochschulen auf allen Kontinenten sowie rund 1.000 Kooperationen mit 350 europäischen Partnerhochschulen im ERASMUS-Programm, die viele Möglichkeiten zum Studieren im Ausland ermöglichen.Nachwuchsförderung und Berufsorientierung
An der JGU können Studierende in allen angebotenen Studienfächern auch promovieren. Neben der Möglichkeit einer Individualpromotion bietet die JGU verschiedene Graduiertenschulen und -zentren an. Die JGU betreibt Spitzenforschung in den Naturwissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie in der Medizin.
Zudem bietet die JGU ihren Studierenden und Absolventinnen und Absolventen professionelle Unterstützung bei der Berufsorientierung und Karriereplanung.bietet ideale Studienbedingungen, forschungsorientierte Lehre und reichhaltiges Kulturangebot
das breite Fächerangebot erlaubt zahlreiche Kombinationen von Studienfächern
"Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist dem Geist ihres Namensgebers bis heute verpflichtet: innovative Ideen fördern und praktisch umsetzen, Menschen bewegen und Wissen nutzen, um Grenzen zu überschreiten."
Prof. Dr. Georg Krausch, Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz -
Haus- / Postanschrift
- Hausanschrift Saarstraße 21, 55122 Mainz
- Telefon 06131 39-0
-
Kontakt / Ansprechpartner
-
Hochschulleitung
- Besucheranschrift Forum universitatis 2, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-22301
- E-Mail praesident(at)uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 39-26611
- Internetseite zur Kontaktseite
- Präsident Herr Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch
- Aktuelle Amtszeit vom 01.04.2019 bis 31.03.2025
- Telefon 06131 39-22301
- E-Mail praesident(at)uni-mainz.de
- Im Amt seit 01.04.2007
- Fax 06131 39-26611
- Vizepräsident Herr Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller-Stach
- Aktuelle Amtszeit vom 01.04.2021 bis 31.03.2025
- Zuständigkeit Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs
- Fax 06131 39-26611
- Im Amt seit 01.04.2017
- Telefon 06131 39-27772
- E-Mail vpforsch(at)uni-mainz.de
- Vizepräsident Herr Univ.-Prof. Dr. Stephan Jolie
- Aktuelle Amtszeit vom 16.01.2022 bis 15.01.2026
- Zuständigkeit Studium und Lehre, wissenschaftliche Weiterbildung, Qualitätssicherung
- E-Mail vpstudlehr(at)uni-mainz.de
- Im Amt seit 16.01.2018
- Telefon 06131 39-22101
- Kanzlerin Frau Dr. Waltraud Kreutz-Gers
- Aktuelle Amtszeit vom 01.09.2013 bis 30.08.2021
- Zuständigkeit Leitung der Verwaltung und Haushaltsbeauftragte. Sie erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten nach den Richtlinien und im Auftrag des Präsidenten und kann den Präsidenten in ihrem Aufgabenbereich vertreten.
- Fax 06131 39-20133
- Internetseite zur Kontaktseite
- Im Amt seit 01.09.2013
- Telefon 06131 39-22201
- E-Mail Kanzlerin(at)uni-mainz.de
-
Akadem. Auslandsamt
- Besucheranschrift Studierenden Service Center, Forum universitatis 1, 1. OG, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-22525
- E-Mail incomings(at)international.uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 39-25548
- Internetseite zur Kontaktseite
- Behindertenbeauftragte
- Besucheranschrift Forum universitatis 1, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-23085
- Internetseite zur Kontaktseite
- Postanschrift 55099 Mainz
- E-Mail barrierefrei(at)uni-mainz.de
- Career Center
- Besucheranschrift Hegelstraße 61, 5. OG, 55122 Mainz
- Telefon 06131 39-22122
- E-Mail career(at)uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 39-25004
- Internetseite zur Kontaktseite
- Career Service Frau Rosanna Götz
- Telefon 06131 39-22122
- Internetseite zur Kontaktseite
- E-Mail career(at)uni-mainz.de
- Frauenbeauftragte
- Besucheranschrift Forum universitatis 3, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-22988
- E-Mail frauenbuero(at)uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 39-25747
- Internetseite zur Kontaktseite
- Büro für Frauenförderung und Gleichstellung Frau Univ.-Prof. Dr. Ruth Zimmerling
- Telefon 06131 39-22907
- Internetseite zur Kontaktseite
- Pressestelle
- Besucheranschrift Forum universitatis 3, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-22369
- E-Mail presse(at)uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 39-24139
- Internetseite zur Kontaktseite
- Öffentlichkeitsarbeit Frau Petra Giegerich
- Telefon 06131 39-22369
- Studienberatung
- Besucheranschrift Forum universitatis 1, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-22122
- E-Mail zsb(at)uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 39-25004
- Internetseite zur Kontaktseite
- Zentrale Studienberatung, Studierenden Service Center, Forum universitatis, Eingang 1, 1. OG Frau Beate Lipps
- Telefon 06131 39-22122
- Internetseite zur Kontaktseite
- E-Mail zsb(at)uni-mainz.de
- Studierendensekretariat
- Besucheranschrift Forum universitatis 1, 1. OG, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-22122
- E-Mail studsek(at)verwaltung.uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 39-25402
- Internetseite zur Kontaktseite
- Studierendensekretariat Herr Falk Stenger
- Telefon 06131 39-22122
- Internetseite zur Kontaktseite
- E-Mail studsek(at)uni-mainz.de
- Studierendenvertretung
- Besucheranschrift Staudingerweg 21, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-24801
- E-Mail sekretariat(at)asta.uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 371857
- Internetseite zur Kontaktseite
- Weiterbildungszentrum
- Besucheranschrift Forum universitatis 1, 55128 Mainz
- Telefon 06131 39-24118
- E-Mail info(at)zww.uni-mainz.de
- Postanschrift 55099 Mainz
- Fax 06131 39-24714
- Internetseite zur Kontaktseite
- Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) Frau Dr. Beate Hörr
- Telefon 06131 39-20048
- E-Mail hoerr(at)zww.uni-mainz.de
- Zusätzliche Standorte
- Die Hochschule unterhält mindestens einen Standort mit Studienangeboten:
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Germersheim
- Besucheranschrift An der Hochschule 2, 76726 Germersheim
- Telefon 07274 508-0
- Postanschrift Postfach 1150, 76711 Germersheim
- Fax 07274 508-427
- Hochschulweite Fristen und Termine
- Sommersemester
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- Vorlesungszeit
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17.04.2023 — 23.07.2023
-
Fristen für grundständige Studiengänge
Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
- Studienanfänger
-
01.12.2022 — 15.01.2023
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung - Höhere Fachsemester
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01.12.2022 — 15.01.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union
-
16.11.2022 — 15.01.2023
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. - International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
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16.11.2022 — 15.01.2023
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)- Studienanfänger
-
01.12.2022 — 01.03.2023
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern. - Höhere Fachsemester
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01.12.2022 — 01.03.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union
-
16.11.2022 — 01.03.2023
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. - International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
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16.11.2022 — 01.03.2023
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
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Fristen für weiterführende Studiengänge
Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
- Studienanfänger
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01.10.2022 — 15.11.2022
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-master Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. - Höhere Fachsemester
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01.10.2022 — 15.11.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union
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01.10.2022 — 15.11.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. - International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
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01.10.2022 — 15.11.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)- Studienanfänger
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01.10.2022 — 01.03.2023
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2021. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. - Höhere Fachsemester
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01.10.2022 — 01.03.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union
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01.10.2022 — 01.03.2023
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. - International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
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01.10.2022 — 01.03.2023
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
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Studiengänge mit abweichenden Fristen
- Computational Sciences - Rechnergestützte Naturwissenschaften, Master of Science
- Epidemiologie, Master of Science
- Mathematik, Master of Science
- Medienrecht, Master of Laws
- Medizinethik, Master of Arts
- Meteorologie, Master of Science
- Physik, Master of Science
- Young Professional Master of Business Administration, Master of Business Administration
- Wintersemester
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- Vorlesungszeit
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24.10.2022 — 11.02.2023
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Fristen für grundständige Studiengänge
Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
- Studienanfänger
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01.06.2022 — 15.07.2022
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): www.studium.uni-mainz.de/losverfahren-bewerbung - Höhere Fachsemester
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01.06.2022 — 15.07.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union
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01.06.2022 — 15.07.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. - International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
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01.06.2022 — 15.07.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)- Studienanfänger
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01.06.2022 — 01.09.2022
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07.2022. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern. - Höhere Fachsemester
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01.06.2022 — 01.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union
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01.06.2022 — 01.09.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. - International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
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01.06.2022 — 01.09.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
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Fristen für weiterführende Studiengänge
Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
- Studienanfänger
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Die Frist ist abgelaufen
- Höhere Fachsemester
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
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Die Frist ist abgelaufen
Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)- Studienanfänger
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01.04.2022 — 01.09.2022
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05.2022. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern. - Höhere Fachsemester
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01.04.2022 — 01.09.2022
- International Studierende aus der Europäischen Union
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01.04.2022 — 01.09.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. - International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
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01.04.2022 — 01.09.2022
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
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Studiengänge mit abweichenden Fristen
- Computational Sciences - Rechnergestützte Naturwissenschaften, Master of Science
- Epidemiologie, Master of Science
- Executive Master of Business Administration, Master of Business Administration
- Mathematik, Master of Science
- Medienrecht, Master of Laws
- Medizinethik, Master of Arts
- Meteorologie, Master of Science
- Microbiology, Master of Science
- Physik, Master of Science
- Sports Ethics and Integrity, Master of Arts
- Transnational German Studies, Master of Arts
- Turkic Studies, Master of Arts
- Studiengänge
- Promotionsmöglichkeiten
- Internationale Kooperationen
-
Hochschulleitung