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Hochschulporträt

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
„Wir wollen junge Menschen begeistern, mutig die vielfältigen Grenzen zu überschreiten, denen sie täglich begegnen.”
Prof. Dr. Georg Krausch
Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Steckbrief
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Hochschulleitung Univ.-Prof. Dr. Georg Krausch
  • Studierendenzahl 29.617 (WS 2023/2024)
  • Hochschultyp Universitäten
  • Promotionsrecht Ja
  • Trägerschaft öffentlich-rechtlich
  • Habilitationsrecht Ja
  • Gründungsjahr 1477
  • Bundesland Rheinland-Pfalz
Johannes Gutenberg-Universität Mainz auf Social Media:
Auf dem Campus gemeinsam studieren und forschen, leben und arbeiten

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens. Neben einer forschungsorientierten Lehre bringt ein Studium an der JGU alle Vorteile einer Campusuniversität in einer Landeshauptstadt mit reichhaltigem Kulturangebot mit sich.
„Ut omnes unum sint“ – dass alle eins seien, ist das Motto der JGU. Doch was auf Latein altmodisch klingen mag, ist hochaktuell: Die JGU ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird. So studieren und forschen hier junge Menschen aus über 130 Nationen.

Icon: uebersicht
bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens
Icon: uebersicht
ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird
Studieren und Leben auf einem Campus mit lebendiger akademischer Kultur und internationalem Flair

Als Volluniversität bietet die JGU ein sehr breites Studienangebot, das Geistes-, Natur-, Sozial-, Medien- und Wirtschaftswissenschaften sowie Medizin, Kunst, Musik und Sport umfasst. Am Campus in Germersheim lernen die Studierenden Übersetzen und Dolmetschen. Dieses Angebot ermöglicht zahlreiche Kombinationen von Studienfächern, fördert eine hohe Interdisziplinarität und erleichtert den "Blick über den Tellerrand".
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) versteht sich als internationalen Ort des Forschens und Lehrens: Studierende aus allen Kontinenten lernen und leben gemeinsam auf dem Campus der JGU mit seinen vielfältigen akademischen und kulturellen Angeboten. Die JGU fördert aktiv den Studierenden-Austausch mit Hochschulen in der ganzen Welt. Internationale Studiengänge in verschiedenen Disziplinen ermöglichen bi- bzw. trinationale Studienabschlüsse.
Das differenzierte JGU-Beratungs- und Servicenetzwerk unterstützt die Studierenden im Studium und beim Berufseinstieg.

Icon: studium
ermöglicht zahlreiche Kombinationen von Studienfächern, fördert eine hohe Interdisziplinarität
Icon: studium
fördert aktiv den Studierenden-Austausch mit Hochschulen in der ganzen Welt
Exzellente Forschung aus der fachlichen Vielfalt einer Volluniversität heraus

Das Profil der JGU zeichnet sich durch die folgenden Spitzenforschungsbereiche aus: 1) Teilchen- und Hadronenphysik (Exzellenzcluster PRISMA+ – Precision Physics, Fundamental Interactions and Structure of Matter), 2) Translationale Medizin, 3) Materialwissenschaften. Ferner wurden mehrere interdisziplinäre, innovative Forschungsbereiche identifiziert, die gezielt gefördert werden. Vorrangige Ziele dieser Schwerpunktbildung sind die Weiterentwicklung der forschungsstarken Bereiche, der Schnittstelle Medizin/Naturwissenschaften sowie die besondere Unterstützung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Zusammen mit der Förderung individueller Exzellenz will die JGU so ihre Position unter den führenden Forschungsuniversitäten Deutschlands ausbauen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern. Vor der Einwerbung des Exzellenzclusters PRISMA+ im Jahr 2018 war die JGU mit dem Vorgängercluster und der Graduiertenschule Materials Science in Mainz erfolgreich.

„Die Integration von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und industrieller Entwicklung ist ein Markenzeichen der JGU, wie gerade die Erfolgsgeschichte von BioNTech eindrucksvoll bewiesen hat. ”
Prof. Dr. Georg Krausch
Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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interdisziplinäre, innovative Forschungsbereiche
Icon: forschung
unter den führenden Forschungsuniversitäten Deutschlands
Gutenberg Campus international - das weltweite Netzwerk der JGU

Die JGU ist Europäische Universität im Rahmen der Hochschulallianz FORTHEM mit acht europäischen Partneruniversitäten. Hinzu kommen über 440 ERASMUS-Partnerschaften und weitere 115 Partnerschaften mit Hochschulen weltweit.
Zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihres internationalen Campus‘ bietet die JGU eine Vielzahl an Services für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen. Hierzu gehören z.B. das Welcome Center, die Gutenberg International Services und das Gutenberg International Conference Center. Das Programm „Summer@Uni-Mainz“ bietet internationalen Studierenden die Möglichkeit, den Sommer in einem internationalen Umfeld zu verbringen und dabei Deutsch zu lernen.
Ein großes multinationales Forschungsnetzwerk und 44 internationale Studiengänge (darunter zwei Erasmus Mundus Studiengänge) bilden einen Schwerpunkt des internationalen Profils der JGU. Das Profil prägen zudem die Kooperationsschwerpunkte Polen, Frankreich, Israel und Schottland.

„Die JGU bildet ihre Studierenden zu weltoffenen, verantwortungsvollen Global Citizens aus und wertschätzt Internationalität wie Interkulturalität in der Lehre und in der Forschung.”
Prof. Dr. Georg Krausch
Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Icon: international
Europäische Universität im Rahmen der Hochschulallianz FORTHEM
Icon: international
multinationales Forschungsnetzwerk und 44 internationale Studiengänge
  • Haus- / Postanschrift
    • Hausanschrift Saarstraße 21, 55122 Mainz
    • Telefon 06131 39-0
  • Kontakt / Ansprechperson
  • Zusätzliche Standorte
    • Die Hochschule unterhält mindestens einen Standort mit Studienangeboten:
    • Germersheim
      • Besucheranschrift An der Hochschule 2, 76726 Germersheim
      • Telefon 07274 508-0
      • Postanschrift Postfach 1150, 76711 Germersheim
      • Fax 07274 508-427
  • Hochschulweite Fristen und Termine
    • Sommersemester
      • Vorlesungszeit
      • 14.04.2025 — 19.07.2025
      • Fristen für grundständige Studiengänge
        Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
        • Studienanfänger
        • 01.12.2024 — 15.01.2025
          Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
        • Höhere Fachsemester
        • 01.12.2024 — 15.01.2025
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 16.11.2024 — 15.01.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 16.11.2024 — 15.01.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
        • Studienanfänger
        • 01.12.2024 — 01.03.2025
          In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
        • Höhere Fachsemester
        • 01.12.2024 — 01.03.2025
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 16.11.2024 — 01.03.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 16.11.2024 — 01.03.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
      • Fristen für weiterführende Studiengänge
        Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
        • Studienanfänger
        • 01.10.2024 — 15.11.2024
          Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
        • Höhere Fachsemester
        • 01.10.2024 — 15.11.2024
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 01.10.2024 — 15.11.2024
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 01.10.2024 — 15.11.2024
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
        • Studienanfänger
        • 01.10.2024 — 01.03.2025
          Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
        • Höhere Fachsemester
        • 01.10.2024 — 01.03.2025
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 01.10.2024 — 01.03.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 01.10.2024 — 01.03.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
      • Studiengänge mit abweichenden Fristen
    • Wintersemester
      • Vorlesungszeit
      • 27.10.2025 — 14.02.2026
      • Fristen für grundständige Studiengänge
        Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
        • Studienanfänger
        • 01.06.2025 — 15.07.2025
          Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern. Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
        • Höhere Fachsemester
        • 01.06.2025 — 15.07.2025
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 01.06.2025 — 15.07.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 01.06.2025 — 15.07.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
        • Studienanfänger
        • 01.06.2025 — 01.09.2025
          In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
        • Höhere Fachsemester
        • 01.06.2025 — 01.09.2025
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 01.06.2025 — 01.09.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 01.06.2025 — 01.09.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
      • Fristen für weiterführende Studiengänge
        Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
        • Studienanfänger
        • 01.04.2025 — 15.05.2025
          Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
        • Höhere Fachsemester
        • 01.04.2025 — 15.05.2025
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 01.04.2025 — 15.05.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 01.04.2025 — 15.05.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        Fristen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge (ohne NC)
        • Studienanfänger
        • 01.04.2025 — 01.09.2025
          In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
        • Höhere Fachsemester
        • 01.04.2025 — 01.09.2025
        • International Studierende aus der Europäischen Union
        • 01.04.2025 — 01.09.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
        • International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
        • 01.04.2025 — 01.09.2025
          Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
      • Studiengänge mit abweichenden Fristen
  • Studiengänge
  • Promotionsmöglichkeiten
  • Internationale Kooperationen

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