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Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Steckbrief

  • Hochschule Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 01 Evangelische Theologie
  • Promotionsfach / fächer Interdisciplinary Studies in Theology and Religion; Theologie
  • Sachgebiet(e) Theologie, evangelische
  • Doktorgrad(e) Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Zugangsvoraussetzungen für das Promotionsverfahren sind:
      1. Nachweis eines abgeschlossenen Studiums, das zur Promotion berechtigt:
      a) Studienabschluss, der direkt zur Promotion berechtigt:
      aa) Ein Masterabschluss an einer Hochschule in Deutschland, der mit der Note „gut“ (mindestens 2,3) oder mit einer anderen Note erlangt wurde, sofern die Bewerberin der der Bewerber zu den 50% Jahrgangsbesten gehört oder ein gleichwertiges Kriterium e...
      § 7 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Zugangsvoraussetzungen für das Promotionsverfahren sind:
      1. Nachweis eines abgeschlossenen Studiums, das zur Promotion berechtigt:
      a) Studienabschluss, der direkt zur Promotion berechtigt:
      aa) Ein Masterabschluss an einer Hochschule in Deutschland, der mit der Note „gut“ (mindestens 2,3) oder mit einer anderen Note erlangt wurde, sofern die Bewerberin der der Bewerber zu den 50% Jahrgangsbesten gehört oder ein gleichwertiges Kriterium erfüllt oder
      bb) ein dem Master gleichgestellter Hochschulabschluss an einer Universität in Deutschland, der mit der Note „gut“ (mindestens 2,3) oder mit einer anderen Note erlangt wurde, sofern die Bewerberin der der Bewerber zu den 50% Jahrgangsbesten gehört oder ein gleichwertiges Kriterium erfüllt oder
      cc) ein anderer Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zu den vorgenannten Abschlüssen nachgewiesen werden kann. Die Anerkennung von Studienabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Benehmen mit den zuständigen Stellen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Anerkennung kann unter Auflagenerfolgen, die gemäß den Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gemacht werden
      b) Studienabschluss, der in Verbindung mit dem Nachweis der besonderen Befähigung zur Promotion berechtigt:
      aa) Ein mit der Note „sehr gut“ (mindestens 1,3) oder einer gleichwertigen Bewertung abgeschlossenes Diplomstudium an einer Fachhochschule in Deutschland oder
      bb) ein mit der Note „sehr gut“ (mindestens 1,3) oder einer gleichwertigen Bewertung abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Hochschule in Deutschland oder
      cc) ein anderer Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zu den vorgenannten Abschlüssen nachgewiesen werden kann.
      Die besondere Befähigung wird nachgewiesen durch das erfolgreiche Absolvieren eines Eignungsfeststellungsverfahrens; Näheres hierzu ist in § 8 geregelt. Die Anerkennung von Studienabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, erfolgt im Benehmen mit den zuständigen Stellen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
      2. Nachweis von Sprachkenntnissen gemäß der einschlägigen Regelungen der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in der gültigen Fassung. Je nach Konzeption des interdisziplinären Dissertationsvorhabens kann der Fakultätsrat den Nachweis weiterer Kenntnisse in den für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas erforderlichen Quellensprachen verlangen.3. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche oder zu einer anderen Mitgliedskirche des ÖRK nachweisen. Über Ausnahmen im Hinblick auf Mitglieder anderer christlicher Kirchen, entscheidet der Fakultätsrat. Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, erfüllen die Zugangsvoraussetzung gemäß Satz 1 nicht.

      (2) Der Fakultätsrat prüft auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers, ob die Zugangsvoraussetzungen zur Promotion gegeben sind und teilt ihr oder ihm das Ergebnis schriftlich mit.

      § 8 Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Wenn ein Abschluss gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) vorliegt, lässt der Fakultätsrat die Bewerberin oder den Bewerber auf Antrag zum Eignungsfeststellungsverfahren zu und bestellt zwei Betreuende gemäß § 4.

      (2) Das Eignungsfeststellungsverfahren soll innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen sein; § 26 Abs. 5 HochSchG ist anzuwenden. Das Eignungsfeststellungsverfahren besteht aus
      1. Nachweis eines erfolgreichen zweisemestrigen vertiefenden Studiums an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Umfang von mindestens 40 LP. Die zu absolvierenden Module oder Lehrveranstaltungen werden vom Fakultätsrat auf Empfehlung mindestens einer oder eines Betreuenden gemäß Absatz 1 festgelegt. Das Studium soll im Zusammenhang mit der fachlichen Qualifizierung für die angestrebte Dissertation stehen. Die Verfügbarkeit des Lehrangebots ist zu gewährleisten. Leistungen, die außerhalb des Studiengangs, welcher gemäß Absatz 1 für die Eignungsfeststellung qualifizierte, bereits absolviert wurden, und den vorgenannten Vorgaben entsprechen, können anerkannt werden. Das vertiefende Studium gilt als erfolgreich, wenn die zu absolvierenden Module oder Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Für das vertiefende Studium gelten die Bestimmungen der entsprechenden Prüfungsordnung.
      2. Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten wissenschaftlichen Arbeitens durch eine erfolgreich abgeschlossene, in einem Bearbeitungszeitraum von vier Monaten erstellte wissenschaftliche Arbeit im Umfang von mindestens 20 LP, die mindestens mit der Note „gut“ (2,0) gemäß § 17 Abs. 1 benotet wurde. Die Arbeit soll zeigen, dass die Bewerberin oder der Bewerber dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich der Evangelischen Theologie mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die Arbeit soll in inhaltlichem Zusammenhang mit der angestrebten Dissertation stehen. Sie wird von den beiden Betreuerinnen oder Betreuern gemäß Absatz 1 betreut und bewertet. Die Vereinbarung des zu bearbeitenden Themas erfolgt mit einer Betreuerin oder einem Betreuer nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers. Die Note berechnet sich als arithmetisches Mittel der Einzelnoten der Betreuenden. Das Bewertungsverfahren soll acht Wochen nicht überschreiten. Wird die Arbeit nicht mindestens mit der Note „gut“ (2,0) bewertet, kann die Arbeit einmal mit einem neuen Thema innerhalb von sechs Monaten wiederholt werden. Weitere Wiederholungen sind ausgeschlossen. § 13 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden.
      3. Nachweis vertiefter wissenschaftlicher Fachkenntnisse durch eine etwa einstündige mündliche Fachprüfung. Diese bezieht sich auf das zweisemestrige vertiefende Studium gemäß Nummer 1. Die Fachprüfung wird von den Betreuenden gemäß Absatz 1 durchgeführt. Die Bestimmungen zur Bewertung und Benotunggemäß § 17 Abs. 1 und § 16 Abs. 3, zur Niederschrift gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 bis 4, zur Teilnahme der zentralen Gleichstellungsbeauftragten oder der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät gemäß § 16 Abs. 5, zur Teilnahme von anderen Bewerberinnen und Bewerbern im Eignungsfeststellungsverfahren entsprechend § 16 Abs. 6 sowie zur Information und zum Bescheid gemäß § 16 Abs. 7 sind entsprechend anzuwenden. Die Wiederholung einer nicht bestandenen Fachprüfung ist einmal innerhalb von sechs Monaten möglich.

      (3) Die besonderen Belange von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen zur Wahrung ihrer Chancengleichheit sind zu berücksichtigen; § 13 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

      (4) Sofern die Nachweise gemäß Absatz 2 erfolgreich erbracht wurden, stellt der Fakultätsrat das Bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens fest, andernfalls das Nicht-Bestehen. Auf § 23 Abs. 1 wird verwiesen. Die Einschreibung während des Eignungsfeststellungsverfahrens regelt der entsprechende Abschnitt über die Einschreibung von Promovendinnen und Promovenden in der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 14 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit der Promovendin oder des Promovenden, die einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im gewählten Fachgebiet darstellen muss. Bereits publizierte Arbeiten oder Manuskripte sind mit der Dissertation vorzulegen.

      (2) Der Dissertation ist eine Zusammenfassung („abstract“) in deutscher und englischer Sprache beizufügen.
      § 14 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Forschungsarbeit der Promovendin oder des Promovenden, die einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im gewählten Fachgebiet darstellen muss. Bereits publizierte Arbeiten oder Manuskripte sind mit der Dissertation vorzulegen.

      (2) Der Dissertation ist eine Zusammenfassung („abstract“) in deutscher und englischer Sprache beizufügen.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 12 Kooperative Promotion, Cotutelle

      (1) Das Promotionsvorhaben kann auf der Grundlage eines entsprechenden Kooperatioonsabkommens gemeinsam mit einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Dazu gehören auch Fachhochschulen in Deutschland. § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 Satz 3 sind anzuwenden.

      (2) Soll die Promotion im Rahmen eines individuellen bi-nationalen Promotionsver...
      § 12 Kooperative Promotion, Cotutelle

      (1) Das Promotionsvorhaben kann auf der Grundlage eines entsprechenden Kooperatioonsabkommens gemeinsam mit einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Dazu gehören auch Fachhochschulen in Deutschland. § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 Satz 3 sind anzuwenden.

      (2) Soll die Promotion im Rahmen eines individuellen bi-nationalen Promotionsverfahrens erworben werden (Cotutelle), ist die Grundlage hierfür ein entsprechendes Kooperationsabkommen zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der ausländischen Hochschule, das für jede Promovendin und jeden Promovenden, die oder der eine Promotion im Cotutelle-Verfahren anstrebt, zu schließen ist. In diesem Kooperationsabkommen werden insbesondere festgelegt,
      1. die Betreuerin oder der Betreuer der ausländischen Hochschule und die Betreuerin oder der Betreuer der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; § 4 Abs. 3 ist anzuwenden,
      2. nach welcher Promotionsordnung die Promotion erfolgt,
      3. dass die Promovendin oder der Promovend sich in der Regel mindestens für einen Zeitraum von einem Jahr an jeder der beteiligten Hochschulen aufhält,
      4. dass die mündliche Prüfung mit einer hälftigen Beteiligung von Prüferinnen oder Prüfern der beiden Hochschulen erfolgt oder dass die mündliche Prüfung vorwiegend von Prüferinnen und Prüfern einer der beiden Hochschulen durchgeführt und von der anderen anerkannt wird; auf § 6 Abs. 2 Satz 2 wird verwiesen,
      5. die Sprache, in der die Dissertation abgefasst und die Sprache, in der die mündliche Prüfung abgehalten wird,
      6. dass nach abgeschlossener Promotion aufgrund der gemäß Promotionsordnung erbrachten Leistungen entweder eine gemeinsame Promotionsurkunde der beiden Hochschulen oder zwei nationale Promotionsurkunden, die aufeinander Bezug nehmen, verliehen werden,
      7. dass die Promovendin oder der Promovend sich verpflichtet, jeweils nur einen Doktorgrad zu führen,
      8. Modalitäten der Einschreibung, des Datenschutzes sowie andere relevante verwaltungsbezogene Modalitäten.
      Der Abschluss eines Kooperationsabkommens für ein Cotutelle-Verfahren setzt voraus, dass die Promovendin oder der Promovend die Zulassungsvoraussetzungen der betreffenden Promotionsordnungen an beiden Hochschulen erfüllt.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 11/2015, S. 647 ff.
    • zuletzt geändert am 23.05.2016
  • Hochschulporträt
    „Wir wollen junge Menschen begeistern, mutig die vielfältigen Grenzen zu überschreiten, denen sie täglich begegnen.”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Auf dem Campus gemeinsam studieren und forschen, leben und arbeiten

    Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens. Neben einer forschungsorientierten Lehre bringt ein Studium an der JGU alle Vorteile einer Campusuniversität in einer Landeshauptstadt mit reichhaltigem Kulturangebot mit sich.
    „Ut omnes unum sint“ – dass alle eins seien, ist das Motto der JGU. Doch was auf Latein altmodisch klingen mag, ist hochaktuell: Die JGU ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird. So studieren und forschen hier junge Menschen aus über 130 Nationen.

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    bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens
    Icon: uebersicht
    ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird
    Studieren und Leben auf einem Campus mit lebendiger akademischer Kultur und internationalem Flair

    Als Volluniversität bietet die JGU ein sehr breites Studienangebot, das Geistes-, Natur-, Sozial-, Medien- und Wirtschaftswissenschaften sowie Medizin, Kunst, Musik und Sport umfasst. Am Campus in Germersheim lernen die Studierenden Übersetzen und Dolmetschen. Dieses Angebot ermöglicht zahlreiche Kombinationen von Studienfächern, fördert eine hohe Interdisziplinarität und erleichtert den "Blick über den Tellerrand".
    Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) versteht sich als internationalen Ort des Forschens und Lehrens: Studierende aus allen Kontinenten lernen und leben gemeinsam auf dem Campus der JGU mit seinen vielfältigen akademischen und kulturellen Angeboten. Die JGU fördert aktiv den Studierenden-Austausch mit Hochschulen in der ganzen Welt. Internationale Studiengänge in verschiedenen Disziplinen ermöglichen bi- bzw. trinationale Studienabschlüsse.
    Das differenzierte JGU-Beratungs- und Servicenetzwerk unterstützt die Studierenden im Studium und beim Berufseinstieg.

    Icon: studium
    ermöglicht zahlreiche Kombinationen von Studienfächern, fördert eine hohe Interdisziplinarität
    Icon: studium
    fördert aktiv den Studierenden-Austausch mit Hochschulen in der ganzen Welt
    Exzellente Forschung aus der fachlichen Vielfalt einer Volluniversität heraus

    Das Profil der JGU zeichnet sich durch die folgenden Spitzenforschungsbereiche aus: 1) Teilchen- und Hadronenphysik (Exzellenzcluster PRISMA+ – Precision Physics, Fundamental Interactions and Structure of Matter), 2) Translationale Medizin, 3) Materialwissenschaften. Ferner wurden mehrere interdisziplinäre, innovative Forschungsbereiche identifiziert, die gezielt gefördert werden. Vorrangige Ziele dieser Schwerpunktbildung sind die Weiterentwicklung der forschungsstarken Bereiche, der Schnittstelle Medizin/Naturwissenschaften sowie die besondere Unterstützung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Zusammen mit der Förderung individueller Exzellenz will die JGU so ihre Position unter den führenden Forschungsuniversitäten Deutschlands ausbauen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern. Vor der Einwerbung des Exzellenzclusters PRISMA+ im Jahr 2018 war die JGU mit dem Vorgängercluster und der Graduiertenschule Materials Science in Mainz erfolgreich.

    „Die Integration von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und industrieller Entwicklung ist ein Markenzeichen der JGU, wie gerade die Erfolgsgeschichte von BioNTech eindrucksvoll bewiesen hat. ”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Icon: forschung
    interdisziplinäre, innovative Forschungsbereiche
    Icon: forschung
    unter den führenden Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Gutenberg Campus international - das weltweite Netzwerk der JGU

    Die JGU ist Europäische Universität im Rahmen der Hochschulallianz FORTHEM mit acht europäischen Partneruniversitäten. Hinzu kommen über 440 ERASMUS-Partnerschaften und weitere 115 Partnerschaften mit Hochschulen weltweit.
    Zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihres internationalen Campus‘ bietet die JGU eine Vielzahl an Services für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen. Hierzu gehören z.B. das Welcome Center, die Gutenberg International Services und das Gutenberg International Conference Center. Das Programm „Summer@Uni-Mainz“ bietet internationalen Studierenden die Möglichkeit, den Sommer in einem internationalen Umfeld zu verbringen und dabei Deutsch zu lernen.
    Ein großes multinationales Forschungsnetzwerk und 44 internationale Studiengänge (darunter zwei Erasmus Mundus Studiengänge) bilden einen Schwerpunkt des internationalen Profils der JGU. Das Profil prägen zudem die Kooperationsschwerpunkte Polen, Frankreich, Israel und Schottland.

    „Die JGU bildet ihre Studierenden zu weltoffenen, verantwortungsvollen Global Citizens aus und wertschätzt Internationalität wie Interkulturalität in der Lehre und in der Forschung.”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Icon: international
    Europäische Universität im Rahmen der Hochschulallianz FORTHEM
    Icon: international
    multinationales Forschungsnetzwerk und 44 internationale Studiengänge

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