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Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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Steckbrief

  • Hochschule Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsinformatik; Wirtschaftspädagogik
    Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre ...
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand setzt voraus:
      1. Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) (§ 4) oder ein Fachhochschuldiplom oder einen Bachelorabschluss der Fachrichtung "Wirtschaft" (§ 5).
      2. Einen Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (§ 6).

      § 4 Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium

      (1) Die Doktorandin oder der ...
      § 3 Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand setzt voraus:
      1. Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) (§ 4) oder ein Fachhochschuldiplom oder einen Bachelorabschluss der Fachrichtung "Wirtschaft" (§ 5).
      2. Einen Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (§ 6).

      § 4 Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium

      (1) Die Doktorandin oder der Doktorand muss auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften einen Diplom- oder Master-Abschluss an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder einen gleichwertigen Abschluss im Geltungsbereich des Grundgesetzes mindestens mit der Gesamtnote "gut" erworben haben. Der Masterabschluss einer Fachhochschule gilt als gleichwertig. Im Ausland abgelegte wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen werden als gleichwertig anerkannt, sofern sie nach der von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarung gleichwertig sind. Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entscheidet die Dekanin oder der Dekan im Zusammenwirken mit der für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständigen Fachabteilung der Universität. Bestehen Zweifel an der Gleichwertigkeit, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anzuhören.

      (2) Vom Erfordernis des Prädikatsexamens (Absatz 1 Satz 1) kann der Fachbe-reichsrat in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden absehen. Ein begründeter Ausnahmefall liegt vor, wenn eine gem. § 12 Satz 1 prüfungsberechtigte Person dies schriftlich befürwortet und die Bewerberin oder der Bewerber eine mindestens mit "gut" bewertete Diplom- oder Masterarbeit vorweisen kann.

      (3) Durch Entscheidung der Dekanin oder des Dekans können auf Antrag der Dok-torandin oder des Doktoranden auch andere Staats- oder akademische Prüfungen als Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand gem. Absatz 1 anerkannt werden, wenn eine gem. § 12 Satz 1 prüfungsberechtigte Person dies schriftlich befürwortet. Die Doktorandin oder der Doktorand hat in diesem Fall den Nachweis der erfolgreichen, mindestens mit der Note "gut" bewerteten Teilnahme an mindestens einem volks- oder betriebswirtschaftlichen Modul eines universitären Diplom- oder Masterstudiengangs im Umfang von 12 ECTS-Punkten zu erbringen.

      (4) Eine Doktorandin oder ein Doktorand, die oder der von einem neu in den Fachbe reich berufenen Mitglied vorher als Doktorandin oder Doktorand angenommen war, ist von den Erfordernissen in Absatz 1 bis 3 befreit, wenn sie oder er nachweist, dass sie oder er die Voraussetzungen für eine wirtschaftswissenschaftliche Promotion an der bisherigen Hochschule (Universität) des neu berufenen Mitglieds erfüllt.

      § 5 Zulassung besonders qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschuldiplom oder Bachelorabschluss der Fachrichtung "Wirtschaft"

      (1) An Stelle eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums gem. § 4 muss die Dok-torandin oder der Doktorand folgende Voraussetzungen erfüllen:
      1. Die Doktorandin oder der Doktorand muss ein Diplomstudium der Fachrichtung „Wirtschaft“ an einer Fachhochschule oder ein Bachelorstudium mindestens mit der Gesamtnote „sehr gut“ abgeschlossen haben. In Einzelfällen ist die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand auch möglich, wenn das Studium mit einerNote von mindestens 2,0 abgeschlossen wurde, sofern die Abschlussarbeit eine wirtschaftswissenschaftliche Fragestellung behandelt und mit der Note "sehr gut" bewertet wurde und eine Professorin oder ein Professor des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften die Zulassung in einem schriftlichen Gutachten empfiehlt.
      2. Die Doktorandin oder der Doktorand muss vor der Annahme als Doktorandin oder Doktorand mindestens ein Semester als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Johannes Gutenberg-Universität eingeschrieben gewesen sein und den Nachweis der erfolgreichen, durchschnittlich mindestens mit der Note „gut“ bewerteten Teilnahme an volks- oder betriebswirtschaftlichen Modulen eines wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengangs des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten erbracht haben.
      3. Die Doktorandin oder der Doktorand hat die für die Erstellung einer Dissertation erforderliche Fähigkeit, ein Problem der Wirtschaftswissenschaften selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, durch eine viermonatige freie wissenschaftliche Arbeit nachzuweisen, die mindestens mit der Note „gut“ (2,5) benotet wurde. Die Dekanin oder der Dekan benennt die Themenstellerin oder den Themensteller und zwei Gutachterinnen oder Gutachter der Arbeit. Die Note berechnet sich als arithmetisches Mittel der Einzelnoten der Gutachterinnen und Gutachter. Das Bewertungsverfahren soll acht Wochen nicht überschreiten. Wird die Arbeit nicht mit der Note „gut“ (2,5) bewertet, kann die Arbeit einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungen sind ausgeschlossen.

      (2) Der Doktorandin oder dem Doktoranden wird empfohlen, sich vor Aufnahme des Studiums gem. Absatz 1 Nr. 2 um eine Betreuerin oder einen Betreuer aus dem Kreis der gem. § 12 Satz 1 prüfungsberechtigten Personen zu bemühen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine eigenständige wissenschaftliche Leistung auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Staatswissenschaften darstellen und zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt beitragen.

      (2) In der Wirtschaftspädagogik sind Dissertationen nur als Monographie zulässig. In der Volks- oder Betriebswirtschaftslehre können Dissertationen als Monographie oder als kumulative Dissertation eingereicht werden. Näheres regelt Anlage 1.

      (3) ...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine eigenständige wissenschaftliche Leistung auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Staatswissenschaften darstellen und zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt beitragen.

      (2) In der Wirtschaftspädagogik sind Dissertationen nur als Monographie zulässig. In der Volks- oder Betriebswirtschaftslehre können Dissertationen als Monographie oder als kumulative Dissertation eingereicht werden. Näheres regelt Anlage 1.

      (3) Eine bereits veröffentlichte Abhandlung der Doktorandin oder des Doktoranden kann als Dissertation oder als Teil einer kumulativen Dissertation zugelassen werden, wenn die Veröffentlichung nicht länger als sechs Jahre zurückliegt und die Betreuerin oder der Betreuer dies schriftlich befürwortet. Eine Abhandlung, die in einem früheren Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades eingereicht worden ist, ist als Dissertation oder als Teil einer Dissertation ausgeschlossen.

      (4) Das Thema der Dissertation ist mit derjenigen prüfungsberechtigten Person gem. § 12 zu vereinbaren, die auch die Betreuung der Doktorandin oder des Doktoranden übernimmt.

      (5) Den Doktorandinnen und Doktoranden wird die Teilnahme an Veranstaltungen, die für diese Personengruppe von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz angeboten werden, sowie an eventuellen weiteren Angeboten des Fachbereichs empfohlen.

      Anlage 1: Bestimmungen zur kumulativen Dissertation

      1. Definition
      Eine kumulative Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der Promotionsarbeit nicht in Form einer Monographie, sondern in Form einer Sammlung von drei oder mehr wissenschaftlichen Aufsätzen dargestellt werden. Die Aufsätze können bereits publiziert, zur Veröffentlichung angenommen oder zur Begutachtung eingereicht sein. Sie müssen in einem fachlichen Zusammenhang stehen.

      2. Besonderheiten
      - Die Seiten müssen über die verschiedenen Aufsätze hinweg eine fortlaufende Nummerierung aufweisen.
      - Die einzelnen Aufsätze werden (z. B. auch bei Verweisen innerhalb des Textes) als Kapitel der kumulativen Dissertation behandelt.
      - Die Dissertation muss eine Einleitung enthalten. Diese bezieht sich auf die Gesamtheit aller als Dissertation eingereichten Aufsätze. Sie macht deutlich, durch welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Aufsätze verbunden sind und welche Aspekte durch die einzelnen Aufsätze jeweils abgedeckt werden sollen. Die Einleitung soll auch eine Zusammenfassung aller Aufsätze der kumulativen Dissertation enthalten.
      - Zu allen Aufsätzen, die Bestandteil der Dissertation sind, müssen folgende Angaben gemacht werden:
      -- Vollständige Namen und Titel aller Autorinnen bzw. Autoren sowie deren Anschrift und gegebenenfalls Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber
      -- Titel des Aufsatzes
      -- Vollständige Literaturangabe bei veröffentlichten Aufsätzen
      - Die Dissertation soll eine Abschlussdiskussion enthalten. Diese bezieht sich auf die Gesamtheit aller als Dissertation eingereichten Aufsätze. Sie soll die Einzelergebnisse der Aufsätze zusammenführen. Insbesondere soll schlüssig dargestellt werden, was die Aufsätze zur Beantwortung der in der Einleitung formulierten Fragestellung beitragen.
      - Das Gesamtliteraturverzeichnis enthält alle in der Dissertation zitierten Publikationen.

      3. Anforderungen an eine kumulative Dissertation
      - Mindestens einer der eingereichten Aufsätze ist von der Doktorandin oder dem Doktoranden alleine zu erstellen. Die allein verfassten Aufsätze sollen einen substanziellen Beitrag zur Beantwortung der übergeordneten Fragestellung leisten.
      - Die Summe der eingereichten Aufsätze, jeweils gewichtet mit dem Kehrwert der Anzahl der Autoren, muss mindestens die Zahl zwei ergeben.

      4. Begutachtung einer kumulativen Dissertation
      - Ist ein Teil der eingereichten Aufsätze zusammen mit einer der Gutachterinnen oder einem der Gutachter erstellt worden, muss für die Begutachtung der Dissertation eine wietere Gutachterin oder ein weiterer Gutachter hinzugezogen werden, die oder der nicht Koautorin oder Koautor eines in der Dissertation enthaltenen Aufsatzes sein darf.
      - Erst- und Zweitgutachterinnen und -gutachter begutachten nur diejenigen Teile der Dissertation, bei denen sie nicht Koautorinnen oder Koautoren sind.

      Anlage 2: Versicherung gem. § 7 Nr. 3
      Hat die Doktorandin oder der Doktorand die Arbeit in alleiniger Autorenschaft verfasst, so muss sie oder er versichern, dass sie oder er die Dissertation selbstständig verfasst, keine anderen als die von ihr oder ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die aus den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen kenntlich gemacht hat.
      Hat die Doktorandin oder der Doktorand Teile der Dissertation in Koautorenschaft verfasst, so wird die Erklärung des selbstständigen Verfassens der Dissertation durch eine Erklärung ersetzt, die über den Anteil der Doktorandin oder des Doktoranden an den einzelnen Aufsätzen Aufschluss gibt. Diese Erklärung muss durch alle Koautorinnen und Koautoren mit ihrer Unterschrift bestätigt werden. Außerdem müssen die Koautorinnen oder Koautoren zu Beginn des entsprechenden Kapitels der Dissertation angegeben werden. Zusätzlich muss die Doktorandin oder der Doktorand versichern, dass sie oder er keine anderen als die von ihr oder ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die aus den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen kenntlich gemacht hat. Des weiteren versichert die Doktorandin oder der Doktorand, dass die Anforderungen gem. Anlage 1 Nr. 3 erfüllt sind. Schließlich erklären sich die Doktorandin oder der Doktorand sowie alle Koautorinnen oder Koautoren damit einverstanden, dass die vorgenannte Erklärung bei berechtigtem Interesse aufgrund eines weiteren laufenden Promotions- oder Habilitationsverfahrens und auf schriftliche Nachfrage hin an andere Hochschulen weitergegeben werden darf.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle StAnz. 2011, S. 849 ff.
  • Hochschulporträt
    „Wir wollen junge Menschen begeistern, mutig die vielfältigen Grenzen zu überschreiten, denen sie täglich begegnen.”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Auf dem Campus gemeinsam studieren und forschen, leben und arbeiten

    Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens. Neben einer forschungsorientierten Lehre bringt ein Studium an der JGU alle Vorteile einer Campusuniversität in einer Landeshauptstadt mit reichhaltigem Kulturangebot mit sich.
    „Ut omnes unum sint“ – dass alle eins seien, ist das Motto der JGU. Doch was auf Latein altmodisch klingen mag, ist hochaktuell: Die JGU ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird. So studieren und forschen hier junge Menschen aus über 130 Nationen.

    Icon: uebersicht
    bietet ideale Studienbedingungen im Herzen Rheinhessens
    Icon: uebersicht
    ist ein Ort, an dem kulturelle, soziale und individuelle Vielfalt wertgeschätzt wird
    Studieren und Leben auf einem Campus mit lebendiger akademischer Kultur und internationalem Flair

    Als Volluniversität bietet die JGU ein sehr breites Studienangebot, das Geistes-, Natur-, Sozial-, Medien- und Wirtschaftswissenschaften sowie Medizin, Kunst, Musik und Sport umfasst. Am Campus in Germersheim lernen die Studierenden Übersetzen und Dolmetschen. Dieses Angebot ermöglicht zahlreiche Kombinationen von Studienfächern, fördert eine hohe Interdisziplinarität und erleichtert den "Blick über den Tellerrand".
    Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) versteht sich als internationalen Ort des Forschens und Lehrens: Studierende aus allen Kontinenten lernen und leben gemeinsam auf dem Campus der JGU mit seinen vielfältigen akademischen und kulturellen Angeboten. Die JGU fördert aktiv den Studierenden-Austausch mit Hochschulen in der ganzen Welt. Internationale Studiengänge in verschiedenen Disziplinen ermöglichen bi- bzw. trinationale Studienabschlüsse.
    Das differenzierte JGU-Beratungs- und Servicenetzwerk unterstützt die Studierenden im Studium und beim Berufseinstieg.

    Icon: studium
    ermöglicht zahlreiche Kombinationen von Studienfächern, fördert eine hohe Interdisziplinarität
    Icon: studium
    fördert aktiv den Studierenden-Austausch mit Hochschulen in der ganzen Welt
    Exzellente Forschung aus der fachlichen Vielfalt einer Volluniversität heraus

    Das Profil der JGU zeichnet sich durch die folgenden Spitzenforschungsbereiche aus: 1) Teilchen- und Hadronenphysik (Exzellenzcluster PRISMA+ – Precision Physics, Fundamental Interactions and Structure of Matter), 2) Translationale Medizin, 3) Materialwissenschaften. Ferner wurden mehrere interdisziplinäre, innovative Forschungsbereiche identifiziert, die gezielt gefördert werden. Vorrangige Ziele dieser Schwerpunktbildung sind die Weiterentwicklung der forschungsstarken Bereiche, der Schnittstelle Medizin/Naturwissenschaften sowie die besondere Unterstützung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Zusammen mit der Förderung individueller Exzellenz will die JGU so ihre Position unter den führenden Forschungsuniversitäten Deutschlands ausbauen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern. Vor der Einwerbung des Exzellenzclusters PRISMA+ im Jahr 2018 war die JGU mit dem Vorgängercluster und der Graduiertenschule Materials Science in Mainz erfolgreich.

    „Die Integration von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und industrieller Entwicklung ist ein Markenzeichen der JGU, wie gerade die Erfolgsgeschichte von BioNTech eindrucksvoll bewiesen hat. ”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Icon: forschung
    interdisziplinäre, innovative Forschungsbereiche
    Icon: forschung
    unter den führenden Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Gutenberg Campus international - das weltweite Netzwerk der JGU

    Die JGU ist Europäische Universität im Rahmen der Hochschulallianz FORTHEM mit acht europäischen Partneruniversitäten. Hinzu kommen über 440 ERASMUS-Partnerschaften und weitere 115 Partnerschaften mit Hochschulen weltweit.
    Zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihres internationalen Campus‘ bietet die JGU eine Vielzahl an Services für internationale Studierende und Wissenschaftler*innen. Hierzu gehören z.B. das Welcome Center, die Gutenberg International Services und das Gutenberg International Conference Center. Das Programm „Summer@Uni-Mainz“ bietet internationalen Studierenden die Möglichkeit, den Sommer in einem internationalen Umfeld zu verbringen und dabei Deutsch zu lernen.
    Ein großes multinationales Forschungsnetzwerk und 44 internationale Studiengänge (darunter zwei Erasmus Mundus Studiengänge) bilden einen Schwerpunkt des internationalen Profils der JGU. Das Profil prägen zudem die Kooperationsschwerpunkte Polen, Frankreich, Israel und Schottland.

    „Die JGU bildet ihre Studierenden zu weltoffenen, verantwortungsvollen Global Citizens aus und wertschätzt Internationalität wie Interkulturalität in der Lehre und in der Forschung.”
    Prof. Dr. Georg Krausch
    Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    Icon: international
    Europäische Universität im Rahmen der Hochschulallianz FORTHEM
    Icon: international
    multinationales Forschungsnetzwerk und 44 internationale Studiengänge

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