Treffer 9 von ingesamt 22 Treffern

Ihre Suchkriterien Hochschulname: Justus-Liebig-Universität Gießen

Ruhr-Universität Bochum

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Informatik
  • Promotionsfach / fächer Informatik
  • Sachgebiet(e) Informatik
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird,
      oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder...
      § 4 Voraussetzungen zur Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird,
      oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG nachweist.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Beim Zugang zur Promotion nach Abs. 1 kann der Promotionsausschuss in Abhängigkeit vom beantragten Doktorgrad (siehe § 5 Abs. 1 und 2) angemessene Auflagen festlegen, deren Umfang, Art und zu erbringende Leistungsnachweise sowie der Zeitraum für deren Erbringung in jedem Einzelfall vom Promotionsausschuss im Benehmen mit der sich bewerbenden Person festgelegt werden. Bewerbungen von Personen mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Ein Zugang zur Promotion nach Abs. 1 Punkt b) kann nur mit einem Abschluss mit hervorragenden Leistungen erfolgen. Zusätzlich müssen angemessene auf die Promotion vorbereitende Leistungen von mindestens 60 Leistungspunkten aus Modulen eines bestimmten Masterstudiengangs absolviert werden, von denen mindestens 40 LP aus dessen Pflicht- und Wahlpflichtbereich sein müssen. Der Masterstudiengang wird auf Vorschlag des Erstbetreuers bzw. der Erstbetreuerin vom Promotionsausschuss bestimmt. Die Leistungen sind nach dessen aktueller Prüfungsordnung zu erbringen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (4) Für Bewerbungen von Personen, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von Abkommen mit Partnerhochschulen, zwischenstaatlichen Abkommen, sowie der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Durchführung einer Promotion an der Fakultät für Informatik der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die sich bewerbende Person über ausreichende Kenntnisse in einer hier gängigen Wissenschaftssprache – entweder Deutsch oder Englisch – verfügt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit im jeweiligen Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit ...
      § 10 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die promovierende Person die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit im jeweiligen Forschungsgebiet nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen.

      (2) Die Dissertation darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (4) Eine Vorabveröffentlichung von Dissertationsergebnissen in einvernehmlicher Absprache mit den jeweiligen Erstbetreuer*innen ist wünschenswert. Vorab veröffentlichte Ergebnisse sind in der Dissertation kenntlich zu machen.

      (5) Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so muss der individuelle Beitrag der promovierenden Person entsprechend dokumentiert oder herausgearbeitet werden.

      (6) Eine kumulative Dissertation aus mehreren wissenschaftlichen Arbeiten kann anerkannt werden, wenn diese Arbeiten in einem thematischen Zusammenhang stehen, ein Verfahren zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung durchlaufen haben und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen nach § 10 Abs. 1 entsprechen. Näheres regelt eine Ausführungsbestimmung des Promotionsausschusses. Eine kumulative Dissertation bedarf der Zustimmung der Erstbetreuer*innen und muss spätestens mit der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren von der promovierenden Person beim Promotionsausschuss beantragt
      und von diesem genehmigt werden.

      (7) Die Dissertation kann von der promovierenden Person zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die promovierende Person die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (8) Das Zurückziehen der Dissertation und die Wiedereinreichung entsprechend § 10 Abs. 7 Satz 1 ist nur einmal möglich. Bei Wiedereinreichung ist die Dissertation in der Regel denselben Gutachter*innen vorzulegen, die für die Begutachtung der zurückgezogenen Dissertation bestimmt worden waren.

      (9) Ein Exemplar der Dissertation wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der Fakultät für Informatik zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 17 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der Fakultät für Informatik zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1666/2024
  • Hochschulporträt
    „Als Reformuniversität gegründet ist die RUB heute eine forschungsstarke, inklusive und internationale Universität im dynamischen Schmelztiegel des Ruhrgebiets. Sie wird getragen vom Mut zur Veränderung und Innovation.”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild von der Ruhr-Universität Bochum
    Creating Knowledge Networks

    Ihre Forschungsstärke, ihre ausgezeichnete internationale Vernetzung und ihr innovatives Lehrkonzept machen die Ruhr-Universität Bochum zu einem gefragten Kooperationspartner und zum attraktiven Studienort für junge Menschen aus der ganzen Welt.

    Icon: uebersicht
    RUB als Treiberin für Wandel und Chancengerechtigkeit
    Icon: uebersicht
    vereint Forschungsstärke, innovative Lehre und Internationalität
    Studium und Lehre

    Mit 21 Fakultäten und über 41.000 Studierenden in mehr als 190 Studiengängen ist die Ruhr-Universität eine der zehn größten Universitäten in Deutschland. Sie vereint die gesamte fachliche Breite in Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Medizin.

    Studierende gestalten die Lehre aktiv mit und erwerben in ihrem Studium neben aktuellem Fachwissen Urteilskraft, Eigenständigkeit und eine Wertschätzung für andere Disziplinen. Lehrende und Studierende haben gemeinsam das Leitbild „Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben“ festgeschrieben und darin forschendes Lernen zum Handlungsprinzip erklärt.

    Icon: studium
    erklärt forschendes Lernen zum Handlungsprinzip
    Icon: studium
    bietet in 21 Fakultäten ein breites Fächerspektrum
    Forschung

    Spitzenforschung wird in flexiblen, interdisziplinären Research Departments organisiert. Sie sind untereinander und international stark vernetzt, um übergreifende Fragestellungen zu erforschen – mit Schwerpunkten auf Zukunftsfeldern wie IT-Sicherheit, Solvation Science, Neurowissenschaft, Materialforschung, Religionswissenschaft, Plasma- und Proteinforschung.

    Die Ruhr-Universität ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands. Im nationalen Wettbewerb um die Ansiedlung überregional konkurrenzfähiger Forschungsinfrastruktur konnte sie bisher vier Forschungsbauten einwerben. Sie bieten der Spitzenforschung bestmögliche Bedingungen.

    Von der strukturierten Promotion bis zur Tenure-Track-Professur nach amerikanischem Modell profitieren auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von bestmöglichen Bedingungen. Die Ruhr-Universität legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen, sie unterstützt aktiv die frühe Entfaltung und eigenständige Arbeit von Talenten.

    Icon: forschung
    ist eine der umfassendsten Forschungsuniversitäten Deutschlands
    Icon: forschung
    legt größten Wert auf Nachwuchsförderung auf allen Karrierestufen
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns