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Musikhochschule Lübeck

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Quick Overview

  • University Musikhochschule Lübeck
  • Faculty / department Musikwissenschaft
  • Degree
    ... Music Education; Musicology; Music Theory
    Music Education; Musicology ...
  • Subjects Music
  • Academic degrees Dr. phil.
  • Access and Admission Requirements
    • § 7 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) 1Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer
      1. einen der folgenden Abschlüsse oder einen diesen Abschlüssen vergleichbaren Abschluss mindestens mit der Gesamtnote gut erreicht hat:
      a) Diplom, Magister oder Master an einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Hochschule. Ein Schwerpunkt im Fach Musikwissenschaft, Musiktheorie oder Musikpädagogik ist nachzuweisen;
      b) erste Staatsprüfung für das Leh...
      § 7 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) 1Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer
      1. einen der folgenden Abschlüsse oder einen diesen Abschlüssen vergleichbaren Abschluss mindestens mit der Gesamtnote gut erreicht hat:
      a) Diplom, Magister oder Master an einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Hochschule. Ein Schwerpunkt im Fach Musikwissenschaft, Musiktheorie oder Musikpädagogik ist nachzuweisen;
      b) erste Staatsprüfung für das Lehramt mit Hauptfach Musik;
      2. vertiefte Kenntnisse in dem angestrebten Promotionsfach hat;
      3. die deutsche Sprache ausreichend beherrscht;
      4. nicht bereits an einer anderen Hochschule ein Promotionsverfahren zur Verleihung des angestrebten oder eines vergleichbaren Doktorgrades bestanden oder endgültig nicht bestanden hat;
      5. eine zur Betreuung der geplanten Promotion bereite und berechtigte Person nachweisen kann.
      2Bewerberinnen und Bewerber mit einer schlechteren Gesamtnote kann der Promotionsausschuss durch Beschluss zulassen, wenn andere nachgewiesene wissenschaftliche Qualifikationen den Erfolg der angestrebten Promotion erwarten lassen; die Zulassung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.

      (2) Absolventinnen und Absolventen von entsprechenden Fachhochschulstudiengängen sind zuzulassen, wenn sie eine herausragende Qualifikation durch die Gesamtnote ihres Abschlusses nachweisen und vom Fachbereichskonvent ihrer Fachhochschule zur Promotion vorgeschlagen werden.

      § 1 Promotion
      ...
      (3) Doktorandinnen und Doktoranden sind zur Teilnahme am Graduiertenkolloquium verpflichtet.
    • Admission with an FH degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine wissenschaftlich beachtliche Leistung sein, die aufgrund eigener Forschungsergebnisse einen Fortschritt in ihrem Fach darstellt.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen und in druckreifer gebundener Form vorzulegen. 2Ihr Umfang soll in angemessenem Verhältnis zu ihrer wissenschaftlichen Leistung stehen.
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine wissenschaftlich beachtliche Leistung sein, die aufgrund eigener Forschungsergebnisse einen Fortschritt in ihrem Fach darstellt.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen und in druckreifer gebundener Form vorzulegen. 2Ihr Umfang soll in angemessenem Verhältnis zu ihrer wissenschaftlichen Leistung stehen.
    • May be written in English No details available
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Date of current version 13.05.2009
    • Homepage Internet page
    • Source NBl. HS MBWK Schl.-H. 2018
    • Source Nachrichtenblatt der Hochschule (Hesg. MWV Schl.-H.) 2009, S.25 ff.
    • Last amended 27.12.2017