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Hochschule Anhalt - Anhalt University of Applied Sciences

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Quick Overview

  • University Hochschule Anhalt - Anhalt University of Applied Sciences
  • Faculty / department Promotionszentrum Life Sciences
  • Degree
    ... Agriculture; Biosciences; Ecotrophology; Landscaping; Process Engineering
    Agriculture; Biosciences ...
  • Subjects Ecology; Farming
  • Academic degrees Dr.-Ing.; Dr. rer. nat.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Dem Annahmegesuch sind beizufügen:
      1. beglaubigte Abschriften der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium gemäß Abs. 3.; ausländische Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen,
      2. eine Übersicht des Lebens- und Bildungsga...
      § 5 Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Dem Annahmegesuch sind beizufügen:
      1. beglaubigte Abschriften der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium gemäß Abs. 3.; ausländische Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen,
      2. eine Übersicht des Lebens- und Bildungsgangs, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
      3. falls vom Promotionsausschuss angefordert, ggf. ein aktuelles Führungszeugnis mit dem Verwendungszweck
      Promotion,
      4. ein ausführliches, schriftliches Exposé für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben; das Exposé soll folgendes enthalten: Themenvorschlag, Stand der Forschung, Ziele und Beitrag der Arbeit, Beschreibung der Vorgehensweise und der vorgesehenen Methoden sowie eine durch die Betreuerinnen oder Betreuer zugestimmten Ressourcen- und Zeitplanung und eine Erklärung, ob die Dissertation in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden soll,
      5. die schriftliche Zusage der Betreuung in Form einer Promotionsvereinbarung, in der auch die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis gemäß der Regelung für die Sicherung guter wissenschaftlicher der Hochschule Anhalt in der jeweils aktuellen Form zugesichert wird,
      6. Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an einer anderen Hochschule die Annahme als Doktorandin oder Doktorand beantragt wurde, oder ein vergleichbares Eignungsfeststellungsverfahren oder Promotionsverfahren an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde.

      (2) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand. Die Annahme kann unter Angabe von Gründen verweigert werden. Der Antrag ist insbesondere abzulehnen, wenn
      1. eine ausreichende fachliche Betreuung der Dissertation oder die Zurverfügungstellung der erforderlichen Ressourcen nicht gesichert ist, oder
      2. die Hochschule Anhalt für die Fachrichtung des vorgeschlagenen Themas der Promotion nicht über ein eigenständiges Promotionsrecht verfügt.

      (3) Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand sind:
      1. ein fachlich einschlägiger Masterabschluss nach einem Studium mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, oder
      2. ein nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltender, fachlich einschlägiger Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule; stuft der Promotionsausschuss einen alternativ gleichwertigen Studienabschluss als nicht ausreichend gleichwertig ein, so kann der Promotionsausschuss Auflagen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand erteilen, oder
      3. für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Abschluss eines mit der Qualifikation nach Punkt 1 vergleichbaren Studiums im Ausland, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird; stuft der Promotionsausschuss einen ausländischen Studienabschluss als nicht gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand erteilen.

      (4) Über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen entscheidet der Promotionsausschuss. Bei der Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse werden die Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder herangezogen.

      (5) Über Ausnahmen sowie gegebenenfalls notwendige Anerkennungen gemäß § 5 Abs. 3 und 4 entscheidet der Promotionsausschuss. Von Inhaberinnen und Inhabern nicht gleichwertiger Zeugnisse können Ergänzungsleistungen in Form fachbezogener Auflagen gefordert werden.

      (6) Entspricht das Fachgebiet des Dissertationsthemas nicht dem abgeschlossenen Hochschulstudium, kann zu Förderung der inter- und transdisziplinären Forschung der Promotionsausschuss im Einzelfall eine Zusatzprüfung verlangen. Von dem Erfordernis der Zusatzprüfung kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber nach Abschluss des Studiums in der Regel drei Jahre auf dem Promotionsgebiet gearbeitet hat. Gegebenenfalls müssen als Auflagen Prüfungen in vom Promotionsausschuss festzulegenden Teilgebieten des jeweiligen Faches, in dem die Promotionsleistung erbracht werden soll, abgefordert werden.

      (7) Stimmt der Promotionsausschuss dem Annahmeantrag zu, ist die Betreuung, Begutachtung und spätere Durchführung des Verfahrens gemäß dieser Promotionsordnung gewährleistet.

      (8) Angenommene Doktorandinnen oder Doktoranden können sich ab dem Zeitpunkt der Annahme bis zum Abschluss des Verfahrens als Doktorandinnen oder Doktoranden an der Hochschule Anhalt immatrikulieren.
    • Admission with an FH degree possible No
    • Admission with a Bachelor's degree possible No
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Eine Zusammenfassung ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache beizufügen.

      (2) Die Dissertation ist von der Doktorandin oder dem Doktoranden mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Eine Zusammenfassung ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache beizufügen.

      (2) Die Dissertation ist von der Doktorandin oder dem Doktoranden mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie oder er die Arbeit - abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen - selbständig verfasst hat.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben (bspw. Bachelor- und Masterarbeiten), werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (4) Teile der Dissertation dürfen vorab veröffentlicht sein. Darüber ist in der Dissertationsschrift eine Erklärung abzugeben.

      (5) Im Falle einer kumulativen Dissertation muss die vorgelegte Arbeit eine Einführung zum Stand der Wissenschaft und dem Forschungsbedarf, den abgeleiteten Fragestellungen der Dissertation und nach den eingefügten Veröffentlichungen eine Synthese der Ergebnisse enthalten. Ferner ist eine Erklärung zum Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden an den Publikationen beizufügen (vgl. Anlage 1).

      (6) In der Dissertation müssen die maßgeblichen Forschungsdaten experimenteller und statistischer Natur, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben oder die für die Nachvollziehbarkeit der wissenschaftlichen Arbeitsweise erforderlich sind, enthalten sein. Sie sollen als Anhang beigefügt oder in einem Forschungsdaten-Repositorium hinterlegt werden.

      § 2 Promotion
      ...
      (3) Bei Vorliegen von mindestens drei wissenschaftlichen Arbeiten, wovon der Bewerber oder die Bewerberin bei mindestens zweien den größten wissenschaftlichen Beitrag geleistet hat, kann die Dissertation auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers als kumulative Dissertation angefertigt werden. Die wissenschaftlichen Arbeiten müssen in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften publiziert oder zur Publikation angenommen sein. Grundlage zur Bewertung der Eignung der kumulativen Dissertation stellen fachspezifische Journal-Rankings und/oder die Impact-Faktoren der referierten Fachzeitschriften dar.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Anhalt 86/2021
  • University Portrait
    „Wir lehren, wir forschen, wir wenden an. Wir bilden Persönlichkeiten, leben Vielfalt und tragen unsere Ideen und Erkenntnisse in die Welt.”
    Prof. Dr. Jörg Bagdahn
    Präsident der Hochschule Anhalt
    Das Studium an der Hochschule Anhalt

    Die Hochschule Anhalt liegt in Mitteldeutschland in einer der lebendigsten Kultur- und Wirtschaftsregionen Deutschlands. Mit circa 7.500 Studierenden in sieben Fachbereichen und dem Landesstudienkolleg ist die Hochschule die größte Hochschule Sachsen-Anhalts. An drei Standorten in Bernburg, Dessau und Köthen vereint sie innovative Lehre und Forschung in mehr als 70 Bachelor- und Masterstudiengängen. Als weltoffene Hochschule mit 2.500 Studierenden aus rund 110 Ländern pflegt die Hochschule internationale Kooperationen zu einer Vielzahl von Partnerhochschulen weltweit. Ein Studium an der Hochschule Anhalt ist praxisbezogen und auf höchstem wissenschaftlichen Niveau. Anwendungsorientierte Projektarbeiten, internationale Praxissemester und Abschlussarbeiten in Kooperation mit Industrieunternehmen bieten die Chance, Innovatives in die Praxis umzusetzen. Das starke Engagement in Forschung und Lehre wurde 2021 von Erfolg gekrönt: die Verleihung des eigenständigen Promotionsrechts.

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    ist die größte Hochschule Sachsen-Anhalts
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    das Studium ist praxisbezogen und auf höchstem wissenschaftlichen Niveau
    Mit exzellenten Studienbedingungen

    An unseren drei Campusstandorten bieten wir beste Studienbedingungen. Modern ausgestattete Werkstätten, spezialisierte Labore und Technika, hervorragende Bibliotheken, zahlreiche Hörsäle und Seminarräume machen Lust aufs Studieren und Forschen – und wer gern studiert, leistet auch mehr. Moderne PC-Pools gewährleisten ein Arbeiten am Puls der Zeit – kompetent und leistungsfähig. Lehrende, Professorinnen und Professoren stehen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Und auch bei der Studienorganisation bleibt keiner allein; jeder wird beraten und unterstützt. An der Hochschule Anhalt herrscht ein familiäres Miteinander: Man kennt sich, man respektiert sich und verwirklicht gemeinsam Ziele. Damit der Kopf beweglich bleibt, bietet der Hochschulsport den Studierenden beste Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Verschiedene Studentencafés und Studentenclubs sind ideale Treffpunkte. Und in den Wohnheimen direkt auf den Campusstandorten können sich die Studierenden wirklich wohlfühlen.

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    bietet beste Studienbedingungen
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    an der Hochschule Anhalt herrscht ein familiäres Miteinander
    Mission Innovation

    Die Hochschule Anhalt ist eine der forschungsstärksten Hochschulen des Landes. Sie hat sich zu einem bedeutenden wissenschaftlichen Zentrum in der Region Anhalt entwickelt und treibt Innovationen voran. Denn seit Bestehen der Hochschule steht die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Fokus. Sie leistet mit ihrem Technologietransfer einen nennenswerten Beitrag zur wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Region. Und sie nutzt die Forschungsergebnisse zugleich in der Lehre, wobei auch hier die Devise gilt: Forschung gehört nicht in den Elfenbeinturm, denn sie wirkt sich auf unseren Alltag aus. Die Informations- und Wissenschaftsgesellschaft lebt vom Austausch.

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    ist eine der forschungsstärksten Hochschulen des Landes
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    seit Bestehen steht die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Fokus
    Hochschule Anhalt vernetzt den Globus

    Offenheit und Toleranz sind zentrale Prinzipien an der Hochschule Anhalt. Im International Office (IO) laufen die Fäden für die weltweiten Aktivitäten der Hochschule zusammen. Das Landesstudienkolleg ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Interessierte aus dem Ausland, die Sprachkurse absolvieren müssen, um in Deutschland studieren zu können. Das Studienkolleg ist das Größte in Deutschland - und dementsprechend hoch ist die Zahl der Studierenden aus dem Ausland. Wer ein Auslandspraktikum oder ein Studium in einem anderen Land plant, erhält sämtliche Informationen, Beratung zu Stipendien und Kontakte zu Partnerhochschulen in (fast) alle Welt.

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    Offenheit und Toleranz sind zentrale Prinzipien
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    das Studienkolleg ist das Größte in Deutschland