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Technische Hochschule Ingolstadt

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Quick Overview

  • Access and Admission Requirements
    • § 3 Voraussetzung für die Promotion

      (1) Den Doktorgrad kann erwerben, wer
      a. die erforderliche Vorbildung gemäß §§ 4 oder 5 besitzt,
      b. das gemäß Anlage 4 an den Promotionszentren der Technischen Hochschule Ingolstadt vorgegebene Qualifizierungsprogramm absolviert hat,
      c. durch eine von ihm individuell angefertigte wissenschaftliche Arbeit (Dissertation gemäß § 7) seine Befähigung darlegt, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und die Ergebnisse klar darzustellen,
      § 3 Voraussetzung für die Promotion

      (1) Den Doktorgrad kann erwerben, wer
      a. die erforderliche Vorbildung gemäß §§ 4 oder 5 besitzt,
      b. das gemäß Anlage 4 an den Promotionszentren der Technischen Hochschule Ingolstadt vorgegebene Qualifizierungsprogramm absolviert hat,
      c. durch eine von ihm individuell angefertigte wissenschaftliche Arbeit (Dissertation gemäß § 7) seine Befähigung darlegt, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und die Ergebnisse klar darzustellen,
      d. in einer mündlichen Prüfung (Disputation) gründliche Kenntnisse auf den Fachgebieten nachweist, denen die Dissertation dem Inhalt nach angehört gemäß § 17 Abs. 1,
      e. würdig ist, im Sinne der gesetzlichen Vorschriften über die Führung der akademi-schen Grade, d.h. keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung mit Wissenschaftsbezug vorliegt, die den Bewerber unwürdig erscheinen lässt,
      f. den angestrebten Doktorgrad noch nicht führt,
      g. nicht in einem früheren Promotionsverfahren für denselben Doktorgrad, oder für dieselbe Dissertation an der Technischen Hochschule Ingolstadt oder an einer anderen Hochschule endgültig gescheitert ist.

      (2) Der Erwerb des Doktorgrades bei Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittlung oder -beratung ist untersagt; die Belehrung darüber ist durch Abgabe der Erklärung gemäß Anlage 3 zu bestätigen.

      § 4 Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses
      1Die erforderliche Vorbildung besitzt, wer mit einer überdurchschnittlichen Leistung nach einem Studium eine Masterprüfung abgelegt hat oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist. 2Eine überdurchschnittliche Leistung liegt vor, wenn die Abschlussprüfung mit der Gesamtnote besser als 2,5 oder mindestens mit dem Prädikat „Gut bestanden“ abgelegt wurde. 3In Ausnahmefällen kann die Überdurchschnittlichkeit der Leistungen auch durch herausragende wissenschaftliche Leistungen, wie z.B. referierte Veröffentlichungen, die nach Abschluss des Studiums erbracht wurden, nachgewiesen werden; hierüber entscheidet das jeweils zuständige Promotionszentrum.

      § 5 Zulassung aufgrund eines ausländischen Hochschulabschlusses

      (1) 1Studienabschlüsse, die an einer ausländischen Hochschule erworben wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie einer der in § 4 Satz 1 genannten Prüfungen gleichwertig sind. 2Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft das für das Promotionsverfahren zuständige Promotionszentrum. 3Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sind zu berücksichtigen. 4Soweit das zuständige Promotionszentrum nach diesen Unterlagen keine Fest-stellung über die Gleichwertigkeit treffen kann, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz zur Frage der Gleichwertigkeit zu hören; deren Stellungnahmen sind zu berücksichtigen und eine davon abweichende Entscheidung zu begründen.

      (2) 1Das zuständige Promotionszentrum entscheidet ferner, ob überdurchschnittliche Leistungen im Sinne von § 4 Satz 3 vorliegen. 2Zur Feststellung, ob die ausländische Studienabschlussprüfung die Forderung nach Überdurchschnittlichkeit erfüllt, wird das Ergebnis der ausländischen Prüfung in entsprechender Anwendung der „Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14./15. März 1991 in der jeweils geltenden Fassung) in das deutsche Notensystem umgerechnet.

      § 6 Annahme als Promovierender und Mitgliedschaft im Promotionszentrum

      (1) Die Annahme als Promovierender und damit die Eintragung in die Promotionsliste ist beim entsprechenden Promotionszentrum schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, sofern
      a. die Nachweise über die geforderte Vorbildung gemäß §§ 4 oder 5 in elektronischer Form mit Verifizierungscode bzw. in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen;
      b. ein Dissertationsthema, das durch das erstbetreuende Mitglied im Promotions-zentrum gemäß § 8 der Technischen Hochschule Ingolstadt vergeben wurde (der Betreuende), vorliegt;
      c. die Zuständigkeit des entsprechenden Promotionszentrums geklärt ist;
      d. ein Antrag auf Aufnahme in das Promotionszentrum im Rahmen einer Betreuungsvereinbarung gemäß Anlage 1, die zwischen dem Bewerber, dem Betreuenden und dem Promotionszentrum geschlossen wurden, unter Angabe des angestrebten Doktorgrades eingereicht wurde und
      e. ein schriftliches Exposé gemäß Anlage 2 im Umfang von 3-5 Seiten (ohne Literaturverzeichnis) für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben vorliegt. Das Exposé soll sich zusammensetzen aus dem Themenvorschlag, dem Stand der Forschung, den Zielen und dem Beitrag der Arbeit zusammen mit der Beschreibung der Vorgehensweise und der vorgesehenen Methoden. Über die Entscheidung des Promotionsausschusses erhält der Bewerber einen Bescheid, in dem auch der angestrebte Doktorgrad zu dokumentieren ist; eine Ablehnung ist zu begründen. Mit der Eintragung in die Promotionsliste ist keine Entscheidung über die Eröffnung des Promotionsverfahrens verbunden.

      (2) 1Mit Eintragung in die Promotionsliste werden die Promovierenden Mitglieder des Promotionszentrums der Technischen Hochschule Ingolstadt. 2Mit Ende der Promotion erfolgt die Austragung aus der Promotionsliste und somit endet die Mitgliedschaft im Promotionszentrum.

      (3) 1Für den Fall, dass der Promovierende von seinem Promotionsvorhaben Abstand neh-men möchte, kann er das Betreuungsverhältnis jederzeit beenden. 2Ebenso kann das Betreuungsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden. 3Der Betreuende kann die Betreuungsvereinbarung einseitig nur auflösen, sofern triftige wissenschaftliche Gründe gegeben sind oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. 4Hierzu muss ein Feedbackgespräch mit negativem Ergebnis stattgefunden haben, ein Vermittlungsverfahren gescheitert sein und im Ergebnis nach Anhörung des Betreuenden sowie des Promovierenden durch die wissenschaftliche Leitung des Promotionszentrums festgestellt werden, dass das Betreuungsverhältnis aufgelöst wird. 5In diesem Fall soll das Promotionszentrum ein alternatives fachlich angemessenes Betreuungsverhältnis ermöglichen, es sei denn, der Promovierende hat sein Recht auf Weiterführung seines Promotionsverfahrens durch sein Verhalten verwirkt. 6Dies wird durch den Promotionsausschuss beurteilt und durch Entscheidung des Präsidenten der Hochschule mitgeteilt.
    • Admission with an FH degree possible No
    • Admission with a Bachelor's degree possible No
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).

      (2) Die Dissertation muss unabhängig von ihrer Form die Befähigung des Promovierenden gemäß § 2 Abs. 1 nachweisen.

      (3) 1Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).

      (2) Die Dissertation muss unabhängig von ihrer Form die Befähigung des Promovierenden gemäß § 2 Abs. 1 nachweisen.

      (3) 1Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die in Bezug stehende Literatur so darzustellen, dass die Verortung und Einordnung in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext und der Mehrwert über die verwen-deten Publikationen hinaus zum Ausdruck kommen. 2Hierzu verabschiedet das Promotionszentrum im Benehmen mit dem wissenschaftlichen Beirat Richtlinien, die den Umfang des Textteils und Anzahl, Art, Anforderungen und Gewichtung der Publikationen festlegen und sicherstellen, dass bei gemeinsamen Publikationen die individuellen Beiträge der Promovierenden deutlich werden und entsprechende Bestätigungen der Mitautoren gemäß Anlage 7 vorliegen. 3Im Rahmen der Richtlinien stellt das Promotionszentrum sicher, dass unter Wahrung der urheberrechtlich geschützten Rechtspositionen die Einbindung von mindestens drei akzeptierten Veröffentlichungen erfolgt, die federführend durch den Promovierenden erstellt (peer reviewed) worden sind. 4Die zur Publikation angenommenen und im Druck oder in elektronischen Zeitschriften erschie-nenen Veröffentlichungen sind der Dissertation als Appendix beizufügen.

      (4) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (5) 1Die Dissertation muss selbständig angefertigt sein. 2Sie muss eine Zusammenfassung des Inhalts und ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie weiterer Informationsquellen enthalten.

      (6) 1Vorveröffentlichungen von Teilen der Dissertation sind als solche anzugeben. 2Eigene Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, dürfen nicht als Dissertation eingereicht werden; Ergebnisse daraus können aber für die Dissertation verwendet wer-den, wobei die betreffenden Arbeiten als solche im Text kenntlich zu machen sowie im Literaturverzeichnis zu kennzeichnen sind.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Doctoral study regulations
    • Source Internetseite der Hochschule
  • University Portrait
    „Unsere Leitspruch "Persönlichkeiten und Innovationen - für eine lebenswerte Zukunft" prägt die THI. Studieren ist bei uns mehr als Wissenserwerb. Wir freuen uns auf Sie - engagierte und motivierte Studierende. ”
    Prof. Dr. Walter Schober
    Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt
    Innovativ, forschungsstark und praxisnah - studieren und forschen in Technik und Wirtschaft im Herzen Bayerns und der Mobilitätsindustrie

    Die THI ist jung, innovativ und forschungsstark. Mit unseren 80 grundständigen und weiterbildenden Studiengängen im Bachelor und Master bilden wir den Fach- und Führungskräftenachwuchs im Bau-/Ingenieurwesen, der Informatik, den Wirtschaftswissenschaften, Life Sciences und Nachhaltigkeitsthemen aus. Wir gehören deutschlandweit zu den wichtigsten Forschungsstandorten für Künstliche Intelligenz und Mobilität. Nachhaltigkeit und Erneuerbare Energien sind weitere zentrale Forschungsthemen.

    Forschung und Lehre sind an der THI eng verzahnt: Zahlreiche Labore und Versuchsanlagen auf dem Campus werden für das Studium genutzt. Viele Studierende bleiben als wissenschaftliche Mitarbeitende für eine Promotion an der THI. Im dualen Studium oder in Praktika, Projekt- und Abschlussarbeiten knüpfen unsere Studierenden frühzeitig Kontakt mit Unternehmen. Unsere Studierenden sammeln Auslandserfahrung durch Auslandspraktika oder Auslandssemester an einer unserer rund 150 Partnerhochschulen weltweit. Unsere Campusstandorte in Ingolstadt und Neuburg sind ideal für studentisches Leben.

    Icon: uebersicht
    junge, innovative und forschungsstarke technische Hochschule
    Icon: uebersicht
    Campusstandorte der THI sind ideal für studentisches Leben
    Ihr Studium an der THI: Innovativ, praxisorientiert und nah an der Forschung - beste Berufsaussichten in der wirtschaftsstarken Metropolregion München

    Das Studium an der THI bereitet Sie auf Fach- und Führungspositionen in aufstrebenden Branchen vor. Die dynamische Wirtschaftsstruktur in Ingolstadt und der Metropolregion München bietet dafür ideale Rahmenbedingungen. Praktika und Projektarbeiten in Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen sind zentrale Bestandteile jedes Studiengangs. Wir bieten 80 Bachelor- und Masterstudiengänge in deutscher oder englischer Sprache in den Bereichen Mobilität, Verkehrssicherheit, Business, Engineering, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Design und Bau.

    Unsere Studierenden profitieren von der Forschungsstärke der THI und können nach dem Master an einem unserer Forschungsinstitute kooperativ promovieren. Etwa 40 % unserer AbsolventInnen haben Auslandspraktika oder Auslandssemester an einer unserer rund 150 Partnerhochschulen weltweit absolviert. Daneben zeichnet sich die THI durch ihren attraktiven Campus, ihren familiären Charakter und das Lernen in kleinen Gruppen aus.

    Icon: studium
    bereitet auf Fach- und Führungspositionen in aufstrebenden Branchen vor
    Icon: studium
    bietet attraktiven Campus, familiären Charakter, Lernen in kleinen Gruppen
    TH Ingolstadt: eine der forschungsstärksten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in den Bereichen Mobilität, Verkehrssicherheit und KI

    Die Technische Hochschule Ingolstadt ist innovativ und eine der forschungsstärksten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland. Mit dem Forschungsbau CARISSMA stellt die THI mit über 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern das bundesweite wissenschaftliche Leitzentrum für Fahrzeugsicherheit.

    Gefördert durch die Hightech Agenda Bayern ist die THI mit ihrem Institut AImotion Bavaria das Zentrum für KI-basierte Mobilität im bayerischen KI-Netzwerk. An Forschungsinstituten zur innovativen Mobilität, zu erneuerbaren Energiesystemen, dem Fraunhofer Anwendungszentrum "Vernetzte Mobilität und Infrastruktur“, im ForTraNN Forschungs- und Transferzentrum Nachhaltigkeit Neuburg, dem Bayerischen Foresight-Institut und in weiteren Kompetenzzentren forschen an der THI über 250 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

    „Mit zahlreichen Industriepartnern, dem bundesweiten wissenschaftlichen Leitzentrum für Fahrzeugsicherheit und dem bayerischen KI-Mobilitätsknoten forschen wir an den Themen der Zukunft.”
    Prof. Dr. Walter Schober
    Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt
    Icon: forschung
    forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften
    Icon: forschung
    forscht zu Mobilität, Verkehrssicherheit, Künstlicher Intelligenz
    Technische Hochschule Ingolstadt: Ein weltoffener Campus mit hervorragenden internationalen Perspektiven

    Die Technische Hochschule Ingolstadt versteht sich als eine internationale Hochschule. Etwa 40 % unserer AbsolventInnen haben Auslandssemester an einer unserer rund 150 Partnerhochschulen weltweit oder Auslandspraktika bei internationalen Unternehmen absolviert. Mit unseren englischsprachigen Studienangeboten und zahlreichen internationalen Studierenden schaffen wir einen weltoffenen, internationalen Campus und vermitteln auch "daheim" fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenzen.

    Das International Office und die Studierendeninitiative N.I.C.E. unterstützen internationale Studierende unter anderem mit einem Buddy-Programm, Sprachtandems und Exkursionen. In der Forschung arbeiten wir mit zahlreichen internationalen Partnern zusammen, beispielsweise im Forschungsnetzwerk AWARE mit Universitäten und weiteren Industrie- und Forschungspartnern aus Lateinamerika.

    „Die THI eröffnet ihren Studierenden hervorragende internationale Perspektiven. Zahlreiche englischsprachige Studiengänge, weltweite Partnerschaften und internationale Studierende prägen unseren Campus.”
    Sonja Bedington
    Leiterin International Office der Technischen Hochschule Ingolstadt
    Icon: international
    internationale Hochschule mit weltoffenem Campus
    Icon: international
    verfügt über 150 Partnerhochschulen weltweit
    Foto: Zwei Autos und Crashtest-Dummys simulieren eine Verkehrssituation.
    Foto: Eine junge Frau trägt eine für einen wissenschaftlichen Test präparierte Sonnenbrille.
    Foto: Studierende sitzen auf dem Campus vor der Technischen Hochschule Ingolstadt und unterhalten sich.
    Foto: Luftaufnahme des Campus der Technischen Hochschule Ingolstadt.