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Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Quick Overview

  • University Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Faculty / department Medizinische Fakultät
  • Degree Dentistry; Medicine
  • Subjects Medicine
  • Academic degrees Dr. med.; Dr. med. dent.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Zulassung

      (1) Bewerber*innen, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß geltender Approbationsordnung bzw. die Zahnärztliche Vorprüfung gemäß geltender Zahnärztlicher Approbationsordnung bestanden haben, können eine Zulassung zur Qualifikationsphase beantragen. Dem Antrag auf Zulassung zur Qualifikationsphase sind beizufügen:
      1. Zeugnis über den bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen oder Zahnärztlichen Prüfung, oder eines äquivalenten Abschlusses. Über die A...
      § 5 Zulassung

      (1) Bewerber*innen, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß geltender Approbationsordnung bzw. die Zahnärztliche Vorprüfung gemäß geltender Zahnärztlicher Approbationsordnung bestanden haben, können eine Zulassung zur Qualifikationsphase beantragen. Dem Antrag auf Zulassung zur Qualifikationsphase sind beizufügen:
      1. Zeugnis über den bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen oder Zahnärztlichen Prüfung, oder eines äquivalenten Abschlusses. Über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die ein*e Bewerber*in an einer ausländischen Hochschule abgelegt hat, entscheidet der Promotionsausschuss. Basis dieser Entscheidung ist unter anderem eine von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland geführte Aufstellung. Die Anerkennung ist vor Beginn der Promotion im Rahmen der Zulassung zu klären.
      2. Eine Erklärung der*des Bewerber*in darüber, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Erfolg sie*er an einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ein Promotionsverfahren beantragt hat oder hatte,
      3. eine Vereinbarung zwischen Bewerber*in und Betreuer*in,
      4. eine orientierende Zusammenfassung über Arbeitshypothesen und geplante Arbeiten,
      5. ein Arbeitsplan,
      6. einen Passus zur Notwendigkeit eines Ethikvotums,
      7. einen entsprechenden Vermerk bei geplanten Tierversuchen sowie
      8. einen Hinweis auf die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn in der jeweils geltenden Fassung.
      Zusammenfassung und Arbeitsplan sind unter der Mitverantwortung der*des verantwortlichen Betreuer*in zu verfassen und von diesen zusätzlich zu unterschreiben.

      (2) Die Betreuungsvereinbarung kann jederzeit durch die Promovendin*den Promovenden wie durch die*den Betreuer*in aufgelöst werden. Die Auflösung muss schriftlich beim Promotionsausschuss beantragt und begründet werden Die Betreuungsvereinbarung kann auch aufgelöst werden, wenn zwischen der*dem Promovierenden und der*dem Betreuenden seit mehr als einem halben Jahr kein Kontakt mehr bestand. Im Falle der Auflösung bemühen sich alle Beteiligten um einvernehmliche, praktische Lösungen, gegebenenfalls mit Unterstützung der Ombudspersonen der medizinischen Fakultät. Mit Abschluss der Disputation endet die Betreuungsvereinbarung.

      (3) Im Falle einer Auflösung einer bestehenden Vereinbarung zwischen Promovend*in und der*dem bisherigen Erstbetreuer*in und einem daran anschließenden Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen Promovend*in und einer*einem anderen Erstbetreuer*in, muss die*der Promovend*in erneut eine Zulassung gemäß § 5 Absatz 1 beantragen. Der Promotionsausschuss kann in diesem Fall auf Antrag der Promovendin*des Promovenden und mit entsprechender Begründung, die bis dahin absolvierte Qualifikationsphase anerkennen und Ausnahmen hinsichtlich § 4 genehmigen.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine wissenschaftliche Arbeit sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, und die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zu angemessener Darstellung der Ergebnisse belegt. Die Dissertation ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (2) Dieser Dissertation äquivalent ist eine Originalpublikation (Publikationsdissertation), die in einer Fachzeitschrift mit anerkann...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss eine wissenschaftliche Arbeit sein, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, und die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie zu angemessener Darstellung der Ergebnisse belegt. Die Dissertation ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (2) Dieser Dissertation äquivalent ist eine Originalpublikation (Publikationsdissertation), die in einer Fachzeitschrift mit anerkanntem Begutachtungssystem zur Veröffentlichung angenommen worden ist und bei der die*der Promovend*in als Erstautor*in genannt ist. Absatz 1 Satz 2 findet entsprechend Anwendung.

      (3) Bei der Publikation muss die*der Promovend*in den überwiegenden Anteil an der Planung der wissenschaftlichen Arbeit, der Datenerhebung, der Auswertung und Interpretation gehabt haben und den ersten Entwurf des Manuskripts selbst verfasst haben. Bei der Publikation, bei der die*der Promovend*in Koautor*in ist, muss sie*er einen wesentlichen Anteil an der Planung der wissenschaftlichen Arbeit, der Datenerhebung, der Auswertung und Interpretation gehabt haben. Der Anteil der Promovendin*des Promovenden an der Publikation ist durch entsprechende Angaben zu kennzeichnen.

      (4) Im Falle der Publikationsdissertation muss zudem eine Kurzfassung der Arbeit in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Kurzfassung soll den selbst bearbeiteten Themenbereich adäquat und auf dem neuesten Wissensstand wiedergeben. Die Kurzfassung ist nach den Vorgaben des Promotionsausschusses zu gliedern.

      (5) Die*Der verantwortliche Betreuer*in stellt sicher, dass die*der Promovend*in die Dissertation selbständig, unter regelmäßiger Betreuung und in angemessener Zeit anfertigt.
      (6) Die Grundsätze der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten. Teile der Promotionsarbeit können in Absprache mit dem Promotionsausschuss in einer auswärtigen Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Die*Der verantwortliche Betreuer*in stellt sicher, dass die Partneruniversität/Forschungseinrichtung mindestens eine*n Hochschullehrer*in bestimmt, die*der die Promovendin*den Promovenden anleitet und über die begleitenden Ausbildungsprogramme sowie über den Fortgang der Arbeiten berichtet. Es muss zudem sichergestellt sein, dass die dort erzielten Forschungsergebnisse für eine Promotion an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn verwendet werden dürfen.

      (7) Die Vergabe des Dissertationsthemas begründet keinen Anspruch auf Entgelt oder ein Arbeitsverhältnis.

      (8) Eine früher erstellte Dissertation darf nicht erneut vorgelegt werden, es sei denn, die Zurückweisung erfolgte aus Gründen der Nichtzuständigkeit einer anderen Hochschule oder Fakultät.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) Yes
    • Cumulative dissertation Yes
  • Cooperation Programme
    • § 19 Gemeinsame Promotion mit einer anderen Hochschule

      (1) Die Medizinische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn kann zusammen mit einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Dr. med. oder eines Dr. med. dent. verleihen. Dieses Verfahren setzt abweichend von § 3 und § 4 eine gemeinsame Betreuung durch je eine verantwortliche*n Hochschullehrer*in und die erfolgreiche Teilnahme an ...
      § 19 Gemeinsame Promotion mit einer anderen Hochschule

      (1) Die Medizinische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn kann zusammen mit einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Dr. med. oder eines Dr. med. dent. verleihen. Dieses Verfahren setzt abweichend von § 3 und § 4 eine gemeinsame Betreuung durch je eine verantwortliche*n Hochschullehrer*in und die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen beider Hochschulen voraus. Insbesondere sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion und zur Eröffnung des Promotionsverfahrens beider Hochschulen zu erfüllen.

      (2) Zum Zweck eines gemeinsamen Verfahrens ist zwischen der Medizinischen Fakultät und der anderen Hochschule eine Vereinbarung zu treffen, die der Promotionsausschuss genehmigen muss. Die Vereinbarung regelt ein gemeinsam von der zuständigen Behörde der anderen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitetes Promotionsverfahren, insbesondere die Bestellung eines gemeinsamen Prüfungsgremiums sowie eine gemeinsame Prüfung, Bewertung und Benotung der Prüfungsleistungen der §§ 4, 6, 9 und 10.

      (3) Die Vereinbarung kann Ausnahmen zu den Vorschriften dieser Promotionsordnung vorsehen, z. B. für die
      - Qualifikationsphase nach § 4,
      - Erstellung der Gutachten nach § 8,
      - Einsicht in die Prüfungsakte nach § 16,
      - Form und Dauer der mündlichen Prüfungen nach § 9,
      - Sprache der Urkunde nach § 14 Abs. 1.
      Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fällen weitere Ausnahmen zulassen.

      (4) Die Beurteilung der Prüfungsleistungen erfolgt sowohl nach dieser Ordnung als auch nach dem für die beteiligte andere Hochschule geltenden Recht.

      (5) Die Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertation und die Rechte an ihr richten sich nach den Vorschriften beider Hochschulen.

      (6) Die Urkunde enthält die Verleihung eines einzigen akademischen Grades, der entweder in der von der anderen Hochschule verliehenen oder wie in der von der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn verliehenen Form geführt werden kann. Diese Beurkundung erfolgt in einer gemeinsamen Urkunde. Sie wird von der*dem zuständigen Vertreter*in der anderen Hochschule und der*dem Dekan*in der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn unterschrieben und trägt die Siegel beider Institutionen.
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Neubekanntmachung; Amtliche Bekanntmachungen 82/2021
  • University Portrait
    „Die Universität Bonn bietet mit einem breiten Fächerspektrum und hervorragenden Lehrenden beste Voraussetzungen für Ihr Studium - und das alles in einer internationalen Stadt am Rhein. Wir freuen uns auf Sie!”
    Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch
    Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
    Internationale Exzellenzuniversität mit transdisziplinärem Ansatz

    Bonn ist diejenige der elf deutschen Exzellenzuniversitäten, die sechs Exzellenzcluster eingeworben hat. Zwei Nobelpreisträger hat sie seit den 80-er Jahren hervorgebracht, zwei Träger der Fields-Medaille sind hier tätig. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität steht für weltweit anerkannte Wissenschaft in einzelnen Fächern und transdisziplinären Forschungsbereichen. Sie ist geprägt von forschungsgeleitetem Studium, internationalem Flair und dem lebenswerten Rheinland im Herzen Europas. Geleitet ist man in Bonn von der Überzeugung, dass Wissenschaft da am besten gelingt, wo Forschung und Lehre Hand in Hand gehen, und exzellente Köpfe sich frei entfalten können.

    Icon: uebersicht
    Exzellenzuniversität mit sechs Exzellenzclustern und zwei Fields-Medaillenträgern
    Icon: uebersicht
    steht für weltweit anerkannte Wissenschaft in einzelnen Fächern und verschiedenen Forschungsbereichen
    Studieren an der Quelle des Wissens

    A wie Agrarwissenschaft bis Z wie Zahnmedizin an. Neben Bachelor- und Masterstudiengängen können auch solche mit Staatsexamen und Kirchlichen Abschlüssen gewählt werden. Dabei bieten die Kombinationsmodelle im Bachelorbereich weitreichende Möglichkeiten für eine individuelle fachliche Schwerpunktsetzung und das differenzierte Angebot an Masterstudiengängen eine hervorragende Option für wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung.

    Die Universität ist für ihre forschungsnahen Studiengänge bekannt, die den Blick über die Fachwissenschaft hinaus öffnen und in denen Studierende gefordert und gefördert werden.

    Viele der in Bonn lehrenden und forschenden Wissenschaftler*innen gelten als besonders einflussreich auf ihren Gebieten. Zahlreiche Fächer finden im internationalen Wettbewerb große Beachtung. Absolvent*innen der Universität Bonn findet man in vielen Bereichen von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung in verantwortlichen Positionen.

    Icon: studium
    steht für forschungsnahe Studiengänge und Ausblicke über die Fachwissenschaften hinaus
    Icon: studium
    bietet viele Möglichkeiten für individuelle fachliche Schwerpunktsetzungen
    Wo exzellente Köpfe sich frei entfalten

    Herausragende Forschende prägen die Universität Bonn seit 200 Jahren. Deren Produktivität und wissenschaftliches Renommee sind die Grundlage ihrer Stärke in Lehre und Forschung. Seit 2018 werden in Bonn sechs Exzellenzcluster im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gefördert. Seit 2019 ist die Universität als Exzellenzuniversität.

    Organisiert in sieben Fakultäten prägen Bonner Forscher*innen ihre Fachdisziplinen. Gleichwohl hat der Diskurs über die Fachgrenzen hinweg in Bonn eine lange Tradition und prägt heute wesentlich den Forschungsalltag an der Universität Bonn.

    Interdisziplinäres und transdisziplinäres Arbeiten an zentralen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Themen charakterisiert viele Verbundforschungsprojekte und bietet Raum zur Entfaltung intellektueller Kreativität. Durch ihre Aktivitäten in Transfer und Kommunikation macht die Universität wissenschaftliche Erkenntnisse für die Gesellschaft nutzbar.

    „Interdisziplinäres und transdisziplinäres Arbeiten prägt die Forschung an unserer Universität, vor allem in den vielen Verbundforschungsprojekten, wo sie Raum bietet zur Entfaltung intellektueller Kreativität.”
    Prof. Dr. Andreas Zimmer
    Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
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    herausragende Forschende prägen die Universität Bonn seit 200 Jahren
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    bietet mit Verbundforschungsprojekten Raum zur Entfaltung intellektueller Kreativität
    Weltweit exzellent vernetzt

    In der Überzeugung, dass exzellente Forschung und Lehre nur im engsten globalen Austausch gelingen kann, hat sich die Universität Bonn Internationalisierung zur Querschnittsaufgabe gemacht. Mit strategischen Partnerschaften auf der ganzen Welt und international vernetzter Forschung und Lehre ist das universitäre Miteinander in Bonn von Weltoffenheit und Interkulturalität geprägt.

    Die rund 6.000 internationalen Studierenden und Forschenden der Universität aus über 140 Ländern tragen neben einschlägigen Institutionen der Vereinten Nationen und Förderstiftungen (wie dem DAAD) wesentlich zum internationalen Charakter der Stadt Bonn bei.

    Auch bei internationalen Gästen, die für einen Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen, ist die Universität Bonn sehr beliebt. Viele Geförderte, etwa der Alexander von Humboldt-Stiftung, entscheiden sich für einen Aufenthalt in der Bundesstadt am Rhein. 

    Icon: international
    bietet mit strategischen Partnerschaften international vernetzte Forschung und Lehre
    Icon: international
    universitäres Miteinander in Bonn ist geprägt von Weltoffenheit und Interkulturalität
    Foto: Studierende sitzen auf der Hofgartenwiese vor dem Hauptgebäude der Universität Bonn.
    Foto: Studierende bei der Pflanzenkunde im Botanischen Garten der Universität Bonn.
    Foto: Studierende stehen an einer Treppe im Hauptgebäude der Universität Bonn.
    Studierende sitzen in der Caféteria der Universität Bonn und lernen zusammen.