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Universität der Künste Berlin

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Quick Overview

  • University Universität der Künste Berlin
  • Faculty / department Berlin Career College, Zentralinstitut für Weiterbildung
  • Degree
    ... Business Administration; Cultural Studies and Media Science; Law and Innovation; Media Economics; Music Therapy; Sound Studies
    Business Administration; Cultural Studies and Media Science ...
  • Subjects Business administration; Cultural studies; Media studies
  • Academic degrees Dr. phil.; Dr. rer. pol.
  • Access and Admission Requirements
    • § 2 Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich den Masterabschluss eines künstlerisch wissenschaftlichen Studiums mit erkennbarem theoretischem Schwerpunkt oder eines wissenschaftlichen Studiums an einer Universität oder einer Fachhochschule oder einen vom Niveau vergleichbaren Hochschulabschluss voraus. Er muss dem Profil des ZIW und dem zu verleihenden Doktorgrad entsprechen. Näheres zu den Zulassungsvoraussetzungen, auch bei anderen Absch...
      § 2 Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich den Masterabschluss eines künstlerisch wissenschaftlichen Studiums mit erkennbarem theoretischem Schwerpunkt oder eines wissenschaftlichen Studiums an einer Universität oder einer Fachhochschule oder einen vom Niveau vergleichbaren Hochschulabschluss voraus. Er muss dem Profil des ZIW und dem zu verleihenden Doktorgrad entsprechen. Näheres zu den Zulassungsvoraussetzungen, auch bei anderen Abschlüssen, regelt § 3. Inhaber und Inhaberinnen eines Bachelorgrades können nach einem Eignungsfeststellungsverfahren unmittelbar zur Promotion zugelassen werden. Soweit einem Masterabschluss kein grundständiges Studium vorausgegangen ist, ist die Zulassung zur Promotion ebenfalls nur zulässig, wenn in einem solchen Verfahren die erforderliche Eignung nachgewiesen wurde. Das Eignungsfeststellungsverfahren wird durch den Promotionsausschuss vorgenommen.

      (2) Der Promotionsausschuss kann Nachweise über zusätzliche Studienleistungen und fachliche Qualifikationen verlangen, wenn die Abschlussprüfung in einem Fach abgelegt worden ist, das nicht dem Profil des ZIW bzw. dem zu verleihenden Doktorgrad entspricht, oder wenn im Falle eines Studiums im Ausland eine Gleichwertigkeit des Studienabschlusses herbeigeführt werden muss bzw. die Eignung eines abgeschlossenen Fachhochschulstudiums geprüft werden muss.

      § 3 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist der erfolgreiche Abschluss mit einer qualifizierten Abschlussnote (gut oder besser) in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes durch die Ablegung
      - einer Masterprüfung im Umfang von 300 Leistungspunkten, inklusive des zuvor abgeschlossenen Bachelorstudiengangs, oder
      - einer Masterprüfung inklusive eines Eignungsfeststellungsverfahren, wenn zuvor kein Bachelorstudiengang abgeschlossen wurde, oder
      - einer Magisterprüfung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, oder
      - einer Diplomprüfung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, oder
      - einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt.

      (2) Nach Ablegung einer Bachelorprüfung in einem für die Promotion wesentlichen Studienfach kann eine Zulassung erfolgen, wenn der Abschluss mit einer überdurchschnittlichen Bewertung von mindestens einer Note besser als der im Vergleich zur im Abschlussjahr und den drei Vorjahren errechneten durchschnittlichen Abschlussnote des Studiengangs erfolgt ist und eine Feststellungsprüfung durch einen hauptberuflichen Hochschullehrer oder eine hauptberufliche Hochschullehrerin in einem für die Promotion wesentlichen Fach erfolgreich durchgeführt wurde. Über die Form der Feststellungsprüfung entscheidet der Promotionsausschuss in einer vom Promotionsausschuss schriftlich niederzulegenden und mit einfacher Mehrheit zu verabschiedenden Regelung.

      (3) Besitzt die Antragstellerin oder der Antragsteller einen anderen als in Abs. 1 oder 2 vorgesehenen Studienabschluss, kann er oder sie zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn seine oder ihre Qualifikation für das Promotionsfach gewährleistet ist. Der Promotionsausschuss kann den Antragsteller oder die Antragstellerin mit der Auflage zum Promotionsverfahren zulassen, innerhalb einer bestimmten Frist Leistungsnachweise zu erbringen, deren Erwerb in dem nach Abs. 1 geforderten Hochschulstudium üblich oder zur Ergänzung der vom Antragsteller oder von der Antragstellerin nachgewiesenen Kenntnisse für die angestrebte Promotion erforderlich ist.

      (4) Als Studienabschluss gemäß Abs. 1 gilt auch ein gleichwertiges Examen an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Äquivalenzbescheinigung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland einzuholen. Für den Fall, dass keine Klassifizierung der Benotung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erfolgt, überprüft der Promotionsausschusses die Vergleichbarkeit dieser Hochschulabschlussbenotung mit einer Gesamtnote von mindestens "gut". Falls eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird, prüft der Promotionsausschuss, ob nach Erfüllung von Bedingungen im Sinne von Abs. 3 eine Gleichwertigkeit hergestellt werden kann.

      (5) Ist der Studienabschluss mit Ausnahme der Abschlüsse Bachelor und Master an einer Fachhochschule erworben worden, ist die entsprechende Befähigung nachzuweisen. Dies geschieht durch eine Abschlussprüfung an einer Fachhochschule in einem für die Promotion wesentlichen Studienfach mit einer nach der Notenskala der jeweiligen Prüfungsordnung bestmöglichen Gesamtnote.
    • Admission with an FH degree possible Yes
    • Admission with a Bachelor's degree possible Yes
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung zu selbständiger, vertiefender wissenschaftlicher Arbeit zeigen und einen wichtigen Beitrag und neue Erkenntnisse zur Forschung in dem entsprechenden Fachgebiet darstellen. Die Wahl des Gegenstandes der Dissertation ist dem Bewerber bzw. der Bewerberin freigestellt. Sie soll jedoch im Einvernehmen mit den Betreuern und Betreuerinnen erfolgen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der P...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss die Befähigung zu selbständiger, vertiefender wissenschaftlicher Arbeit zeigen und einen wichtigen Beitrag und neue Erkenntnisse zur Forschung in dem entsprechenden Fachgebiet darstellen. Die Wahl des Gegenstandes der Dissertation ist dem Bewerber bzw. der Bewerberin freigestellt. Sie soll jedoch im Einvernehmen mit den Betreuern und Betreuerinnen erfolgen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann dem Bewerber bzw. der Bewerberin gestatten, eine in englischer Sprache geschriebene Dissertation vorzulegen, wenn Betreuung und Begutachtung gesichert werden können. Näheres regelt die 'Ordnung zur Abfassung von Dissertationen in englischer Sprache und Veröffentlichung von Dissertationen in elektronischer Form' (HdK–Anzeiger 2/2001 vom 21. Mai 2001).

      (3) Der Kandidat oder die Kandidatin beantragt die Zulassung zum Verfahren schriftlich beim Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Die Dissertation ist in sechs gebundenen Exemplaren und einer ungebundenen oder digitalen Version vorzulegen.

      (4) Der Dissertation ist eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, dass
      1. der Bewerber bzw. die Bewerberin die Arbeit ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt hat,
      2. er bzw. sie keine anderen als die von ihm bzw. ihr angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat und
      3. er bzw. sie die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat.

      (5) Sofern die Arbeit in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern oder Wissenschaftlerinnen entstanden ist, sind deren Namen anzugeben.

      (6) Der Dissertation sind ferner Angaben darüber beizufügen, inwieweit die Dissertation oder Teile davon schon veröffentlicht worden sind, gegebenenfalls eine Liste dieser Veröffentlichungen und jeweils ein Exemplar.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No details available
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation No details available
  • Doctoral study regulations
    • Source Anzeiger der Universität der Künste Berlin 6/2017, S. 2 ff.
  • University Portrait
    „Die UdK Berlin ist eine Institution des 21. Jahrhunderts. Künstlerische Ausbildung und Forschung gilt es auf höchstem Niveau weiterzuentwickeln – im Bewusstsein tiefgreifender kommender Veränderungsprozesse. ”
    Prof. Dr. Norbert Palz
    Präsident der Universität der Künste Berlin
    Foto: Blick in den leeren Konzertsaal der Universität der Künste Berlin mit einem Flügel auf der Bühne
    Exzellenz in den Künsten und Forschung, relevante inter-und transdisziplinäre Praxis mit internationaler Ausrichtung am Wissenschaftsstandort Berlin.

    Die UdK Berlin ist eine der wenigen künstlerischen Universitäten weltweit, die alle künstlerischen Disziplinen und die auf sie bezogenen Wissenschaften vereint. Sie ist internationaler Orientierungspunkt für Lehre und Forschung in den Künsten und Wissenschaften. Die UdK Berlin hat das Ziel, den Anteil von 30% internationalen Studierenden zu erhöhen und die Diversität zu steigern.

    Seit 2001 hat die UdK Berlin den Universitätsstatus und besitzt das Promotions- und Habilitationsrecht. An den Fakultäten Bildende Kunst, Gestaltung, Musik und Darstellende Kunst, den hochschulübergreifenden Zentren Tanz (HZT) und Jazz (JIB Berlin) und dem Zentralinstitut für Weiterbildung/Berlin Career College wird in über 70 Studiengängen gelehrt und geforscht.

    Eine enge Vernetzung mit den weiteren Hochschulen und Kulturinstitutionen Berlins und internationalen Partnern befördert Forschungskooperationen, Austausch und gemeinsame Studiengänge.

    Icon: uebersicht
    vereint als künstlerische Universität alle künstlerischen Disziplinen und ihre Wissenschaften
    Icon: uebersicht
    ist eng mit Hochschulen und Kulturinstitutionen Berlins sowie internationalen Partnern vernetzt
    Künstlerische Exzellenz

    Das Herzstück der UdK Berlin ist die künstlerische Ausbildung. Hervorragend besetzte Professuren in allen Fakultäten und den hochschulübergreifenden Zentren sowie die stete Weiterentwicklung von Lehrkonzepten tragen dazu bei, das hohe Niveau der künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Ausbildung an der UdK Berlin zu sichern und kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt auch für die Lehramtsstudiengänge in Musik, Bildender Kunst und Theater.

    Ohne in ihren künstlerischen und gestalterischen Disziplinen Kompromisse einzugehen, ermöglichen die Fakultäten durch interdisziplinäre Projekte, gemeinsame theoretische Ansätze und die Stärkung der wissenschaftlichen Bereiche eine Gesamtsicht auf die Künste.

    Die UdK Berlin gibt ihren Studierenden so schon frühzeitig die Möglichkeit, sich mit anderen Kunstformen auseinander zu setzen und zu experimentieren, um so die Grenzen der eigenen Disziplin zu erkennen und zu erweitern.

    Icon: studium
    künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Ausbildung auf hohem Niveau
    Icon: studium
    interdisziplinäre Projekte ermöglichen Studierenden eine Gesamtsicht auf die Künste
    Forschen im Reflexionsraum zwischen Künsten und Wissenschaften

    Die UdK Berlin ist eine forschungsstarke Kunstuniversität: Die einzigartige Kombination an künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern führt zu einem spezifischen Forschungs- und Qualifikationsumfeld von künstlerischer Praxis und Forschung, Grundlagenforschung und Anwendungsorientierung.

    Für die vertretenen wissenschaftlichen Disziplinen besitzt die UdK Berlin das Promotions- und Habilitationsrecht. Einrichtungen wie das Berlin Open Lab und die Hybrid Plattform unterstützen inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Transferprojekte zwischen Kunst, Wissenschaft und Technik. Das Berlin Centre for Advanced Studies in Arts and Sciences verbindet die postgradualen Qualifikationen und Forschungsvorhaben innerhalb der Universität.

    Die UdK Berlin ist zudem eine wichtige Partnerin in Forschungsverbünden der Region Berlin-Brandenburg zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Insbesondere mit den Berliner Universitäten besteht eine enge Zusammenarbeit in Spitzenforschung und Nachwuchsförderung.

    „Die Forschung an der UdK Berlin entwickelt durch die Interaktion zwischen Kunst und Wissenschaft auf engstem Raum innovative und in ihrer Radikalität Maßstäbe setzende interdisziplinäre Paradigmen und Methoden.”
    Prof. Dr. Ariane Jeßulat
    Erste Vizepräsidentin der Universität der Künste Berlin
    Icon: forschung
    verfügt über eine einzigartige Kombination an künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern
    Icon: forschung
    unterstützt mit ihren Einrichtungen inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Transferprojekte
    Die internationale Verankerung der UdK Berlin in Europa und weltweit

    Die UdK Berlin besitzt aufgrund des breiten Spektrums ihrer Studienangebote eine weltweit herausgehobene Position als „Universität für alle Künste“. Dies spiegelt sich in den vielfältigen internationalen Beziehungen in Europa und weltweit zu Kunstakademien, Musikkonservatorien, Tanz- oder Schauspielschulen sowie auch zu künstlerisch-gestalterischen oder wissenschaftlichen Fakultäten großer Volluniversitäten.

    Unter den 164 aktiven internationalen Partnerhochschulen der UdK Berlin befinden sich zwei Drittel in Europa. Die Austauschaktivitäten im EU-Raum werden über das ERASMUS+ Programm finanziert, die globalen Austausche z.B. über das Schweizer Swiss-European Mobility Programm, das US-Fulbright-Stipendium, das Deutsch-Französische Jugendwerk, verschiedene DAAD-Stipendien oder aus Universitätsmitteln.

    Die UdK Berlin engagiert sich für geflüchtete Studierende und arbeitet als aktives Mitglied in mehreren internationalen Netzwerken an der Zukunft künstlerischer Hochschulbildung.

    „Ein Semester im Ausland, internationale Studienreisen oder Praktika prägen nachhaltig fachlich und persönlich. Sie stärken ein transnationales und interkulturelles Bewusstsein und den globalen Zusammenhalt.”
    Prof. Dr. Norbert Palz
    Präsident der Universität der Künste Berlin
    Icon: international
    breites Spektrum an Studiengängen unterstreicht den Status „Universität für alle Künste“
    Icon: international
    engagiert sich in vielen internationalen Netzwerken für die künstlerische Hochschulbildung
    Foto: Blick in den leeren Konzertsaal der Universität der Künste Berlin mit einem Flügel auf der Bühne
    Foto: Eine Künstlerin zeigt eine Performance an der Universität der Künste Berlin
    Foto: Blick auf das Hochschulgebäude der Universität der Künste Berlin, das bei Nacht bunt illuminiert ist.
    Foto: Besucher in einer Ausstellung der Universität der Künste Berlin