BAföG - was ist das eigentlich?

BAföG, das ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, nach dem Schülerinnen und Schüler sowie Studierende vom Staat finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung erhalten können. Erklärtes Ziel des BAföG ist, jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, auch wenn die jeweilige soziale und wirtschaftliche Situation dies nicht zulassen sollte.

Finanzielle Unterstützung nach BAföG

Die Förderung nach BAföG erfolgt für Studierende zu 50 Prozent als staatlicher Zuschuss und zu 50 Prozent als zinsloses Darlehen, das nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt werden muss. Die Förderungshöchstdauer richtet sich dabei nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt ist. Die erste Rate für die Rückzahlung des zinslosen Darlehens nach BAföG wird fünf Jahre nach erreichen der Förderungshöchstdauer fällig. Für die Darlehensrückzahlung wurden im Gesetz Regelungen getroffen, durch die die jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Situationen der Darlehensnehmer berücksichtigt werden.

SIT
Studium-Interessentest

Der Studium-Interessentest (SIT) hilft Schülerinnen und Schülern bei der Studienwahl und -orientierung. Der SIT ist kostenlos, dauert etwa 15 Minuten, liefert eine ausführliche Testauswertung und eine Liste mit dazu passenden Studiengängen.

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Förderung von deutschen und ausländischen Staatsbürgern nach BAföG

Als immatrikulierte Studentin bzw. immatrikulierter Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule erfüllen Sie bereits eine wichtige Voraussetzung für die Förderung nach dem BAföG. Eine zweite Voraussetzung erfüllen Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Ausländerin bzw. Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. Informationen darüber, ob Sie auch mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft nach dem BAföG gefördert werden können, kann Ihnen das Studentenwerk Ihrer Hochschule geben.

Altersgrenze und Einkommensverhältnisse

Um nach dem BAföG gefördert werden zu können, dürfen Sie eine bestimmte Altersgrenze noch nicht erreicht haben, bevor Sie mit dem Studieren beginnen. Bei den grundständigen Studiengängen sollten Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei weiterführenden Studiengängen liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren (Ausnahmen). Schließlich dürfen weder Sie selbst, noch Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner oder Ihre Eltern in der Lage sein, die Kosten für das Studium komplett selbst zu tragen. Welches Einkommen wie angerechnet wird, erfahren Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.