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Georg-August-Universität Göttingen

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Quick Overview

  • University Georg-August-Universität Göttingen
  • Faculty / department Universitätsmedizin
  • Degree Dentistry; Medicine
  • Subjects Medicine
  • Academic degrees Dr. med.; Dr. med. dent.
  • Access and Admission Requirements
    • § 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) 1Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis über ein Studium der Medizin bzw. der Zahnmedizin von mindestens zwei Semestern Dauer an der Medizinischen Fakultät oder eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Klinik oder einem Institut der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Universität oder einem ihrer akademischen Lehrkrankenhäuser nach der ärztlichen Prüfung. 2In besonderen Ausnahmefällen, ...
      § 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) 1Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis über ein Studium der Medizin bzw. der Zahnmedizin von mindestens zwei Semestern Dauer an der Medizinischen Fakultät oder eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Klinik oder einem Institut der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Universität oder einem ihrer akademischen Lehrkrankenhäuser nach der ärztlichen Prüfung. 2In besonderen Ausnahmefällen, die vom Antragsteller oder der Antragstellerin zu begründen sind, kann die Dekanin oder der Dekan Befreiung von dieser Auflage erteilen.

      (2) 1Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Examen im Ausland abgeschlossen haben, können zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie eine ausländische ärztliche oder zahnärztliche Prüfung bestanden haben, die nach Anforderungen an Vorbildung und Studiengang als der deutschen gleichwertig anzusehen ist. 2Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung oder der ausländischen Prüfungen entscheidet der Promotionsausschuss nach Anhörung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz in Bonn oder einer anderen Prüfstelle, die die Gleichwertigkeit feststellen kann.

      § 14 Promotion zum Doktor der Zahnmedizin

      (1) Die Promotion zum „DOKTOR DER ZAHNMEDIZIN“ (Dr. med. dent.) erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Kandidatin oder der Kandidat ein Studium der Zahnmedizin mit der zahnärztlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.

      (2) Für die mündliche Prüfung ist in die Prüfungskommission mindestens eine Prüferin oder ein Prüfer aus dem Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde aufzunehmen.
  • Doctoral dissertation (thesis)
    • Extract from the dissertation regulations
      § 8 Dissertation

      (1) Durch die Dissertation soll die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen, dass sie oder er eine wissenschaftliche Frage zu erfassen und selbständig mit Erfolg zu bearbeiten vermag.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und als gedruckte und gebundene Exemplare in dreifacher Ausfertigung sowie als digitale Version einzureichen. 2Die Arbeit muss den „Richtlinien des Promotionsausschusses für die äußere Form der Dissertati...
      § 8 Dissertation

      (1) Durch die Dissertation soll die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen, dass sie oder er eine wissenschaftliche Frage zu erfassen und selbständig mit Erfolg zu bearbeiten vermag.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und als gedruckte und gebundene Exemplare in dreifacher Ausfertigung sowie als digitale Version einzureichen. 2Die Arbeit muss den „Richtlinien des Promotionsausschusses für die äußere Form der Dissertationsschrift“ und der „Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ entsprechen. 3Der Arbeit ist eine Zusammenfassung des Inhalts anzuschließen und auf der letzten Seite ein kurzer Lebenslauf beizufügen.

      (3) 1Mit der Dissertation ist eine Erklärung zum Einverständnis der Plagiatsprüfung einzureichen. 2Zur Ermittlung von Täuschungsversuchen kann der Promotionsausschuss elektronische Hilfsmittel einsetzen.

      (4) 1Als Dissertation können eine publizierte wissenschaftliche Arbeit oder, falls diese in einem inneren Zusammenhang stehen, mehrere Publikationen angenommen werden. 2Dabei muss die Publikation (bzw. müssen die Publikationen) in (einer) für das jeweilige Fachgebiet hochrangigen Zeitschrift(en) erschienen sein bzw. von ihr angenommen worden sein und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen einer Dissertation entsprechen. 3Der Inhalt der Publikation und der innere Zusammenhang im Fall mehrerer Publikationen, sind in einer eingehenden Zusammenfassung besonders darzulegen. 4Falls die Dissertation auf einer einzigen Publikation beruht, muss die Doktorandin oder der Doktorand alleinige(r) Erstautor(in) sein, im Fall mehrerer Publikationen muss mindestens eine Erstautorschaft vorliegen. 5Der Eigenanteil der Doktorandin oder des Doktoranden an Durchführung und Niederschrift der Publikation(en) ist durch die Doktorandin oder den Doktoranden schriftlich darzulegen und diese Erklärung ist durch die federführende Autorin oder den federführenden Autor der Publikation(en) zu bestätigen, so dass eine Beurteilung der individuellen Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden zweifelsfrei möglich ist. 6Die eingereichten Arbeiten mit der Zusammenfassung werden im weiteren Promotions- verfahren wie eine Dissertationsarbeit behandelt. 7Die abschließende Bewertung erfolgt durch den Promotionsausschuss.

      (5) Gemeinschaftlich angefertigte Dissertationen sind nicht zulässig.
    • May be written in English Yes
    • Collective dissertation No
    • May be written in other foreign language(s) No details available
    • Cumulative dissertation Yes
  • Institutional Information
    • Information portal to German research institutions.

      The GERiT information portal provides access to more than 25,000 German research institutions. Clicking on the logo will take you directly to information about the research institutes of the university currently displayed in the Hochschulkompass.

  • Doctoral study regulations
    • Source Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen 23/2025, S. 396 ff.

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