§ 2 Zugangsbestimmungen
(1) Das PhD-Studium steht Personen mit erfolgreich abgeschlossenem Hochschulstudium der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Ingenieurswissenschaften, Naturwissenschaften, Pharmazie und weiterer Fächer mit biomedizinischem bzw. gesundheitswissenschaftlichem Bezug (in der Regel Master, Diplom, Staatsexamen oder vergleichbarer Abschluss) offen.
(2) Bewerberinnen und Bewerber müssen überdurchschnittliche Studienleistungen nachweisen. Der bisherige Werdegan...
§ 2 Zugangsbestimmungen
(1) Das PhD-Studium steht Personen mit erfolgreich abgeschlossenem Hochschulstudium der Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Ingenieurswissenschaften, Naturwissenschaften, Pharmazie und weiterer Fächer mit biomedizinischem bzw. gesundheitswissenschaftlichem Bezug (in der Regel Master, Diplom, Staatsexamen oder vergleichbarer Abschluss) offen.
(2) Bewerberinnen und Bewerber müssen überdurchschnittliche Studienleistungen nachweisen. Der bisherige Werdegang muss eine besondere Befähigung und Motivation zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lassen. Über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet die zuständige Programmkommission (§ 4).
§ 3 Zulassung zum PhD-Studium
(1) Die Teilnehmerzahl für das jeweilige PhD-Studium ist begrenzt. Die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch die jeweilige Programmkommission (§ 4). Der Studienbeginn ist in der Regel einmal im Jahr zu einem von der Präsidentin oder dem Präsidenten der MHH veröffentlichten Termin möglich.
(2) Das Auswahlverfahren ist in der Regel dreistufig (Bewerbungsunterlagen, Auswahltest bzw. Auswahl durch die Programmkommission, Interview).
(3) Bewerbungsunterlagen werden bei der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden der Programmkommission eingereicht. Die Details zum Bewerbungsverfahren sind auf der Homepage der HBRS hinterlegt.
(4) Aufgrund der Ergebnisse des Auswahlverfahrens entscheidet die Programmkommission über die vorläufige Aufnahme in den PhD-Studiengang.
(5) Die Kandidatinnen und Kandidaten sind als PhD-Studierende an der MHH während der gesamten Promotionszeit in einem der Promotionsstudiengänge der HBRS eingeschrieben. Die Einschreibung erfolgt zum Studienbeginn i.d.R. zum Winter-Semester.